W a h l b e k a n n t m a c h u n g - Universität zu Lübeck
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Bekanntmachung<br />
Der Präsident der Universität <strong>zu</strong> Lübeck<br />
W a h l b e k a n n t m a c h u n g<br />
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Mitgliedergruppe der Studierenden<br />
(Studierende, wissenschaftliche Hilfskräfte und Doktorandinnen und Doktoranden, die<br />
keiner der übrigen Mitgliedergruppen angehören)<br />
für den Senat für die Amtszeit vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014<br />
sowie für die Erstellung der Vorschlagsliste der unter Pkt. 12. Genannten<br />
Senatsausschüsse<br />
findet statt am<br />
Donnerstag, den 20. Juni 2013.<br />
Hier<strong>zu</strong> weise ich auf folgendes hin:<br />
1. Die Wahl erfolgt nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl durch Briefwahl<br />
ohne das Recht der Stimmenhäufung mittels amtlicher Stimmzettel und<br />
Wahlumschläge.<br />
2. Der Stichtag, an dem der Wahlbrief spätestens bei der Wahlleitung eingegangen sein<br />
muss, ist Donnerstag, der 20. Juni 2013 bis 17.00 Uhr. Der Wahlbriefumschlag kann<br />
durch die Hauspost der Wahlleitung <strong>zu</strong>gesandt oder direkt in die sich im Dienstzimmer<br />
der Wahlleitung befindliche Wahlurne eingeworfen werden. Beachten Sie bitte bei der<br />
Übersendung mit der Hauspost, dass nicht die Abgabe <strong>zu</strong>r Hauspost sondern der Eingang<br />
bei der Wahlleitung entscheidend ist.
Weiterhin besteht am 20. Juni 2013 die Möglichkeit, die Wahlbriefe an der Pforte der<br />
Universität <strong>zu</strong> Lübeck/UKSH ab<strong>zu</strong>geben.<br />
3. Für den Senat sind zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden <strong>zu</strong> wählen.<br />
4. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.<br />
5. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt vom 27. Mai 2013 bis <strong>zu</strong>m 03. Juni 2013,<br />
Haus 2, Zimmer 12.1 während der Dienststunden aus.<br />
6. Wahlvorschläge sind bis <strong>zu</strong>m 31. Mai 2013 formgerecht mittels amtlicher Formulare,<br />
die im Wahlamt oder auf der Homepage der Universität <strong>zu</strong> Lübeck unter „Hochschulrecht/Amtliche<br />
Bekanntmachungen/Wahlen“ erhältlich sind, dort wieder ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
Dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung des Wahlbewerbers/der Wahlbewerberin<br />
und der Ersatzwahlbewerber/innen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
Bei den Wahlvorschlägen sollen Männer und Frauen <strong>zu</strong> gleichen Anteilen berücksichtigt<br />
werden.<br />
7. Eine Gesamtliste der <strong>zu</strong>gelassenen Wahlvorschläge liegt ab dem 10. Juni 2013<br />
während der Dienststunden im Wahlamt aus bzw. ist auf der Homepage der Universität<br />
<strong>zu</strong> Lübeck unter „Hochschulrecht/Amtliche Bekanntmachungen/Wahlen“ einsehbar.<br />
8. Die Wahlvorschläge sind in Form von Listen ein<strong>zu</strong>reichen. Der Listenvorschlag, der die<br />
Vorschlagenden selbst und andere Mitglieder ihrer Wahlgruppe als Bewerber/in enthalten<br />
kann, soll von mindestens drei Wahlberechtigten eingereicht werden.<br />
Der Wahlvorschlag braucht nur eine einzige Bewerberin oder einen einzigen Bewerber<br />
mit einer Ersatzbewerberin oder einem Ersatzbewerber <strong>zu</strong> enthalten. Für jede Bewerberin<br />
oder jeden Bewerber sind mindestens ein/e, höchstens jedoch zwei Ersatzbewerberin/nen<br />
oder Ersatzbewerber an<strong>zu</strong>geben.<br />
In dem Listenvorschlag sind die Namen der Kandidatinnen oder der Kandidaten in einer<br />
Reihung auf<strong>zu</strong>führen. Dabei sind die Ersatzbewerberinnen oder Ersatzbewerber<br />
den Bewerberinnen und Bewerbern eindeutig <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Auf einem Listenvorschlag<br />
darf eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter nicht mehrfach als Bewerber/in oder<br />
gleichzeitig als Bewerberin/in und Ersatzbewerber/in für die Wahl kandidieren. Der Listenvorschlag<br />
kann durch eine besondere Bezeichnung gekennzeichnet werden.<br />
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Die Vorschlagenden haben den Listenvorschlag <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />
Der Listenvorschlag muss für jede Kandidatin und jeden Kandidaten folgende Angaben<br />
enthalten:<br />
1. Familienname<br />
2. Vorname<br />
3. Anschrift oder Dienststelle<br />
4. Amts- oder Dienstbezeichnung (bei Studierenden Matrikelnummer)<br />
9. Wahlberechtigte, die keine bzw. unvollständige oder unrichtige Wahlunterlagen erhalten<br />
haben oder denen Wahlunterlagen abhanden gekommen sind, können bei der<br />
Wahlleitung (Wahlamt) bis <strong>zu</strong>m 18. Juni 2013 Ersatzwahlunterlagen beantragen.<br />
10. Wahlleiter ist Herr Dr. Claus Schuster, stellvertretender Wahlleiter ist Herr Dr. Stefan<br />
Braun.<br />
11. Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes 2, Zi. 12.1. und ist unter der<br />
Telefonnummer 0451/500-4508 oder -3030 <strong>zu</strong> erreichen. Dienststunden des Wahlamtes:<br />
Montag bis Freitag 9.00 bis 15.00 Uhr<br />
12. Die Erstellung der Vorschlaglisten für die Senatsausschüsse<br />
- Informatik/Technik und Naturwissenschaften und<br />
- Medizin<br />
erfolgt unter entsprechender Anwendung der Gremienwahlordnung. Die unter 1.-11.<br />
genannten Fristen und Grundsätze gelten für die Erstellung der Vorschlagliste für die<br />
Ausschüsse entsprechend.<br />
Die Vorschlagenden selbst und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten<br />
müssen für den jeweiligen Ausschuss vorschlagsberechtigt sein. Die Vorschlagsberechtigung<br />
ergibt sich bei den Studierenden aus der Studiengangs<strong>zu</strong>gehörigkeit.<br />
Lübeck, den 07. Mai 2013<br />
Prof. Dr. med. P. Dominiak<br />
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