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W a h l b e k a n n t m a c h u n g - Universität zu Lübeck

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Bekanntmachung<br />

Der Präsident der Universität <strong>zu</strong> Lübeck<br />

W a h l b e k a n n t m a c h u n g<br />

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Mitgliedergruppe der Studierenden<br />

(Studierende, wissenschaftliche Hilfskräfte und Doktorandinnen und Doktoranden, die<br />

keiner der übrigen Mitgliedergruppen angehören)<br />

für den Senat für die Amtszeit vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014<br />

sowie für die Erstellung der Vorschlagsliste der unter Pkt. 12. Genannten<br />

Senatsausschüsse<br />

findet statt am<br />

Donnerstag, den 20. Juni 2013.<br />

Hier<strong>zu</strong> weise ich auf folgendes hin:<br />

1. Die Wahl erfolgt nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl durch Briefwahl<br />

ohne das Recht der Stimmenhäufung mittels amtlicher Stimmzettel und<br />

Wahlumschläge.<br />

2. Der Stichtag, an dem der Wahlbrief spätestens bei der Wahlleitung eingegangen sein<br />

muss, ist Donnerstag, der 20. Juni 2013 bis 17.00 Uhr. Der Wahlbriefumschlag kann<br />

durch die Hauspost der Wahlleitung <strong>zu</strong>gesandt oder direkt in die sich im Dienstzimmer<br />

der Wahlleitung befindliche Wahlurne eingeworfen werden. Beachten Sie bitte bei der<br />

Übersendung mit der Hauspost, dass nicht die Abgabe <strong>zu</strong>r Hauspost sondern der Eingang<br />

bei der Wahlleitung entscheidend ist.


Weiterhin besteht am 20. Juni 2013 die Möglichkeit, die Wahlbriefe an der Pforte der<br />

Universität <strong>zu</strong> Lübeck/UKSH ab<strong>zu</strong>geben.<br />

3. Für den Senat sind zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden <strong>zu</strong> wählen.<br />

4. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.<br />

5. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt vom 27. Mai 2013 bis <strong>zu</strong>m 03. Juni 2013,<br />

Haus 2, Zimmer 12.1 während der Dienststunden aus.<br />

6. Wahlvorschläge sind bis <strong>zu</strong>m 31. Mai 2013 formgerecht mittels amtlicher Formulare,<br />

die im Wahlamt oder auf der Homepage der Universität <strong>zu</strong> Lübeck unter „Hochschulrecht/Amtliche<br />

Bekanntmachungen/Wahlen“ erhältlich sind, dort wieder ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung des Wahlbewerbers/der Wahlbewerberin<br />

und der Ersatzwahlbewerber/innen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

Bei den Wahlvorschlägen sollen Männer und Frauen <strong>zu</strong> gleichen Anteilen berücksichtigt<br />

werden.<br />

7. Eine Gesamtliste der <strong>zu</strong>gelassenen Wahlvorschläge liegt ab dem 10. Juni 2013<br />

während der Dienststunden im Wahlamt aus bzw. ist auf der Homepage der Universität<br />

<strong>zu</strong> Lübeck unter „Hochschulrecht/Amtliche Bekanntmachungen/Wahlen“ einsehbar.<br />

8. Die Wahlvorschläge sind in Form von Listen ein<strong>zu</strong>reichen. Der Listenvorschlag, der die<br />

Vorschlagenden selbst und andere Mitglieder ihrer Wahlgruppe als Bewerber/in enthalten<br />

kann, soll von mindestens drei Wahlberechtigten eingereicht werden.<br />

Der Wahlvorschlag braucht nur eine einzige Bewerberin oder einen einzigen Bewerber<br />

mit einer Ersatzbewerberin oder einem Ersatzbewerber <strong>zu</strong> enthalten. Für jede Bewerberin<br />

oder jeden Bewerber sind mindestens ein/e, höchstens jedoch zwei Ersatzbewerberin/nen<br />

oder Ersatzbewerber an<strong>zu</strong>geben.<br />

In dem Listenvorschlag sind die Namen der Kandidatinnen oder der Kandidaten in einer<br />

Reihung auf<strong>zu</strong>führen. Dabei sind die Ersatzbewerberinnen oder Ersatzbewerber<br />

den Bewerberinnen und Bewerbern eindeutig <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Auf einem Listenvorschlag<br />

darf eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter nicht mehrfach als Bewerber/in oder<br />

gleichzeitig als Bewerberin/in und Ersatzbewerber/in für die Wahl kandidieren. Der Listenvorschlag<br />

kann durch eine besondere Bezeichnung gekennzeichnet werden.<br />

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Die Vorschlagenden haben den Listenvorschlag <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />

Der Listenvorschlag muss für jede Kandidatin und jeden Kandidaten folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

1. Familienname<br />

2. Vorname<br />

3. Anschrift oder Dienststelle<br />

4. Amts- oder Dienstbezeichnung (bei Studierenden Matrikelnummer)<br />

9. Wahlberechtigte, die keine bzw. unvollständige oder unrichtige Wahlunterlagen erhalten<br />

haben oder denen Wahlunterlagen abhanden gekommen sind, können bei der<br />

Wahlleitung (Wahlamt) bis <strong>zu</strong>m 18. Juni 2013 Ersatzwahlunterlagen beantragen.<br />

10. Wahlleiter ist Herr Dr. Claus Schuster, stellvertretender Wahlleiter ist Herr Dr. Stefan<br />

Braun.<br />

11. Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes 2, Zi. 12.1. und ist unter der<br />

Telefonnummer 0451/500-4508 oder -3030 <strong>zu</strong> erreichen. Dienststunden des Wahlamtes:<br />

Montag bis Freitag 9.00 bis 15.00 Uhr<br />

12. Die Erstellung der Vorschlaglisten für die Senatsausschüsse<br />

- Informatik/Technik und Naturwissenschaften und<br />

- Medizin<br />

erfolgt unter entsprechender Anwendung der Gremienwahlordnung. Die unter 1.-11.<br />

genannten Fristen und Grundsätze gelten für die Erstellung der Vorschlagliste für die<br />

Ausschüsse entsprechend.<br />

Die Vorschlagenden selbst und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten<br />

müssen für den jeweiligen Ausschuss vorschlagsberechtigt sein. Die Vorschlagsberechtigung<br />

ergibt sich bei den Studierenden aus der Studiengangs<strong>zu</strong>gehörigkeit.<br />

Lübeck, den 07. Mai 2013<br />

Prof. Dr. med. P. Dominiak<br />

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