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Eine Theologie des Lebens. Dietrich Bonhoeffers - Universität ...

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Wüstenberg 04.07. 11.08.2006 13:18 Uhr Seite 72<br />

A. Von der Religionswürdigung zur Religionskritik<br />

merbrief‹ (von 1922)94 meint er nicht, denn ihn hebt er in<br />

Tegel positiv hervor. Hier werde »der Gott Jesu Christi<br />

gegen die Religion ins Feld geführt«95. Meint er eine frühere<br />

Schrift? Spricht Bonhoeffer im Brief vom 30. 4. sachlich von<br />

»Barth, der als einziger in diese Richtung zu denken angefangen<br />

hat«96, so heißt es in den Briefen vom 5. 5. und 8. 6.<br />

historisch: Barth habe »als erster«97 mit der Religionskritik<br />

begonnen.<br />

B.-E. Benktson98 bezieht die Notiz vom 30. 4. 44 auf den<br />

religionskritischen Aufsatz K. Barths von 1920, nämlich<br />

›Biblische Fragen, Einsichten und Ausblicke‹, den Bonhoeffer<br />

aus ›Das Wort Gottes und die <strong>Theologie</strong>‹ kannte. In diesem<br />

Aufsatz heißt es: »[...] Jesus Christus ist am allerwenigsten<br />

ein Gegenstand religiöser und mystischer Erlebnisse«<br />

(70 f.). Benktson beobachtet zu Recht manche Parallelen zu<br />

Tegeler Äußerungen; doch findet er diese nur hinsichtlich<br />

der Religionskritik. <strong>Eine</strong> nichtreligiöse Interpretation hingegen<br />

– wie sie für Bonhoeffer aus der Religionskritik folgt –<br />

ist dem Aufsatz K. Barths nicht zu entnehmen. Es mag richtig<br />

sein, daß er in Tegel auch an diesen frühen Aufsatz dachte,<br />

wie er in der Religionskritik grundsätzlich an K. Barth<br />

anknüpft. Doch das zeichnet den Aufsatz nicht vor dem<br />

›Römerbrief‹ oder etwa der KD aus. B.-E. Benkston hingegen<br />

94) Obwohl Bonhoeffer auch die 1. Aufl. <strong>des</strong> Römerbriefkommentars<br />

kannte, rekurriert er durchgängig auf die 2. Aufl. (vgl. etwa DBW<br />

1,109, Anm. 28; 97, Anm. 71; DBW 2,75, Anm. 1; DBW 10,457, Anm 8;<br />

459, Anm. 13; WEN, 359).<br />

95) WEN 359.<br />

96) WEN 396 (Hervorh. R.W.).<br />

97) WEN 312.359.<br />

98) B. E. BENKTSON, art. cit. 1964 (s. FN 92), 94 ff.<br />

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