Erstes Staatsexamen im EWS-Fach Psychologie
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Gegenstand des allgemeinen Prüfungsteils sind insgesamt vier dieser sechs Teilgebiete. Teilgebiet a)<br />
(Pädagogische <strong>Psychologie</strong> des Lehrens und Lernens) ist stets Prüfungsgegenstand. Aus den verbleibenden<br />
fünf Teilgebieten b) bis f) können Sie drei wählen. Innerhalb der gewählten Teilgebiete bestehen<br />
keine weiteren Wahlmöglichkeiten, d.h. alle <strong>im</strong> Anhang 1 unter den jeweiligen Teilgebieten genannten<br />
Inhalte sind Gegenstand der Prüfung.<br />
Im Anhang 2 ist empfohlene Basisliteratur für die sechs Teilgebiete aufgeführt.<br />
Bitte bringen Sie die Liste der von Ihnen gewählten vier Teilgebiete Ihrer Prüfung – darunter stets<br />
Teilgebiet a) – zweifach ausgedruckt mit in die Prüfung. Die in den Teilgebieten enthaltenen Inhalte<br />
oder Literaturangaben brauchen Sie dabei nicht anzugeben.<br />
5. Gegenstand des speziellen Prüfungsteils: ein Schwerpunktthema<br />
Gegenstand des speziellen Prüfungsteils ist ein Schwerpunktthema, das Sie nach Interesse und Vorwissen<br />
frei wählen können und sollen (vgl. §36(4) Ziffer 2 LPO I). Im Rahmen Ihres Schwerpunktthemas<br />
befassen Sie sich vertieft mit einem <strong>im</strong> Kontext der Schule und des Unterrichts relevanten<br />
psychologischen Thema. Da die Prüfung eine wichtige Lerngelegenheit für Sie ist, können Sie das<br />
Schwerpunktthema selbst wählen.<br />
Ein Schwerpunktthema ist ein Thema, mit dem Sie sich intensiv und auch kritisch auseinandersetzen,<br />
zu dem Sie vertieft die Literatur studieren und ein fundiertes Wissen aufbauen. Dazu wird <strong>im</strong> speziellen<br />
Teil der Prüfung nicht nur (deklaratives) Faktenwissen geprüft, sondern auch inwieweit Sie dieses<br />
begründen und anwenden können.<br />
Das Schwerpunktthema sollte dem Kerncurriculum des <strong>Fach</strong>s <strong>Psychologie</strong> entstammen und ein bis<br />
zwei Unterpunkte eines der sechs Teilgebiete umfassen (vgl. Anhang 1). Ausgangspunkt für die<br />
Schwerpunktwahl können darüber hinaus für Sie interessante psychologische Inhalte sein, die Sie in<br />
Lehrveranstaltungen kennen gelernt haben, oder auf die Sie in der Literatur stoßen.<br />
Im Rahmen des Schwerpunktthemas sollen Sie sich mit der einschlägigen psychologischen Literatur<br />
befassen. Ausgangspunkt dafür kann eine passende Literaturstelle sein, die in den Literaturempfehlungen<br />
<strong>im</strong> Anhang 2 aufgeführt ist. Darüber hinaus ist es zur Vertiefung erforderlich, weiterführende<br />
Literatur zu bearbeiten. Als Richtwert für den Umfang der bearbeiteten Literatur können etwa 4 Literaturstellen<br />
mit insgesamt etwa 100-150 Seiten gelten. Wünschenswert ist es, wenn eine Literaturstelle<br />
eine empirische Orginalarbeit darstellt (Artikel in einer <strong>Fach</strong>zeitschrift).<br />
Erstellen Sie bitte zu Ihrem Schwerpunktthema eine Gliederung, die 4 bis 6 Gliederungspunkte sowie<br />
eine Liste der von Ihnen gewählten Literatur enthält. Ein Musterbeispiel finden Sie in Anhang 3.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Schwerpunktthema frühzeitig mit Ihrem Prüfer abzusprechen, um ungeeignete<br />
Bearbeitungsrichtungen zu vermeiden (ungeeignet wäre z.B. die Bearbeitung pädagogischer statt<br />
psychologischer Literatur). Das Schwerpunktthema sollte etwa 6 Wochen, allerspätestens aber 2 Wochen<br />
vor der Prüfung abgesprochen werden.<br />
Lassen Sie Ihrem Prüfer dazu Ihre Gliederung (samt Literaturangaben) zukommen. Er wird innerhalb<br />
angemessener Zeit sein Placet geben oder Änderungsvorschläge machen. Beachten Sie bitte, dass es<br />
von Prüfer zu Prüfer variieren kann, ob Sie die Absprache per E-Mail, postalisch oder in der Sprechstunde<br />
vornehmen (vgl. Anhang 4). Rechnen Sie bitte auch damit, dass sich die Antwortzeit der Prüfer<br />
innerhalb der vorlesungsfreien Zeit aufgrund von Forschungsaktivitäten, Publikationsprojekten und<br />
<strong>Fach</strong>konferenzen verlängern kann.<br />
Kleinere Änderungen an der Gliederung, die Sie möglicherweise nach der Absprache noch vornehmen<br />
wollen, brauchen nicht mehr mit dem Prüfer abgesprochen werden.<br />
Bitte bringen Sie die Gliederung Ihres Schwerpunkts zweifach ausgedruckt mit in die Prüfung.<br />
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