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GUV-R 2108 - "Publikationen" der DGUV

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Betrieb:<br />

Betriebsanweisung<br />

Biologische Gefährdungen<br />

Datum/Unterschrift<br />

Anwendungsbereich, Gefahrensbezeichnung<br />

Diese Betriebsanweisung gilt für den Schutz vor Gesundheitsgefahren bei <strong>der</strong> Durchführung von Waldarbeiten<br />

im Revier .<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

MUSTER<br />

Gesundheitliche Gefährdung durch<br />

• Ungezielten Umgang mit biologischen Stoffen, die beim Menschen Infektionen, Allergien o<strong>der</strong> toxische Wirkungen hervorrufen können,<br />

wie z. B. Tetanuserreger bei Hautkontakt zu Erde o<strong>der</strong> Totholz.<br />

• Von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheiten, wie z. B.<br />

- Borreliose,<br />

- Früh-Sommer-Meningoenzepahlitis,<br />

- Parasitosen (Fuchsbandwurm),<br />

• Insektenstiche o<strong>der</strong> Kontakt zu Insekten.<br />

Aufnahmepfade:<br />

• mit <strong>der</strong> Atemluft (Infektionserreger, Stäube, Aerosole) z.B Hantaviren,kleiner Fuchsbandwurm<br />

• über den Mund (z. B. beim Essen von Waldfrüchten), z. B. Hantaviren, kleiner Fuchsbandwurm<br />

• Übertragung von Erregern durch Stich- und Bissverletzungen, z.B FSME und Borreliose durch Zecken<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Es ist auf beson<strong>der</strong>e Hygiene zu achten.<br />

Vor Arbeitspausen und bei Schichtende gründliche Reinigung <strong>der</strong> Hände und des Gesichts.<br />

Hautpflege nach Hautschutzplan durchführen.<br />

Keine bodennah wachsenden Waldfrüchte ungewaschen essen.<br />

Körperbedeckende Kleidung tragen. Zecken umgehend mit einer Pinzette o<strong>der</strong> Zange<br />

entfernen. Absuchen des Körpers nach Zecken in Arbeitspausen und nach Arbeitsende.<br />

Bei Bedarf Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 42.<br />

In FSME-Endemiegebieten Schutzimpfung wird empfohlen.<br />

Kontrolle des Immunstatus für Tetanus, ggf. Auffrischimpfung.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Brandgase nicht einatmen. Kein Löschwasser benutzen.<br />

Brand:<br />

Einsatz von Pulver-, CO2- o<strong>der</strong> Schaumlöscher.<br />

Auslaufen:<br />

Aufsaugmittel (kein Sägemehl) benutzen.<br />

Verhalten bei Unfällen/Erste Hilfe<br />

Sämtliche Verletzungen behandeln lassen.<br />

Erste–Hilfe–Leistungen im Verbandsbuch eintragen.<br />

Das Verbandsbuch befindet sich<br />

Ersthelfer:<br />

Verbandskasten:<br />

Arzt:<br />

Rettungsleitstelle:<br />

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