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Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco

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Schritte zur internationalen Verständigung über bioethische Prinzipien | 47<br />

rechte immer deutlicher heraus kristallisiert hatte, einigte man sich auf den dann<br />

auch von der Generalkonferenz akzeptierten Titel Universal Declaration on Bioethics<br />

and Human Rights.<br />

Fazit <strong>und</strong> Ausblick<br />

Die <strong>Allgemeine</strong> Erklärung über <strong>Bioethik</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> der UNESCO stellt<br />

das Ergebnis eines intensiven <strong>und</strong> kooperativen Prozesses dar, der in für internationale<br />

Verhandlungen ungewöhnlich kurzer Zeit zum Abschluss gebracht werden<br />

konnte. Damit liegt nunmehr ein von allen UNESCO-Mitgliedsstaaten akzeptiertes<br />

Dokument in einem Bereich menschlichen Handelns vor, dessen globale Auswirkungen<br />

dringend internationaler Vereinbarungen bedürfen.<br />

Die internationalen Reaktionen auf die Verabschiedung der Erklärung waren teilweise<br />

sehr positiv, aber es mangelte auch nicht an Kritik. Überwiegend positiv bewertet<br />

wurde, dass die Erklärung – anders als beispielsweise die Erklärung des<br />

Weltärzteb<strong>und</strong>es von Helsinki – sich nicht nur auf die Forschung am Menschen beschränkt,<br />

sondern den Bogen weiter spannt <strong>und</strong> das Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> die Verantwortung<br />

des Menschen für die Umwelt mit einbezieht. Als Stärke wurde weiterhin<br />

wahrgenommen, dass das Dokument relativ kurz ist, aber dennoch hinreichend<br />

viele konkrete <strong>und</strong> instruktive Details für die Formulierung nationaler Regelungen<br />

enthält. Darüber hinaus bezieht es die Inhalte vorhergehender Dokumente nicht nur<br />

ein, sondern geht über sie hinaus <strong>und</strong> verweist auf aktuelle Tendenzen in der bioethischen<br />

Debatte.<br />

Kritische Stimmen verweisen darauf, dass die Erklärung den existierenden Dokumenten<br />

des Weltärzteb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation nicht viel hinzuzufügen<br />

habe. Auch wurden manche Formulierungen als zu restriktiv empf<strong>und</strong>en.<br />

Andere wiederum bemängeln, dass der Text nicht auf Fragen der Embryonenforschung<br />

oder des Klonens eingeht, obwohl der Report of the IBC on the Possibility<br />

of Elaborating a Universal Instrument on Bioethics von 2003 mehrfach auf die Bedeutung<br />

dieser Fragen hingewiesen habe. In Deutschland konzentrierte sich die<br />

Kritik auf den Artikel 7 <strong>und</strong> die Frage der fremd- bzw. gruppennützigen Forschung<br />

an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Dabei erkennen aber auch diejenigen, die<br />

die Formulierungen der Erklärung an diesem Punkt ablehnen, das Bemühen der<br />

UNESCO an, Ziele <strong>und</strong> Prinzipien ethischer Mindeststandards für die Forschung<br />

am Menschen <strong>und</strong> vor allem ein Diskriminierungsverbot festzuschreiben. Große

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