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Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco

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Schritte zur internationalen Verständigung über bioethische Prinzipien | 43<br />

nen bioethischen Fragen widmen <strong>und</strong> termingerecht zum Januar 2005 fertig<br />

gestellt werden. Ein zweiter Teil, nichtmenschliche Organismen <strong>und</strong> die Umwelt<br />

betreffend, sollte später erarbeitet werden. Obwohl dieses zweistufige Vorgehen<br />

zunächst einige Unterstützung fand, stellte es sich vor allem aufgr<strong>und</strong> der damit<br />

verb<strong>und</strong>enen konzeptionellen Probleme als nicht realisierbar heraus.<br />

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang war, ob in die zukünftige Erklärung<br />

nur gr<strong>und</strong>legende Prinzipien aufgenommen werden, oder auch spezifische Anwendungen<br />

bzw. Anwendungsbereiche behandelt werden sollten. Während einige Mitglieder<br />

des IBC sich dafür aussprachen, alle wichtigen Anwendungsbereiche <strong>und</strong> die<br />

dafür relevanten Normen explizit zu benennen, plädierten andere dafür, nur die<br />

gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien niederzulegen <strong>und</strong> höchstens einige Anwendungsfälle<br />

beispielhaft zu diskutieren. Wieder andere wiesen darauf hin, dass auch die strukturellen<br />

Probleme moderner wissenschaftlicher Entwicklung explizit gemacht werden<br />

müssten. Heute habe nur ein kleiner Teil der Menschheit Zugang zu wissenschaftlichen<br />

Ressourcen; von daher würde auch die Wissenschaft selber zur Verstärkung der<br />

Ungleichheit in der Welt beitragen. Dieser Gesichtspunkt konnte nicht vertiefend<br />

diskutiert werden; implizit ging er jedoch in die Formulierungen des späteren Artikels<br />

15: Gemeinsame Teilhabe am Nutzen (Sharing of benefits) mit ein.<br />

Nach langen Diskussionen entschieden sich die Redaktionsgruppe <strong>und</strong> der IBC dafür,<br />

die Anwendungen der Lebenswissenschaften auf den Menschen in den Mittelpunkt<br />

der Erklärung zu stellen, dabei aber zum Ausdruck zu bringen, dass der<br />

Mensch nicht-menschlichen Lebewesen <strong>und</strong> der Umwelt gegenüber eine Verantwortung<br />

trägt. Dieser Gesichtspunkt, der allen IBC-Mitgliedern sehr wichtig war,<br />

kommt vor allem in Artikel 17: Schutz der Umwelt, der Biosphäre <strong>und</strong> der biologischen<br />

Vielfalt (Protection of the environment, the biosphere and biodiversity) zum<br />

Ausdruck.<br />

Konzept:<br />

Auch in konzeptioneller Hinsicht stellte es sich als schwierig <strong>und</strong> – zumindest unter<br />

den gegebenen Bedingungen – als letztlich nicht realisierbar heraus, die Lebenswissenschaften<br />

in ihrer Anwendung auf Menschen einerseits <strong>und</strong> die Umwelt<br />

andererseits in einem Dokument zu behandeln. Zwar will die <strong>Bioethik</strong> zum gesamten<br />

Bereich des Lebendigen Aussagen machen. Historisch gesehen hat jedoch die<br />

Medizinethik andere Wurzeln <strong>und</strong> eine völlig andere Diskursgeschichte als die<br />

Umwelt- bzw. die Tierethik. Auch sind hinsichtlich der ethischen Bewertung von<br />

Handlungsvoraussetzungen <strong>und</strong> -folgen signifikante Unterschiede auszumachen,<br />

die sich kaum unter für beide Bereiche gültigen Prinzipien subsumieren lassen. Da-

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