Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco
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Schritte zur internationalen Verständigung über bioethische Prinzipien | 43<br />
nen bioethischen Fragen widmen <strong>und</strong> termingerecht zum Januar 2005 fertig<br />
gestellt werden. Ein zweiter Teil, nichtmenschliche Organismen <strong>und</strong> die Umwelt<br />
betreffend, sollte später erarbeitet werden. Obwohl dieses zweistufige Vorgehen<br />
zunächst einige Unterstützung fand, stellte es sich vor allem aufgr<strong>und</strong> der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen konzeptionellen Probleme als nicht realisierbar heraus.<br />
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang war, ob in die zukünftige Erklärung<br />
nur gr<strong>und</strong>legende Prinzipien aufgenommen werden, oder auch spezifische Anwendungen<br />
bzw. Anwendungsbereiche behandelt werden sollten. Während einige Mitglieder<br />
des IBC sich dafür aussprachen, alle wichtigen Anwendungsbereiche <strong>und</strong> die<br />
dafür relevanten Normen explizit zu benennen, plädierten andere dafür, nur die<br />
gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien niederzulegen <strong>und</strong> höchstens einige Anwendungsfälle<br />
beispielhaft zu diskutieren. Wieder andere wiesen darauf hin, dass auch die strukturellen<br />
Probleme moderner wissenschaftlicher Entwicklung explizit gemacht werden<br />
müssten. Heute habe nur ein kleiner Teil der Menschheit Zugang zu wissenschaftlichen<br />
Ressourcen; von daher würde auch die Wissenschaft selber zur Verstärkung der<br />
Ungleichheit in der Welt beitragen. Dieser Gesichtspunkt konnte nicht vertiefend<br />
diskutiert werden; implizit ging er jedoch in die Formulierungen des späteren Artikels<br />
15: Gemeinsame Teilhabe am Nutzen (Sharing of benefits) mit ein.<br />
Nach langen Diskussionen entschieden sich die Redaktionsgruppe <strong>und</strong> der IBC dafür,<br />
die Anwendungen der Lebenswissenschaften auf den Menschen in den Mittelpunkt<br />
der Erklärung zu stellen, dabei aber zum Ausdruck zu bringen, dass der<br />
Mensch nicht-menschlichen Lebewesen <strong>und</strong> der Umwelt gegenüber eine Verantwortung<br />
trägt. Dieser Gesichtspunkt, der allen IBC-Mitgliedern sehr wichtig war,<br />
kommt vor allem in Artikel 17: Schutz der Umwelt, der Biosphäre <strong>und</strong> der biologischen<br />
Vielfalt (Protection of the environment, the biosphere and biodiversity) zum<br />
Ausdruck.<br />
Konzept:<br />
Auch in konzeptioneller Hinsicht stellte es sich als schwierig <strong>und</strong> – zumindest unter<br />
den gegebenen Bedingungen – als letztlich nicht realisierbar heraus, die Lebenswissenschaften<br />
in ihrer Anwendung auf Menschen einerseits <strong>und</strong> die Umwelt<br />
andererseits in einem Dokument zu behandeln. Zwar will die <strong>Bioethik</strong> zum gesamten<br />
Bereich des Lebendigen Aussagen machen. Historisch gesehen hat jedoch die<br />
Medizinethik andere Wurzeln <strong>und</strong> eine völlig andere Diskursgeschichte als die<br />
Umwelt- bzw. die Tierethik. Auch sind hinsichtlich der ethischen Bewertung von<br />
Handlungsvoraussetzungen <strong>und</strong> -folgen signifikante Unterschiede auszumachen,<br />
die sich kaum unter für beide Bereiche gültigen Prinzipien subsumieren lassen. Da-