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Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco

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Im Sommer 2005 wurde die unter den Regierungsexperten abgestimmte Fassung<br />

als endgültiger Entwurf dem Generaldirektor zugesandt <strong>und</strong> am 19. Oktober 2005<br />

von der 33. Generalkonferenz der UNESCO im Konsens angenommen. Die <strong>Allgemeine</strong><br />

Erklärung über <strong>Bioethik</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> (Universal Declaration on<br />

Bioethics and Human Rights, „<strong>Bioethik</strong>-Erklärung“) ist nach der <strong>Allgemeine</strong>n Erklärung<br />

über das menschliche Genom <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> (Universal Declaration<br />

on the Human Genome and Human Rights 3 ) <strong>und</strong> der Internationalen Erklärung<br />

über menschliche Gendaten (International Declaration on Human Genetic Data 4 )<br />

der dritte vom IBC entwickelte <strong>und</strong> von der Generalkonferenz der UNESCO angenommene<br />

Text, der bioethische Standards setzt. Auch wenn es sich dabei um ein<br />

völkerrechtlich nicht verbindliches Dokument handelt, liegen damit doch erstmals<br />

international akzeptierte Leitlinien für das Handeln im Bereich der biomedizinischen<br />

Forschung <strong>und</strong> der Lebenswissenschaften in ihrer Anwendung auf Menschen<br />

vor.<br />

Konzeptionelle Herausforderungen<br />

Bei der Ausarbeitung des Vorentwurfs der Erklärung waren die Redaktionsgruppe<br />

<strong>und</strong> der IBC mit einer Fülle von konzeptionellen <strong>und</strong> strukturellen Problemen konfrontiert,<br />

die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen.<br />

Geltungsbereich:<br />

In den schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Anhörungen hatten vor allem viele Entwicklungsländer<br />

das Interesse an einer breit angelegten Erklärung geäußert, die nicht<br />

nur die Anwendung der Lebenswissenschaften auf Menschen, sondern auch auf<br />

nicht-menschliche Lebewesen <strong>und</strong> die Umwelt einbezieht, <strong>und</strong> die neben allgemeinen<br />

Prinzipien auch spezifische Anwendungsfelder der Lebenswissenschaften behandelt.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass in vielen dieser Länder keine einschlägigen Regelungen<br />

existieren, ist dieses Interesse berechtigt <strong>und</strong> nachvollziehbar. Im IBC<br />

wurde dieses Thema jedoch aus verschiedenen Gründen kontrovers diskutiert. Obwohl<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ein großes Interesse daran bestand, eine umfassende Erklärung<br />

zu entwerfen, war die Mehrheit der IBC-Mitglieder letztlich jedoch skeptisch, ob<br />

sich ein so anspruchsvolles <strong>und</strong> umfangreiches Unterfangen in der Kürze der zur<br />

Verfügung stehenden Zeit bewältigen ließe.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde die Möglichkeit eines zweistufigen Vorgehens diskutiert.<br />

Der erste Teil einer Erklärung könnte sich den auf den Menschen bezoge-

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