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Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco

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für eine Einigung auf der Ebene der Mitgliedsaaten zu optimieren, wurde die Arbeit<br />

des IBC frühzeitig mit der des IGBC gekoppelt.<br />

Die Erarbeitung des Entwurfs<br />

Für die Erarbeitung eines Erklärungsentwurfes stand dem IBC also nur eine relativ<br />

kurze Zeit zur Verfügung. Der bald nach dem Beschluss der Generalkonferenz einsetzende<br />

Arbeitsprozess lässt sich in drei Phasen unterteilen:<br />

Erstens die Vorbereitungsphase, die sich von Januar bis April 2004 erstreckte. In<br />

dieser Phase fanden umfangreiche schriftliche Konsultationen der Mitgliedsstaaten<br />

der UNESCO über die mögliche Reichweite <strong>und</strong> Struktur sowie über den Inhalt der<br />

zukünftigen Erklärung statt. Gefragt wurde unter anderem, ob sich die Erklärung<br />

auf die Anwendungen der Lebenswissenschaften auf den Menschen konzentrieren<br />

sollte, oder ob auch nicht-menschliche Lebewesen <strong>und</strong> die Umwelt behandelt werden<br />

sollten. Welche gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien sollten aufgenommen werden? Sollten<br />

auch spezifische biotechnische bzw. -medizinische Anwendungsfelder behandelt<br />

werden? Wenn ja, welche?<br />

Über die schriftlichen Konsultationen hinaus wurden Fragen, die den Inhalt <strong>und</strong> die<br />

Struktur der zukünftigen Erklärung betreffen, auch auf einer außerordentlichen Sitzung<br />

des IBC diskutiert, die Ende April 2004 in Paris stattfand. Daran nahmen neben<br />

den Mitgliedern des IBC auch Repräsentanten von zwischenstaatlichen Organisationen,<br />

Nichtregierungsorganisationen (NRO), nationalen <strong>Bioethik</strong>-Komitees<br />

<strong>und</strong> von akademischen Organisationen teil. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung<br />

des IBC <strong>und</strong> die Anhörung der unterschiedlichen Akteure wurden in einer internen<br />

IBC-Sitzung die Mitglieder der drafting group, also der Redaktionsgruppe<br />

für die Erarbeitung des Textentwurfs, nach den in der UNESCO üblichen Kriterien<br />

benannt, die Gruppe aber gleichzeitig für andere interessierte IBC-Mitglieder geöffnet.<br />

Zum Vorsitzenden wurde der Richter Michael Kirby (Australien) gewählt.<br />

Damit wurde die zweite Arbeitsphase eingeleitet, die der Formulierung des Vor-<br />

Entwurfs diente. Zu den zentralen Diskussionspunkten im IBC <strong>und</strong> in der Redaktionsgruppe<br />

gehörte vor allem die thematische Breite der Erklärung, also zum einen<br />

die Frage, ob sie sich nur mit den Konsequenzen der Lebenswissenschaften für<br />

Menschen oder auch für nicht-menschliche Lebewesen <strong>und</strong> die Umwelt auseinandersetzen<br />

sollte, <strong>und</strong> zum zweiten, ob neben allgemeinen Prinzipien auch spezifi-

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