Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte - Unesco
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für eine Einigung auf der Ebene der Mitgliedsaaten zu optimieren, wurde die Arbeit<br />
des IBC frühzeitig mit der des IGBC gekoppelt.<br />
Die Erarbeitung des Entwurfs<br />
Für die Erarbeitung eines Erklärungsentwurfes stand dem IBC also nur eine relativ<br />
kurze Zeit zur Verfügung. Der bald nach dem Beschluss der Generalkonferenz einsetzende<br />
Arbeitsprozess lässt sich in drei Phasen unterteilen:<br />
Erstens die Vorbereitungsphase, die sich von Januar bis April 2004 erstreckte. In<br />
dieser Phase fanden umfangreiche schriftliche Konsultationen der Mitgliedsstaaten<br />
der UNESCO über die mögliche Reichweite <strong>und</strong> Struktur sowie über den Inhalt der<br />
zukünftigen Erklärung statt. Gefragt wurde unter anderem, ob sich die Erklärung<br />
auf die Anwendungen der Lebenswissenschaften auf den Menschen konzentrieren<br />
sollte, oder ob auch nicht-menschliche Lebewesen <strong>und</strong> die Umwelt behandelt werden<br />
sollten. Welche gr<strong>und</strong>legenden Prinzipien sollten aufgenommen werden? Sollten<br />
auch spezifische biotechnische bzw. -medizinische Anwendungsfelder behandelt<br />
werden? Wenn ja, welche?<br />
Über die schriftlichen Konsultationen hinaus wurden Fragen, die den Inhalt <strong>und</strong> die<br />
Struktur der zukünftigen Erklärung betreffen, auch auf einer außerordentlichen Sitzung<br />
des IBC diskutiert, die Ende April 2004 in Paris stattfand. Daran nahmen neben<br />
den Mitgliedern des IBC auch Repräsentanten von zwischenstaatlichen Organisationen,<br />
Nichtregierungsorganisationen (NRO), nationalen <strong>Bioethik</strong>-Komitees<br />
<strong>und</strong> von akademischen Organisationen teil. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung<br />
des IBC <strong>und</strong> die Anhörung der unterschiedlichen Akteure wurden in einer internen<br />
IBC-Sitzung die Mitglieder der drafting group, also der Redaktionsgruppe<br />
für die Erarbeitung des Textentwurfs, nach den in der UNESCO üblichen Kriterien<br />
benannt, die Gruppe aber gleichzeitig für andere interessierte IBC-Mitglieder geöffnet.<br />
Zum Vorsitzenden wurde der Richter Michael Kirby (Australien) gewählt.<br />
Damit wurde die zweite Arbeitsphase eingeleitet, die der Formulierung des Vor-<br />
Entwurfs diente. Zu den zentralen Diskussionspunkten im IBC <strong>und</strong> in der Redaktionsgruppe<br />
gehörte vor allem die thematische Breite der Erklärung, also zum einen<br />
die Frage, ob sie sich nur mit den Konsequenzen der Lebenswissenschaften für<br />
Menschen oder auch für nicht-menschliche Lebewesen <strong>und</strong> die Umwelt auseinandersetzen<br />
sollte, <strong>und</strong> zum zweiten, ob neben allgemeinen Prinzipien auch spezifi-