7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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KN-Code Warenbezeichnung 2106 90 30 − − − Isoglucosesirup − − − andere: 2106 90 51 − − − − Lactosesirup 2106 90 55 − − − − Glucose- und Maltodextrinsirup 2106 90 59 − − − − andere 2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener 2206 00 10 − Tresterwein Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen: − andere: − − schäumend: 2206 00 31 − − − Apfelwein und Birnenwein − − andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von: − − − 2 l oder weniger: 2206 00 51 − − − − Apfelwein und Birnenwein 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebs- tieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/ Grammeln: 2301 10 00 − Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von an- deren Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten P/CE/AL/ANHANG II/de 32
KN-Code Warenbezeichnung 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets 2304 00 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 2308 00 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebener- zeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2308 00 40 − Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: 2309 10 − Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: − − Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 51 bis 1702 30 99, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milch- erzeugnisse enthaltend: − − − Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend: − − − − keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger: 2309 10 13 − − − − − mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 2309 10 19 − − − − − mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr − − − − mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT: 2309 10 33 − − − − − mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 2309 10 39 − − − − − mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr − − − − mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT: P/CE/AL/ANHANG II/de 33
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KN-Code Warenbezeichnung<br />
2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel,<br />
Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus<br />
Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets<br />
2304 00 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder<br />
in Form von Pellets<br />
2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch<br />
gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305<br />
23<strong>08</strong> 00 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebener-<br />
zeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder<br />
genannt noch inbegriffen:<br />
23<strong>08</strong> 00 40 − Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)<br />
2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:<br />
2309 10 − Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:<br />
− − Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen<br />
1702 30 51 bis 1702 30 99, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder M<strong>il</strong>ch-<br />
erzeugnisse enthaltend:<br />
− − − Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend:<br />
− − − − keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger:<br />
2309 10 13 − − − − − mit einem Gehalt an M<strong>il</strong>cherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als<br />
50 GHT<br />
2309 10 19 − − − − − mit einem Gehalt an M<strong>il</strong>cherzeugnissen von 75 GHT oder mehr<br />
− − − − mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT:<br />
2309 10 33 − − − − − mit einem Gehalt an M<strong>il</strong>cherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als<br />
50 GHT<br />
2309 10 39 − − − − − mit einem Gehalt an M<strong>il</strong>cherzeugnissen von 50 GHT oder mehr<br />
− − − − mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT:<br />
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