7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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13. ERSUCHE� UM �ACHPRÜFU�G, zu übersenden an: Es wird um Überprüfung dieser Bescheinigung auf ihre Echtheit und Richtigkeit ersucht. .............................................................................................. (Ort und Datum) Stempel .............................................................................................. (Unterschrift) 14. ERGEB�IS DER �ACHPRÜFU�G Die Prüfung hat ergeben, dass diese Bescheinigung (1) � von der auf ihr angegebenen Zollbehörde ausgestellt worden ist und dass die darin enthaltenen Angaben richtig sind. � nicht den Erfordernissen für ihre Echtheit und für die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben entspricht (siehe beigefügte Bemerkungen). .............................................................................................. (Ort und Datum) Stempel .............................................................................................. (Unterschrift) _____________ (1) Zutreffendes Feld ankreuzen. HI�WEISE 1. Die Warenverkehrsbescheinigung darf weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümlichen Eintragungen gestrichen und gegebenenfalls die beabsichtigten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede so vorgenommene Änderung muss von demjenigen, der die Warenverkehrsbescheinigung ausgefüllt hat, paraphiert und von den Zollbehörden des ausstellenden Staates mit einem Sichtvermerk versehen werden. 2. Zwischen den in der Warenverkehrsbescheinigung angeführten Warenposten dürfen keine Zwischenräume bestehen, jeder Warenposten muss mit einer laufenden Nummer versehen sein. Unmittelbar unter dem letzten Warenposten ist ein waagerechter Schlussstrich zu ziehen. Leerfelder sind durch Streichungen unbrauchbar zu machen. 3. Die Waren sind nach dem Handelsbrauch so genau zu bezeichnen, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich ist. P/CE/AL/ANHANG VII/de 237
A�TRAG AUF AUSSTELLU�G EI�ER WARE�VERKEHRSBESCHEI�IGU�G 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) EUR.1 �r. A 000.000 3. Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat) (Ausfüllung freigestellt) 6. Angaben über die Beförderung (Ausfüllung freigestellt) 8. Laufende �ummer, Zeichen, �ummern, Anzahl und Art der Packstücke 1 , Warenbezeichnung Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 2. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen .............................................................................................. und .............................................................................................. P/CE/AL/ANHANG VII/de 238 (Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder Gebiete) 4. Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungs- erzeugnisse die Waren gelten 7. Bemerkungen 9. Rohmasse (kg) oder andere Maßeinheit 1 Bei unverpackten Waren ist die Anzahl der Gegenstände bzw. „lose geschüttet“ anzugeben. (Liter, m³ usw.) 5. Bestimmungs- staat,-staaten- gruppe oder - gebiet 10. Rechnungen (Ausfüllung freigestellt)
- Seite 333 und 334: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
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- Seite 383: WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG 1. Ausf
- Seite 387 und 388: Anhang IV Wortlaut der Erklärung a
- Seite 389 und 390: Maltesische Fassung L-esportatur ta
- Seite 391 und 392: Anhang V Erzeugnisse, die von der K
A�TRAG AUF AUSSTELLU�G EI�ER WARE�VERKEHRSBESCHEI�IGU�G<br />
1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) EUR.1 �r. A 000.000<br />
3. Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat)<br />
(Ausfüllung freigestellt)<br />
6. Angaben über die Beförderung (Ausfüllung<br />
freigestellt)<br />
8. Laufende �ummer, Zeichen, �ummern, Anzahl und Art der<br />
Packstücke 1 , Warenbezeichnung<br />
Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite<br />
beachten<br />
2. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den<br />
Präferenzverkehr zwischen<br />
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und<br />
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P/CE/AL/ANHANG VII/de 238<br />
(Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder<br />
Gebiete)<br />
4. Staat, Staatengruppe oder<br />
Gebiet, als dessen bzw.<br />
deren Ursprungs-<br />
erzeugnisse die Waren<br />
gelten<br />
7. Bemerkungen<br />
9. Rohmasse (kg)<br />
oder andere<br />
Maßeinheit<br />
1 Bei unverpackten Waren ist die Anzahl der Gegenstände bzw. „lose geschüttet“ anzugeben.<br />
(Liter, m³ usw.)<br />
5. Bestimmungs-<br />
staat,-staaten- gruppe oder -<br />
gebiet<br />
10. Rechnungen<br />
(Ausfüllung<br />
freigestellt)