7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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Anhang III Muster der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und des Antrags auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Druckanweisungen 1. Das Formblatt hat das Format 210 x 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 25 g zu verwenden. Dieses ist mit einem grünen, guillochierten Überdruck zu versehen, auf dem jede mechanisch oder chemisch vorgenommene Fälschung sichtbar wird. 2. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können sich den Druck der Formblätter vorbehalten oder ihn Druckereien überlassen, die sie hierzu ermächtigt haben. In diesem Fall muss auf jedem Formblatt auf diese Ermächtigung hingewiesen werden. Jedes Formblatt muss den Namen und die Anschrift oder das Kennzeichen der Druckerei enthalten. Es trägt ferner zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch eingedruckt sein kann. P/CE/AL/ANHANG VII/de 235
WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) EUR.1 �r. A 000.000 3. Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat) (Ausfüllung freigestellt) 6. Angaben über die Beförderung (Ausfüllung freigestellt) 8. Laufende �ummer, Zeichen, �ummern, Anzahl und Art der Packstücke 1 , Warenbezeichnung 11. SICHTVERMERK DER ZOLLBEHÖRDE Die Richtigkeit der Erklärung wird bescheinigt. Ausfuhrpapier 2 : Art/Muster ......................... Nr.............................................. vom ....................................................................................... Zollbehörde........................................................................... Ausstellender Staat ................ Stempel .............................................................................................. Ort und Datum ...................................................................... .............................................................................................. (Unterschrift) P/CE/AL/ANHANG VII/de 236 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 2. Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen .............................................................................................. und .............................................................................................. (Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder Gebiete) 4. Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungs- erzeugnisse die Waren gelten 7. Bemerkungen 9. Rohmasse (kg) oder andere Maßeinheit (Liter, m³ usw.) 12. ERKLÄRU�G DES AUSFÜHRERS/EXPORTEURS 5. Bestimmungs- staat,-staaten- gruppe oder - gebiet 10. Rechnungen (Ausfüllung freigestellt) Der Unterzeichner erklärt, dass die vorgenannten Waren die Voraussetzungen erfüllen, um diese Bescheinigung zu erlangen. Ort und Datum ...................................................................... .............................................................................................. (Unterschrift) 1 Bei unverpackten Waren ist die Anzahl der Gegenstände bzw. „lose geschüttet“ anzugeben. 2 Nur ausfüllen, wenn nach den Rechtsvorschriften des Ausfuhrstaats oder -gebiets erforderlich.
- Seite 331 und 332: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 333 und 334: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 335 und 336: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 337 und 338: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
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- Seite 381: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 385 und 386: A�TRAG AUF AUSSTELLU�G EI�ER
- Seite 387 und 388: Anhang IV Wortlaut der Erklärung a
- Seite 389 und 390: Maltesische Fassung L-esportatur ta
- Seite 391 und 392: Anhang V Erzeugnisse, die von der K
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Muster der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und<br />
des Antrags auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1<br />
Druckanweisungen<br />
1. Das Formblatt hat das Format 210 x 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger<br />
und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes Schreibpapier mit einem<br />
Quadratmetergewicht von mindestens 25 g zu verwenden. Dieses ist mit einem grünen,<br />
gu<strong>il</strong>lochierten Überdruck zu versehen, auf dem jede mechanisch oder chemisch vorgenommene<br />
Fälschung sichtbar wird.<br />
2. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können sich den Druck der Formblätter<br />
vorbehalten oder ihn Druckereien überlassen, die sie hierzu ermächtigt haben. In diesem<br />
Fall muss auf jedem Formblatt auf diese Ermächtigung hingewiesen werden. Jedes Formblatt<br />
muss den Namen und die Anschrift oder das Kennzeichen der Druckerei enthalten. Es<br />
trägt ferner zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch eingedruckt sein kann.<br />
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