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7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

ex 9506 Golfschläger und Te<strong>il</strong>e davon Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, ausgenommen aus<br />

Vormaterialien der Position der Ware.<br />

Jedoch können Rohformen zum<br />

Herstellen von Golfschlägern<br />

verwendet werden.<br />

ex Kapitel 96 Verschiedene Waren;<br />

ausgenommen:<br />

ex 9601 und<br />

ex 9602<br />

Waren aus tierischen,<br />

pflanzlichen und mineralischen<br />

Schnitzstoffen<br />

ex 9603 Besen, Bürsten und Pinsel<br />

(einschließlich solcher, die Te<strong>il</strong>e<br />

von Maschinen, Apparaten oder<br />

Fahrzeugen sind), von Hand zu<br />

führende mechanische<br />

Fußbodenkehrer ohne Motor,<br />

Mopps und Staubwedel;<br />

Pinselköpfe; Kissen und Roller<br />

zum Anstreichen; Wischer aus<br />

Kautschuk oder ähnlichen<br />

geschmeidigen Stoffen;<br />

ausgenommen Reisigbesen und<br />

dergleichen sowie Bürsten und<br />

Pinsel aus Marder- oder<br />

Eichhörnchenhaar<br />

9605 Reisezusammenstellungen zur<br />

Körperpflege, zum Nähen, zum<br />

Reinigen von Schuhen oder<br />

Kleidung<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, ausgenommen aus<br />

Vormaterialien der Position der Ware<br />

Herstellen aus bearbeiteten<br />

Schnitzstoffen derselben Position wie<br />

die Ware<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 50 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Jede Ware in der<br />

Warenzusammenstellung muss die<br />

Regel erfüllen, die anzuwenden wäre,<br />

wenn sie nicht in der<br />

Warenzusammenstellung enthalten<br />

wäre. Jedoch können Waren ohne<br />

Ursprungseigenschaft verwendet<br />

werden, wenn ihr Wert insgesamt<br />

15 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />

Warenzusammenstellung nicht<br />

überschreitet.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 232

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