7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen ex Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte; ausgenommen: 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch dürfen Rümpfe der Position 8906 nicht verwendet werden. Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 219 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 220 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
- Seite 315 und 316: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
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- Seite 385 und 386: A�TRAG AUF AUSSTELLU�G EI�ER
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- Seite 389 und 390: Maltesische Fassung L-esportatur ta
- Seite 391 und 392: Anhang V Erzeugnisse, die von der K
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
9002 Linsen, Prismen, Spiegel und<br />
andere optische Elemente, aus<br />
Stoffen aller Art, für Instrumente,<br />
Apparate und Geräte, gefasst<br />
(ausgenommen solche aus optisch<br />
nicht bearbeitetem Glas)<br />
9004 Br<strong>il</strong>len (Korrektionsbr<strong>il</strong>len,<br />
Schutzbr<strong>il</strong>len und andere Br<strong>il</strong>len)<br />
und ähnliche Waren<br />
ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, optische<br />
Teleskope und Montierungen<br />
dafür<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen<br />
- aus Vormaterialien jeder Position,<br />
ausgenommen aus Vormaterialien der<br />
Position der Ware,<br />
- bei dem der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien 40 v. H. des Ab-<br />
Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet und<br />
- bei dem der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien ohne<br />
Ursprungseigenschaft den Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien mit<br />
Ursprungseigenschaft nicht<br />
überschreitet<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 220<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 30 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet