7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf ex Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon; ausgenommen: 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon ex Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon; ausgenommen: 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet 1 Siehe Bemerkung 6. Jede Ware in der Warenzusammenstellung muss die Regel erfüllen, die anzuwenden wäre, wenn sie nicht in der Warenzusammenstellung enthalten wäre. Jedoch können Waren ohne Ursprungseigenschaft verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 15 v. H. des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen von Oberteilen, an Brandsohlen oder anderen Sohlenteilen befestigt, der Position 6406 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern 1 P/CE/AL/ANHANG VII/de 171
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 6506 Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 hergestellt, auch ausgestattet ex Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; ausgenommen: 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren ex Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; ausgenommen: ex 6803 Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer 1 Siehe Bemerkung 6. Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern 1 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen aus bearbeitetem Schiefer P/CE/AL/ANHANG VII/de 172
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
63<strong>08</strong> Warenzusammenstellungen, aus<br />
Geweben und Garn, auch mit<br />
Zubehör, für die Herstellung von<br />
Teppichen, Tapisserien,<br />
bestickten Tischdecken oder<br />
Servietten oder ähnlichen<br />
Spinnstoffwaren, in<br />
Aufmachungen für den<br />
Einzelverkauf<br />
ex Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche<br />
Waren; Te<strong>il</strong>e davon;<br />
ausgenommen:<br />
6406 Schuhte<strong>il</strong>e (einschließlich<br />
Schuhoberte<strong>il</strong>e, auch an Sohlen<br />
befestigt, nicht jedoch an<br />
Laufsohlen); Einlegesohlen,<br />
Fersenstücke und ähnliche<br />
herausnehmbare Waren;<br />
Gamaschen und ähnliche Waren<br />
sowie Te<strong>il</strong>e davon<br />
ex Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Te<strong>il</strong>e<br />
davon; ausgenommen:<br />
6505 Hüte und andere<br />
Kopfbedeckungen, gewirkt oder<br />
gestrickt oder aus Stücken<br />
(ausgenommen Streifen) von<br />
Spitzen, F<strong>il</strong>z oder anderen<br />
Spinnstofferzeugnissen<br />
hergestellt, auch ausgestattet;<br />
Haarnetze aus Stoffen aller Art,<br />
auch ausgestattet<br />
1 Siehe Bemerkung 6.<br />
Jede Ware in der<br />
Warenzusammenstellung muss die<br />
Regel erfüllen, die anzuwenden wäre,<br />
wenn sie nicht in der<br />
Warenzusammenstellung enthalten<br />
wäre. Jedoch können Waren ohne<br />
Ursprungseigenschaft verwendet<br />
werden, wenn ihr Wert insgesamt<br />
15 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Warenzusammenstellung nicht<br />
überschreitet.<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Zusammensetzungen von Oberte<strong>il</strong>en,<br />
an Brandsohlen oder anderen<br />
Sohlente<strong>il</strong>en befestigt, der Position<br />
6406<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Position der Ware<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
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Vormaterialien der Position der Ware<br />
Herstellen aus Garnen oder<br />
Spinnfasern 1<br />
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