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7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt,<br />

bestrichen, überzogen oder mit<br />

Lagen aus Kunststoff versehen,<br />

andere als solche der Position<br />

5902<br />

5904 Linoleum, auch zugeschnitten;<br />

Fußbodenbeläge, aus einer<br />

Spinnstoffunterlage mit einer<br />

Deckschicht oder einem Überzug<br />

bestehend, auch zugeschnitten<br />

Herstellen aus Garnen<br />

oder<br />

Bedrucken mit mindestens zwei Vor-<br />

oder Nachbehandlungen (wie Reinigen,<br />

Bleichen, Merzerisieren,<br />

Thermofixieren, Aufhellen,<br />

Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten,<br />

Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren,<br />

Ausbessern und Noppen), wenn der<br />

Wert des verwendeten unbedruckten<br />

Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet<br />

Herstellen aus Garnen 1<br />

1 Wegen der besonderen Vorschrift für Waren, die aus verschiedenen text<strong>il</strong>en Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 160

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