7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 3916 bis 3921 Halb- und Fertigerzeugnisse aus Kunststoffen; ausgenommen Waren der Positionen ex 3916, ex 3917, ex 3920 und ex 3921, für die die folgenden Regeln festgelegt sind: - Flacherzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung oder anders als nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten; andere Erzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung - andere: -- Additionshomopolymerisationserzeugnisse mit einem Anteil eines Monomers am Gesamtgehalt des Polymers von mehr als 99 GHT Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem - der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und - innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet 1 -- andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet 1 P/CE/AL/ANHANG VII/de 135 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 1 Bei Waren, die aus Vormaterialien der Positionen 3901 bis 3906 einerseits und aus Vormaterialien der Positionen 3907 bis 3911 andererseits zusammengesetzt sind, gilt diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der Ware gewichtsmäßig überwiegt.
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen ex 3916 und ex 3917 (1) (2) (3) oder (4) Profile, Rohre und Schläuche Herstellen, bei dem ex 3920 - Folien und Filme aus Ionomeren - Folien aus regenerierter Cellulose, aus Polyamid oder Polyethylen ex 3921 Folie aus Kunststoffen, metallisiert 3922 bis 3926 Fertigerzeugnisse aus Kunststoffen - der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und - innerhalb der obenstehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 20 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen aus einem Salz eines thermoplastischen Kunststoffs, der ein Mischpolymer aus Ethylen und Metacrylsäure, teilweise neutralisiert durch metallische Ionen, hauptsächlich Zink und Natrium, ist Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position der Ware 20 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen aus hochtransparenten Polyesterfolien mit einer Dicke von weniger als 23 Mikron 1 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 136 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 1 Die folgenden Folien gelten als hochtransparent: Folien, deren optische Trübung – gemessen nach ASTM-D 1003-16 mit dem Gardner- Nephelometer (d. h. Haze-Faktor) – weniger als 2 v. H. beträgt.
- Seite 231 und 232: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 233 und 234: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 235 und 236: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 237 und 238: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 239 und 240: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 241 und 242: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 243 und 244: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 245 und 246: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 247 und 248: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 249 und 250: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 251 und 252: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 253 und 254: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 255 und 256: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 257 und 258: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 259 und 260: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 261 und 262: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 263 und 264: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 265 und 266: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 267 und 268: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 269 und 270: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 271 und 272: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 273 und 274: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 275 und 276: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 277 und 278: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 279 und 280: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 281: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 285 und 286: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 287 und 288: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 289 und 290: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 291 und 292: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 293 und 294: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 295 und 296: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 297 und 298: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 299 und 300: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 301 und 302: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 303 und 304: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 305 und 306: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 307 und 308: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 309 und 310: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
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- Seite 329 und 330: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 331 und 332: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
ex 3916 und<br />
ex 3917<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
Prof<strong>il</strong>e, Rohre und Schläuche Herstellen, bei dem<br />
ex 3920 - Folien und F<strong>il</strong>me aus<br />
Ionomeren<br />
- Folien aus regenerierter<br />
Cellulose, aus Polyamid oder<br />
Polyethylen<br />
ex 3921 Folie aus Kunststoffen,<br />
metallisiert<br />
3922 bis 3926 Fertigerzeugnisse aus<br />
Kunststoffen<br />
- der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien 50 v. H. des Ab-<br />
Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet und<br />
- innerhalb der obenstehenden<br />
Begrenzung der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien der<br />
Position der Ware 20 v. H. des Ab-<br />
Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen aus einem Salz eines<br />
thermoplastischen Kunststoffs, der ein<br />
Mischpolymer aus Ethylen und<br />
Metacrylsäure, te<strong>il</strong>weise neutralisiert<br />
durch metallische Ionen, hauptsächlich<br />
Zink und Natrium, ist<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien der<br />
Position der Ware 20 v. H. des Ab-<br />
Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen aus hochtransparenten<br />
Polyesterfolien mit einer Dicke von<br />
weniger als 23 Mikron 1<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 50 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 136<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 25 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 25 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 25 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
1 Die folgenden Folien gelten als hochtransparent: Folien, deren optische Trübung – gemessen nach ASTM-D 1003-16 mit dem Gardner-<br />
Nephelometer (d. h. Haze-Faktor) – weniger als 2 v. H. beträgt.