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7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

ex 3907 - Copolymere, aus Polycarbonat-<br />

und Acrylnitr<strong>il</strong>butadienstyrolcopolymeren<br />

(ABS)<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, ausgenommen aus<br />

Vormaterialien der Position der Ware.<br />

Jedoch können Vormaterialien der<br />

Position der Ware verwendet werden,<br />

wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des<br />

Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet 1 .<br />

- Polyester Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien des<br />

Kapitels 39 20 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet<br />

und/oder Herstellen aus<br />

Tetrabrompolycarbonat (Bisphenol A)<br />

3912 Cellulose und ihre chemischen<br />

Derivate, anderweit weder<br />

genannt noch inbegriffen, in<br />

Primärformen<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien der<br />

Position der Ware 20 v. H. des Ab-<br />

Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

1 Bei Waren, die aus Vormaterialien der Positionen 3901 bis 3906 einerseits und aus Vormaterialien der Positionen 3907 bis 3911 andererseits<br />

zusammengesetzt sind, g<strong>il</strong>t diese Beschränkung nur für jene Gruppe von Vormaterialien, die in der Ware gewichtsmäßig überwiegt.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 134

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