7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa 7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 3507 Zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall- Legierungen; leicht entzündliche Stoffe ex Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen und kinematografischen Zwecken; ausgenommen: Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 123 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 3701 Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten: - Sofortbild-Planfilme für Farbaufnahmen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 3701 und 3702. Jedoch können Vormaterialien der Position 3702 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 30 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. - andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 3701 und 3702. Jedoch können Vormaterialien der Positionen 3701 und 3702 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 124 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
- Seite 219 und 220: - synthetische Spinnfasern aus Poly
- Seite 221 und 222: Beispiel: Ein getuftetes Spinnstoff
- Seite 223 und 224: Bemerkung 7 7.1 Als „begünstigte
- Seite 225 und 226: g) die Polymerisation, h) die Alkyl
- Seite 227 und 228: Anhang II Liste der Be- oder Verarb
- Seite 229 und 230: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 231 und 232: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 233 und 234: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 235 und 236: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 237 und 238: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 239 und 240: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 241 und 242: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 243 und 244: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 245 und 246: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 247 und 248: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 249 und 250: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 251 und 252: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 253 und 254: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 255 und 256: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 257 und 258: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 259 und 260: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 261 und 262: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 263 und 264: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 265 und 266: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 267 und 268: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 269: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 273 und 274: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 275 und 276: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 277 und 278: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 279 und 280: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 281 und 282: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 283 und 284: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 285 und 286: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 287 und 288: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 289 und 290: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 291 und 292: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 293 und 294: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 295 und 296: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 297 und 298: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 299 und 300: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 301 und 302: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 303 und 304: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 305 und 306: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 307 und 308: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 309 und 310: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 311 und 312: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 313 und 314: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 315 und 316: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 317 und 318: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 319 und 320: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
ex 3507 Zubereitete Enzyme, anderweit<br />
weder genannt noch inbegriffen<br />
Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe;<br />
pyrotechnische Artikel;<br />
Zündhölzer; Zündmetall-<br />
Legierungen; leicht entzündliche<br />
Stoffe<br />
ex Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen<br />
und kinematografischen<br />
Zwecken; ausgenommen:<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 50 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Position der Ware.<br />
Jedoch können Vormaterialien der<br />
Position der Ware verwendet werden,<br />
wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />
Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet.<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Position der Ware.<br />
Jedoch können Vormaterialien der<br />
Position der Ware verwendet werden,<br />
wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />
Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet.<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 123<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet