7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 33 Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel; ausgenommen: 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Materialien jeder Position, einschließlich aus Vormaterialien einer anderen Warengruppe 1 dieser Position. Jedoch können Vormaterialien der Warengruppe der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. 1 Als Warengruppe gilt jeder Teil der Position, der von den übrigen Waren durch einen Strichpunkt getrennt ist. P/CE/AL/ANHANG VII/de 119 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips; ausgenommen: ex 3403 Zubereitete Schmiermittel, weniger als 70 GHT an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend 3404 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. 1 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt. P/CE/AL/ANHANG VII/de 120 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
ex Kapitel 33 Ätherische Öle und Resinoide;<br />
zubereitete Riech-, Körperpflege-<br />
oder Schönheitsmittel;<br />
ausgenommen:<br />
3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei<br />
gemacht), einschließlich<br />
„konkrete“ oder „absolute“ Öle;<br />
Resinoide; extrahierte<br />
Oleoresine; Konzentrate<br />
ätherischer Öle in Fetten, nicht<br />
flüchtigen Ölen, Wachsen oder<br />
ähnlichen Stoffen, durch<br />
Enfleurage oder Mazeration<br />
gewonnen; terpenhaltige<br />
Nebenerzeugnisse aus<br />
ätherischen Ölen; dest<strong>il</strong>lierte<br />
aromatische Wässer und wässrige<br />
Lösungen ätherischer Öle<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Position der Ware.<br />
Jedoch können Vormaterialien der<br />
Position der Ware verwendet werden,<br />
wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />
Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet.<br />
Herstellen aus Materialien jeder<br />
Position, einschließlich aus<br />
Vormaterialien einer anderen<br />
Warengruppe 1 dieser Position. Jedoch<br />
können Vormaterialien der<br />
Warengruppe der Ware verwendet<br />
werden, wenn ihr Wert insgesamt<br />
20 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Ware nicht überschreitet.<br />
1 Als Warengruppe g<strong>il</strong>t jeder Te<strong>il</strong> der Position, der von den übrigen Waren durch einen Strichpunkt getrennt ist.<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 119<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet