7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa 7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

register.consilium.europa.eu
von register.consilium.europa.eu Mehr von diesem Publisher
02.11.2012 Aufrufe

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 31 Düngemittel; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. ex 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, ausgenommen: - Natriumnitrat (Natronsalpeter) - Calciumcyanamid (Kalkstickstoff) - Kaliumsulfat - Kaliummagnesiumsulfat Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 117 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen: ex 3201 Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate 3205 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken 1 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Gerbstoffauszügen pflanzlichen Ursprungs Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 3203, 3204 und 3205. Jedoch können Vormaterialien der Position 3205 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 118 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 1 Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, dass es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Position des Kapitels 32 einzureihen.

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge;<br />

Tannine und ihre Derivate;<br />

Farbstoffe, Pigmente und andere<br />

Farbmittel; Anstrichfarben und<br />

Lacke; Kitte; Tinten;<br />

ausgenommen:<br />

ex 3201 Tannine und ihre Salze, Ether,<br />

Ester und andere Derivate<br />

3205 Farblacke; Zubereitungen im<br />

Sinne der Anmerkung 3 zu<br />

diesem Kapitel auf der Grundlage<br />

von Farblacken 1<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, ausgenommen aus<br />

Vormaterialien der Position der Ware.<br />

Jedoch können Vormaterialien der<br />

Position der Ware verwendet werden,<br />

wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />

Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet.<br />

Herstellen aus Gerbstoffauszügen<br />

pflanzlichen Ursprungs<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, ausgenommen aus<br />

Vormaterialien der Positionen 3203,<br />

3204 und 3205. Jedoch können<br />

Vormaterialien der Position 3205<br />

verwendet werden, wenn ihr Wert<br />

insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 118<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

1 Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, dass es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben beliebiger Stoffe oder zum<br />

Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Position des Kapitels 32 einzureihen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!