7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa 7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 31 Düngemittel; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. ex 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, ausgenommen: - Natriumnitrat (Natronsalpeter) - Calciumcyanamid (Kalkstickstoff) - Kaliumsulfat - Kaliummagnesiumsulfat Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 117 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen: ex 3201 Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate 3205 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken 1 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Gerbstoffauszügen pflanzlichen Ursprungs Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 3203, 3204 und 3205. Jedoch können Vormaterialien der Position 3205 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 118 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 1 Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, dass es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Position des Kapitels 32 einzureihen.
- Seite 213 und 214: Wenn dieser vorgeschmiedete Stahl i
- Seite 215 und 216: 3.5 Wenn eine Regel in der Liste vo
- Seite 217 und 218: 4.3 Die Begriffe „Spinnmasse“,
- Seite 219 und 220: - synthetische Spinnfasern aus Poly
- Seite 221 und 222: Beispiel: Ein getuftetes Spinnstoff
- Seite 223 und 224: Bemerkung 7 7.1 Als „begünstigte
- Seite 225 und 226: g) die Polymerisation, h) die Alkyl
- Seite 227 und 228: Anhang II Liste der Be- oder Verarb
- Seite 229 und 230: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 231 und 232: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 233 und 234: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 235 und 236: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 237 und 238: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 239 und 240: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 241 und 242: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 243 und 244: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 245 und 246: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 247 und 248: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 249 und 250: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 251 und 252: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 253 und 254: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 255 und 256: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 257 und 258: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 259 und 260: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 261 und 262: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 263: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 267 und 268: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 269 und 270: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 271 und 272: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 273 und 274: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 275 und 276: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 277 und 278: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 279 und 280: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 281 und 282: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 283 und 284: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 285 und 286: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 287 und 288: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 289 und 290: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 291 und 292: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 293 und 294: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 295 und 296: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 297 und 298: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 299 und 300: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 301 und 302: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 303 und 304: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 305 und 306: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 307 und 308: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 309 und 310: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 311 und 312: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 313 und 314: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge;<br />
Tannine und ihre Derivate;<br />
Farbstoffe, Pigmente und andere<br />
Farbmittel; Anstrichfarben und<br />
Lacke; Kitte; Tinten;<br />
ausgenommen:<br />
ex 3201 Tannine und ihre Salze, Ether,<br />
Ester und andere Derivate<br />
3205 Farblacke; Zubereitungen im<br />
Sinne der Anmerkung 3 zu<br />
diesem Kapitel auf der Grundlage<br />
von Farblacken 1<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Position der Ware.<br />
Jedoch können Vormaterialien der<br />
Position der Ware verwendet werden,<br />
wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />
Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet.<br />
Herstellen aus Gerbstoffauszügen<br />
pflanzlichen Ursprungs<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus<br />
Vormaterialien der Positionen 3203,<br />
3204 und 3205. Jedoch können<br />
Vormaterialien der Position 3205<br />
verwendet werden, wenn ihr Wert<br />
insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-<br />
Preises der Ware nicht überschreitet.<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 118<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />
des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet<br />
1 Anmerkung 3 zu Kapitel 32 besagt, dass es sich bei diesen Zubereitungen um solche handelt, wie sie zum Färben beliebiger Stoffe oder zum<br />
Herstellen von Farbzubereitungen verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht in eine andere Position des Kapitels 32 einzureihen.