7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) - andere Herstellen ex 3006 - pharmazeutische Abfälle im Sinne der Anmerkung 4 k) zu diesem Kapitel - sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar: - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Positionen 3003 und 3004 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab- Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Die Ware behält die Ursprungseigenschaft, die sie nach der ursprünglichen Einreihung erhalten hat. - aus Kunststoffen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 115

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) - aus Gewebe Herstellen aus - Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt oder anderweit für das Spinnen vorbereitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 116 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

- andere Herstellen<br />

ex 3006 - pharmazeutische Abfälle im<br />

Sinne der Anmerkung 4 k) zu<br />

diesem Kapitel<br />

- ster<strong>il</strong>e Adhäsionsbarrieren zu<br />

chirurgischen oder zahnärztlichen<br />

Zwecken, auch resorbierbar:<br />

- aus Vormaterialien jeder Position,<br />

ausgenommen aus Vormaterialien der<br />

Position der Ware. Jedoch können<br />

Vormaterialien der Positionen 3003<br />

und 3004 verwendet werden, wenn<br />

ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-<br />

Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet,<br />

- bei dem der Wert aller verwendeten<br />

Vormaterialien 50 v. H. des Ab-<br />

Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Die Ware behält die<br />

Ursprungseigenschaft, die sie nach der<br />

ursprünglichen Einreihung erhalten hat.<br />

- aus Kunststoffen Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien des<br />

Kapitels 39 20 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 115

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