7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) - andere: -- menschliches Blut Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3002. Jedoch können Vormaterialien mit derselben Warenbezeichnung wie die der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. -- tierisches Blut, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet -- Blutfraktionen, andere als Antisera, Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3002. Jedoch können Vormaterialien mit derselben Warenbezeichnung wie die der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3002. Jedoch können Vormaterialien mit derselben Warenbezeichnung wie die der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 113
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) -- Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3002. Jedoch können Vormaterialien mit derselben Warenbezeichnung wie die der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. -- andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3002. Jedoch können Vormaterialien mit derselben Warenbezeichnung wie die der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. 3003 und 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der Positionen 3002, 3005 und 3006): - hergestellt aus Amicacin der Position 2941 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch können Vormaterialien der Positionen 3003 und 3004 verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 114
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
-- Hämoglobin, Blutglobuline<br />
und Serumglobuline<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, einschließlich aus anderen<br />
Vormaterialien der Position 3002.<br />
Jedoch können Vormaterialien mit<br />
derselben Warenbezeichnung wie die<br />
der Ware verwendet werden, wenn ihr<br />
Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-<br />
Preises der Ware nicht überschreitet.<br />
-- andere Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, einschließlich aus anderen<br />
Vormaterialien der Position 3002.<br />
Jedoch können Vormaterialien mit<br />
derselben Warenbezeichnung wie die<br />
der Ware verwendet werden, wenn ihr<br />
Wert insgesamt 20 v. H. des Ab-Werk-<br />
Preises der Ware nicht überschreitet.<br />
3003 und 3004 Arzneiwaren (ausgenommen<br />
Waren der Positionen 3002, 3005<br />
und 3006):<br />
- hergestellt aus Amicacin der<br />
Position 2941<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus Vormaterialien<br />
der Position der Ware. Jedoch<br />
können Vormaterialien der Positionen<br />
3003 und 3004 verwendet werden,<br />
wenn ihr Wert insgesamt 20 v. H. des<br />
Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />
überschreitet.<br />
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