7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe, zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe ex 2902 Cyclane und Cyclene (ausgenommen Azulene), Benzol, Toluol, Xylole, zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. 1 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt. P/CE/AL/ANHANG VII/de 109

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 2905 Metallalkoholate von Alkoholen dieser Position oder von Ethanol oder Glycerin 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate ex 2932 - innere Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate - Cyclische Acetale und innere Halbacetale und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 2905. Jedoch können Metallalkoholate dieser Position verwendet werden, wenn ihr Wert 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position. Jedoch darf der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Positionen 2915 und 2916 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreiten. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position. Jedoch darf der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 2909 20 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreiten. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position P/CE/AL/ANHANG VII/de 110 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

ex 2905 Metallalkoholate von Alkoholen<br />

dieser Position oder von Ethanol<br />

oder Glycerin<br />

2915 Gesättigte acyclische einbasische<br />

Carbonsäuren und ihre Anhydride,<br />

Halogenide, Peroxide und<br />

Peroxysäuren; ihre Halogen-,<br />

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate<br />

ex 2932<br />

- innere Ether und ihre Halogen-,<br />

Sulfo-, Nitro- oder<br />

Nitrosoderivate<br />

- Cyclische Acetale und innere<br />

Halbacetale und ihre Halogen-,<br />

Sulfo-, Nitro- oder<br />

Nitrosoderivate<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position, einschließlich aus anderen<br />

Vormaterialien der Position 2905.<br />

Jedoch können Metallalkoholate dieser<br />

Position verwendet werden, wenn ihr<br />

Wert 20 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />

Ware nicht überschreitet.<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position. Jedoch darf der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien der<br />

Positionen 2915 und 2916 20 v. H. des<br />

Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreiten.<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position. Jedoch darf der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien der<br />

Position 2909 20 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreiten.<br />

Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />

Position<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 110<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet<br />

Herstellen, bei dem der Wert aller<br />

verwendeten Vormaterialien 40 v. H.<br />

des Ab-Werk-Preises der Ware nicht<br />

überschreitet

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