7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder 1 Die begünstigten Verfahren sind in Bemerkung 7.2 aufgeführt. andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. P/CE/AL/ANHANG VII/de 103

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt 2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 1 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 2 oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die der Ware einzureihen sind. Jedoch können Vormaterialien der Position der Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet. 1 Die begünstigten Verfahren sind in Bemerkung 7.2 aufgeführt. 2 Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt. P/CE/AL/ANHANG VII/de 104

HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />

Ursprung verleihen<br />

(1) (2) (3) oder (4)<br />

2710 Erdöl und Öl aus bituminösen<br />

Mineralien, ausgenommen rohe<br />

Öle; Zubereitungen mit einem<br />

Gehalt an Erdöl oder Öl aus<br />

bituminösen Mineralien von<br />

70 GHT oder mehr, in denen<br />

diese Öle den Charakter der<br />

Waren bestimmen, anderweit<br />

weder genannt noch inbegriffen;<br />

Ölabfälle<br />

2711 Erdgas und andere gasförmige<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

Raffination und/oder ein oder mehrere<br />

begünstigte(s) Verfahren 1<br />

oder<br />

andere Verfahren, bei denen alle<br />

verwendeten Vormaterialien in eine<br />

andere Position als die der Ware<br />

einzureihen sind. Jedoch können<br />

Vormaterialien der Position der Ware<br />

verwendet werden, wenn ihr Wert<br />

insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet.<br />

Raffination und/oder ein oder mehrere<br />

begünstigte(s) Verfahren 1<br />

oder<br />

1 Die begünstigten Verfahren sind in Bemerkung 7.2 aufgeführt.<br />

andere Verfahren, bei denen alle<br />

verwendeten Vormaterialien in eine<br />

andere Position als die der Ware<br />

einzureihen sind. Jedoch können<br />

Vormaterialien der Position der Ware<br />

verwendet werden, wenn ihr Wert<br />

insgesamt 50 v. H. des Ab-Werk-<br />

Preises der Ware nicht überschreitet.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 103

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