7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex 2008 - Schalenfrüchte, ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol - Erdnussbutter; Mischungen auf der Grundlage von Getreide; Palmherzen; Mais - andere, ausgenommen Früchte (einschließlich Schalenfrüchte), in anderer Weise als in Wasser oder Dampf gekocht, ohne Zusatz von Zucker, gefroren 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Schalenfrüchte und Ölsamen mit Ursprungseigenschaft der Positionen 0801, 0802 und 1202 bis 1207 60 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware überschreitet Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 95
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen; ausgenommen: 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf: - Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel: - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf ex 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem alle verwendeten Zichorien vollständig gewonnen oder hergestellt sind Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Jedoch kann Senfmehl, auch zubereitet, oder Senf verwendet werden. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus zubereiteten oder haltbar gemachten Gemüsen der Positionen 2002 bis 2005 P/CE/AL/ANHANG VII/de 96
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
ex 20<strong>08</strong> - Schalenfrüchte, ohne Zusatz<br />
von Zucker oder Alkohol<br />
- Erdnussbutter; Mischungen auf<br />
der Grundlage von Getreide;<br />
Palmherzen; Mais<br />
- andere, ausgenommen Früchte<br />
(einschließlich Schalenfrüchte),<br />
in anderer Weise als in Wasser<br />
oder Dampf gekocht, ohne<br />
Zusatz von Zucker, gefroren<br />
2009 Fruchtsäfte (einschließlich<br />
Traubenmost) und Gemüsesäfte,<br />
nicht gegoren, ohne Zusatz von<br />
Alkohol, auch mit Zusatz von<br />
Zucker oder anderen Süßmitteln<br />
Herstellen, bei dem der Wert aller<br />
verwendeten Schalenfrüchte und<br />
Ölsamen mit Ursprungseigenschaft der<br />
Positionen <strong>08</strong>01, <strong>08</strong>02 und 1202 bis<br />
1207 60 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Ware überschreitet<br />
Herstellen aus Vormaterialien jeder<br />
Position, ausgenommen aus Vormaterialien<br />
der Position der Ware<br />
Herstellen<br />
- aus Vormaterialien jeder Position,<br />
ausgenommen aus Vormaterialien der<br />
Position der Ware,<br />
- bei dem der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien des Kapitels 17<br />
30 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Ware nicht überschreitet<br />
Herstellen<br />
- aus Vormaterialien jeder Position,<br />
ausgenommen aus Vormaterialien der<br />
Position der Ware,<br />
- bei dem der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien des Kapitels 17<br />
30 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Ware nicht überschreitet<br />
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