7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert: - chemische reine Maltose und Fructose - andere Zucker, fest, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 1702 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet - andere Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien Ursprungserzeugnisse sind ex 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk- Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 89
HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware, - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 17 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet P/CE/AL/ANHANG VII/de 90
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HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die<br />
Ursprung verleihen<br />
(1) (2) (3) oder (4)<br />
Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus<br />
Kakao<br />
Herstellen<br />
- aus Vormaterialien jeder Position,<br />
ausgenommen aus Vormaterialien der<br />
Position der Ware,<br />
- bei dem der Wert aller verwendeten<br />
Vormaterialien des Kapitels 17<br />
30 v. H. des Ab-Werk-Preises der<br />
Ware nicht überschreitet<br />
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