7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa 7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
TITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN ARTIKEL 39 Änderung des Protokolls Der Stabilitäts- und Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. P/CE/AL/ANHANG VII/de 63
Bemerkung 1 Anhang I Einleitende Bemerkungen zur Liste in Anhang II In der Liste sind für alle Erzeugnisse die Bedingungen festgelegt, die zu erfüllen sind, damit diese Erzeugnisse als in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet im Sinne des Artikels 6 des Protokolls angesehen werden können. Bemerkung 2 2.1 Die ersten beiden Spalten in der Liste beschreiben die hergestellten Erzeugnisse. In Spalte 1 steht die Position oder das Kapitel des Harmonisierten Systems, in Spalte 2 die Warenbezeichnung, die im Harmonisierten System für diese Position bzw. dieses Kapitel verwendet wird. Für jede Eintragung in den ersten beiden Spalten ist in Spalte 3 oder 4 eine Regel vorgesehen. Steht vor der Eintragung in Spalte 1 ein „ex“, so bedeutet dies, dass die Regel in Spalte 3 oder 4 nur für jenen Teil der Position oder des Kapitels gilt, der in Spalte 2 genannt ist. 2.2 In Spalte 1 sind in bestimmten Fällen mehrere Positionen zusammengefasst oder Kapitel angeführt; dementsprechend ist die dazugehörige Warenbezeichnung in Spalte 2 in allge- meiner Form enthalten. Die entsprechende Regel in Spalte 3 oder 4 bezieht sich dann auf alle Waren, die nach dem Harmonisierten System in die Positionen des Kapitels bzw. in jede der Positionen einzureihen sind, die in Spalte 1 zusammengefasst sind. P/CE/AL/ANHANG VII/de 64
- Seite 159 und 160: (2) Geht die in der Gemeinschaft vo
- Seite 161 und 162: ARTIKEL 4 Kumulierung in Albanien (
- Seite 163 und 164: und c) Bekanntmachungen über die E
- Seite 165 und 166: j) aus dem Meeresboden oder Meeresu
- Seite 167 und 168: In diesen Bedingungen sind für all
- Seite 169 und 170: h) Enthülsen, Entsteinen oder Sch
- Seite 171 und 172: ) dass bei einer Sendung mit gleich
- Seite 173 und 174: TITEL III TERRITORIALE AUFLAGEN ART
- Seite 175 und 176: (4) Für die Zwecke des Absatzes 3
- Seite 177 und 178: ARTIKEL 13 Unmittelbare Beförderun
- Seite 179 und 180: ARTIKEL 14 Ausstellungen (1) Werden
- Seite 181 und 182: TITEL IV ZOLLRÜCKVERGÜTUNG UND ZO
- Seite 183 und 184: TITEL V NACHWEIS DER URSPRUNGSEIGEN
- Seite 185 und 186: (4) Die Warenverkehrsbescheinigung
- Seite 187 und 188: (4) Die nachträglich ausgestellte
- Seite 189 und 190: (2) Diese Methode muss gewährleist
- Seite 191 und 192: (4) Die Erklärung auf der Rechnung
- Seite 193 und 194: (5) Die Zollbehörden können die B
- Seite 195 und 196: ARTIKEL 27 Ausnahmen vom Ursprungsn
- Seite 197 und 198: d) Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Seite 199 und 200: ARTIKEL 31 In Euro ausgedrückte Be
- Seite 201 und 202: TITEL VI METHODEN DER ZUSAMMENARBEI
- Seite 203 und 204: (4) Beschließen die Zollbehörden
- Seite 205 und 206: ARTIKEL 36 Freizonen (1) Die Gemein
- Seite 207 und 208: ARTIKEL 38 Besondere Bestimmungen (
- Seite 209: (2) Ceuta und Melilla gelten als ei
- Seite 213 und 214: Wenn dieser vorgeschmiedete Stahl i
- Seite 215 und 216: 3.5 Wenn eine Regel in der Liste vo
- Seite 217 und 218: 4.3 Die Begriffe „Spinnmasse“,
- Seite 219 und 220: - synthetische Spinnfasern aus Poly
- Seite 221 und 222: Beispiel: Ein getuftetes Spinnstoff
- Seite 223 und 224: Bemerkung 7 7.1 Als „begünstigte
- Seite 225 und 226: g) die Polymerisation, h) die Alkyl
- Seite 227 und 228: Anhang II Liste der Be- oder Verarb
- Seite 229 und 230: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 231 und 232: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 233 und 234: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 235 und 236: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 237 und 238: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 239 und 240: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 241 und 242: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 243 und 244: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 245 und 246: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 247 und 248: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 249 und 250: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 251 und 252: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 253 und 254: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 255 und 256: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 257 und 258: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
- Seite 259 und 260: HS-Position Warenbezeichnung Be- od
TITEL VIII<br />
SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
ARTIKEL 39<br />
Änderung des Protokolls<br />
Der Stab<strong>il</strong>itäts- und Assoziationsrat kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu<br />
ändern.<br />
P/CE/AL/ANHANG VII/de 63