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7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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(4) Die nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist mit folgendem<br />

Vermerk in englischer Sprache zu versehen: „ISSUED RETROSPECTIVELY“.<br />

(5) Der in Absatz 4 genannte Vermerk ist in das Feld „Bemerkungen“ der Warenverkehrs-<br />

bescheinigung EUR.1 einzutragen.<br />

ARTIKEL 19<br />

Ausstellung eines Duplikats der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1<br />

(1) Bei Diebstahl, Verlust oder Vernichtung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1<br />

kann der Ausführer bei den Zollbehörden, die die Bescheinigung ausgestellt haben, ein Duplikat<br />

beantragen, das anhand der in ihrem Besitz befindlichen Ausfuhrpapiere ausgefertigt wird.<br />

(2) Dieses Duplikat ist mit folgendem Vermerk in englischer Sprache zu versehen:<br />

„DUPLICATE“.<br />

(3) Der in Absatz 2 genannte Vermerk ist in das Feld „Bemerkungen“ des Duplikats der<br />

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen.<br />

(4) Das Duplikat trägt das Datum der Ausstellung des Originals und g<strong>il</strong>t mit Wirkung von<br />

diesem Tag.<br />

P/CE/AL/ANHANG VII/de 40

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