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7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa

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ARTIKEL 12<br />

(1) Dieses Protokoll tritt am selben Tag wie das SAA in Kraft, sofern alle Genehmigungs-<br />

urkunden zu diesem Protokoll vor diesem Zeitpunkt hinterlegt sind.<br />

(2) Sind nicht alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll vor diesem Zeitpunkt hin-<br />

terlegt, so tritt dieses Protokoll am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die<br />

letzte Genehmigungsurkunde hinterlegt worden ist.<br />

ARTIKEL 13<br />

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer,<br />

finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederlän-<br />

discher, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spani-<br />

scher, tschechischer, ungarischer und albanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut glei-<br />

chermaßen verbindlich ist.<br />

ARTIKEL 14<br />

Das SAA, einschließlich der Anhänge und Protokolle, die Bestandte<strong>il</strong> des SAA sind, die Schluss-<br />

akte und die dieser beigefügten Erklärungen werden in bulgarischer und rumänischer Sprache abge-<br />

fasst, wobei diese Fassungen gleichermaßen verbindlich sind wie die Urschriften. Diese Fassungen<br />

werden vom Gemischten Ausschuss genehmigt.<br />

________________________<br />

P/CE/AL/de 13

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