7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa 7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
KN-Code Warenbezeichnung 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz- stoffen 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen: 2403 10 - Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen: 2403 10 10 -- in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger - andere: 2403 91 00 -- „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak 2403 99 -- andere P/CE/AL/ANHANG VI/de 37
Anhang IIc Für die in diesem Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens weiter die Meistbegünstigungszollsätze. KN-Code Warenbezeichnung 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder ge- 0403 10 - Joghurt: säuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao: -- aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao: --- in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 51 ---- 1,5 GHT oder weniger 0403 10 53 ---- mehr als 1,5 bis 27 GHT 0403 10 59 ---- mehr als 27 GHT --- anderer, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 91 ---- 3 GHT oder weniger 0403 10 93 ---- mehr als 3 bis 6 GHT 0403 10 99 ---- mehr als 6 GHT 0403 90 - andere: -- aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao: --- in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 90 71 ---- 1,5 GHT oder weniger 0403 90 73 ---- mehr als 1,5 bis 27 GHT 0403 90 79 ---- mehr als 27 GHT --- andere, mit einem Milchfettgehalt von: P/CE/AL/ANHANG VI/de 38
- Seite 93 und 94: KN-Code Warenbezeichnung 1602 90 51
- Seite 95 und 96: KN-Code Warenbezeichnung 2005 Ander
- Seite 97 und 98: KN-Code Warenbezeichnung 2008 30 11
- Seite 99 und 100: KN-Code Warenbezeichnung 2008 60 31
- Seite 101 und 102: KN-Code Warenbezeichnung 2009 69 51
- Seite 103 und 104: " KN-Code Warenbezeichnung 2309 Zub
- Seite 105 und 106: "ANHANG III ZUGESTÄNDNISSE DER GEM
- Seite 107 und 108: KN-Code Warenbezeichnung 1604 13 11
- Seite 109 und 110: ARTIKEL 2 Die nach Artikel 1 erhobe
- Seite 111 und 112: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 04
- Seite 113 und 114: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 05
- Seite 115 und 116: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 14
- Seite 117 und 118: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 15
- Seite 119 und 120: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 20
- Seite 121 und 122: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 21
- Seite 123 und 124: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 29
- Seite 125 und 126: KN-Code Warenbezeichnung (1) (2) 38
- Seite 127 und 128: 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil,
- Seite 129 und 130: 1515 Andere pflanzliche Fette und f
- Seite 131 und 132: 1702 Andere Zucker, einschließlich
- Seite 133 und 134: 2106 Lebensmittelzubereitungen, and
- Seite 135 und 136: 3302 Mischungen von Riechstoffen un
- Seite 137 und 138: Anhang IIb Zollzugeständnisse Alba
- Seite 139 und 140: KN-Code Warenbezeichnung 1902 Teigw
- Seite 141 und 142: KN-Code Warenbezeichnung 2005 Ander
- Seite 143: KN-Code Warenbezeichnung 2101 20 -
- Seite 147 und 148: Anhang IId Jährliche Einfuhrzollko
- Seite 149 und 150: Artikel 6 In ausreichendem Maße be
- Seite 151 und 152: Artikel 27 Ausnahmen vom Ursprungsn
- Seite 153 und 154: LISTE DER ANHÄNGE Anhang I: Einlei
- Seite 155 und 156: e) „Zollwert“ ist der Wert, der
- Seite 157 und 158: TITEL II BESTIMMUNG DES BEGRIFFS
- Seite 159 und 160: (2) Geht die in der Gemeinschaft vo
- Seite 161 und 162: ARTIKEL 4 Kumulierung in Albanien (
- Seite 163 und 164: und c) Bekanntmachungen über die E
- Seite 165 und 166: j) aus dem Meeresboden oder Meeresu
- Seite 167 und 168: In diesen Bedingungen sind für all
- Seite 169 und 170: h) Enthülsen, Entsteinen oder Sch
- Seite 171 und 172: ) dass bei einer Sendung mit gleich
- Seite 173 und 174: TITEL III TERRITORIALE AUFLAGEN ART
- Seite 175 und 176: (4) Für die Zwecke des Absatzes 3
- Seite 177 und 178: ARTIKEL 13 Unmittelbare Beförderun
- Seite 179 und 180: ARTIKEL 14 Ausstellungen (1) Werden
- Seite 181 und 182: TITEL IV ZOLLRÜCKVERGÜTUNG UND ZO
- Seite 183 und 184: TITEL V NACHWEIS DER URSPRUNGSEIGEN
- Seite 185 und 186: (4) Die Warenverkehrsbescheinigung
- Seite 187 und 188: (4) Die nachträglich ausgestellte
- Seite 189 und 190: (2) Diese Methode muss gewährleist
- Seite 191 und 192: (4) Die Erklärung auf der Rechnung
- Seite 193 und 194: (5) Die Zollbehörden können die B
KN-Code Warenbezeichnung<br />
2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges<br />
Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee<br />
2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von<br />
Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke,<br />
ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009<br />
2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigar<strong>il</strong>los und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz-<br />
stoffen<br />
2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“<br />
oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen:<br />
2403 10 - Rauchtabak, auch te<strong>il</strong>weise oder ganz aus Tabakersatzstoffen:<br />
2403 10 10 -- in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger<br />
- andere:<br />
2403 91 00 -- „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak<br />
2403 99 -- andere<br />
P/CE/AL/ANHANG VI/de 37