7998/08 SL/il RAT DER EUROPÄISCHE U - CONSILIUM - Europa
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Anhang IIa Einfuhrzölle Albaniens auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft Die folgenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft werden zollfrei nach Albanien eingeführt. KN-Code Warenbezeichnung 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Fe- dern (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarma- chen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tin- tenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon P/CE/AL/ANHANG VI/de 19
0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar: - andere: 0511 99 -- andere: 0511 99 31 ---- roh 0511 99 39 ---- andere 0511 99 85 --- andere: --- natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: ex 0511 99 85 ---- Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0903 00 00 Mate 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und an- dere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: 1302 12 00 -- von Süßholzwurzeln 1302 13 00 -- von Hopfen P/CE/AL/ANHANG VI/de 20
- Seite 75 und 76: KN-Code Warenbezeichnung 0404 10 48
- Seite 77 und 78: KN-Code Warenbezeichnung 0406 90 50
- Seite 79 und 80: KN-Code Warenbezeichnung 0701 Karto
- Seite 81 und 82: KN-Code Warenbezeichnung 0711 Gemü
- Seite 83 und 84: KN-Code Warenbezeichnung 0805 Zitru
- Seite 85 und 86: KN-Code Warenbezeichnung 0811 90 19
- Seite 87 und 88: KN-Code Warenbezeichnung 0904 Pfeff
- Seite 89 und 90: KN-Code Warenbezeichnung 1108 Stär
- Seite 91 und 92: KN-Code Warenbezeichnung 1602 Fleis
- Seite 93 und 94: KN-Code Warenbezeichnung 1602 90 51
- Seite 95 und 96: KN-Code Warenbezeichnung 2005 Ander
- Seite 97 und 98: KN-Code Warenbezeichnung 2008 30 11
- Seite 99 und 100: KN-Code Warenbezeichnung 2008 60 31
- Seite 101 und 102: KN-Code Warenbezeichnung 2009 69 51
- Seite 103 und 104: " KN-Code Warenbezeichnung 2309 Zub
- Seite 105 und 106: "ANHANG III ZUGESTÄNDNISSE DER GEM
- Seite 107 und 108: KN-Code Warenbezeichnung 1604 13 11
- Seite 109 und 110: ARTIKEL 2 Die nach Artikel 1 erhobe
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- Seite 129 und 130: 1515 Andere pflanzliche Fette und f
- Seite 131 und 132: 1702 Andere Zucker, einschließlich
- Seite 133 und 134: 2106 Lebensmittelzubereitungen, and
- Seite 135 und 136: 3302 Mischungen von Riechstoffen un
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- Seite 141 und 142: KN-Code Warenbezeichnung 2005 Ander
- Seite 143 und 144: KN-Code Warenbezeichnung 2101 20 -
- Seite 145 und 146: Anhang IIc Für die in diesem Anhan
- Seite 147 und 148: Anhang IId Jährliche Einfuhrzollko
- Seite 149 und 150: Artikel 6 In ausreichendem Maße be
- Seite 151 und 152: Artikel 27 Ausnahmen vom Ursprungsn
- Seite 153 und 154: LISTE DER ANHÄNGE Anhang I: Einlei
- Seite 155 und 156: e) „Zollwert“ ist der Wert, der
- Seite 157 und 158: TITEL II BESTIMMUNG DES BEGRIFFS
- Seite 159 und 160: (2) Geht die in der Gemeinschaft vo
- Seite 161 und 162: ARTIKEL 4 Kumulierung in Albanien (
- Seite 163 und 164: und c) Bekanntmachungen über die E
- Seite 165 und 166: j) aus dem Meeresboden oder Meeresu
- Seite 167 und 168: In diesen Bedingungen sind für all
- Seite 169 und 170: h) Enthülsen, Entsteinen oder Sch
- Seite 171 und 172: ) dass bei einer Sendung mit gleich
- Seite 173 und 174: TITEL III TERRITORIALE AUFLAGEN ART
- Seite 175 und 176: (4) Für die Zwecke des Absatzes 3
Anhang IIa<br />
Einfuhrzölle Albaniens<br />
auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft<br />
Die folgenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft<br />
werden zollfrei nach Albanien eingeführt.<br />
KN-Code Warenbezeichnung<br />
0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar<br />
0502 Borsten von Hausschweinen oder W<strong>il</strong>dschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur<br />
Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare<br />
0505 Vogelbälge und andere Vogelte<strong>il</strong>e, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Te<strong>il</strong>e von Fe-<br />
dern (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarma-<br />
chen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federte<strong>il</strong>en<br />
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten),<br />
mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon<br />
0507 Elfenbein, Sch<strong>il</strong>dpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe,<br />
Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl<br />
und Abfälle davon<br />
05<strong>08</strong> 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet;<br />
Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tin-<br />
tenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon<br />
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