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Ausfüllhilfe - Kommunalkredit Public Consulting

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Erhebung der zukünftigen Investitionen<br />

2012 bis 2021<br />

Anleitung<br />

für das Ausfüllen der Erhebungsbögen<br />

Wien, März 2012


Inhaltsverzeichnis<br />

Allgemeines ............................................................................................... 1<br />

1 Ver-/Entsorgungsgrad ............................................................................ 3<br />

1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung............................................. 3<br />

1.2 Verbände ........................................................................................ 4<br />

2 Laufende Gebühren der Gemeinde ............................................................ 5<br />

2.1 Allgemein ........................................................................................ 5<br />

3 Altersverteilung des Kanal- und Wasserleitungsbestandes ................................ 6<br />

4 Investitionskosten ................................................................................. 7<br />

4.1 Wasserversorgung ............................................................................. 8<br />

4.2 Abwasserentsorgung .......................................................................... 9


INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 1<br />

Allgemeines<br />

Zweck der Erhebung<br />

Um den künftig erforderlichen Förderungsbedarf in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft<br />

auf Basis des tatsächlich notwendigen Investitionsbedarfs für die erstmalige Errichtung von<br />

Anlagen, aber auch für die Sanierung, Reinvestitionen und die Anpassung bestehender Anlagen<br />

an den Stand der Technik bestmöglich abzuschätzen, erfolgt nach 2007 eine weitere Erhebung der<br />

zukünftig geplanten Investitionen. Gleichzeitig soll diese bundesweite Erhebung genutzt werden,<br />

erstmals die Gebührenmodelle für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

flächendeckend zu erheben.<br />

Auf Basis dieser Datengrundlage strebt der Bund gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden,<br />

Verbänden und Genossenschaften eine zukunftsweisende und nachhaltige Ausrichtung der<br />

Siedlungswasserwirtschaft auch für Zeiten der budgetären Knappheit an. Die große<br />

Herausforderung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Siedlungswasserwirtschaft ist der<br />

anlagengerechte und wirtschaftliche Betrieb sowie die Erhaltung der Anlagen und damit des<br />

geschaffenen Anlagewerts für die nachfolgenden Generationen.<br />

Durchführung der Datenerhebung<br />

Die Erhebung der Investitionskosten erfolgt durch die <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH im<br />

Namen und Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft. Erhobene Daten werden aus Datenschutzgründen anonymisiert bzw. aggregiert<br />

dargestellt.<br />

Erstmalig wird die Erhebung Internet-basierend vorgenommen. Dazu werden allen Gemeinden und<br />

Verbänden Anfang April 2012 von der KPC per E-Mail entsprechende links (für Gemeinden inkl.<br />

Genossenschaften sowie für Verbände je ein link für Wasserversorgung und für<br />

Abwasserentsorgung) übermittelt. Die Verlinkung zu den Erhebungsbögen steht auch auf der<br />

Homepage der KPC (www.publicconsulting.at) zur Verfügung.<br />

Die Erhebungsbögen sind im Web direkt auszufüllen. Eingetragene Werte können<br />

zwischengespeichert werden. Nach dem Speichern wird an die angegebene E-Mail Adresse ein<br />

neuer link mit den gespeicherten Daten versandt. Nach Abschluss der Datenbefüllung wird mit der<br />

Schaltfläche „Absenden“ der vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen automatisch an die KPC und<br />

an das zuständige Amt der Landesregierung übermittelt.<br />

Speichert die bisher eingegebenen Daten. Wenn Sie zum ersten Mal auf<br />

„Speichern“ klicken, wird automatisch ein Link an die von Ihnen angegebene Kontaktemailadresse<br />

verschickt. Mit diesem Link können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt an der Fertigstellung<br />

Ihres Antrages weiterarbeiten. Bitte beachten Sie, dass dieser Link erst versandt wird, wenn Sie<br />

eine Emailadresse angegeben haben.<br />

Sobald Sie die Daten prüfen lassen oder auf Absenden drücken, prüft das<br />

System, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das jeweilige<br />

Feld rot umrandet, damit Sie rasch erkennen können, welche Daten noch eingetragen werden<br />

müssen. Für Hinweise, was zu tun ist, erscheinen Fehlermeldungen auch oben über der


2 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />

Eingabemaske in rot. Das Rufzeichen zeigt außerdem an, wenn Informationen auf anderen Seiten<br />

des Online-Formulars noch fehlen.<br />

Sobald Sie alle erforderlichen Informationen eingegeben haben, übermitteln<br />

Sie uns und dem jeweilige Amt der Landesregierung mit der Betätigung des „Absenden“-Buttons<br />

Ihren Erhebungsbogen. Beachten Sie, dass ein Absenden erst möglich ist, wenn alle<br />

Pflichtinformationen eingetragen wurden. Sobald Sie Ihren Daten erfolgreich an uns gesendet<br />

haben, erhalten Sie ein Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Emailadresse. Dieses<br />

Email beinhaltet auch eine neuen link mit einer nicht bearbeitbaren Zusammenfassung der von<br />

Ihnen übermittelten Daten.<br />

Die KPC wird nach Plausibilitätsprüfung durch die Ämter der Landesregierungen in weiterer Folge<br />

die Gesamtauswertung der eingelangten Daten vornehmen.<br />

Die Erhebungsbögen sind bitte bis spätestens 30.05.2012 möglichst vollständig auszufüllen<br />

und abzusenden.<br />

Die Ämter der Landesregierungen und die Mitarbeiter der KPC stehen den Gemeinden bzw.<br />

Verbänden während der Erhebung gerne beratend zur Seite.


INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 3<br />

Grundsätzliche Hinweise zu den Erhebungsbögen<br />

Die Erhebung der künftigen Investitionen (für den Zeitraum 2012 bis 2021) in der<br />

Wasserversorgung und in der Abwasserentsorgung erfolgt im Wesentlichen auf Gemeindeebene.<br />

Genossenschaftsanlagen bzw. deren Daten sollen von der Gemeinde miterfasst werden, weil die<br />

Gemeinde die im Gemeindegebiet existierenden Genossenschaften kennt. Dafür liegt ein<br />

gemeinsamer Erhebungsbogen, jeweils ein Bogen für die Wasserversorgung und für die<br />

Abwasserentsorgung, vor.<br />

Generell sind nur öffentliche Anlagen von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften zu<br />

erfassen. Einzelanlagen im Sinne der Förderungsrichtlinien (nicht öffentliche bzw. Anlagen<br />

privater Personen), Hauskläranlagen oder Senkgruben sind nicht Gegenstand der Erhebung.<br />

Anlagen, die von den Verbänden errichtet bzw. betrieben werden, sind von der Gemeinde nicht<br />

mitzuerfassen. Deren Erhebung erfolgt durch die Verbände selbst auf dem entsprechenden<br />

Erhebungsbogen für die Verbände im Bereich Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung.<br />

Für den Fall, dass ein Verband alle öffentlichen Anlagen einer oder mehrerer Gemeinden errichtet<br />

bzw. betreibt (z. B. Solidarverband), füllt der Verband alle relevanten Daten am Erhebungsblatt für<br />

Verbände aus. Die jeweilige Mitgliedsgemeinde des Verbandes (oder in deren Auftrag der<br />

Verband) befüllt in diesem Fall nur neben dem allgemeinen Datenfeld (Name, Gemeindekennzahl,<br />

Erhebungsdatum) im Erhebungsbogen für Gemeinden und Genossenschaften die Daten zum Veroder<br />

Entsorgungsgrad bzw. die Angaben über die Gebühr. Die Zusammenführung aller<br />

Gemeindedaten (aus Gemeinde- und Verbandserhebungsbogen) erfolgt durch die KPC im Zuge<br />

der Auswertung. Jedenfalls ist eine Doppelerfassung der Verbandsdaten zu vermeiden.<br />

Der Stichtag der Erhebung ist der 31.12.2011, wobei die künftigen Investitionskosten auf<br />

Preisbasis 2011 zu ermitteln sind. Basis ist die bestehende Siedlungsstruktur sowie die bis 2021<br />

realistisch verwirklichbare Gemeindeentwicklung (bestehende Flächenwidmungen, konkrete<br />

Planungen für Betriebsansiedlungen, realistische Bevölkerungsentwicklung etc.).<br />

Alle notwendigen Details und Ausfüllhinweise zu den einzelnen Feldern der Erhebungsbögen<br />

finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen sowie direkt in den Online-Fragebögen mit einem<br />

Klick auf die jeweilige Informationstaste .<br />

1 Ver-/Entsorgungsgrad<br />

1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

In der ersten Zeile ist die Anzahl der ständigen Einwohner zum Zeitpunkt des vorgegebenen<br />

Stichtages 31.12.2011 einzutragen. Die Anzahl der „ständigen Einwohner“ beinhaltet keine<br />

Personen aus Zweitwohn- oder Nebenwohnsitzen u.ä.


4 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />

In der zweiten und dritten Zeile erfolgt die Angabe der angeschlossenen ständigen Einwohner. Es<br />

erfolgt dabei eine getrennte Erfassung, wie viele Einwohner kommunal (d.h. ohne<br />

Berücksichtigung von Einzelanlagen/Hauskläranlagen im Sinne der Förderungsrichtlinien und<br />

Senkgruben) durch die Gemeinde bzw. einen Verband und wie viele Einwohner durch<br />

Genossenschaften ver- oder entsorgt werden.<br />

1.2 Verbände<br />

Im Erhebungsblatt für Verbände sind die Mitgliedsgemeinden bzw. sonstige Mitglieder einzutragen.<br />

Dazu ist zuerst anzugeben, wie viele Mitgliedsgemeinden am Verband beteiligt sind. Entsprechend<br />

der Anzahl der Mitgliedsgemeinden können entweder direkt im Formblatt die Mitgliedsgemeinden<br />

erfasst werden (bis max. 20 Mitglieder), oder es wird hier ein Upload angeboten, in dem ein<br />

vorgegebenes Formblatt „Mitgliedsgemeinde“ als Excel angehängt werden kann.<br />

Für Verbände mit max. 20 Mitglieder<br />

In der ersten Spalte sind die Namen der Gemeinden anzugeben, in der zweiten Spalte die<br />

entsprechenden Gemeindekennziffern und in der dritten bzw. vierten Spalte (nur bei Abwasser) ist<br />

jeder Gemeinde derjenige Kostenanteil in Prozent (Investitionskostenschlüssel) einzugeben, den<br />

sie an den Investitionen des Verbandes trägt (laut gültigen Verbandssatzungen). Da in der Praxis<br />

die Kosten diverser Bauabschnitte unterschiedlich auf alle oder einige Mitgliedsgemeinden des<br />

Verbands zugeordnet sein können, ist für einen derartigen Fall ein Mischschlüssel über alle<br />

zukünftigen Bauabschnitte einzutragen.<br />

Gemeinden, die kein Verbandsmitglied sind, sondern über einen privatrechtlichen Vertrag<br />

Investitionskosten des Verbandes mittragen, werden wie Mitgliedsgemeinden erfasst.<br />

In der Abwasserentsorgung ist die Angabe unterschiedlicher Investitionskostenschlüssel [in %] für<br />

Kläranlage und Kanal möglich.<br />

Weitere Zeilen für weitere Gemeinden können mit der<br />

Taste angelegt werden.


INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 5<br />

Für Verbände mit mehr als 20 Mitglieder<br />

Bitte hier das Formblatt „Mitgliedsgemeinden“ ausfüllen und als Excel uploaden. Das Formblatt<br />

finden Sie auf der Seite www.umweltfoerderung.at/Investitionskostenerhebung2012 im Bereich<br />

„Erhebungsbögen“.<br />

Im Excelformblatt sind in der ersten Spalte die Namen der Gemeinden anzugeben, in der zweiten<br />

Spalte die entsprechenden Gemeindekennziffern und in der dritten bzw. vierten Spalte (nur bei<br />

Abwasser) ist jeder Gemeinde derjenige Kostenanteil in Prozent (Investitionskostenschlüssel)<br />

einzugeben, den sie an den Investitionen des Verbandes trägt (laut gültigen Verbandssatzungen).<br />

Da in der Praxis die Kosten diverser Bauabschnitte unterschiedlich auf alle oder einige<br />

Mitgliedsgemeinden des Verbands zugeordnet sein können, ist für einen derartigen Fall ein<br />

Mischschlüssel über alle zukünftigen Bauabschnitte einzutragen.<br />

Gemeinden, die kein Verbandsmitglied sind, sondern über einen privatrechtlichen Vertrag<br />

Investitionskosten des Verbandes mittragen, werden wie Mitgliedsgemeinden erfasst.<br />

In der Abwasserentsorgung ist die Angabe unterschiedlicher Investitionskostenschlüssel [in %] für<br />

Kläranlage und Kanal möglich.<br />

2 Laufende Gebühren der Gemeinde<br />

2.1 Allgemein<br />

Für die Angabe der laufenden Gebühren Ihrer Gemeinde ersuchen wir auf Basis der aktuell<br />

gültigen Gemeindeordnung die laufende Gebühr für ein vorgegebenes Musterhaus zu berechnen.<br />

Sollten in der Gemeinde mehrere unterschiedliche Gebührengebiete bestehen, so ist<br />

anzunehmen, dass das Musterhaus in jenem Gebiet steht, in dem die Mehrzahl der<br />

Gemeindebürger wohnhaft sind („Haupt Gelbe Linie“).<br />

Zuerst sollte hier die in der Gemeinde übliche Art der Entsorgung in der Abwasserentsorgung<br />

angeführt werden. Bitte hier angeben, ob in Ihrer Gemeinde überwiegend Mischwasserkanäle,<br />

Trennsystem (also sowohl Schmutzwasserkanal also auch Regenwasserkanal) oder lediglich ein<br />

Schmutzwasserkanal ohne Regenwasserentsorgung vorhanden ist.<br />

Im Weiteren ist das Musterhaus beschrieben, für das die Gebühr berechnet werden soll. Es<br />

handelt sich hier um ein Einfamilienhaus mit einem 3 Personenhaushalt. Der Wasserverbrauch<br />

beträgt jährlich 50 m³ pro Person, also in Summe 150 m³/a. Das Haus besteht aus 2 Geschoßen<br />

zu je 90 m² Grundfläche. Die Wohnfläche beträgt 70m² je Geschoß (also 140 m²). In jedem<br />

Geschoß gibt es ein Bad und ein WC. Keller und Dachboden sind nicht ausgebaut und haben<br />

keinen Wasseranschluss. Das Haus steht auf einem Grundstück von 600 m².<br />

Für die Berechnung bitten wir um Angabe, welche der beschriebenen Parameter für die<br />

Gebührenberechnung in Ihrer Gemeinde relevant sind. Dazu ist in der Berechnungstabelle die<br />

entsprechende Zeile auszufüllen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich, wenn mehrere Parameter für<br />

die Gebührenberechnung benötigt werden. Durch Eintragen der entsprechenden Parameter<br />

(Berechnungswerte) und der Einheitssätze wird die Gebühr automatisch berechnet. Alle Werte


6 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />

sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Nicht relevante Zeilen können einfach leer gelassen<br />

werden.<br />

Beispiel: laufende Gebühr über Wasserverbrauch Zeile 2 ausfüllen und 150 m³ mal Einheitssatz<br />

(zB 3,00 EUR/m³) = 450 EUR/a Gebühr<br />

Abschließend geben Sie bitte die gesamten Einnahmen der Gemeinde aus den laufenden<br />

Gebühren (also ohne einmalige Anschlussgebühren) sowie die entsprechende Wasser- bzw.<br />

Abwassermenge für das Jahr 2011 an. Wird die Gebühr nicht direkt über die Wassermenge<br />

verrechnet, sondern z.B. über Berechnungsflächen, ist in den Zellen für die verrechnete<br />

Wassermenge der beste Näherungswert einzusetzen (z.B. aus dem Trockenwetterzulauf zur ARA,<br />

Hochrechnung über angeschlossene Einwohner).<br />

3 Altersverteilung des Kanal- und Wasserleitungsbestandes<br />

Um den zukünftigen Sanierungsbedarf in Österreich besser Abschätzen zu können, ersuchen wir<br />

zusätzlich noch den Anlagenbestand von Wasserleitungen und Kanälen in entsprechende<br />

Alterskategorien einzuteilen. Bitte hier die jeweiligen in der Gemeinde vorhandenen Laufmeter<br />

Kanal (getrennt nach Schmutz- und Mischwasserkanal bzw. Regenwasserkanal) und<br />

Wasserleitungen in Kilometer den einzelnen Altersgruppen zuordnen. Für die Altersklasse ist die<br />

Fertigstellung der Kanalstränge bzw. Wasserleitungen ausschlaggebend.<br />

Wenn Anlagen bereits umfangreich saniert wurden und damit die Nutzungsdauer ähnlich einer<br />

Neuerrichtung maßgeblich verlängert wurde, ist das Jahr der Sanierungsmaßnahme maßgebend.<br />

Bei punktuellen Sanierungsmaßnahmen ohne wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer ist<br />

das Baujahr der Ersterrichtung heranzuziehen.


INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 7<br />

4 Investitionskosten<br />

Alle Kostenwerte sind auf Preisbasis 2011 ohne Berücksichtigung einer Inflationsindexierung<br />

abzuschätzen.<br />

Eine Unterscheidung in förderungsfähige und nicht förderungsfähige Kosten auf Basis der derzeit<br />

gültigen Förderungsrichtlinien ist nicht vorzunehmen.<br />

Im Erhebungsbogen der Gemeinde sind alle konkret geplanten bzw. bereits vorhersehbaren<br />

Investitionskosten der Gemeindebauabschnitte und der entsprechenden Genossenschaften (für<br />

Ersterrichtungen, sowie Anpassungen, Sanierungen oder Reinvestitionen und eigens für<br />

Leitungskataster) innerhalb des Gemeindegebietes anzugeben. Eine Unterscheidung der Kosten<br />

zwischen Gemeinde und Genossenschaft ist nicht erforderlich. Die anteiligen Investitionskosten<br />

an Verbandsbauabschnitten sind nicht im Gemeindebogen zu erfassen. Die Erfassung dieser<br />

Kosten erfolgt durch die Verbände im Erhebungsblatt für Verbände (Zusammenführung der Daten<br />

pro Gemeinde erfolgt durch die KPC).<br />

Wichtiger Hinweis: Die im Jahr 2011 oder in den Vorjahren bereits vom Bund zugesicherten<br />

Bauabschnitte (Förderungsanträge), für die Kosten auch in den folgenden Jahren anfallen, sind<br />

bei den Investitionskosten 2012 bis 2021 nicht zu berücksichtigen.<br />

Unter Erst-Errichtung sind für diese Erhebung alle Maßnahmen zu verstehen, wo noch kein<br />

Bestand vorhanden war und somit erstmalig Bereiche ver- bzw. entsorgt werden. Auch<br />

Vergrößerungen bestehender Anlagen werden der Ersterrichtung zugerechnet.<br />

Unter Sanierung/Anpassung/Reinvestitionen sind für diese Erhebung alle Maßnahmen zu<br />

verstehen, die an bestehenden Anlagenteilen zu Verbesserungen bzw. Erneuerungen getätigt<br />

werden.


8 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />

4.1 Wasserversorgung<br />

Die Angabe aller Investitionsmaßnahmen (unabhängig ob förderfähig oder nicht) erfolgt in den<br />

entsprechenden oberen Zeilen.<br />

In den Feldern sind die Kosten für alle Anlagen, die von 2012 bis 2021 errichtet werden,<br />

einzutragen. Über die Jahresspalten erfolgt die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Jahre. Die<br />

Summe der Kosten über die Jahre errechnet sich automatisch.<br />

Hier sind für die zuvor angegebenen Kosten die jeweiligen Anlagenteile zu erfassen. Dazu bitten<br />

wir Sie für die Wasserleitungen die Summen der notwendigen Längen in Laufmeter [lfm]<br />

anzugeben, deren Errichtung bzw. Sanierung/Anpassung/Reinvestition von 2012 bis 2021<br />

vorgesehen ist. Für die sonstigen Anlagen ist eine kurze Bezeichnung (z. B. 9 Drucksteigerungen,<br />

2 Brunnen, 200 m³ Hochbehälter, etc.) anzugeben.


INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 9<br />

4.2 Abwasserentsorgung<br />

Die Angabe aller Investitionsmaßnahmen (unabhängig ob förderfähig oder nicht) erfolgt in den<br />

entsprechenden oberen Zeilen.<br />

In den Feldern sind die Kosten für alle Anlagen, die von 2012 bis 2021 errichtet werden,<br />

einzutragen. Über die Jahresspalten erfolgt die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Jahre. Die<br />

Summe der Kosten über die Jahre errechnet sich automatisch.<br />

Hier sind für die zuvor angegebenen Kosten die jeweiligen Anlagenteile zu erfassen. Dazu bitten<br />

wir Sie für die Kanäle die Summen der notwendigen Längen in Laufmeter [lfm] anzugeben, deren<br />

Errichtung bzw. Sanierung/Anpassung/Reinvestition von 2012 bis 2021 vorgesehen ist. Für die<br />

sonstigen Anlagen ist eine kurze Bezeichnung (z. B. 9 PW, 600 m³ RÜB, etc.) anzugeben. Die<br />

Anzahl der Kläranlagen (Abwasserreinigungsanlagen ARA) sind entsprechend den angeführten<br />

Größenklassen auszuweisen, wobei bei Vergrößerungen die Klassifizierung gemäß der Größe des<br />

Endausbaus der Kläranlage vorzunehmen ist.

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