Ausfüllhilfe - Kommunalkredit Public Consulting
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Erhebung der zukünftigen Investitionen<br />
2012 bis 2021<br />
Anleitung<br />
für das Ausfüllen der Erhebungsbögen<br />
Wien, März 2012
Inhaltsverzeichnis<br />
Allgemeines ............................................................................................... 1<br />
1 Ver-/Entsorgungsgrad ............................................................................ 3<br />
1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung............................................. 3<br />
1.2 Verbände ........................................................................................ 4<br />
2 Laufende Gebühren der Gemeinde ............................................................ 5<br />
2.1 Allgemein ........................................................................................ 5<br />
3 Altersverteilung des Kanal- und Wasserleitungsbestandes ................................ 6<br />
4 Investitionskosten ................................................................................. 7<br />
4.1 Wasserversorgung ............................................................................. 8<br />
4.2 Abwasserentsorgung .......................................................................... 9
INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 1<br />
Allgemeines<br />
Zweck der Erhebung<br />
Um den künftig erforderlichen Förderungsbedarf in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft<br />
auf Basis des tatsächlich notwendigen Investitionsbedarfs für die erstmalige Errichtung von<br />
Anlagen, aber auch für die Sanierung, Reinvestitionen und die Anpassung bestehender Anlagen<br />
an den Stand der Technik bestmöglich abzuschätzen, erfolgt nach 2007 eine weitere Erhebung der<br />
zukünftig geplanten Investitionen. Gleichzeitig soll diese bundesweite Erhebung genutzt werden,<br />
erstmals die Gebührenmodelle für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
flächendeckend zu erheben.<br />
Auf Basis dieser Datengrundlage strebt der Bund gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden,<br />
Verbänden und Genossenschaften eine zukunftsweisende und nachhaltige Ausrichtung der<br />
Siedlungswasserwirtschaft auch für Zeiten der budgetären Knappheit an. Die große<br />
Herausforderung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Siedlungswasserwirtschaft ist der<br />
anlagengerechte und wirtschaftliche Betrieb sowie die Erhaltung der Anlagen und damit des<br />
geschaffenen Anlagewerts für die nachfolgenden Generationen.<br />
Durchführung der Datenerhebung<br />
Die Erhebung der Investitionskosten erfolgt durch die <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH im<br />
Namen und Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft. Erhobene Daten werden aus Datenschutzgründen anonymisiert bzw. aggregiert<br />
dargestellt.<br />
Erstmalig wird die Erhebung Internet-basierend vorgenommen. Dazu werden allen Gemeinden und<br />
Verbänden Anfang April 2012 von der KPC per E-Mail entsprechende links (für Gemeinden inkl.<br />
Genossenschaften sowie für Verbände je ein link für Wasserversorgung und für<br />
Abwasserentsorgung) übermittelt. Die Verlinkung zu den Erhebungsbögen steht auch auf der<br />
Homepage der KPC (www.publicconsulting.at) zur Verfügung.<br />
Die Erhebungsbögen sind im Web direkt auszufüllen. Eingetragene Werte können<br />
zwischengespeichert werden. Nach dem Speichern wird an die angegebene E-Mail Adresse ein<br />
neuer link mit den gespeicherten Daten versandt. Nach Abschluss der Datenbefüllung wird mit der<br />
Schaltfläche „Absenden“ der vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen automatisch an die KPC und<br />
an das zuständige Amt der Landesregierung übermittelt.<br />
Speichert die bisher eingegebenen Daten. Wenn Sie zum ersten Mal auf<br />
„Speichern“ klicken, wird automatisch ein Link an die von Ihnen angegebene Kontaktemailadresse<br />
verschickt. Mit diesem Link können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt an der Fertigstellung<br />
Ihres Antrages weiterarbeiten. Bitte beachten Sie, dass dieser Link erst versandt wird, wenn Sie<br />
eine Emailadresse angegeben haben.<br />
Sobald Sie die Daten prüfen lassen oder auf Absenden drücken, prüft das<br />
System, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das jeweilige<br />
Feld rot umrandet, damit Sie rasch erkennen können, welche Daten noch eingetragen werden<br />
müssen. Für Hinweise, was zu tun ist, erscheinen Fehlermeldungen auch oben über der
2 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />
Eingabemaske in rot. Das Rufzeichen zeigt außerdem an, wenn Informationen auf anderen Seiten<br />
des Online-Formulars noch fehlen.<br />
Sobald Sie alle erforderlichen Informationen eingegeben haben, übermitteln<br />
Sie uns und dem jeweilige Amt der Landesregierung mit der Betätigung des „Absenden“-Buttons<br />
Ihren Erhebungsbogen. Beachten Sie, dass ein Absenden erst möglich ist, wenn alle<br />
Pflichtinformationen eingetragen wurden. Sobald Sie Ihren Daten erfolgreich an uns gesendet<br />
haben, erhalten Sie ein Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Emailadresse. Dieses<br />
Email beinhaltet auch eine neuen link mit einer nicht bearbeitbaren Zusammenfassung der von<br />
Ihnen übermittelten Daten.<br />
Die KPC wird nach Plausibilitätsprüfung durch die Ämter der Landesregierungen in weiterer Folge<br />
die Gesamtauswertung der eingelangten Daten vornehmen.<br />
Die Erhebungsbögen sind bitte bis spätestens 30.05.2012 möglichst vollständig auszufüllen<br />
und abzusenden.<br />
Die Ämter der Landesregierungen und die Mitarbeiter der KPC stehen den Gemeinden bzw.<br />
Verbänden während der Erhebung gerne beratend zur Seite.
INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 3<br />
Grundsätzliche Hinweise zu den Erhebungsbögen<br />
Die Erhebung der künftigen Investitionen (für den Zeitraum 2012 bis 2021) in der<br />
Wasserversorgung und in der Abwasserentsorgung erfolgt im Wesentlichen auf Gemeindeebene.<br />
Genossenschaftsanlagen bzw. deren Daten sollen von der Gemeinde miterfasst werden, weil die<br />
Gemeinde die im Gemeindegebiet existierenden Genossenschaften kennt. Dafür liegt ein<br />
gemeinsamer Erhebungsbogen, jeweils ein Bogen für die Wasserversorgung und für die<br />
Abwasserentsorgung, vor.<br />
Generell sind nur öffentliche Anlagen von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften zu<br />
erfassen. Einzelanlagen im Sinne der Förderungsrichtlinien (nicht öffentliche bzw. Anlagen<br />
privater Personen), Hauskläranlagen oder Senkgruben sind nicht Gegenstand der Erhebung.<br />
Anlagen, die von den Verbänden errichtet bzw. betrieben werden, sind von der Gemeinde nicht<br />
mitzuerfassen. Deren Erhebung erfolgt durch die Verbände selbst auf dem entsprechenden<br />
Erhebungsbogen für die Verbände im Bereich Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung.<br />
Für den Fall, dass ein Verband alle öffentlichen Anlagen einer oder mehrerer Gemeinden errichtet<br />
bzw. betreibt (z. B. Solidarverband), füllt der Verband alle relevanten Daten am Erhebungsblatt für<br />
Verbände aus. Die jeweilige Mitgliedsgemeinde des Verbandes (oder in deren Auftrag der<br />
Verband) befüllt in diesem Fall nur neben dem allgemeinen Datenfeld (Name, Gemeindekennzahl,<br />
Erhebungsdatum) im Erhebungsbogen für Gemeinden und Genossenschaften die Daten zum Veroder<br />
Entsorgungsgrad bzw. die Angaben über die Gebühr. Die Zusammenführung aller<br />
Gemeindedaten (aus Gemeinde- und Verbandserhebungsbogen) erfolgt durch die KPC im Zuge<br />
der Auswertung. Jedenfalls ist eine Doppelerfassung der Verbandsdaten zu vermeiden.<br />
Der Stichtag der Erhebung ist der 31.12.2011, wobei die künftigen Investitionskosten auf<br />
Preisbasis 2011 zu ermitteln sind. Basis ist die bestehende Siedlungsstruktur sowie die bis 2021<br />
realistisch verwirklichbare Gemeindeentwicklung (bestehende Flächenwidmungen, konkrete<br />
Planungen für Betriebsansiedlungen, realistische Bevölkerungsentwicklung etc.).<br />
Alle notwendigen Details und Ausfüllhinweise zu den einzelnen Feldern der Erhebungsbögen<br />
finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen sowie direkt in den Online-Fragebögen mit einem<br />
Klick auf die jeweilige Informationstaste .<br />
1 Ver-/Entsorgungsgrad<br />
1.1 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
In der ersten Zeile ist die Anzahl der ständigen Einwohner zum Zeitpunkt des vorgegebenen<br />
Stichtages 31.12.2011 einzutragen. Die Anzahl der „ständigen Einwohner“ beinhaltet keine<br />
Personen aus Zweitwohn- oder Nebenwohnsitzen u.ä.
4 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />
In der zweiten und dritten Zeile erfolgt die Angabe der angeschlossenen ständigen Einwohner. Es<br />
erfolgt dabei eine getrennte Erfassung, wie viele Einwohner kommunal (d.h. ohne<br />
Berücksichtigung von Einzelanlagen/Hauskläranlagen im Sinne der Förderungsrichtlinien und<br />
Senkgruben) durch die Gemeinde bzw. einen Verband und wie viele Einwohner durch<br />
Genossenschaften ver- oder entsorgt werden.<br />
1.2 Verbände<br />
Im Erhebungsblatt für Verbände sind die Mitgliedsgemeinden bzw. sonstige Mitglieder einzutragen.<br />
Dazu ist zuerst anzugeben, wie viele Mitgliedsgemeinden am Verband beteiligt sind. Entsprechend<br />
der Anzahl der Mitgliedsgemeinden können entweder direkt im Formblatt die Mitgliedsgemeinden<br />
erfasst werden (bis max. 20 Mitglieder), oder es wird hier ein Upload angeboten, in dem ein<br />
vorgegebenes Formblatt „Mitgliedsgemeinde“ als Excel angehängt werden kann.<br />
Für Verbände mit max. 20 Mitglieder<br />
In der ersten Spalte sind die Namen der Gemeinden anzugeben, in der zweiten Spalte die<br />
entsprechenden Gemeindekennziffern und in der dritten bzw. vierten Spalte (nur bei Abwasser) ist<br />
jeder Gemeinde derjenige Kostenanteil in Prozent (Investitionskostenschlüssel) einzugeben, den<br />
sie an den Investitionen des Verbandes trägt (laut gültigen Verbandssatzungen). Da in der Praxis<br />
die Kosten diverser Bauabschnitte unterschiedlich auf alle oder einige Mitgliedsgemeinden des<br />
Verbands zugeordnet sein können, ist für einen derartigen Fall ein Mischschlüssel über alle<br />
zukünftigen Bauabschnitte einzutragen.<br />
Gemeinden, die kein Verbandsmitglied sind, sondern über einen privatrechtlichen Vertrag<br />
Investitionskosten des Verbandes mittragen, werden wie Mitgliedsgemeinden erfasst.<br />
In der Abwasserentsorgung ist die Angabe unterschiedlicher Investitionskostenschlüssel [in %] für<br />
Kläranlage und Kanal möglich.<br />
Weitere Zeilen für weitere Gemeinden können mit der<br />
Taste angelegt werden.
INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 5<br />
Für Verbände mit mehr als 20 Mitglieder<br />
Bitte hier das Formblatt „Mitgliedsgemeinden“ ausfüllen und als Excel uploaden. Das Formblatt<br />
finden Sie auf der Seite www.umweltfoerderung.at/Investitionskostenerhebung2012 im Bereich<br />
„Erhebungsbögen“.<br />
Im Excelformblatt sind in der ersten Spalte die Namen der Gemeinden anzugeben, in der zweiten<br />
Spalte die entsprechenden Gemeindekennziffern und in der dritten bzw. vierten Spalte (nur bei<br />
Abwasser) ist jeder Gemeinde derjenige Kostenanteil in Prozent (Investitionskostenschlüssel)<br />
einzugeben, den sie an den Investitionen des Verbandes trägt (laut gültigen Verbandssatzungen).<br />
Da in der Praxis die Kosten diverser Bauabschnitte unterschiedlich auf alle oder einige<br />
Mitgliedsgemeinden des Verbands zugeordnet sein können, ist für einen derartigen Fall ein<br />
Mischschlüssel über alle zukünftigen Bauabschnitte einzutragen.<br />
Gemeinden, die kein Verbandsmitglied sind, sondern über einen privatrechtlichen Vertrag<br />
Investitionskosten des Verbandes mittragen, werden wie Mitgliedsgemeinden erfasst.<br />
In der Abwasserentsorgung ist die Angabe unterschiedlicher Investitionskostenschlüssel [in %] für<br />
Kläranlage und Kanal möglich.<br />
2 Laufende Gebühren der Gemeinde<br />
2.1 Allgemein<br />
Für die Angabe der laufenden Gebühren Ihrer Gemeinde ersuchen wir auf Basis der aktuell<br />
gültigen Gemeindeordnung die laufende Gebühr für ein vorgegebenes Musterhaus zu berechnen.<br />
Sollten in der Gemeinde mehrere unterschiedliche Gebührengebiete bestehen, so ist<br />
anzunehmen, dass das Musterhaus in jenem Gebiet steht, in dem die Mehrzahl der<br />
Gemeindebürger wohnhaft sind („Haupt Gelbe Linie“).<br />
Zuerst sollte hier die in der Gemeinde übliche Art der Entsorgung in der Abwasserentsorgung<br />
angeführt werden. Bitte hier angeben, ob in Ihrer Gemeinde überwiegend Mischwasserkanäle,<br />
Trennsystem (also sowohl Schmutzwasserkanal also auch Regenwasserkanal) oder lediglich ein<br />
Schmutzwasserkanal ohne Regenwasserentsorgung vorhanden ist.<br />
Im Weiteren ist das Musterhaus beschrieben, für das die Gebühr berechnet werden soll. Es<br />
handelt sich hier um ein Einfamilienhaus mit einem 3 Personenhaushalt. Der Wasserverbrauch<br />
beträgt jährlich 50 m³ pro Person, also in Summe 150 m³/a. Das Haus besteht aus 2 Geschoßen<br />
zu je 90 m² Grundfläche. Die Wohnfläche beträgt 70m² je Geschoß (also 140 m²). In jedem<br />
Geschoß gibt es ein Bad und ein WC. Keller und Dachboden sind nicht ausgebaut und haben<br />
keinen Wasseranschluss. Das Haus steht auf einem Grundstück von 600 m².<br />
Für die Berechnung bitten wir um Angabe, welche der beschriebenen Parameter für die<br />
Gebührenberechnung in Ihrer Gemeinde relevant sind. Dazu ist in der Berechnungstabelle die<br />
entsprechende Zeile auszufüllen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich, wenn mehrere Parameter für<br />
die Gebührenberechnung benötigt werden. Durch Eintragen der entsprechenden Parameter<br />
(Berechnungswerte) und der Einheitssätze wird die Gebühr automatisch berechnet. Alle Werte
6 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />
sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Nicht relevante Zeilen können einfach leer gelassen<br />
werden.<br />
Beispiel: laufende Gebühr über Wasserverbrauch Zeile 2 ausfüllen und 150 m³ mal Einheitssatz<br />
(zB 3,00 EUR/m³) = 450 EUR/a Gebühr<br />
Abschließend geben Sie bitte die gesamten Einnahmen der Gemeinde aus den laufenden<br />
Gebühren (also ohne einmalige Anschlussgebühren) sowie die entsprechende Wasser- bzw.<br />
Abwassermenge für das Jahr 2011 an. Wird die Gebühr nicht direkt über die Wassermenge<br />
verrechnet, sondern z.B. über Berechnungsflächen, ist in den Zellen für die verrechnete<br />
Wassermenge der beste Näherungswert einzusetzen (z.B. aus dem Trockenwetterzulauf zur ARA,<br />
Hochrechnung über angeschlossene Einwohner).<br />
3 Altersverteilung des Kanal- und Wasserleitungsbestandes<br />
Um den zukünftigen Sanierungsbedarf in Österreich besser Abschätzen zu können, ersuchen wir<br />
zusätzlich noch den Anlagenbestand von Wasserleitungen und Kanälen in entsprechende<br />
Alterskategorien einzuteilen. Bitte hier die jeweiligen in der Gemeinde vorhandenen Laufmeter<br />
Kanal (getrennt nach Schmutz- und Mischwasserkanal bzw. Regenwasserkanal) und<br />
Wasserleitungen in Kilometer den einzelnen Altersgruppen zuordnen. Für die Altersklasse ist die<br />
Fertigstellung der Kanalstränge bzw. Wasserleitungen ausschlaggebend.<br />
Wenn Anlagen bereits umfangreich saniert wurden und damit die Nutzungsdauer ähnlich einer<br />
Neuerrichtung maßgeblich verlängert wurde, ist das Jahr der Sanierungsmaßnahme maßgebend.<br />
Bei punktuellen Sanierungsmaßnahmen ohne wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer ist<br />
das Baujahr der Ersterrichtung heranzuziehen.
INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 7<br />
4 Investitionskosten<br />
Alle Kostenwerte sind auf Preisbasis 2011 ohne Berücksichtigung einer Inflationsindexierung<br />
abzuschätzen.<br />
Eine Unterscheidung in förderungsfähige und nicht förderungsfähige Kosten auf Basis der derzeit<br />
gültigen Förderungsrichtlinien ist nicht vorzunehmen.<br />
Im Erhebungsbogen der Gemeinde sind alle konkret geplanten bzw. bereits vorhersehbaren<br />
Investitionskosten der Gemeindebauabschnitte und der entsprechenden Genossenschaften (für<br />
Ersterrichtungen, sowie Anpassungen, Sanierungen oder Reinvestitionen und eigens für<br />
Leitungskataster) innerhalb des Gemeindegebietes anzugeben. Eine Unterscheidung der Kosten<br />
zwischen Gemeinde und Genossenschaft ist nicht erforderlich. Die anteiligen Investitionskosten<br />
an Verbandsbauabschnitten sind nicht im Gemeindebogen zu erfassen. Die Erfassung dieser<br />
Kosten erfolgt durch die Verbände im Erhebungsblatt für Verbände (Zusammenführung der Daten<br />
pro Gemeinde erfolgt durch die KPC).<br />
Wichtiger Hinweis: Die im Jahr 2011 oder in den Vorjahren bereits vom Bund zugesicherten<br />
Bauabschnitte (Förderungsanträge), für die Kosten auch in den folgenden Jahren anfallen, sind<br />
bei den Investitionskosten 2012 bis 2021 nicht zu berücksichtigen.<br />
Unter Erst-Errichtung sind für diese Erhebung alle Maßnahmen zu verstehen, wo noch kein<br />
Bestand vorhanden war und somit erstmalig Bereiche ver- bzw. entsorgt werden. Auch<br />
Vergrößerungen bestehender Anlagen werden der Ersterrichtung zugerechnet.<br />
Unter Sanierung/Anpassung/Reinvestitionen sind für diese Erhebung alle Maßnahmen zu<br />
verstehen, die an bestehenden Anlagenteilen zu Verbesserungen bzw. Erneuerungen getätigt<br />
werden.
8 INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012<br />
4.1 Wasserversorgung<br />
Die Angabe aller Investitionsmaßnahmen (unabhängig ob förderfähig oder nicht) erfolgt in den<br />
entsprechenden oberen Zeilen.<br />
In den Feldern sind die Kosten für alle Anlagen, die von 2012 bis 2021 errichtet werden,<br />
einzutragen. Über die Jahresspalten erfolgt die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Jahre. Die<br />
Summe der Kosten über die Jahre errechnet sich automatisch.<br />
Hier sind für die zuvor angegebenen Kosten die jeweiligen Anlagenteile zu erfassen. Dazu bitten<br />
wir Sie für die Wasserleitungen die Summen der notwendigen Längen in Laufmeter [lfm]<br />
anzugeben, deren Errichtung bzw. Sanierung/Anpassung/Reinvestition von 2012 bis 2021<br />
vorgesehen ist. Für die sonstigen Anlagen ist eine kurze Bezeichnung (z. B. 9 Drucksteigerungen,<br />
2 Brunnen, 200 m³ Hochbehälter, etc.) anzugeben.
INVESTITIONSKOSTENERHEBUNG 2012 9<br />
4.2 Abwasserentsorgung<br />
Die Angabe aller Investitionsmaßnahmen (unabhängig ob förderfähig oder nicht) erfolgt in den<br />
entsprechenden oberen Zeilen.<br />
In den Feldern sind die Kosten für alle Anlagen, die von 2012 bis 2021 errichtet werden,<br />
einzutragen. Über die Jahresspalten erfolgt die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Jahre. Die<br />
Summe der Kosten über die Jahre errechnet sich automatisch.<br />
Hier sind für die zuvor angegebenen Kosten die jeweiligen Anlagenteile zu erfassen. Dazu bitten<br />
wir Sie für die Kanäle die Summen der notwendigen Längen in Laufmeter [lfm] anzugeben, deren<br />
Errichtung bzw. Sanierung/Anpassung/Reinvestition von 2012 bis 2021 vorgesehen ist. Für die<br />
sonstigen Anlagen ist eine kurze Bezeichnung (z. B. 9 PW, 600 m³ RÜB, etc.) anzugeben. Die<br />
Anzahl der Kläranlagen (Abwasserreinigungsanlagen ARA) sind entsprechend den angeführten<br />
Größenklassen auszuweisen, wobei bei Vergrößerungen die Klassifizierung gemäß der Größe des<br />
Endausbaus der Kläranlage vorzunehmen ist.