Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Zeugen; Bürger Melchior von Libborch zu Quakenbrück und Hermann Buermeister von Mintmelage. St.A.O. Am 25.2.1700 wurde eine Frau aus Albert Luedelings Schueren zu Mimmelage in Badbergen begraben. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. 1717 ist Albert Luedeling, so auffem Bonkerdamm des Abends mit einem Pferde sehr verunglückt und den ins Wasser fallen und ellendig umbs Leben kommen und feria Andreas (26. Nov.) 1717 zu Badbergen begraben. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. 1722 Größe des Hofes; 16 Malter 3¾ Scheffel. Vermessungsprotocoll 1722 St.A.O. 1722 gab Luedeling an Monatschatz 5 Rth. 1 Schill., Rauchschatz 4 Rth., für Nebenfeuerstellen 4½ Rth., an die Prediger 2 Scheff. Hafer und 4 Garben, an die Küster 1 Scheff. hafer, 1 Brod, 24 Garben und 1 Gänsebrust. Praest. Reg. 1722 Hist. Ver. Osn. V. 602. St.A.O. Am 17.9.1731 ist Lücke Gerding, Witwe des Albert Luedeling, 64 Jahre alt, in Badbergen begraben. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. 9.10.1732 wurden copuliert; Diederich Luedeling und Margaretha Wulffert. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Am 7.3.1735 wurde begraben Margaretha Wulffert, Ehefrau des Diederich Luedeling, gestorben im Kindbette, ihres Alters 19 Jahre weniger 12 Wochen 3 Tage. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Gerd, einziges Kind der Margaretha Luedeling geb. Wulffert, ist getauft am 23.4.1735 und am 8 Juni 1735 zu Badbergen begraben. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Am 4.12.1736 schritt Diederich Luedeling zur zweiten Ehe mit Lücke Grosse Warnefeld in Talge. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Die Eheleute Luedeling-Warnefeld hatte nur 3 Töchter; Lücke Maria * 3.12.1738, wurde am 30.7.1761 Ehefrau des Wessel Elting in Vehs und ist am 13.1.1814 in Vehs gestorben./ 1. 0 ARCH 21-9-2011 62 / 293

FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Catharina Margaretha * 5.1.1746 wurde domi am 28.11.1769 mit dem Procurator Johann Henrich Sextro copuliert, sie starb am 25.3.1790 an Brustfieber./ Maria Adelheid * 3.3.1755, die Anerbin, wurde 8.11.1771 mit Lambert Johann Hermann Dinckgrefe (später Luedeling genannt), der aus Quakenbrück gebürtig stammte, getraut, sie ist am 30.12.1798 entschlafen. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Am 9.2.1759 ist Diedrich Luedeling, treufleissiger Provisor gestorben und am 12.2.1759 begraben, Alter 59 Jahre weniger 3 Wochen 4 Tage. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. Am 24.11.1763 ist Lücke Warnefeld, Witwe des Diedrich Luedeling, im Alter von 45 Jahren weniger 2 Monate gestorben und am 28.11.1763 begraben. T.H.S. St.Georgkirche Badbergen. 8.11.1771 wurde Lambertus Johann Hermann Dinckgreve und Maria Adelheid Luedeling, Anerbin, getraut. Die Ehe war mit 14 Kinder gesegnet. Am 17.3.1772 schlossen die Eheleute Dinckgrefe s. Luedeling und Elting wegen der Erbeauseinandersetzung einen Vertrag, wonach der schuldenfreie Hof Luedeling nebst Inventar und Zubehör an das Ehepaar Dinckgrefe jetzt Luedeling überging, das dagegen verpflichtete sich, den dritten Teil des angesetzten Wertes von 5000 Rth., gleich 1666 Rth. 14 Schill., jedoch erst nach vorher geschehener Ausgleichung ..., was nemlich an Capitalien, Zinsen und sonst schon erhalten, in zwölf Jahresraten an Elting und Frau auszukehren. Nun hatten die Eheleute Elting bereits 15000 Rth. in Bar, dazu eine praechtige Ausberüstung empfangen, deren Wert Luedeling auf 1000 Rth. schätzte. Als die Auszahlungen stockten, strengten die Eheleute Elting eine Klage gegen die Eheleute Dinckgrefe sive Luedeling 1776 an. Die Beklagten behaupteten, dass das von Elting bereits empfangene auf die Abrechnung anzurechnen sei, während die Kläger solches bestritten und erklärten, der Hof Luedeling habe übrigens einen Wert von 9000 Rth. und das Inventar einen solchen von 1500 Rth. Den Beklagten wurde über die Einreden der Eid zugeschoben, und der Anwalt derselben erklärte, dass es schwer begreiflich sei, wie das Ehepaar Elting denn den ausdrücklich das Gegenteil besagenden Vertrage habe unterschreiben können, und nun in dem Anführen seiner eigenen Dummheit Schutz suchen will, darunter nimmermehr Gehör finden Dürfe. Eltings Anwalt, Dr. Koch in Quakenbrück, ein bekannter Rechtsverdreher, rief dagegen die Einsicht des Richters an, dem mit dem ganzen Kirchspiel die Redlichkeit der frommen Eheleute Eltings, die noch bis in diese Stunde aufs Teutsche Wort handeln, gar zu gut bekannt sei. Das schönste ist, dass Dr. Koch selbst den Vertrag vom 17.3.1772 im Auftrage der Eheleute Luedeling aufgesetzt hatte. Als nun die Ehefrau Luedeling aus religioesen Gründen den Eid zu leisten sich weigerte, erklärte Dr. Koch, dass die Beklagte eine ganz verschlagene Frau sei, die sich in anderen Fällen selbst zur Ableistung des Eides bereit erklärt habe. Am 1.2.1778 erging auf Grund eines Spruches der Juristischen Fakultät in Göttingen das Urteil, dass der Beklagten den Eid auferlegte. Die Beklagte blieb aber bei ihrer 1. 0 ARCH 21-9-2011 63 / 293

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Catharina Margaretha * 5.1.1746 wurde domi am 28.11.1769 mit dem Procurator Johann<br />

Henrich Sextro copuliert, sie starb am 25.3.1790 an Brustfieber./ Maria Adelheid * 3.3.1755,<br />

die Anerbin, wurde 8.11.1771 mit Lambert Johann Hermann Dinckgrefe (später Luedeling<br />

genannt), der aus Quakenbrück gebürtig stammte, getraut, sie ist am 30.12.1798<br />

entschlafen.<br />

T.H.S. St.Georgkirche Badbergen.<br />

Am 9.2.1759 ist Diedrich Luedeling, treufleissiger Provisor gestorben und am 12.2.1759<br />

begraben, Alter 59 Jahre weniger 3 Wochen 4 Tage.<br />

T.H.S. St.Georgkirche Badbergen.<br />

Am 24.11.1763 ist Lücke Warnefeld, Witwe des Diedrich Luedeling, im Alter von 45 Jahren<br />

weniger 2 Monate gestorben und am 28.11.1763 begraben.<br />

T.H.S. St.Georgkirche Badbergen.<br />

8.11.1771 wurde Lambertus Johann Hermann Dinckgreve und Maria Adelheid Luedeling,<br />

Anerbin, getraut. Die Ehe war mit 14 Kinder gesegnet. Am 17.3.1772 schlossen die Eheleute<br />

Dinckgrefe s. Luedeling und Elting wegen der Erbeauseinandersetzung einen Vertrag,<br />

wonach der schuldenfreie Hof Luedeling nebst Inventar und Zubehör an das Ehepaar<br />

Dinckgrefe jetzt Luedeling überging, das dagegen verpflichtete sich, den dritten Teil des<br />

angesetzten Wertes von 5000 Rth., gleich 1666 Rth. 14 Schill., jedoch erst nach vorher<br />

geschehener Ausgleichung ..., was nemlich an Capitalien, Zinsen und sonst schon erhalten,<br />

in zwölf Jahresraten an Elting und Frau auszukehren. Nun hatten die Eheleute Elting bereits<br />

15000 Rth. in Bar, dazu eine praechtige Ausberüstung empfangen, deren Wert Luedeling auf<br />

1000 Rth. schätzte. Als die Auszahlungen stockten, strengten die Eheleute Elting eine Klage<br />

gegen die Eheleute Dinckgrefe sive Luedeling 1776 an. Die Beklagten behaupteten, dass das<br />

von Elting bereits empfangene auf die Abrechnung anzurechnen sei, während die Kläger<br />

solches bestritten und erklärten, der Hof Luedeling habe übrigens einen Wert von 9000 Rth.<br />

und das Inventar einen solchen von 1500 Rth. Den Beklagten wurde über die Einreden der<br />

Eid zugeschoben, und der Anwalt derselben erklärte, dass es schwer begreiflich sei, wie das<br />

Ehepaar Elting denn den ausdrücklich das Gegenteil besagenden Vertrage habe<br />

unterschreiben können, und nun in dem Anführen seiner eigenen Dummheit Schutz suchen<br />

will, darunter nimmermehr Gehör finden Dürfe. Eltings Anwalt, Dr. Koch in Quakenbrück,<br />

ein bekannter Rechtsverdreher, rief dagegen die Einsicht des Richters an, dem mit dem<br />

ganzen Kirchspiel die Redlichkeit der frommen Eheleute Eltings, die noch bis in diese Stunde<br />

aufs Teutsche Wort handeln, gar zu gut bekannt sei. Das schönste ist, dass Dr. Koch selbst<br />

den Vertrag vom 17.3.1772 im Auftrage der Eheleute Luedeling aufgesetzt hatte. Als nun die<br />

Ehefrau Luedeling aus religioesen Gründen den Eid zu leisten sich weigerte, erklärte Dr.<br />

Koch, dass die Beklagte eine ganz verschlagene Frau sei, die sich in anderen Fällen selbst zur<br />

Ableistung des Eides bereit erklärt habe.<br />

Am 1.2.1778 erging auf Grund eines Spruches der Juristischen Fakultät in Göttingen das<br />

Urteil, dass der Beklagten den Eid auferlegte. Die Beklagte blieb aber bei ihrer<br />

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