Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
wenn sie wollen, im Hause bleiben, dann hat der Besitzer denselben alljährlich 10 Rth.<br />
Taschengeld zu geben. Der jetzige Colonus Johann Diedrich Meyer hat nach der Bestimmung<br />
der Gutsherrschaft, wenn die Geschwister abgehen, von der Filial Quoten Michaeli<br />
anfangend alljährlich 100 Thl. ab zu tragen.<br />
Actum Börstel in abbatio Raesentibus Ihre Hochwürden Gnaden Frau Abtissin von Rochow.<br />
Chanon von Dinklage, von Hammerstein. Her von Hammerstein, Loxten, Herr Regierungsrat<br />
von Roessing.<br />
Erschienhen waren im versammelten Capitulo vidua Dorothea Meyers mit ihren Söhnen<br />
Johann Diedrich, Hermann Arend, Johann Wilhelm, Hermann Heinrich und ihrer Tochter<br />
Susanna Dorothea einerseits, sodann Johann Hermann Hilge genannt Wulfert mit seiner<br />
Tochetr Maria Gertrud anderseits.<br />
Die Witwe Dorothea Meyers erklärt, dass es ihr unmöglich sei, dem Erbe dem Gebühr nach<br />
länger vorzustehen, und deswegen ihrem ältesten Sohne Diedrich, welcher sich mit<br />
gegenwärtiger Wulferts Tochter ehelich versprochen, das Erbe übergeben wolle und hiermit<br />
übergebe, besonders da ihr jüngster Sohn weder vermögend noch gesinnt sei, das Erbe<br />
anzunehmen und solches seinem Bruder in dem Coram Notario et Testibus vollzogenem<br />
Documente eidlich übergeben, auch solches noch jetzt stets und fest zu halten angelobet<br />
und zu halten willens sei. Also bitte sie unterthänig, dieses alles zu genehmigen, dann aber<br />
die jetzige Auffahrt, ihren künftigen Sterbefall und ihrer Kinder Freiheit, welche derselben<br />
bedürfen, zu ein Erträgliches zu lassen, ihren abgehenden Kindern hinlängliche Filialquoten<br />
und ihren eigenen künftigen Unterhalt zu bestimmen, worauf die Sache der Gebühr nach<br />
erwogen, in die Übergabe, Abtretung und Ehesprechung gehelet und diese 6 Fälle zu 500<br />
Rth. bedungen und gelassen worden, zu zahlen in 4 Raten,als Weihnachten, Ostern, Johanni<br />
und Jacobi. Die abgehenden Kinder sollen ein jedes nebst dem freien und alten Beiste und<br />
300 Rth. an Gelde von der Stätte abgefunden werden, doch das der jüngste Sohn für das<br />
Erbrecht 100 Thl. mehr und füraus haben soll. Die abgehende Colona soll, wenn sie bei den<br />
jungen Leuten zu Hause bleiben würde, mit allem Nöthigen unterhalten werden und die<br />
Heuer von dem neuen Hause und Garten, worin jetzt der Notarius Dankwerth wohnt, zu<br />
geniessen haben. Sollte sie aber wider Vermuthen abziehen wollen oder müssen, so soll<br />
ihres Unterhaltes halber als dann, was Recht und Gewohnheit mit sich bringt, die nöthige<br />
Verordnung gemacht werden. Der Brautvater verspricht, seiner Tochter nebst einer guten<br />
Ausrüstung 1000 Thl. mit zu geben und binnen z.a. 3 Jahren zu bezahlen. Hiernächst<br />
renuirte die Braut ihre Freiheit, begibt sich mit Gut und Blut in volständigem Eigentum des<br />
Stiftes, verspricht der Stelle bestens vorzustehen, auch dem Stifte allen Gehorsam und<br />
respect zu erweisen, womit stipulatione medicato dieser actus beschlossen cum sulotione<br />
laudemii confueti pro exactu protocolli.<br />
Subscribt G. Meesmann, Dr. Not.<br />
Johann Diedrich Meyer zu Menslage, Colonus, ┼ 1783, (1) 9.7.1772 in Menslage, Maria<br />
Gertrud Wulfert, * 2.7.1748 in Gross Minmelage, ~ 6.7.1748 Badbergen, Tochter von Colon<br />
Johann Hermann Hilge itzo Wulfert und Lücke Wulfert, ┼ 13.7.1778 auf dem Meyerhof, 29<br />
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