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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

wenn sie wollen, im Hause bleiben, dann hat der Besitzer denselben alljährlich 10 Rth.<br />

Taschengeld zu geben. Der jetzige Colonus Johann Diedrich Meyer hat nach der Bestimmung<br />

der Gutsherrschaft, wenn die Geschwister abgehen, von der Filial Quoten Michaeli<br />

anfangend alljährlich 100 Thl. ab zu tragen.<br />

Actum Börstel in abbatio Raesentibus Ihre Hochwürden Gnaden Frau Abtissin von Rochow.<br />

Chanon von Dinklage, von Hammerstein. Her von Hammerstein, Loxten, Herr Regierungsrat<br />

von Roessing.<br />

Erschienhen waren im versammelten Capitulo vidua Dorothea Meyers mit ihren Söhnen<br />

Johann Diedrich, Hermann Arend, Johann Wilhelm, Hermann Heinrich und ihrer Tochter<br />

Susanna Dorothea einerseits, sodann Johann Hermann Hilge genannt Wulfert mit seiner<br />

Tochetr Maria Gertrud anderseits.<br />

Die Witwe Dorothea Meyers erklärt, dass es ihr unmöglich sei, dem Erbe dem Gebühr nach<br />

länger vorzustehen, und deswegen ihrem ältesten Sohne Diedrich, welcher sich mit<br />

gegenwärtiger Wulferts Tochter ehelich versprochen, das Erbe übergeben wolle und hiermit<br />

übergebe, besonders da ihr jüngster Sohn weder vermögend noch gesinnt sei, das Erbe<br />

anzunehmen und solches seinem Bruder in dem Coram Notario et Testibus vollzogenem<br />

Documente eidlich übergeben, auch solches noch jetzt stets und fest zu halten angelobet<br />

und zu halten willens sei. Also bitte sie unterthänig, dieses alles zu genehmigen, dann aber<br />

die jetzige Auffahrt, ihren künftigen Sterbefall und ihrer Kinder Freiheit, welche derselben<br />

bedürfen, zu ein Erträgliches zu lassen, ihren abgehenden Kindern hinlängliche Filialquoten<br />

und ihren eigenen künftigen Unterhalt zu bestimmen, worauf die Sache der Gebühr nach<br />

erwogen, in die Übergabe, Abtretung und Ehesprechung gehelet und diese 6 Fälle zu 500<br />

Rth. bedungen und gelassen worden, zu zahlen in 4 Raten,als Weihnachten, Ostern, Johanni<br />

und Jacobi. Die abgehenden Kinder sollen ein jedes nebst dem freien und alten Beiste und<br />

300 Rth. an Gelde von der Stätte abgefunden werden, doch das der jüngste Sohn für das<br />

Erbrecht 100 Thl. mehr und füraus haben soll. Die abgehende Colona soll, wenn sie bei den<br />

jungen Leuten zu Hause bleiben würde, mit allem Nöthigen unterhalten werden und die<br />

Heuer von dem neuen Hause und Garten, worin jetzt der Notarius Dankwerth wohnt, zu<br />

geniessen haben. Sollte sie aber wider Vermuthen abziehen wollen oder müssen, so soll<br />

ihres Unterhaltes halber als dann, was Recht und Gewohnheit mit sich bringt, die nöthige<br />

Verordnung gemacht werden. Der Brautvater verspricht, seiner Tochter nebst einer guten<br />

Ausrüstung 1000 Thl. mit zu geben und binnen z.a. 3 Jahren zu bezahlen. Hiernächst<br />

renuirte die Braut ihre Freiheit, begibt sich mit Gut und Blut in volständigem Eigentum des<br />

Stiftes, verspricht der Stelle bestens vorzustehen, auch dem Stifte allen Gehorsam und<br />

respect zu erweisen, womit stipulatione medicato dieser actus beschlossen cum sulotione<br />

laudemii confueti pro exactu protocolli.<br />

Subscribt G. Meesmann, Dr. Not.<br />

Johann Diedrich Meyer zu Menslage, Colonus, ┼ 1783, (1) 9.7.1772 in Menslage, Maria<br />

Gertrud Wulfert, * 2.7.1748 in Gross Minmelage, ~ 6.7.1748 Badbergen, Tochter von Colon<br />

Johann Hermann Hilge itzo Wulfert und Lücke Wulfert, ┼ 13.7.1778 auf dem Meyerhof, 29<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 284 / 293

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