Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

arch.vortmes.nl
von arch.vortmes.nl Mehr von diesem Publisher
02.11.2012 Aufrufe

FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1 ¾ ½ ¼ -- --- --- --- 36 24 36 Eigen frei Holtzgewachs, Wiesenkampfe nach Scheffelsaat; Wiesenwachs nach Fuder Heu; 8. Gartenland nach Scheffelsaat; 2. Rep.100. Abschn.88. Nr.16. Conscription Reg. 1667 Gehrde St.A.O. 1694 es besteht in der Bauerschaft Gross-Drehle ein altes Herkommen, wenn ein neuer Besitzer auf einen Markkotten kommt, er den 9 Erbleuten, Vollerben Meyer zu Drehle, Lambert, Hinrich Boese, Lutmer und die Halberben Ahrend Kerckhoff, Johan zur Lage, Johan Vornholt, Erbkotte Juergen Schiering 1 Tonne Bier, 1 Brod und 1 Schinken zum Schmause geben muss. Diese Verpflichtung wurde wiederholt von den Markköttern angefochten. 1694 bestätigt die bischöfliche Regierung in Osnabrück erneut dieses Recht der Erbmänner mit dem Zusatze, dass die 9 Erbleute bestraft werden sollen, wenn Insolentien verübt werden würden. 1724 beklagt sich der Markkötter Elsken Johan beim Amte in Vörden, dass die Erbleute in Drele, Boese, Hanken, Lambert und Consorten ihn zum zweiten Male gepfändet und ihm einen Kupfernen Kessel abgenommen haben wegen nicht Erfüllung obiger Verpflichtung, zu der er nicht schuldig zu sein glaube, da nach dem Edict vom 10.9.1696 Pfingst- und Fastnachtzechen abgeschafft seien. Nach Befragen des Vogtes Erdwin Ulrich von der Horst, entscheidet das Amt Vörden am 25.9.1724 dahin, dass kein Kötter sich von diesem Brauche eximiren könne. Der Erbkötter Schnueck in Gross-Drehle, welcher ein Leibdiener war und auch das Burrichteramt nicht bekleiden konnte, gehört nicht mit zu den Schmausberechtigten. 1723 war der Meyerhof an die Eheleute Johan Hesse und Regina Eilerman verheuert. Johan Hesse * 1666, ┼ 1741. Regina Eilerman * 1668, ┼ 1748. Später wurde der Grundherr angewiesen, das Erbe mit einem Colon zu besetzen. 7.11.1728 ist zu Gehrde begraben die alte Meyersche zu Drehle oder Talke im Hofe, 67 Jahre alt. 1723 Bauerschaft Dreyle Nr.1. Vollerbe Meyer eigen an dass Haus Schulenborg hat Johan Hesse in Heuer. Garten Landt 1 Molt 1 44/45 Scheff. Saat Landt 12 Molt 4 49/54 Scheff. Wiesen Landt 7 Molt 11 8/54 Scheff. Weyde Landt 1 Molt 38 Scheff. Summarum aller Länderey; 23 Molt 6 Scheff. 1 Becher. Rep.100. Abschn.92. Blatt 169. RS - 171 VS. St.A.O. 1. 0 ARCH 21-9-2011 258 / 293

FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1723 Bauerschaft Dreyle Nr.1. Vollerbe Meyer eigen ans Haus Schulenburg. Monatschatz vollen anschlages 3 Thl. 7 Schill. Rauchschatz auff 1 Mahl 2 Thl. Rauchschatz von Heuerleuten 1 Thl. 15 Schill. 9 Pf. An Pastor 2 Scheff. Roggen, 1 Scheff. Haber, 3 Brodt. Küster ½ Scheff. Roggen, 1 Scheff. Haber, 1 Brodt. An Richter zu Damme 1 Scheff. Roggen, 12 Roggen Garben. Rep.100. Abschn.92. Blatt 173. RS - 174 VS. St.A.O. 1726 entscheidet das Amt Vörden, dass ein Volles Erbe, ein Halbes Erbe und ein Erbkotten 4 Gänse und 1 Gänserich, ein Markkötter 3 Gänse und 1 Gänserich, eine Leibzucht mit zwei Part Leute 4 Gänse und 1 Gänserich, desgleiche mit 1 Part Leute 3 Gänse und 1 Gänserich in die Mark eintreiben darf. 1756 das Gehrder Lagerbuch berichtet; Meyer zu Drehle verstarb kinderlos. Der neue Wehrfester Spoede musste nebst anderen Bedingungen erhöhte Pacht 1756 annehmen. Gehrde Lagerbuch, Twelbeck, 1867. Wer der kinderlos verstorbene Meyer zu Drehle ist, ist anhand der Gehrder Kirchenbücher nicht zu ermitteln. Obengenannter Johann Henrich Spöde ist erst um 1767/1768 auf der Meierhof gekommen. Er war verehelicht mit Anna Catharina Bosse, die bereits zweimal verwitwet war. Sie ist 1728 als Tochter der Eheleute Hinrich Lampe jetzt Bosse und Anna zu Drehle geboren. Dem Kirchenbuche nach gebar sie 1769 ihr erstes Kind Spoe itzo Meyer, die Tochter Maria. Die zweite Tochter Catharina Marie wurde geboren 1771 und wurde die Anerbin des Meyerhofes. Wer die 2 Ehemänner der Anna Catharina Bosse, die in 3 Ehe Johann Henrich Spoe itzo Meyer freite, ist anhand der Kirchenbücher nicht festzustellen. Wahrscheinlich waren die 2 Männer Wehrfester auf dem Meyerhofe. 1763 die zwei-älteste Glocke der Gehrder Kirche ist im Jahre gegossen und zeigt die Inschrift; Festivos ego laudeo dies, incendis prodo, defunctos plango, fulmina sparsa fugo. Cura D. Clamor Albrecht Peithmann Pastor et Provisorum Johan Arend Schulte, Henrich Meyer, Henrich Vornholt, Juergen Strodtmann, P.t. Cantore J.N. Voigt et cusode J.H. Clausing. Terio fusa 1763. Die Übersetzung lautet; Die Festtage verherrliche ich. Die Feuer kündige ich an. Die Toten beklage ich. Die zerstreuten Blitze vertreibe ich. Im zweiten Weltkrieg, der von 1939-1945 tobte, wurde diese Glockke beschlagnahmt und nach Hamburg-Wilhelmsburg verladen, um eingeschmolzen zu werden. Nach Kriegsende wurden Nachforschungen angestrengt, die zunächst ohne Erfolg waren, bis im Mai 1949 die erfreuende Nachricht eintraf, dass die Glocke in Wilhelmsburg aufgefunden wurde. Man brachte sie wieder nach Gehrde zurück, wo sie von einer kirchlichen Feier begleitet wieder aufgehängt wurde. 1. 0 ARCH 21-9-2011 259 / 293

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

1 ¾ ½ ¼<br />

-- --- --- ---<br />

36 24 36<br />

Eigen frei Holtzgewachs, Wiesenkampfe nach Scheffelsaat;<br />

Wiesenwachs nach Fuder Heu; 8.<br />

Gartenland nach Scheffelsaat; 2.<br />

Rep.100. Abschn.88. Nr.16. Conscription Reg. 1667 Gehrde St.A.O.<br />

1694 es besteht in der Bauerschaft Gross-Drehle ein altes Herkommen, wenn ein neuer<br />

Besitzer auf einen Markkotten kommt, er den 9 Erbleuten, Vollerben Meyer zu Drehle,<br />

Lambert, Hinrich Boese, Lutmer und die Halberben Ahrend Kerckhoff, Johan zur Lage, Johan<br />

Vornholt, Erbkotte Juergen Schiering 1 Tonne Bier, 1 Brod und 1 Schinken zum Schmause<br />

geben muss. Diese Verpflichtung wurde wiederholt von den Markköttern angefochten. 1694<br />

bestätigt die bischöfliche Regierung in Osnabrück erneut dieses Recht der Erbmänner mit<br />

dem Zusatze, dass die 9 Erbleute bestraft werden sollen, wenn Insolentien verübt werden<br />

würden.<br />

1724 beklagt sich der Markkötter Elsken Johan beim Amte in Vörden, dass die Erbleute in<br />

Drele, Boese, Hanken, Lambert und Consorten ihn zum zweiten Male gepfändet und ihm<br />

einen Kupfernen Kessel abgenommen haben wegen nicht Erfüllung obiger Verpflichtung, zu<br />

der er nicht schuldig zu sein glaube, da nach dem Edict vom 10.9.1696 Pfingst- und<br />

Fastnachtzechen abgeschafft seien. Nach Befragen des Vogtes Erdwin Ulrich von der Horst,<br />

entscheidet das Amt Vörden am 25.9.1724 dahin, dass kein Kötter sich von diesem Brauche<br />

eximiren könne.<br />

Der Erbkötter Schnueck in Gross-Drehle, welcher ein Leibdiener war und auch das<br />

Burrichteramt nicht bekleiden konnte, gehört nicht mit zu den Schmausberechtigten.<br />

1723 war der Meyerhof an die Eheleute Johan Hesse und Regina Eilerman verheuert. Johan<br />

Hesse * 1666, ┼ 1741. Regina Eilerman * 1668, ┼ 1748. Später wurde der Grundherr<br />

angewiesen, das Erbe mit einem Colon zu besetzen.<br />

7.11.1728 ist zu Gehrde begraben die alte Meyersche zu Drehle oder Talke im Hofe, 67 Jahre<br />

alt.<br />

1723 Bauerschaft Dreyle Nr.1. Vollerbe Meyer eigen an dass Haus Schulenborg hat Johan<br />

Hesse in Heuer. Garten Landt 1 Molt 1 44/45 Scheff. Saat Landt 12 Molt 4 49/54 Scheff.<br />

Wiesen Landt 7 Molt 11 8/54 Scheff. Weyde Landt 1 Molt 38 Scheff. Summarum aller<br />

Länderey; 23 Molt 6 Scheff. 1 Becher.<br />

Rep.100. Abschn.92. Blatt 169. RS - 171 VS. St.A.O.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 258 / 293

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!