Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Der Richter zu Quakenbrück weist Meyer zu Bergfeld an, die Bauerschaft auf der Bauersprache zu convenieren, die Rechnung zu bezahlen. Wenn einige Bauern insolvent geworden seien, dann müsse er (Meyer zu Bergfeld), wenn er das Geld nicht von den Bauern erhalte, vorstrecken oder sogar verlieren. Der Ausgang dieser Klage ist nicht überliefert. 14.2.1784 reicht der Procurator Koch in Osnabrück eine Rechnung ein über 27 Rth. 17 Schill. in puncto Injuriarum von 1782 bis 1784. 10.2.1784 quittiert den Erhalt von 8 Rth. 4 Pf. H.H.J. Maltkasten itzo Hemstede. 17.5.1788 reicht der Actuar Cassius zu Quakenbrück an den Meyer zu Bergfeld in Sachen gegen die Vidua Pahlmann und deren Sohn, eine Rechnung über 9 Rth. 7 Schill. 10 Pf. ein, die innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen sind. 28.8.1790 lässt Meyer zu Bergfeld sich von dem Amte Fürstenau einen Brief geben, dass er bei 5 Rth. Strafe Unberechtigte, die über seine Gründe fahren oder die benutzen, anzeigen darf. Es handelt sich um den Sandesch und das daran liegende private Plaggenmatt. Der Hochfürstliche Beamte ist von Boeselager. Diese Bekanntmachung wurde am 29.8.1790 als den 13. Sonntag nach Trinitatis, von Pastor Sudendorf in der Kirche von der Kanzel abgelesen. 1790 klagt Meyer zu Bergfeld, dass einige sich unterstehen, unberechtigerweise über seine Ländereien zu fahren. Es werden der Lienesch und eine Wiese genannt. 11.2.1796 legt Procurator Sudendorf in Quakenbrück Gebührenrechnungen vor; a) in Sachen gegen Colon Möhlenkamp in Höhe von 2 Rth. 8 Schill. 7½ Pf. b) in Sachen gegen Wessel Arenhorst, Hermann Veltforts Sohn und Hermann Veltfort in Höhe von 4 Rth. 18 Schill. 6 Pf. c) in Sachen gegen die Witwe Pahlmanns und deren Sohn in Höhe von 8 Rth. 5 Schill. 7½ Pf. 1789 Prozessiert Gerd Meyer zu Bergfeld gegen Wessel Arenhorst. Am 30.6.1789 werden die Zeugen Colon Wessel Meesmann modo Lindenbaum und Catharina Vortmanns, Ehefrau des Johann Gerdt Möhlenkamps, befragt. Wessel Meesmann, 55 Jahre alt, ehemaliger Knecht des Meyer zu Bergfeld, sagte aus, dass damals Meyer nach Hause gekommen sei, aber wieder fortgegangen sei, auch Arenhorst, der aber etwas betrunken gewesen sei. Was aber gesagt worden wäre, sei ihm nicht mehr in Erinnerung. Ehefrau Catharina Möhlenkamp geb. Vortmann, 28 Jahre alt, sagt, dass Wielage, Knecht des Meyer zu Bergfeld, wie auch Wessel Arenhorst, welcher etwas betrunken gewesen war, damals in Lindenbaums Hause gegenwärtig gewesen sei, und wie sie, Zeugin, eben aus dem 1. 0 ARCH 21-9-2011 210 / 293
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Keller vom Bierzapfen wieder herausgekommen, hatte sie gehört, das der Colon Arenhorst etwas von Geld Harken gesprochen habe. Mehr ist von dem Prozess nicht überliefert. 23.12.1786 zahlt Gerd Meyer zu Bergfeld an den Badberger Vogt Ledder 19 Schill. 6 Pf. Brüchte für nicht in Ordnung befundene Feuergerätschaften. 1790 bis 1799 lief ein Prozess wegen des Besitzes einer Wiese, der schon mehrfach erwähnten Renken Wiese. Eine Vielzahl von Schriftstücken mit langatmigen erklärungen und Beweisen für die Besitz an den Meyerhof liegt vor. Am 25.6.1795 erging ein Urteil in Helmstedt und am 28.3.1798 in Göttingen zugunsten des Meyer zu Bergfeld. Am 16.11.1799 erklärt Johann Gerd Sander jetzt Renke in Wehdel, dass er die Sache nicht weiter bringen will und die Wiese nunmehr unstreitbar dem Meyer zu Bergfeld überlässt. Gerd Klatte sive Meyer zu Bergfeld zahlt ihm selbigen Tages eine Abstandsumme in Höhe von 150 Rth. Zeuge dieser Handlung war Johann Arendt Jacob Meyer zu Wehdel, Schwager des Meyer zu Bergfeld. In dem Jahre 1791 haben wir und Netler den Claus Hermann Dettmer die Plaggen weggefahren von dem Knappe zwischen Diesselhorst und den Escheding ligt, welches anst den Dicklagsken Striet Kanppe ligt, unser Knecht ist Johann Volkert gewesen und Netlers Knecht ist Johann Rüter gewesen, die haben sie weggefahren und da hat Claus Dettmer nichts davon gesagt bey hellen Lichte Sonnenschein, und Dettmanns Knecht ist Hermann Hinrich Grönloh gewesen aus Dettmanns Hauss, der hat es auch gesehen. 21.9.1791 Gerd Meyer zu Bergfeld und Colonus Hermann Feldfort jetzt Wielage und Ehefrau Catharina Margaretha Borgstede in Grothe, sind wegen eines Fussweges durch die Mark auf dem Sandesch, in Streit geraten. Der Unterholzgraf Gerd Meyer zu Bergfeld behauptete, dass Wielage durch sein (des Meyers) Plaggenmatt fahre. Unter obigem Datum vertragen sich die Parteien sich darüber. 11.12.1792 zwischen Wessel Meesmann sive Lindenbaum und Arend Wesselmann in Langen und Colon Hagemann in Grothe ist wegen des Wachehaltens in der Bauerschaft bzw. in Badbergen Streit entstanden. Arend Wesselmann, der Kläger, fordert die Befragung seines Schwagers Meyer zu Bergfeld (Gerd Klatte itzo Meyer zu Bergfeld) 1793 das evangelische Consistorium in Osnabrück leiht von Meyer zu Bergfeld 600 Rth., um das Gut Sögeln zu kaufen, zu 3% Zinsen. Am 1.1.1803 wurden für das geliehene Kapital noch Zinsen gezahlt. 5.10.1793 lässt Meyer zu Bergfeld wiederum bekannt geben, dass die Eichelmast in seinen Holzungen verboten ist. 1. 0 ARCH 21-9-2011 211 / 293
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Der Richter zu Quakenbrück weist Meyer zu Bergfeld an, die Bauerschaft auf der<br />
Bauersprache zu convenieren, die Rechnung zu bezahlen. Wenn einige Bauern insolvent<br />
geworden seien, dann müsse er (Meyer zu Bergfeld), wenn er das Geld nicht von den<br />
Bauern erhalte, vorstrecken oder sogar verlieren. Der Ausgang dieser Klage ist nicht<br />
überliefert.<br />
14.2.1784 reicht der Procurator Koch in Osnabrück eine Rechnung ein über 27 Rth. 17 Schill.<br />
in puncto Injuriarum von 1782 bis 1784.<br />
10.2.1784 quittiert den Erhalt von 8 Rth. 4 Pf. H.H.J. Maltkasten itzo Hemstede.<br />
17.5.1788 reicht der Actuar Cassius zu Quakenbrück an den Meyer zu Bergfeld in Sachen<br />
gegen die Vidua Pahlmann und deren Sohn, eine Rechnung über 9 Rth. 7 Schill. 10 Pf. ein,<br />
die innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen sind.<br />
28.8.1790 lässt Meyer zu Bergfeld sich von dem Amte Fürstenau einen Brief geben, dass er<br />
bei 5 Rth. Strafe Unberechtigte, die über seine Gründe fahren oder die benutzen, anzeigen<br />
darf. Es handelt sich um den Sandesch und das daran liegende private Plaggenmatt. Der<br />
Hochfürstliche Beamte ist von Boeselager. Diese Bekanntmachung wurde am 29.8.1790 als<br />
den 13. Sonntag nach Trinitatis, von Pastor Sudendorf in der Kirche von der Kanzel<br />
abgelesen.<br />
1790 klagt Meyer zu Bergfeld, dass einige sich unterstehen, unberechtigerweise über seine<br />
Ländereien zu fahren. Es werden der Lienesch und eine Wiese genannt.<br />
11.2.1796 legt Procurator Sudendorf in Quakenbrück Gebührenrechnungen vor;<br />
a) in Sachen gegen Colon Möhlenkamp in Höhe von 2 Rth. 8 Schill. 7½ Pf.<br />
b) in Sachen gegen Wessel Arenhorst, Hermann Velt<strong>for</strong>ts Sohn und Hermann Velt<strong>for</strong>t in<br />
Höhe von 4 Rth. 18 Schill. 6 Pf.<br />
c) in Sachen gegen die Witwe Pahlmanns und deren Sohn in Höhe von 8 Rth. 5 Schill.<br />
7½ Pf.<br />
1789 Prozessiert Gerd Meyer zu Bergfeld gegen Wessel Arenhorst.<br />
Am 30.6.1789 werden die Zeugen Colon Wessel Meesmann modo Lindenbaum und<br />
Catharina Vortmanns, Ehefrau des Johann Gerdt Möhlenkamps, befragt. Wessel Meesmann,<br />
55 Jahre alt, ehemaliger Knecht des Meyer zu Bergfeld, sagte aus, dass damals Meyer nach<br />
Hause gekommen sei, aber wieder <strong>for</strong>tgegangen sei, auch Arenhorst, der aber etwas<br />
betrunken gewesen sei. Was aber gesagt worden wäre, sei ihm nicht mehr in Erinnerung.<br />
Ehefrau Catharina Möhlenkamp geb. Vortmann, 28 Jahre alt, sagt, dass Wielage, Knecht des<br />
Meyer zu Bergfeld, wie auch Wessel Arenhorst, welcher etwas betrunken gewesen war,<br />
damals in Lindenbaums Hause gegenwärtig gewesen sei, und wie sie, Zeugin, eben aus dem<br />
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