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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

auch schon seit Jahren für Meyer zu Bergfeld in juristischen Dingen tätig war, wurde<br />

gebeten, die Meyersche zusammenzuflicken. Die Behandlungskosten durch den Chyrurg<br />

Amman belief sich bis zum 10. März 1752 auf 102 Rth. Amman musste eine eidesstattliche<br />

Erklärung über den Befund der Frau Meyer abgeben. Von den Gegnern wurde Ammans<br />

Angaben angezweifelt, und der Dr. med. Feltrup in Quakenbrück ein Kontrollgutachten<br />

geben. Eine tötliche Verwundung war aber von diesem nicht vorgefunden. Am 9.11.1751<br />

heisst es, dass die Schlägerei vor 11 Tagen passierte.<br />

Ein Bericht sagt; uxor Meyer zu Bergfeld klaget, dass der Colonus Einhaus sie ohne die<br />

geringste Ursache über ein gelinder (Geländer) von etzliche Fuss hoch aufn Kopf herüber<br />

gestürtzet und wie sie hierdurch zu Fall, ausser sich selbst gekommen, habe er sie mit einem<br />

Forkenstiehl derart geschlagen, dass sie gefährliche gar tödliche Wunden erhalten. Sie sei<br />

auch unterschiedliche mahlen an ohnmacht gefallen, habe Schläge auf den Kopf und den<br />

Rücken erhalten u.s.w.<br />

1753 wurde Colonus Jürgen Einhaus verurteilt, alle entstandenen Unkosten an Arzt und<br />

Medizin u.s.w. zu bezahlen, und wegen der Schlägerei mit 50 Rth. gebrüchtet.<br />

Es liegt auch ein Gutachten des Landphysicus M.J. Kösters in Osnabrück vor von Juni 1753,<br />

der dem Bericht des Chirurgen Amman rechtgab.<br />

11.7.1749 es vertragen sich Jürgen Meyer zu Bergfeld und Hermann Paellmann, Berndt<br />

Brinkmann, Ahrend Thumann, Berend Cappelmann, Wittibe Kuhlmann und Schwietert<br />

Kuhlmann wegen eines freien Kirchweges zu ewigen Zeiten von nun an von seinem Hause<br />

die sogenannte Mackschenstrasse und ferner beim kleine Kuhlmannschen Hoflande oder<br />

Garten vorbei, eine neue hölzerne Watergotte will Meyer zu Bergfeld fertigen.<br />

1751 von Boeselager auf Amt Fürstenau macht Auflagen wegen der Unterhaltung von<br />

Wegen bei Hof Meyer zu Bergfeld. Der Vogt zu Badbergen wird angewiesen nachzusehen,<br />

dass es auch gemacht wird.<br />

1746 Meyer zu Devern soll in festo Laurentini gearbeitet haben und ist dieserhalb mit 2 Rth.<br />

gebrüchtet worden. Johann Tepe Meyer zu Devern beschwert sich über die Bestrafung mit<br />

der Behauptung, dass die Redemeyer nicht der Jurisdiction des <strong>Arch</strong>idiakins unterworfen<br />

sind, und bittet die Regierung, die Strafe zu erlassen. Die Badberger Redemeyer Meyer zu<br />

Bergfeld und Meyer zu Wehdel schliessen sich dieser Bitte an.<br />

22.3.1747 sollen die Badberger Redemeyer 2000 Pfund Wachs, die wegen der bei Paderborn<br />

anzulegenden Wachsbleiche gekauft wurden, von Quakenbrück nach Osnabrück auf das<br />

Schloss fahren.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 194 / 293

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