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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

NB. Es ist hier zu bemerken, dass der Zimmermeister Gerhard oder Gerdt Rantze dem<br />

<strong>Artland</strong> viele schöne Bauten geschenkt hat, darunter auch das Erbwohnhaus Wohninger in<br />

Wulften im Jahre 1750 und das Erbwohnhaus Elting in Vehs im Jahre 1744.<br />

21.2.1737 der vormalige Holzförster Koch hatte von Meyer zu Bergfeld 100 Rth. geliehen,<br />

aber nicht zurückgezahlt. Dessen Sohn, der jetzige Holzförster hat jedoch zur Dankbarkeit<br />

den Meyer zu Bergfeld angeklagt, ohne Erlaubnis Holz zum Neubau des Erbwohnhauses<br />

gefällt zuhaben. Juergen Meyer zu Bergfeld erwidert auf die Anzeige wie oben und dass der<br />

verstorbene Förster das Holz angewiesen und erlaubt hat.<br />

9.11.1740 Augenscheinnahme wegen Hackmanns Hagens und Erbes. Meyer zu Bergfeld<br />

wird angewiesen, seine Gründe beweislich zu machen und nicht zu übersehen, dass<br />

Hackmann zu seiner hinwieder habenden Nothurfft Zuweg haben muss u.s.w. Der Prozess<br />

geht weiter mit Berichten und Gegenvorstellungen.<br />

1739 liess Juergen Meyer zu Bergfeld sich von dem Vogt Johann Caspar Krimpen<strong>for</strong>t, Herrn<br />

E.H.W. von Dincklage auf der Schulenburg und Pastor A.C. Ernst Friedrich Huessing<br />

bescheinigen, dass das Erbwohnhaus fertiggestellt sei. Er richtete nun ein Gesuch an die<br />

Cammer, ihm auf Grund von der Cammer ergangenen Verordnung einen Steuernachlass zu<br />

gewähren.<br />

6.1.1740 wird den Antragsteller Meyer zu Bergfeld, laut eines Landratsbeschlusses,<br />

sechsmonatlicher Nachlass an Schatz und Rauchschatz zuerkannt.<br />

1742 vergleicht sich die Bauerschaft Grothe mit Johann Dehlmann wegen der Scheidung bei<br />

der Bauernanwende auf der Hohenhorst.<br />

1743 berichten Protocolle, Augenscheinnahmen und Gegenberichte über den noch<br />

Laufenden Prozess wegen Wegegerechtigkeit des Meyer zu Bergfeld contra Beussmann.<br />

15.7.1743 von Boeselager klagt wegen an seinem Wagen erlittenen Schadens, der durch<br />

eine Pappel, die Meyer zu Bergfeld unzulässigerweise auf der Strasse hat liegen lassen,<br />

entstanden ist.<br />

1741 als der Meyer zu Bergfeld klagend anzeiget, gestalten des Hilgen Sohn das<br />

landesherrliche Schoenen Erbe zu Lechterke beklebet, ohne dass der Meyer selbiges ihm<br />

nach seinem habenden Rechte aufgetragen, so habt ihr demselben so<strong>for</strong>t bey willkürlicher<br />

Straffe zu bedeuten, Klägern nicht allein wegen solcher aufftragens Jurium <strong>for</strong>dersambst zu<br />

contendiren, sondern auch durch denselben sich das Erbe gewohnlichermassen eintuhen zu<br />

lassen. Signetum, Fürstenau den 20. Februarii 1741. J.F. Molteken.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 191 / 293

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