Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
NB. Es ist hier zu bemerken, dass der Zimmermeister Gerhard oder Gerdt Rantze dem<br />
<strong>Artland</strong> viele schöne Bauten geschenkt hat, darunter auch das Erbwohnhaus Wohninger in<br />
Wulften im Jahre 1750 und das Erbwohnhaus Elting in Vehs im Jahre 1744.<br />
21.2.1737 der vormalige Holzförster Koch hatte von Meyer zu Bergfeld 100 Rth. geliehen,<br />
aber nicht zurückgezahlt. Dessen Sohn, der jetzige Holzförster hat jedoch zur Dankbarkeit<br />
den Meyer zu Bergfeld angeklagt, ohne Erlaubnis Holz zum Neubau des Erbwohnhauses<br />
gefällt zuhaben. Juergen Meyer zu Bergfeld erwidert auf die Anzeige wie oben und dass der<br />
verstorbene Förster das Holz angewiesen und erlaubt hat.<br />
9.11.1740 Augenscheinnahme wegen Hackmanns Hagens und Erbes. Meyer zu Bergfeld<br />
wird angewiesen, seine Gründe beweislich zu machen und nicht zu übersehen, dass<br />
Hackmann zu seiner hinwieder habenden Nothurfft Zuweg haben muss u.s.w. Der Prozess<br />
geht weiter mit Berichten und Gegenvorstellungen.<br />
1739 liess Juergen Meyer zu Bergfeld sich von dem Vogt Johann Caspar Krimpen<strong>for</strong>t, Herrn<br />
E.H.W. von Dincklage auf der Schulenburg und Pastor A.C. Ernst Friedrich Huessing<br />
bescheinigen, dass das Erbwohnhaus fertiggestellt sei. Er richtete nun ein Gesuch an die<br />
Cammer, ihm auf Grund von der Cammer ergangenen Verordnung einen Steuernachlass zu<br />
gewähren.<br />
6.1.1740 wird den Antragsteller Meyer zu Bergfeld, laut eines Landratsbeschlusses,<br />
sechsmonatlicher Nachlass an Schatz und Rauchschatz zuerkannt.<br />
1742 vergleicht sich die Bauerschaft Grothe mit Johann Dehlmann wegen der Scheidung bei<br />
der Bauernanwende auf der Hohenhorst.<br />
1743 berichten Protocolle, Augenscheinnahmen und Gegenberichte über den noch<br />
Laufenden Prozess wegen Wegegerechtigkeit des Meyer zu Bergfeld contra Beussmann.<br />
15.7.1743 von Boeselager klagt wegen an seinem Wagen erlittenen Schadens, der durch<br />
eine Pappel, die Meyer zu Bergfeld unzulässigerweise auf der Strasse hat liegen lassen,<br />
entstanden ist.<br />
1741 als der Meyer zu Bergfeld klagend anzeiget, gestalten des Hilgen Sohn das<br />
landesherrliche Schoenen Erbe zu Lechterke beklebet, ohne dass der Meyer selbiges ihm<br />
nach seinem habenden Rechte aufgetragen, so habt ihr demselben so<strong>for</strong>t bey willkürlicher<br />
Straffe zu bedeuten, Klägern nicht allein wegen solcher aufftragens Jurium <strong>for</strong>dersambst zu<br />
contendiren, sondern auch durch denselben sich das Erbe gewohnlichermassen eintuhen zu<br />
lassen. Signetum, Fürstenau den 20. Februarii 1741. J.F. Molteken.<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 191 / 293