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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

18.9.1723 Über die Lohwiese des Meyerhofes ist ein ohnberechtigter Fussweg gemacht<br />

worden, welches Juergen Meyer zu Bergfeld Veranlassung gibt, bei der Obrigkeit um die<br />

Sicherstellung des Meyerrechtes. Die Sache geht aber noch weiter bis 1726.<br />

24.4.1726 wird durch Osnabrück wegen der Lohwiese und des über den bei der Leibzucht<br />

des Meyer zu Bergfeld belegenen Kamp ein Weg benutzt wird von dritten, die dort nichts zu<br />

suchen haben und die dort Holz nehmen, jedem Nichtberechtigten wird Strafe angedroht.<br />

24.5.1724 Klage des Meyer zu Bergfeld gegen Hackman und Wylagen wegen eines Weges<br />

bei Wylagen und Hackmans Häusern.<br />

18.1.1726 vertragen sich Meyer zu Bergfeld und Wielage wegen dieses Weges. Meyer zu<br />

Bergfeld gewährt dem Wielage das Recht, den Weg zu befahren, und die entstandenen<br />

Kosten trägt jeder zur Hälfte.<br />

3.5.1725 begleicht Juergen Meyer zu Bergfeld dem Gerdt Meyer eine Schuld<strong>for</strong>derung, die<br />

dem verstorbenen Bruder Herman Meyer zustand, beglichen.<br />

22.5.1724 erhält Meyer zu Bergfeld Zusicherung, dass ihm an sein Land kein Schaden<br />

geschieht durch Laubfall oder Beschattung von Bäumen, die Kuhlman auf seiner Fredung auf<br />

der Menewische hat.<br />

1725 wandten sich die Heuerleute des Meyer zu Bergfeld gegen Juergen Meyer zu Bergfeld,<br />

doch dieser behauptete, dass die Heuerleute keine Recht hätten, sich an die Kammer zu<br />

wenden, und erreichte, dass die Kläger abgewiesen wurden.<br />

1725 wenden sich die Heuerleute des Meyer zu Bergfeld bei der Cammer klagend gegen<br />

Meyer zu Bergfeld. Dieser aber der Cammer, dass die Heuerleute kein Recht haben, sich an<br />

die Cammer zu wenden, da er Eigenthümer ist. Seinen Widerspruch war Erfolg beschieden.<br />

18.1.1726 vertragen sich Meyer zu Bergfeld und Wielage in dem Wegestreit von 1724.<br />

Meyer zu Bergfeld räumt Wielage das Recht ein, den Weg zu befahren. In den entstandenen<br />

Streitkosten teilt man sich.<br />

23.5.1726 hat Meyer zu Bergfeld einen anderen Überwegstreit mit Johan Boissman. Es<br />

handelt sich um einen Weg, der über Meyers Wiesengrund führt.<br />

8.6.1726 C. Gerding in Osnabrück schreibt; Monsieur, die ohnverhoffte Urthel gehet hiebey<br />

Herr Meyer wird ehestens selbst oder durch einen Vollmächtigen resolution uns wissen<br />

lassen, ob wir appeliren, interponiren oder acquiesciren sollen. Ich gratulire zur Feyer und<br />

bin in Erwartung schleuniger Antwort. Monsieur votre Serviteur ....<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 185 / 293

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