Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
18.9.1723 Über die Lohwiese des Meyerhofes ist ein ohnberechtigter Fussweg gemacht<br />
worden, welches Juergen Meyer zu Bergfeld Veranlassung gibt, bei der Obrigkeit um die<br />
Sicherstellung des Meyerrechtes. Die Sache geht aber noch weiter bis 1726.<br />
24.4.1726 wird durch Osnabrück wegen der Lohwiese und des über den bei der Leibzucht<br />
des Meyer zu Bergfeld belegenen Kamp ein Weg benutzt wird von dritten, die dort nichts zu<br />
suchen haben und die dort Holz nehmen, jedem Nichtberechtigten wird Strafe angedroht.<br />
24.5.1724 Klage des Meyer zu Bergfeld gegen Hackman und Wylagen wegen eines Weges<br />
bei Wylagen und Hackmans Häusern.<br />
18.1.1726 vertragen sich Meyer zu Bergfeld und Wielage wegen dieses Weges. Meyer zu<br />
Bergfeld gewährt dem Wielage das Recht, den Weg zu befahren, und die entstandenen<br />
Kosten trägt jeder zur Hälfte.<br />
3.5.1725 begleicht Juergen Meyer zu Bergfeld dem Gerdt Meyer eine Schuld<strong>for</strong>derung, die<br />
dem verstorbenen Bruder Herman Meyer zustand, beglichen.<br />
22.5.1724 erhält Meyer zu Bergfeld Zusicherung, dass ihm an sein Land kein Schaden<br />
geschieht durch Laubfall oder Beschattung von Bäumen, die Kuhlman auf seiner Fredung auf<br />
der Menewische hat.<br />
1725 wandten sich die Heuerleute des Meyer zu Bergfeld gegen Juergen Meyer zu Bergfeld,<br />
doch dieser behauptete, dass die Heuerleute keine Recht hätten, sich an die Kammer zu<br />
wenden, und erreichte, dass die Kläger abgewiesen wurden.<br />
1725 wenden sich die Heuerleute des Meyer zu Bergfeld bei der Cammer klagend gegen<br />
Meyer zu Bergfeld. Dieser aber der Cammer, dass die Heuerleute kein Recht haben, sich an<br />
die Cammer zu wenden, da er Eigenthümer ist. Seinen Widerspruch war Erfolg beschieden.<br />
18.1.1726 vertragen sich Meyer zu Bergfeld und Wielage in dem Wegestreit von 1724.<br />
Meyer zu Bergfeld räumt Wielage das Recht ein, den Weg zu befahren. In den entstandenen<br />
Streitkosten teilt man sich.<br />
23.5.1726 hat Meyer zu Bergfeld einen anderen Überwegstreit mit Johan Boissman. Es<br />
handelt sich um einen Weg, der über Meyers Wiesengrund führt.<br />
8.6.1726 C. Gerding in Osnabrück schreibt; Monsieur, die ohnverhoffte Urthel gehet hiebey<br />
Herr Meyer wird ehestens selbst oder durch einen Vollmächtigen resolution uns wissen<br />
lassen, ob wir appeliren, interponiren oder acquiesciren sollen. Ich gratulire zur Feyer und<br />
bin in Erwartung schleuniger Antwort. Monsieur votre Serviteur ....<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 185 / 293