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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

werden und jede Tochter ein Capital von 100 Rth. aus dem Meyerhof haben, so hat er<br />

erklärt. Zu den ge<strong>for</strong>derten 2000 Rth. Auffahrtsgeldern kann Wessel Elting aus seinem<br />

Eigentum nicht den dümmsten Heller geben. Der jüngere Hinrich Elting würde an<br />

Brautschatz keinen anderen Betrag bringen als des Meyerhofs und unsere Geldmittel, die<br />

gänzlich ruiniert werden würden. Meine Tochter hat er nicht einmal um das Jawort gebeten<br />

oder auf das Freien angesprochen. So hat auch dieser Junge nicht einmal die annoch<br />

lebende leibliche Mutter dieser meiner adoptiva gewürdigt um ihre Tochter nur mit dem<br />

Geringsten Wort anzusprechen, wie doch hochnotwendig pro consensu parentis die<br />

geziemende ansuchung von ihnen er<strong>for</strong>dert worden wäre, mich selbsten hat er nicht<br />

gewürdigt hierüber zu fragen oder uff meine Meinung zu vernehmen. Ich bitte mich wider<br />

diesen Friedensstörer Elting zu beschützen, damit ich endlich im alten- und Witwenstande in<br />

Frieden und Ruhe leben möge.<br />

13.11.1716 der statt Elting vorgeschlagene Praedendent, also Juergen Lienesch, wird<br />

empfohlen. Dabei liegt eines Aussage des Pastors J.G. Hickman, Badbergen, vor, in welcher<br />

er aussagt, dass der alte Meyer auf seinem Siechbette auf Befragen äusserte, dass der Hof<br />

nach beiden, also nach seiner und seiner Frauen Seite, hin gehen sollte, nach Eltings und<br />

nach seiner Nichte Margarethe Klatten hin.<br />

7.10.1716 hatte die alte Meyer vor dem Notar Henrich Adam Krebsfaenger mit<br />

Unterstützung des Curators Hoelscher erklärt, dass der Meyerhof bei ihrem Abstande von<br />

Henrich Elting und Margarethe Klatten bewirtschaftet werden sollte.<br />

Pastor Stenderop bemerkt, dass die Eheklage des Elting nichtig sei, wenn er in einer Eingabe<br />

berichtet, dass die vor dem Herrn Beambten zu Fuerstenauw zwischen mich und Margarete<br />

Klatten abgeredete Ehe abgemacht sei. Stenderop sagt, dass der Major Reulandt mir<br />

coerperlichen Ayde betheuert, dass nichts dergleichen auffm Ambtshause vorgefallen.<br />

15.12.1716 ein Brief des Henrich Elting zu Vehs, persönlich geschrieben an Monsieuer<br />

Juergen Linesch junior werde dieses bestellet zu Grothe. Er schreibt; nun ist mir nicht bange<br />

davor, dass du wieder Gott und des Landesherrn Verordnung mir meine Ehe Liebsten und<br />

Merhoff nemen würdest. Es hat das Ansehen alss wenn du das neunte und zehnte gebotte<br />

nicht gelehrendt hast den in 9ten steht, du sollst nich begeren deines nechsten Weib nun<br />

syst du Gott befohlen dass er dir bekere. Ich verharre dein Feind biss du deine Bossheit<br />

faren laesset. Hinrich Elting.<br />

16.12.1716 die Antwort des Juergen Lienesch liegt in einer Copie vor unter diesem Datum.<br />

Mein Vetter p. ich wollte dich wohl Lieber Vetter heissen wan du nicht so boese waerest um<br />

Gottes willen wie biste doch so in den neunten und zehndten gebott verfallen oder<br />

verdullet. Lese einmal das neunte gebott du sollst nicht begehren deines nechsten Weib und<br />

siehe nun wo ich dein Weib geheret habe, gewisslich Jungfer Margarethe Klattens du meinst<br />

ist nicht dein Weib, ja sie verlangt dich nicht die einmal zu ihrem Schuputzer. Dein Haus<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 177 / 293

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