Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander Zeugen; Herman Albert Otteman, Pedell des Gogerichts, und Hilmar Krahmer, Diener des Gerichts. Quelle; Meyer zu Bergfeld. Auf der Rückseite der Urkunde von 16.3.1706 steht der notarielle Vermerk, dass Lambert Habighorst jetzt Rencke und seine Frau Annecke geb. Liehrens, noch weitere 30 Taler von Juergen Busch geliehen haben. Zeugen; Adolf Itel Blanckenfordt, Schreiber, und Johan Heinrich Luetzenborgh, Kaufhändler. 19.12.1713 Quakenbrück. Vor dem Richter zu Quakenbrück Johan Georg Klecker verkaufen die Eheleute Lambert Havighorst jetzo Rencke, in der Bauerschaft Wehdel auf Rencken Markkotten und Witwe Juergen Renckens, Anneke geb. Byehman, mit Zustimmung ihres Vormundes Johan Havighorst eine in der Bauerschaft Lechterke gelegene Wiese, die sogenannte grothe Wiese, welche am 31.12.1597 Godtschalk Byehman und Frau an Herman Rencken und Frau verkauft haben, nunmehr an die Eheleute Johan Klatte jetzo Meyer zu Bergfeld und Frau Marie Meyer für 1100 Rth. Zeugen; Goswinus Adrianus Luetzenborgh, Notarius et Procurator, Herman Albert Otteman, Pedellus, Cordt Rohdenbergh von Badbergen und Berendt Soennecken von Wulften. Schreib- und Siegelgebühr hat Meyer zu Bergfeld mit 6 Rth. bezahlt. Rudolph Ferdinand Blanckenfordt Notar. Quelle; Meyer zu Bergfeld. 4.6.1709 Eigenhändige Niederschrift des Johan Meyer zu Bergfelt. Anno 1709 den 3. Junius habe ich auf Lonner Becke den gantzen Meyer Hoff beschreiben lassen, Baulandt 13 Molt, Garten bey den gantzen Hoff mit alle 3 Leibzüchtern ein Klam Molt, also mit den Garthe 1 Molt sath Heu wass 8 futter Schweines mast wendt recht fulle Mast waere, so konnten sie zwantzig Schweine fett krigen was in 30 Jahren man ein Mal gewesen ist Kuhwede fuenff und die auff den Hecken gehalt und alle gerechtig Keitten wass von dem Hoffe ginge wass paste (Pastor) und Schuelde Wass Dienste wir von den Hoffe tellen und dar zu ein Eit gesworen dass man die wahrheit sagen wolte. Da zu verbotten dass man nieman sagen wolle. J.M.z.B. Auf der Rückseite der Niederschrift; 1709 wass auff Lonne bassiert ist. Johan Meyer zu Bergfelt. 5.12.1710 war ein langer Prozess des Johan Meyer zu Bergfeld contra Lammert Soenneker zus Badbergen wegen Forderung zu Gunsten des Klägers entschieden worden, mit welchem Urteil Soenneker sich aber nicht zufrieden geben wollte. In einer Streitschrift vom 9.12.1710 wird gesagt, dass auf der Krahnstrasse in Osnabrück in der Wohnung des Herrn Hofmeister vor dem Notar Johan Jodocus Wahle der Lambert Soenneker erschien und erklärte, dass er den Prozess verloren habe, sich aber mit dem Urteil vom 5.12.1710 nicht abfände. Es geht um Beträge von 160, 150, 90, 40 und 4 Rth. Für die 40 Rth. ist ein Wischegrund als Pfand 1. 0 ARCH 21-9-2011 172 / 293

FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander gesetzt worden. In der Appellation vom 6.12.1712 wird Meyer zu Bergfeld ersucht, die Originalschuldscheine über die Beträge von 160 und 150 Rth. vorzulegen. Meyer zu Bergfeld gibt dann eine Aufstellung; 160 Rth. vom 26.1.1695, 90 Rth. von späterer Zeit, 40 Rth. vom 29.6.1694, 4 Rth. vom 14.3.1697 und 150 Rth. vom 8.9.1693. 1713 stellt das Gericht in Osnabrück fest, dass über 150 Rth. Beleg beigebracht wurde und über die anderen Posten eidliche Befragung erfolgen soll. 23.6.1715 Soenneker bestreitet alle Schulden und will von nichts etwas wissen. Am 14.1.1716 war der Prozes noch nicht beendet. 22.1.1712 Meyer zu Bergfeld klagt 100 Rth. von Colon Bredekamp ein. Genehmigung zu Execution des Bredekamps wird erteilt. 3.2.1712 J.M. Reulandt zu Fürstenau befiehlt dem Churfürstlichen Zimmermeister Gerdt Nieholtz in Quakenbrück, sich zu einem Redemeyer im Kirchspiel Badbergen zu verfügen und daselbst ein düchtiges Stück Holtz zu einer Mühlen also nach dem Stickteich gebracht werden solle, nieder zu hauwen und ihn sofort zu benachrichtigen, damit er zu benötigter Fuhr ordre geben könne. PS. dem dieses Stücke Holtz abgehauwen wird, dem soll zum Nechsten vor bey gegangen werden. Gegen diesen Holzschlag scheinen die Badberger Redemeyer Beschwerde in Osnabrück eingereicht zu haben, denn am 20. Februar erhält J.M. Reulandt, Fürstenau, Befehl von Osnabrück, dass die Badberger von der Lieferung des Holzes für die Stickteichmühle befreit werden und das benötigte Holz von dem Rentmeister zu Voerden bei dem Meyer zu Bramsche zu fällen ist. Die Badberger Redemeyer sagen in dem Gesuch um Befreiung von dem Holzschlag; Wir müssen für die zwei Mahlmühlen in Quakenbrück, zwei Walkemühlen, eine Bokemühle, zwei Scheuern nebst einer Zehentscheuer das Holz zum Zimmern liefern, das ist uns genug, auch sind für die Bramscher Mühle letztlich viel Holzlieferungen aus dem Amt Fürstenau gekommen, dass es genug war. 9.3.1712 wenden sich alle Eigenbehörigen des Kirchspiels Badbergen gegen die Belastung für die Mühlen im Stickteich. 20.1.1714 Osnabrück. Carl, Erzbischof von Trier, Erzkanzler und Churfürst, Bischof zu Osnabrück, pp. genehmigt den Ankauf der Wiese vom 19.12.1713 durch den eigenbehörigen Meyer zu Bergfeld und weist die Beamten zu Fürstenau an, die darauf etwa haftenden Abgaben demnächst von dem Meyer zu Bergfeld einzufordern. Quelle; Meyer zu Bergfeld. 1. 0 ARCH 21-9-2011 173 / 293

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Zeugen; Herman Albert Otteman, Pedell des Gogerichts, und Hilmar Krahmer, Diener des<br />

Gerichts.<br />

Quelle; Meyer zu Bergfeld.<br />

Auf der Rückseite der Urkunde von 16.3.1706 steht der notarielle Vermerk, dass Lambert<br />

Habighorst jetzt Rencke und seine Frau Annecke geb. Liehrens, noch weitere 30 Taler von<br />

Juergen Busch geliehen haben.<br />

Zeugen; Adolf Itel Blancken<strong>for</strong>dt, Schreiber, und Johan Heinrich Luetzenborgh, Kaufhändler.<br />

19.12.1713 Quakenbrück.<br />

Vor dem Richter zu Quakenbrück Johan Georg Klecker verkaufen die Eheleute Lambert<br />

Havighorst jetzo Rencke, in der Bauerschaft Wehdel auf Rencken Markkotten und Witwe<br />

Juergen Renckens, Anneke geb. Byehman, mit Zustimmung ihres Vormundes Johan<br />

Havighorst eine in der Bauerschaft Lechterke gelegene Wiese, die sogenannte grothe Wiese,<br />

welche am 31.12.1597 Godtschalk Byehman und Frau an Herman Rencken und Frau<br />

verkauft haben, nunmehr an die Eheleute Johan Klatte jetzo Meyer zu Bergfeld und Frau<br />

Marie Meyer für 1100 Rth.<br />

Zeugen; Goswinus Adrianus Luetzenborgh, Notarius et Procurator, Herman Albert Otteman,<br />

Pedellus, Cordt Rohdenbergh von Badbergen und Berendt Soennecken von Wulften.<br />

Schreib- und Siegelgebühr hat Meyer zu Bergfeld mit 6 Rth. bezahlt.<br />

Rudolph Ferdinand Blancken<strong>for</strong>dt Notar.<br />

Quelle; Meyer zu Bergfeld.<br />

4.6.1709 Eigenhändige Niederschrift des Johan Meyer zu Bergfelt.<br />

Anno 1709 den 3. Junius habe ich auf Lonner Becke den gantzen Meyer Hoff beschreiben<br />

lassen, Baulandt 13 Molt, Garten bey den gantzen Hoff mit alle 3 Leibzüchtern ein Klam<br />

Molt, also mit den Garthe 1 Molt sath Heu wass 8 futter Schweines mast wendt recht fulle<br />

Mast waere, so konnten sie zwantzig Schweine fett krigen was in 30 Jahren man ein Mal<br />

gewesen ist Kuhwede fuenff und die auff den Hecken gehalt und alle gerechtig Keitten wass<br />

von dem Hoffe ginge wass paste (Pastor) und Schuelde Wass Dienste wir von den Hoffe<br />

tellen und dar zu ein Eit gesworen dass man die wahrheit sagen wolte. Da zu verbotten dass<br />

man nieman sagen wolle. J.M.z.B.<br />

Auf der Rückseite der Niederschrift; 1709 wass auff Lonne bassiert ist. Johan Meyer zu<br />

Bergfelt.<br />

5.12.1710 war ein langer Prozess des Johan Meyer zu Bergfeld contra Lammert Soenneker<br />

zus Badbergen wegen Forderung zu Gunsten des Klägers entschieden worden, mit welchem<br />

Urteil Soenneker sich aber nicht zufrieden geben wollte. In einer Streitschrift vom 9.12.1710<br />

wird gesagt, dass auf der Krahnstrasse in Osnabrück in der Wohnung des Herrn Hofmeister<br />

vor dem Notar Johan Jodocus Wahle der Lambert Soenneker erschien und erklärte, dass er<br />

den Prozess verloren habe, sich aber mit dem Urteil vom 5.12.1710 nicht abfände. Es geht<br />

um Beträge von 160, 150, 90, 40 und 4 Rth. Für die 40 Rth. ist ein Wischegrund als Pfand<br />

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