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Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Die Rundefuhren gehören zu den Reihelasten und sind aus dem Kriegsdienste<br />

hervorgegangen. Schon 1725 wurde angeordnet, dass die Rundefuhren nicht durch den<br />

Vogt direkt, sondern durch die Bauerrichter angesagt werden sollten. Durch die Anordnung<br />

wollte man das oft ungerechte Handeln der Vögte unterbinden.<br />

3.2.1781 verstarb Hermann Beusmann, landesherrlicher Lehnträger des Erbes Beusmann in<br />

Grothe, ohne Leibeserben. Dessen nächster Agnate war seines verstorbenen Bruders Gerdt<br />

Lienesch Sohn Gerdt. Als sich dieser zur Succession meldete und anzeigte, dass er sich von<br />

dem Leibeigentume, worin er bisher gestanden, freigekauft habe, erhielt er folgenden<br />

Bescheid; " Da nach einer von Seiner Königlichen Majestät in Gross Britanien unterm<br />

1.6.1779 ergangenen Erklärung, wo von dem Imploranten Copia ertheilt werden kann, ein<br />

Eigenbehöriger durch die Eigenbehörigkeit aller Lehnverbindung verlustig wird, so steht<br />

dem suchen nicht zu defiriren. Decr. a. Cons. Osnabrück den 6.2.1781.<br />

Die Regierung liess daher das Beusmannsche Lehnerbe zu Bergfeld behuf der<br />

Hochfürstlichen Lehnkammer in Besitz nehmen.<br />

Es meldete sich nun eine Verwandtin Lücke Maria Eilers, Ehefrau Langhorst, welche auf<br />

Grund obiger Erklärung glaubte, den Gerdt Lienesch ausschliessen zu können. Sie hat aber<br />

später ihre Ansprüche für 750 Thl. an Lienesch abgetreten. Am 9/20.7.1790 wurde Lienesch<br />

zu Belehnung mit dem Beusmannschen Erbe als nova gratia zugelassen.<br />

Der Implorant Gerdt Lienesch war aber am 15.9.1784 verstorben, so kam das Erbe<br />

Beusmann an den 1772 geborenen Sohn Hermann Lienesch, welcher sich nun Beusmann<br />

schrieb, während sein am 25.11.1782 getaufter Bruder Johann Gerhard Henrich Lienesch<br />

das Halberbe Lienesch erhielt.<br />

1803 Grösse des Colonats, 5 Malter 8½ Scheffel Garten und Ackerland, 2 Malter 3¾ Scheffel<br />

Wiesen und ¼ Scheffel Forsten.<br />

Dühne II. S.106.<br />

1803 bereits zu Beginn der französischen Besetzung (1803-1805) wurde dem Kirchspiele<br />

Badbergen eine Kriegs-Supplementar-Steuer auferlegt. Jedes Vollerbe hatte 2 Thl. zu zahlen,<br />

jedes Halberbe 1 Thl. 7 Schill., jeder Erbkotten 14 Schill. und jeder Markkotten 7 Schill. Die<br />

Steuer für einen Hund betrug 7 Schill. und für jeden weitern Hund 14 Schill.<br />

1804 wurde eine Extrasteuer auferlegt, da die erhobene Steuer nicht ausreichte. Das<br />

Kirchspiel Badbergen brachte hierzu 6415 Thl. 1 Schill. 6 Pf. auf.<br />

1805 war das Brotgetreide derart knapp, dass die Badberger Bauern Roggen, der auf dem<br />

Wasserwege von Ostfriesland herangeschafft war, von Ellerbrock in Oldenburg in<br />

Kriegsfuhren herholen mussten.<br />

1826 sind als Grösse des Halberbes angegeben, 32 Morgen 114 Quadratruten Ackerland und<br />

14 Morgen 78 Quadratruten Wiesen.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 9 / 293

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