Collectie Pohlsander - Arch - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
"Malsteinen", das sind Grenzsteine in der Mark zusammenhängt, zumal die mündliche<br />
Überlieferung sagt, dass der Gründer des Gutes bei der Anlage und auch hernach die<br />
Innehaltung der Grenzen nicht beachtet hat. Seit dem 19. Jahrhundert ist die Hofstätte in<br />
der Häuserliste der Bauerschaft Rüs<strong>for</strong>t sub Nr.60 geführt.<br />
Auf der Markgenossen Verlangen, dass Erdwin von der Horst die Genehmigung zu dieser<br />
Neuanlage vorzeige, wurde stets erwidert, er habe die Urkunde der unruhigen Zeiten wegen<br />
dem Herrn von Dincklage in Verwahrung gegeben. Erst 1645 konnte Erdwin von der Horst<br />
eine Urkunde vorweisen, nachdem am 8.8.1645 Gustav Gustavson Gouverneur des Bistums<br />
Osnabrück, dessen Bischof Franz Wilhelm von Wartemberg nach Regensburg geflohen war,<br />
wurde. Am 11.8.1645 wurde die Urkunde gefertigt, in der Gründung der Merlage sowie ihre<br />
besonderen Rechte gleich den Stiftsfreien Gütern festgelegt sind. Diese Urkunde trägt die<br />
Unterschrift "Gustav Gustavson", der ein natürlicher Sohn des Gustav Adolph von Schweden<br />
war. Der Ankauf des Gutes geschah für 170 Rth. und wurde von dem Drosten Michael<br />
Wilhelm Kobold von Tambach zu Fürstenau bestätigt. Die bischöfliche Ratification erfolgte<br />
aber erst im Jahre 1652 unter Vorbehalt, dass von dem Gute die gewöhnlichen<br />
Landesanlagen und Schuldigkeiten, so davon hergehen, nach Gebühr getragen würden, auch<br />
der Contract weder den bischöflichen noch den Rechten anderer "praejudicirlich" sei.<br />
Trotzdem ist von der Merlage kein Schatz gezahlt worden, und noch im Jahre 1744 ist die<br />
Heranziehung zur Steuer ausgesetzt worden. Auch in dem Vermessungs- und<br />
Praestationsregister von 1723 ist die Merlage als ein Schatzfreies Gut behandelt und nicht<br />
aufgezeichnet.<br />
1843 werden von der Merlage an Grundsteuer 9 Rth. 26 Gr. 4 Pf. erhoben und 1848 wird<br />
berichtet, dass Merlage zu den Bedürfnissen der Kirche und der Schule beiträgt. Bald darauf<br />
erlöschen alle Vorrechte der Merlage.<br />
Merlage war als ein Halberbe in der Mark berechtigt, doch ist sie nie Landtagsfähig<br />
gewesen. Auch ist der Gründer Erdwin von der Horst oder einer seiner Nachkommen nie auf<br />
den Landtagen in Osnabrück erschienen. Erdwin von der Horst hat auch nie einen Antrag auf<br />
Landtagsfähigkeit gestellt. Vielleicht konnte er auch nicht die er<strong>for</strong>derlichen 16 Ahnen der<br />
Nobiliaet nachweisen, dazu war er bürgerlich verheiratet. Überhaupt liegt über seine<br />
Herkunft ein Dunkel, er mag ehelicher oder natürlicher Sohn eines Ministerialen gewesen<br />
sein, doch irgendetwas Sicheres darüber ist nicht vorliegend. Dass er Landsknechtführer der<br />
Schweden im 30 jährigen Kriege war, darf wohl als sicher gelten. Nach Abzug der Schweden<br />
verliess auch er Gehrde und wurde 1649 Amtmann in Wildeshausen.<br />
1659 heisst es im Viehschatzregister am Schluss der aufgeführten Erbkotten; Erdtwin von<br />
der Horst Schwedischer gewesener Vogt. Ein Steuerbetrag ist aber nicht genannt.<br />
Viehsch. Reg. 1659 St.A.O.<br />
1667 in der Hofbeschreibung ist Merlage nicht aufgeführt, doch werden unter den<br />
Kirchhöfern im Dorfe 2 Spieker genannt;<br />
a) Herr Amtmann von der Horst Spieker bewohnet Herman Theyssing, Korbmacher, 1<br />
Nebenfeuerstette.<br />
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