Broschuere_KKA (38 MB) - Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN
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Kleinkläranlagen 2012
Schriftenreihe der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
Heft 52<br />
Impressum:<br />
Herausgeber und<br />
Gesamtherstellung:<br />
Redaktion:<br />
<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover<br />
Telefon: (0511) 3 02 85 - 60<br />
Telefax: (0511) 3 02 85 - 56<br />
Kathrin Panckow, Dr. Katrin Flasche<br />
<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
© U.A.N., Hannover, Dezember 2012<br />
Druck:<br />
<strong>Umwelt</strong>druckerei, Hannover<br />
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise,<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Inhaltsverzeichnis<br />
7......... Vorwort<br />
8......... Grußwort<br />
Almut Kottwitz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
10........ Kleinkläranlagen-Erlass vom 21.12.2011<br />
Bianka Kranz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
14........ Fragen zum Kleinkläranlagen-Erlass (RdErl. d. MU v. 21.12.2011)<br />
sowie allgemein zum Betrieb von Kleinkläranlagen und Antworten<br />
des Niedersächsischen Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
17........ Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser<br />
– die neue DIN 4261-5:2011-11<br />
Otto Langeland, Landkreis Vechta<br />
21........ Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
mit aerober biologischer Reinigungsstufe – das neue DWA-M 221<br />
Bodo Heise, Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong> Mecklenburgische Seenplatte<br />
30........ Bewertung und Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter<br />
für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen,<br />
Papier des BDZ-Arbeitskreises „Betriebssicherheit“<br />
Dr. René Thiele, Prof. Selle Consult GmbH<br />
42........ Bewertung der Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter<br />
für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen<br />
Informationsblatt des BDZ-Arbeitskreises: Betriebssicherheit<br />
44........ Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben<br />
Matthias Jübner, Jübner GmbH<br />
54........ Abnahme- und Dichtheitsprüfung von häuslichen Kleinkläranlagen<br />
Ralf Niemann und Rudolf Wallbaum, Kreis Minden-Lübbecke<br />
66........ Qualitätsanforderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
Ralf Hilmer, DWA-Landesverband Nord<br />
73........ Erfahrungen mit dem neuen DiWa5<br />
Kathrin Panckow, <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. und Volker Behrens, Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />
77........ Überwachung von 150.000 Kleinkläranlagen in Niedersachsen, aber wie?<br />
Manuel Wehr, Landkreis Nienburg<br />
83........ Datenfernüberwachung – Zukunftsvision oder bereits heutige Praxis beim AZV Leisnig?<br />
Kerstin Härtel, Abwasserzweckverband Leisnig<br />
86........ Weitere Diskussionsinhalte der Kleinkläranlagenveranstaltung<br />
„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen – Bau, Betrieb und Überwachung“<br />
90........ PR-Artikel: Erstes Resümee: Anlagenfernwartung per Telemetrie mit bauaufsichtlicher<br />
Zulassung entlastet Kleinkläranlagenbetreiber und bringt Effizienzgewinn<br />
utp umwelttechnik pöhnl GmbH
Vorwort<br />
Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen?!<br />
Am 19. Juni 2012 hat seit ziemlich genau 10 Jahren<br />
wieder eine zentrale Informationsveranstaltung der<br />
<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. zum Thema Kleinkläranlagen<br />
stattgefunden. <strong>Die</strong>se Veranstaltung wurde<br />
im Rahmen des Kleinkläranlagen-Projektes der U.A.N.<br />
mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen<br />
Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
und erfreulicherweise zum ersten Mal in Kooperation<br />
mit der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />
Abwasser und Abfall e.V.) Landesverband Nord<br />
durchgeführt. Über 170 Teilnehmer und Referenten<br />
aus den Bereichen der Wartungs- und Herstellerfirmen<br />
von Kleinkläranlagen, der Unteren Wasserbehörden<br />
und Gemeinden haben sich an diesem Tag über das<br />
Thema Kleinkläranlagen informiert und ausgetauscht.<br />
Zentrale Anlässe für diese Veranstaltung waren rechtliche<br />
Veränderungen im Bereich des technischen Regelwerks<br />
sowie der Kleinkläranlagen-Erlass des Ministeriums<br />
für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz vom<br />
21.12.2011. Fragen nach dem Stand der Abwasserbeseitigung<br />
in Kleinkläranlagen in Niedersachsen, den<br />
Verbesserungspotenzialen bei Sanierung, Bau und<br />
Betrieb als auch nach möglichen Weiterentwicklungen<br />
waren Themen der Veranstaltung. Frau Kottwitz, Leiterin<br />
der Abteilung Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />
des niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums machte in<br />
ihrem Einführungsreferat die insgesamt positive Entwicklung<br />
beim Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
in den letzten 10 Jahren deutlich. Sie verwies auch auf<br />
die niedersächsischen „Exportschlager“ des digitalen<br />
Wartungsprotokolls und der Zertifizierung von Wartungsfirmen.<br />
Instrumente, die in Niedersachsen entwickelt<br />
und inzwischen nahezu bundesweit erfolgreich<br />
zum Einsatz kommen und sich bewährt haben.<br />
Datenfernüberwachung zur zentralen Betriebsorganisation<br />
dezentraler Anlagen anhand der praktischen<br />
Erfahrungen eines sächsischen Abwasserverbandes<br />
dargestellt wurde.<br />
Bereits im Vorfeld der Veranstaltung wurden Fragen<br />
zum Kleinkläranlagenerlass bei den Mitarbeitern des<br />
Kleinkläranlagen-Projekts bei der U.A.N. eingereicht.<br />
<strong>Die</strong>ser Fragenkatalog wurde auf der Informationsveranstaltung<br />
um weitere Fragen ergänzt. <strong>Die</strong> abschließenden<br />
Antworten des Niedersächsischen Ministeriums<br />
für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz auf die<br />
Fragen werden nun in dieser Broschüre zusammengefasst<br />
veröffentlicht. Darüber hinaus werden wesentliche<br />
Diskussionspunkte der Veranstaltung und natürlich<br />
die Vorträge wiedergegeben. Wir wünschen Ihnen<br />
viel Freude mit der Lektüre.<br />
Unser besonderer Dank gilt den Autoren und dem<br />
Niedersächsischen Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie<br />
und Klimaschutz für die finanzielle Unterstützung des<br />
Kleinkläranlagen-Projekts.<br />
Hannover, im November 2012<br />
Dr. Marco Trips<br />
(Sprecher der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.)<br />
Allerdings sind wir noch nicht am Ende der Weiterentwicklung<br />
bei Bau, Sanierung und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
angekommen wie das Tagungsprogramm<br />
und die Diskussion auf der Veranstaltung deutlich<br />
machten. Besonderes Interesse galt hierbei neben dem<br />
neuen technischen Regelwerk den Sanierungsanforderungen<br />
für bestehende Mehrkammergruben, den<br />
Vorgaben und der praktischen Umsetzung des Dichtheitsnachweises<br />
und der Überwachung der 150.000<br />
Kleinkläranlagen in Niedersachsen. Das i-Tüpfelchen<br />
war der Abschlussbeitrag, in dem die Einbindung der<br />
5
Grußwort<br />
Almut Kottwitz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich freue mich, heute als Vertreterin des Niedersächsischen<br />
Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
bei Ihnen zu sein und begrüße Sie ganz herzlich<br />
hier in Ritterhude im Hammeforum zur Informationsveranstaltung<br />
„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen<br />
– Bau, Betrieb und Überwachung“.<br />
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich ganz<br />
herzlich bei der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
(Frau Dr. Flasche und Frau Panckow) sowie bei der DWA –<br />
Landesverband Nord (Herrn Hilmer) für die Organisation<br />
und Ausrichtung dieser Veranstaltung zu bedanken.<br />
<strong>Die</strong> letzte landesweite Informationsveranstaltung der<br />
U.A.N. zum Thema Kleinkläranlagen liegt bereits 10<br />
Jahre zurück. Ihr zahlreiches Erscheinen heute freut<br />
uns und zeigt, dass das Thema Kleinkläranlagen nach<br />
wie vor aktuell ist.<br />
Anlass der Veranstaltung im Jahr 2002 waren damals<br />
erhebliche rechtliche Änderungen im Bereich der Kleinkläranlagen.<br />
Kleinkläranlagen wurden in den Geltungsbereich<br />
der Abwasserverordnung mit aufgenommen, sie<br />
haben seitdem die Anforderungen entsprechend Anhang<br />
1 der Abwasserverordnung für häusliches und kommunales<br />
Abwasser der Größenklasse 1 von 150 mg/l CSB und<br />
40 mg/l BSB 5<br />
einzuhalten. Auch die Untergrundverrieselung<br />
entsprach mit Veröffentlichung der DIN 4261 Teil 1<br />
im Dezember 2002 nicht mehr dem Stand der Technik als<br />
aerobes biologisches Behandlungsverfahren. In unserem<br />
Erlass vom 26. Juli 2002 haben wir auf diese Änderungen<br />
reagiert.<br />
Wir wollten, dass grundsätzlich nur noch bauaufsichtlich<br />
zugelassene Anlagen eingebaut werden, da für<br />
diese bei ordnungsgemäßem Einbau und Betrieb die<br />
Einhaltefiktion nach Abwasserverordnung gilt. Wir<br />
haben aber Ausnahmen z. B. für Pflanzenkläranlagen<br />
vorgesehen.<br />
Wir wollten landesweit einheitliche Fristen und großzügige<br />
Übergangsregelungen schaffen, weshalb wir<br />
es zugelassen haben, dass Anlagen bis zum Ende Ihres<br />
Abschreibungszeitraumes – längstens 15 Jahre seit der<br />
Errichtung der Anlage oder ihrer letztmaligen wesentlichen<br />
Änderung- weitergenutzt werden können.<br />
<strong>Die</strong>se Regelungen haben sich nach meinem Eindruck<br />
bewährt und zu einer ruhigen Umsetzung und stetigen<br />
Sanierung der Kleinkläranlagen im Land geführt.<br />
2007 ist dann mit der Änderung des Niedersächsischen<br />
Wassergesetzes zusätzlich die Möglichkeit eines Anzeigeverfahrens<br />
statt der Erlaubnispflicht geschaffen worden.<br />
2009 haben wir mit dem „Fachkundeerlass“ einen weiteren<br />
wichtigen Pflock eingeschlagen, indem wir das<br />
notwendige Ausbildungs- und Schulungskonzept zur<br />
Erlangung des Fachkundenachweises für die Wartung<br />
von Kleinkläranlagen festgelegt haben. <strong>Die</strong> Inhalte des<br />
Ausbildungskonzeptes wurden von einem länderübergreifenden<br />
Arbeitskreis des Bildungs- und Demonstrationszentrums<br />
für dezentrale Abwasserbehandlung<br />
e.V. erarbeitet. <strong>Die</strong> LAWA hat die Anwendung dieses<br />
Konzepts empfohlen, wir haben es gern übernommen.<br />
<strong>Die</strong> technisch-rechtlichen Veränderungen der jüngsten<br />
Zeit sind auch wieder wie bereits 2002 Anlass dieser<br />
Veranstaltung. Hier sind<br />
• der neue Kleinkläranlagenerlass vom Dezember<br />
vergangenen Jahres zu nennen, den Frau Kranz<br />
aus unserem Haus im Anschluss vorstellen wird,<br />
• die DIN 4261 Teil 5 „Versickerung von biologisch<br />
aerob behandeltem Schmutzwasser“ aus dem November<br />
2011<br />
• und das DWA-Merkblatt M 221 „Grundsätze für Bemessung,<br />
Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
mit aerober biologischer Reinigungsstufe“ vom<br />
Februar 2012.<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
neben diesen rechtlichen Entwicklungen, möchte ich<br />
bei meinem Rückblick aber auch noch insbesondere<br />
auf drei Veränderungen im praktischen Kleinkläranlagenbetrieb<br />
aus den letzten 10 Jahren eingehen.<br />
Der Einsatz eines digitalen Wartungsprotokolls beim<br />
Betrieb von Kleinkläranlagen ist in Niedersachsen inzwischen<br />
sehr weit verbreitet. <strong>Die</strong> Schnittstelle dazu<br />
wurde in den Anfängen der Abwasser-InfoBörse bei<br />
der U.A.N. gemeinsam von Vertretern der Wasserbehörden,<br />
Wartungsfirmen und Gemeinden entwickelt.<br />
<strong>Die</strong>se laufend weiterentwickelte Schnittstelle hat inzwischen<br />
so viel Anklang gefunden, dass Sie in weiteren<br />
Bundesländern zum Einsatz kommt. Ich finde, ein<br />
schöner Erfolg unserer Zusammenarbeit hier in Niedersachsen.<br />
Wir haben 2004 an alle Wasserbehörden und Gemeinden<br />
die Software DiWaKom kostenlos verteilt, weil wir<br />
wollten, dass Ihnen als Wasserbehörde und Gemeinde<br />
eine Übernahme der digitalen Wartungsprotokolle<br />
möglich ist. Ich weiß, dass eine Umstellung auf die<br />
digitale Datenverarbeitung immer mit zusätzlichem<br />
6
Aufwand im Vorfeld verbunden ist, aber rückblickend<br />
betrachtet, hat sich dieser Weg als richtig und richtungsweisend<br />
herausgestellt.<br />
Ein weiteres Beispiel für eine richtungsweisende Entwicklung<br />
aus Niedersachsen ist die Zertifizierung von<br />
Wartungsfirmen zur Gütesicherung der Wartung durch<br />
externe Dritte. <strong>Die</strong>ses Zertifzierungsmodell hat seinen<br />
Ursprung bei der DWA-Nord und wird inzwischen<br />
ebenfalls bundesweit durchgeführt.<br />
Mit der seit 2002 bestehenden Möglichkeit der Zertifizierung<br />
von Wartungsfirmen und der Festsetzung von<br />
Ausbildungsstandards für die Fachkunde ist es gelungen,<br />
die Wartungsqualität deutlich zu optimieren. Ein<br />
ganz wichtiger Baustein, damit die bauaufsichtlich zugelassenen<br />
und geprüften Anlagen auch in der Praxis<br />
gute Reinigungsleistungen bringen!<br />
Drittens möchte ich noch auf die Veränderungen für<br />
die Gemeinden kurz eingehen. <strong>Die</strong> Gemeinden sind<br />
beim Betrieb von Kleinkläranlagen rechtlich verantwortlich<br />
für die Fäkalschlammabfuhr. Seit Änderung<br />
der DIN 4261 Teil 1 im Jahr 2002 gilt eine bedarfsorientierte<br />
Fäkalschlammabfuhr als allgemein anerkannte<br />
Regel der Technik.<br />
<strong>Die</strong>se Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentleerung<br />
hat für die Gemeinden weitreichende Auswirkungen<br />
gehabt, die insbesondere die Ausschreibung<br />
der Fäkalschlammabfuhr, die Zusammenarbeit mit den<br />
Bürgern, Wartungsfirmen und Abfuhrunternehmen<br />
und last but not least auch die Gebührenkalkulation<br />
betreffen. Mit dem digitalen Wartungsprotokoll steht<br />
uns hier in Niedersachsen ebenfalls ein Hilfsmittel zur<br />
Verfügung, um die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr<br />
umsetzen zu können.<br />
Ich stelle rückblickend eine positive Entwicklung bei<br />
der Abwasserbeseitigung in Kleinkläranlagen in den<br />
letzten 10 Jahren in Niedersachsen fest. Wir haben<br />
Dank Ihres Einsatzes als Wasserbehörde, Wartungsfirma,<br />
Herstellerfirma oder Gemeinde einiges erreicht!<br />
Aber sind wir bereits flächendeckend am Ziel?<br />
Nein, das kann auch nicht sein, denn erst im Jahr 2017<br />
werden die letzten Kleinkläranlagen nach Ende Ihres<br />
Abschreibungszeitraumes saniert werden. Nach einer<br />
Umfrage mit Stand 31.12.2009 entsprechen gut 50 %<br />
der Kleinkläranlagen dem Stand der Technik. Das zeigt,<br />
dass es noch einiges zu tun gibt. Neue und alte Herausforderungen<br />
warten. Hierzu zähle ich, dass<br />
• die Kleinkläranlagensanierungen qualitativ hochwertig<br />
umgesetzt werden müssen. Auch das wird<br />
noch Thema der heutigen Veranstaltung sein.<br />
• Des Weiteren ist die Überwachung der Kleinkläranlagen<br />
zu betrachten. Wie sind 150.000 Kleinkläranlagen<br />
in Niedersachsen effizient zu überwachen?<br />
Für bauaufsichtlich zugelassene Anlagen gilt aus<br />
gutem Grund bei ordnungsgemäßem Bau und<br />
Betrieb die Einhaltefiktion nach Abwasserverordnung,<br />
Pflanzenkläranlagen ohne bauaufsichtliche<br />
Zulassung sind nach einem Übergangszeitraum<br />
zu überwachen. Das muss mit Augenmaß passieren,<br />
um den Gewässerschutz zu gewährleisten<br />
aber gleichzeitig den Bürger „nicht über Gebühr“<br />
zu belasten.<br />
• Weitere Themen sind, dass die bedarfsorientierte<br />
Fäkalschlammabfuhr durch die Gemeinden und<br />
der Datenaustausch über digitale Wartungsprotokolle<br />
noch flächendeckender im Land umgesetzt<br />
werden sollten.<br />
Es ist mir bewusst, dass Neuregelungen und Veränderungen<br />
Fragen aufwerfen. Darum haben wir in diesem<br />
Jahr noch mal ein Beratungsangebot bei der <strong>Kommunale</strong>n<br />
<strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. für Wasserbehörden, Gemeinden<br />
und Wartungsfirmen eingerichtet. Nutzen<br />
Sie diese Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs und<br />
der Information bei der U.A.N..<br />
Auch die heutige Veranstaltung findet im Rahmen<br />
dieses „Kleinkläranlagen-Projektes“ statt. Fragen im<br />
Zusammenhang mit dem neuen Erlass konnten so bereits<br />
gemeinsam geklärt werden, Anfang Juli wird es<br />
beispielsweise ein Seminar zur Gebührenkalkulation<br />
bei der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr für<br />
Gemeinden geben und eine aktuelle Umfrage bei den<br />
Wasserbehörden zum Stand der Abwasserbeseitigung<br />
in Kleinkläranlagen in Niedersachsen ist in Vorbereitung.<br />
Abschließend wünsche ich mir, dass diese grundsätzlich<br />
positive Entwicklung bei der Abwasserbeseitigung<br />
in Kleinkläranlagen von Ihnen fortgeführt wird,<br />
dass wir allerdings mancherorts im Land die Themen<br />
Sanierung und Betrieb von Kleinkläranlagen offensiv<br />
anpacken und die guten Erfahrungen des Dialogs aller<br />
Beteiligter miteinander weiter pflegen. Auch hier noch<br />
mal der Hinweis, nutzen Sie das Angebot der U.A.N.,<br />
die Sie auch bei Ihren regionalen Erfahrungsaustauschen<br />
und Veranstaltungen mit unterstützt.<br />
Denn letztendlich haben unsere Anstrengungen alle<br />
ein Ziel, den Schutz unserer Gewässer.<br />
Damit möchte ich jetzt schließen und wünsche Ihnen<br />
eine erfolgreiche Veranstaltung, anregende Diskussionen<br />
und viele nutzbare Erkenntnisse für Ihre Arbeit im<br />
Bereich der Kleinkläranlagen!<br />
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
7
Kleinkläranlagen-Erlass vom 21.12.2011<br />
Bianka Kranz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
8
Anschrift der Verfasserin:<br />
Bianka Kranz<br />
Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
Archivstr. 2<br />
30169 Hannover<br />
bianka.kranz@mu.niedersachsen.de<br />
11
Fragen zum Kleinkläranlagen-Erlass (RdErl. d. MU v. 21.12.2011) sowie allgemein<br />
zum Betrieb von Kleinkläranlagen und Antworten des Niedersächsischen Ministeriums<br />
für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />
Fragen und Antworten zur behördlichen Überwachung<br />
von Kleinkläranlagen:<br />
1. Gibt es Mindestanforderungen an die Probenahmestelle<br />
für die behördliche Überwachung (z. B.<br />
Pflanzenkläranlagen, Filterkörper und Tropfkörperanlagen)?<br />
Vor Ort sind die Probenahmemöglichkeiten<br />
nicht immer in der Örtlichkeit zu finden. Soll man<br />
nachträglich eine Kennzeichnung der Probenahmestelle<br />
im wasserrechtlichen Bescheid fordern? Allgemeine<br />
Anforderungen an die Probenahmestelle sind in<br />
der DIN <strong>38</strong>402-11 festgelegt (s. die Bezugnahme in § 4<br />
Abs. 1 Abwasserverordnung (AbwV) i. V. m. Nr. 2 Anlage<br />
(zu § 4). Gemäß § 4 Abs. 2 AbwV können in der Erlaubnis<br />
auch andere, gleichwertige Verfahren festgelegt<br />
werden). Ergänzend hierzu gibt es das AQS-Merkblatt<br />
P-8/1 „Probenahme von Abwasser“ sowie das Merkblatt<br />
DWA-M 221 (Februar 2012). In letzterem sind u. a. spezielle<br />
Produktanforderungen an die Probenahmeeinrichtung<br />
und –stelle für Kleinkläranlagen beschrieben. <strong>Die</strong><br />
Probenahmestelle muss in der Anlage gekennzeichnet<br />
werden; der Zugang zur Probenahmestelle zum Zwecke<br />
der behördlichen Überwachung ist zu ermöglichen<br />
(vgl. Betretensrechte nach § 101 WHG).<br />
2. Wer hat die Mehrkosten der behördlichen Überwachung<br />
zu zahlen, wenn ein Probenehmer die Probenahmestelle<br />
nicht findet bzw. keine Probenahme im<br />
Schacht aufgrund fehlenden Abflusses möglich ist?<br />
Nach § 126 S. 1 NWG gilt, wer der Gewässeraufsicht<br />
nach § 101 WHG unterliegt, trägt die Kosten seiner<br />
behördlichen Überwachung. Der Betreiber trägt demzufolge<br />
die Mehrkosten, wenn ein Probenehmer die<br />
Probenahmestelle aufgrund fehlender Kennzeichnung<br />
nicht findet. Grundsätzlich trägt der Betreiber auch<br />
die Mehrkosten, wenn aufgrund fehlenden Abflusses<br />
eine Probenahme nicht möglich ist (vgl. die Kostentragungspflicht<br />
gemäß § 126 S. 1 NWG). Bei Anlagen,<br />
bei denen aufgrund fehlenden Abflusses (verfahrensbedingt)<br />
nicht zu jeder Zeit eine Probenahme möglich<br />
ist, sollten ggf. anlagenbezogene Lösungen gefunden<br />
werden.<br />
3. Wer führt die behördliche Überwachung der Ablaufwerte<br />
durch?<br />
<strong>Die</strong> behördliche Überwachung der Ablaufwerte führt<br />
die Untere Wasserbehörde oder für sie eine staatliche<br />
Untersuchungsstelle oder eine staatlich anerkannte<br />
Untersuchungsstelle entsprechend der Verordnung<br />
über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der<br />
wasser- und abfallrechtlichen Überwachung durch.<br />
4. Wer beauftragt die behördlichen Abwasseruntersuchungen<br />
im Rahmen der behördlichen Überwachung?<br />
Nimmt die Untere Wasserbehörde die behördliche<br />
Überwachungstätigkeit selbst vor, bedarf es keiner<br />
Beauftragung. Bedient sich die zuständige Untere<br />
Wasserbehörde im Rahmen der behördlichen Überwachung<br />
der unter Frage 3 genannten staatlichen oder<br />
staatlich anerkannten Untersuchungsstellen, erteilt<br />
die Untere Wasserbehörde den entsprechenden Auftrag.<br />
5. Wie häufig sollte die behördliche Überwachung<br />
der Ablaufwerte durchgeführt werden? Welche Parameter<br />
sind zu untersuchen? Sollte die behördliche<br />
Überwachung angekündigt oder unangekündigt erfolgen?<br />
<strong>Die</strong> Häufigkeit der behördlichen Überwachung liegt<br />
im pflichtgemäßen Ermessen der Unteren Wasserbehörden<br />
(vgl. § 100 Abs. 1 S. 2 WHG).<br />
Untersucht werden die Parameter, die in der Abwasserverordnung<br />
(AbwV) (Mindestumfang der durchzuführenden<br />
Überwachung) bzw. im Erlaubnisbescheid<br />
festgelegt sind.<br />
Hinweis: <strong>Die</strong> untersuchten Parameter im Rahmen der<br />
behördlichen Überwachung müssen nicht identisch<br />
sein mit den Parametern, die laut Zulassung bzw. im<br />
Rahmen der fachgerechten Wartung zu messen sind.<br />
Gemäß Ziffer 4.1. des AQS-Merkblattes P-8/1 soll eine<br />
Vorankündigung beim Betreiber der Anlage grundsätzlich<br />
unterlassen werden.<br />
6. Wie sollte die Probe im Rahmen der behördlichen<br />
Überwachung gezogen werden?<br />
<strong>Die</strong> behördliche Überwachung der Ablaufwerte erfolgt<br />
gemäß Anhang 1 Buchstabe C Abs. 1 AbwV als qualifizierte<br />
Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe. Ist<br />
die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Niveaus<br />
(qualifizierte Stichprobe bzw. 2-Stunden Mischprobe)<br />
vor Ort in einem Ausnahmefall verfahrensbedingt<br />
und/oder betriebsbedingt nicht möglich, befindet<br />
sich die die behördliche Überwachung durchführen-<br />
12
de Stelle in einem rechtsunsicheren Raum. Um diese<br />
Rechtsunsicherheit zumindest zu minimieren, muss<br />
das höchstmögliche Niveau bei der Probennahme erzielt<br />
werden, das der gesetzlich vorgeschriebenen Probenahmeart<br />
am nächsten kommt. Außerdem sind in<br />
diesem konkreten Einzelfall zusätzlich die Gründe der<br />
Unmöglichkeit genau zu dokumentieren. Allerdings<br />
ist zu beachten, dass auch bei dieser Verfahrensweise<br />
Rechtsunsicherheit verbleibt. Zur Behebung dieser<br />
Rechtsunsicherheit bedarf es der Anpassung der<br />
AbwV seitens des Bundes.<br />
7. Wie ist die 4-aus-5 Regel nach § 6 Abs. 1 AbwV anzuwenden<br />
(Überprüfungen, die länger als drei Jahre<br />
zurückliegen, bleiben unberücksichtigt)?<br />
Bei einer ausreichenden Anzahl behördlicher Überwachungen<br />
ist die 4- aus 5-Regelung anzuwenden.<br />
8. Wie sollte bei Überschreitungen von Ablaufwerten<br />
verfahren werden?<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt im<br />
pflichtgemäßen Ermessen der Unteren Wasserbehörde<br />
(vgl. § 100 WHG). Sie muss entscheiden, ob die Anlage<br />
grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen<br />
einzuhalten und die festgestellte Überschreitung eine<br />
Ausnahme darstellt oder eine Sanierung erforderlich<br />
ist, weil die Anlage dauerhaft nicht mehr gesichert die<br />
Anforderungen einhalten kann.<br />
Fragen und Antworten zu bestehenden Kleinkläranlagen:<br />
9. Wie sind bestehende Filterkörperanlagen einzuordnen?<br />
Filterkörperanlagen gehören zu den Anlagen nach<br />
Punkt 2.2 des RdErl. d. MU v. 21.12.2011, sofern sie keine<br />
bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />
10. Unter welcher Ziffer des <strong>KKA</strong>-Erlasses sind bestehende<br />
Tropfkörper einzuordnen?<br />
Tropfkörperanlagen gehören zu den Anlagen nach<br />
Punkt 2.2 des RdErl. d. MU v. 21.12.2011, sofern sie keine<br />
bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />
Fragen und Antworten zu Pflanzenkläranlagen:<br />
11. Nach Nr. 1.1 des Kleinkläranlagenerlasses sind<br />
bei Neubauten und Nachrüstungen grundsätzlich<br />
nur noch <strong>KKA</strong> mit bauaufsichtlicher Zulassung einzusetzen.<br />
Abweichend von Nr. 1.1 können bei Neubauten<br />
von Pflanzenkläranlagen sowohl Anlagen<br />
mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung<br />
als auch Anlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 262<br />
zum Einsatz kommen (Nr. 1.2). Ist eine Nachrüstung<br />
mit PKA nach dem Arbeitsblatt DWA-A 262 nicht<br />
mehr möglich?<br />
Eine Nachrüstung ist allenfalls dann möglich, wenn es<br />
sich um eine so wesentliche Änderung vorhandener<br />
Anlagen handelt, dass diese in der wasserrechtlichen<br />
Bewertung einer erstmaligen Errichtung gleichkommt.<br />
<strong>Die</strong> Anlage ist dann sofort behördlich zu überwachen.<br />
12. Wie ist mit PKA (ohne abZ) zu verfahren, die eine<br />
wasserbehördlich Erlaubnis ohne Festlegungen von<br />
Überwachungswerten haben und noch nicht eingebaut<br />
wurden?<br />
Ausschlaggebend ist das Datum der Inbetriebnahme<br />
der Anlage. Alle ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommenen<br />
Anlagen sind sofort behördlich zu überwachen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist die wasserbehördliche Erlaubnis<br />
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu<br />
überprüfen und ggf. anzupassen.<br />
Fragen und Antworten zur Vorklärung:<br />
13. Ist unter einem „ordnungsgemäßen Zustand“ einer<br />
Mehrkammergrube zu verstehen, dass diese in<br />
allen Punkten den Anforderungen der DIN 4261 Teil<br />
1 (2010-10) entsprechen muss oder ist dies nicht erforderlich,<br />
wenn die Mehrkammergrube ihren Zweck<br />
noch erfüllt und dicht ist?<br />
Eine Mehrkammergrube – als Teil einer Abwasseranlage<br />
– ist gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 WHG so zu errichten, zu<br />
betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen<br />
an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Insbesondere<br />
sind dabei die DIN EN 12566 Teil 1 (2004-<br />
05) bzw. 4 (2008-01) sowie die DIN 4261 Teil 1 (2010) in<br />
der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Das gilt vor<br />
allem auch für die Eigenschaften der Wasserdichtheit,<br />
der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.<br />
14. Wer befindet über den ordnungsgemäßen Zustand<br />
einer Mehrkammergrube?<br />
Der ordnungsgemäße Zustand der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage<br />
wird nach Entleerung und<br />
Reinigung von der beauftragten Firma für den Betreiber<br />
beurteilt und dokumentiert.<br />
Beim Einbau von Nachrüstsätzen übergibt die nachrüstende<br />
Firma eine Übereinstimmungserklärung, die<br />
bestätigt, dass die nachgerüstete Kleinkläranlage mit<br />
den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassung übereinstimmt. <strong>Die</strong> Übereinstimmungser-<br />
13
klärung erfolgt auf der Grundlage festgelegter Kontrollen.<br />
Hierzu gehört u. a., dass der ordnungsgemäße Zustand<br />
der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage<br />
nach Entleerung und Reinigung unter Verantwortung<br />
der nachrüstenden Firma zu beurteilen und zu dokumentieren<br />
ist. <strong>Die</strong> Bescheinigung ist im Betriebsbuch<br />
zu hinterlegen. Eine Kontrolle durch die Untere Wasserbehörde<br />
(z. B. durch Vorlage des Betriebsbuches) bleibt<br />
vorbehalten.<br />
Weitere Fragen und Antworten:<br />
15. Wie ist mit eingebauten Kleinkläranlagen zu verfahren,<br />
bei denen die Geltungsdauer der allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) abgelaufen<br />
ist und der Hersteller diese nicht verlängert hat?<br />
Nach dem Einbau ist diese Kleinkläranlage dauerhaft<br />
an die Bestimmungen zu Betrieb und Wartung gemäß<br />
der zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen abZ gebunden<br />
(Bestandsschutz), auch wenn der Hersteller seine<br />
Zulassung nicht verlängern lässt.<br />
Wenn in einer möglichen Verlängerung der Zulassung<br />
andere Bestimmungen festgelegt werden, so gelten<br />
diese nicht für die eingebaute Anlage, es sei denn die<br />
Untere Wasserbehörde verlangt eine Anpassung. Jede<br />
eingebaute Anlage hat also „ihre“ Zulassung.<br />
Auf eine behördliche Überwachung kann im Rahmen<br />
der in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Einhaltefiktion<br />
bei abgelaufenen abZ verzichtet werden.<br />
16. Wie ist mit der Anerkennung (Nachweis der Fachkunde)<br />
von Wartungsfirmen umzugehen, die nicht<br />
dem von der LAWA einstimmig angenommenen<br />
Ausbildungs- und Schulungskonzept entsprechen?<br />
<strong>Die</strong> Anerkennung liegt im Ermessen der Unteren Wasserbehörde.<br />
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14
Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser –<br />
die neue DIN 4261-5:2011-11<br />
Otto Langeland, Landkreis Vechta<br />
1. Allgemeine Hinweise zur Normungsarbeit<br />
Für die Reinigung von häuslichem Schmutzwasser<br />
durch dezentrale Anlagen, Kleinkläranlagen, gibt es<br />
eine Vielzahl von europäischen und nationalen Normen<br />
und Regelwerken.<br />
Am wichtigsten ist zunächst die europäische Norm<br />
DIN EN 12566 „Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW“ mit<br />
Ihren geplanten 7 Normteilen.<br />
<strong>Die</strong> europäische Norm regelt das eigentliche Bauprodukt.<br />
<strong>Die</strong> Verwendung (Anwendungsbereich, klärtechnische<br />
Bemessung, Einbau, Betrieb und Wartung) ist<br />
national zu regeln. Hierbei wird auch von der europäischen<br />
Kommission geprüft, ob die nationalen Regelungen<br />
ein „Handelshemmnis“ darstellen, also den nationalen<br />
Markt abschotten. In diesem Fall ist die nationale<br />
Regelung wieder zurückzunehmen oder zu ändern.<br />
Folgende europäische Normteile sind verabschiedet,<br />
bzw. befinden sich noch in der Abstimmungs- und<br />
Beteiligungsphase und müssen noch verabschiedet<br />
werden:<br />
• DIN EN 12566-1:2000+A1:2003 Werkmäßig<br />
hergestellte Faulgruben<br />
• CEN/TR 12566-2:2005 Bodeninfiltrationssysteme<br />
• DIN EN 12566-3:2005+A1:2009 Vorgefertigte und<br />
/oder vor Ort montierte Behandlungsanlagen für<br />
häusliches Schmutzwasser<br />
• DIN EN 12566-4:2007 Bausätze für vor Ort einzubauende<br />
Faulgruben<br />
• CEN/TR 12566-5:2008 Filtrationsanlagen für vorbehandeltes<br />
häusliches Schmutzwasser<br />
• prEN 12566-6:2008 Vorgefertigte Anlagen für die<br />
weitergehende Behandlung des aus Faulgruben<br />
ablaufenden Abwassers<br />
• prEN 12566-7:2009 Im Werk vorgefertigte Einheiten<br />
für eine dritte Reinigungsstufe<br />
<strong>Die</strong> Teile 1, 3 und 4 sind harmonisierte Normen. Nach<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt werden konkurrierende<br />
Regelungen nationaler Normen als Handelshemmnis<br />
angesehen. <strong>Die</strong> nationalen Normen sind zwingend zurückzuziehen.<br />
<strong>Die</strong> früher geltenden deutschen Normenteile der DIN<br />
4261 sind zurückgezogen und bislang durch zwei neue<br />
deutsche „Restnormen“ und als Teil 6 eine sogenannte<br />
DIN SPEC (PAS)* ersetzt worden:<br />
• DIN 4261:2010-10 Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung<br />
• DIN 4261:5:2011-11 Versickerung von biologisch<br />
aerob behandeltem Schmutzwasser<br />
• DIN 4261-6: Bestimmung der Tagesfrachten häuslichen<br />
Schmutzwassers beim Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
nach DIN EN 12566-3 und DIN 4261-1<br />
2. Vergleich zwischen der DIN 4261-1:1991-02<br />
und der DIN 4261-1 2002-12<br />
<strong>Die</strong> wichtigste Änderung zwischen dem Teil 1 aus dem<br />
Jahre 1991 und dem Teil 1 aus dem Jahre 2002 war die<br />
ersatzlose Streichung des Passus im Vorwort „Kleinkläranlagen<br />
sind häufig nur als Behelf zu betrachten und<br />
durch einen zentralen Anschluss zu ersetzen“.<br />
Damit können Kleinkläranlagen seitdem uneingeschränkt<br />
als Dauerlösung zugelassen werden.<br />
In dem Normenteil aus dem Jahre 1991 hatten die Untergrundverrieselung,<br />
der Filtergraben und der Sickerschacht<br />
zwei Aufgaben. Sie dienten zur Reinigung des<br />
über Mehrkammerausfaulgruben anaerob vorgereinigten<br />
Schmutzwassers und gleichzeitig der Verbringung<br />
in den Untergrund.<br />
Mit der Verabschiedung der DIN EN 12566-1 musste<br />
die DIN 4261-1 neu bearbeitet werden, da sie u. a. auch<br />
Regelungen zum Bauprodukt, z. B. die Wasserdichtheit,<br />
Standsicherheit und Werkstoffanforderungen enthielt,<br />
die im Widerspruch zur EN standen.<br />
Gleichzeitig wurde der Teil 1 auf Anlagen zur Abwasservorbehandlung<br />
beschränkt.<br />
Da die angekündigten europäischen Normen für die<br />
im alten Teil 1 enthaltenen Regelungen für die Behandlung<br />
und Verbringung von Schmutzwasser in den<br />
Untergrund (noch) nicht vorlagen, wurde ein Kapitel 9<br />
„Übergangsregelungen für die Verbringung von biologisch<br />
behandeltem Schmutzwasser in den Untergrund“<br />
aufgenommen.<br />
Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang,<br />
dass es sich bei dem mittlerweile vorliegenden Teil 2<br />
der DIN EN 12566 nur um Ausführungsbestimmungen<br />
für Bodeninfiltrationssysteme handelt. Anforderungen<br />
an die Schmutzwasserreinigung werden dort nicht geregelt.<br />
Sie sind nach wie vor national vorzugeben.<br />
<strong>Die</strong> direkte Einleitung von nur durch eine Mehrkammerausfaulgrube<br />
anaerob gereinigtem Schmutzwasser<br />
in den Untergrund entspricht in Deutschland nicht<br />
15
mehr den Regeln der Technik. Eine schädliche Verunreinigung<br />
oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />
des Grundwassers in seinen Eigenschaften ist nicht<br />
auszuschließen. Der Normenteil wurde daher auf die<br />
reine Verbringung von biologisch aerob behandeltem<br />
Schmutzwasser in den Untergrund beschränkt.<br />
Filtergräben dienen der Behandlung, nicht aber der<br />
Verbringung in den Untergrund. <strong>Die</strong>ser Abschnitt wurde<br />
daher komplett gestrichen. Erhöht wurden die Anforderungen<br />
an die bodenkundliche Begutachtung für<br />
die Versickerungsanlagen.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen sind:<br />
Sickergraben (Untergrundverrieselung)<br />
• Abstand Grabensohle – Rohrsohle: 0,3 m statt 0,1 m<br />
• Überdeckung Sickerrohr: ≥ 0,1m statt ≥ 0,2 m<br />
• Sickerlängen: ≤ 10 m statt ≤ 30 m<br />
• Bemessung: Sickerfläche statt Leitungslängen<br />
• Abstand Grabensohle zum Grundwasser: ≥ 0,6 m<br />
statt ≥ 0,5 m<br />
• Keine Vorgabe an die Art der Beschickung<br />
Sickergrube (Sickerschacht)<br />
• Schachtwände: Schachtwände müssen im Bereich<br />
der sickerfähigen Schicht durchlässig sein<br />
• Sickerfläche: Wandfläche des mit Kies/Schotter<br />
aufgefüllten Grubenraumes<br />
• Abstand Grubensohle zum Grundwasser: ≥ 1,0 m<br />
statt 1,5 m ab Prallplatte<br />
3. Vergleich zwischen der DIN 4261-1:2002-12<br />
und der DIN 4261-5:2011-11)<br />
<strong>Die</strong> Regelungen für die Versickerung gelten nur für<br />
aerob behandeltes Schmutzwasser. Eine mögliche Reduzierung<br />
der Restbelastung ist nicht mehr Bestandteil<br />
der Norm. Daher konnten auch die Anforderungen<br />
vereinfacht und neue Möglichkeiten, wie die Versickerungsmulde,<br />
eingeführt werden.<br />
<strong>Die</strong> Änderungen zwischen dem Teil 1 aus dem Jahre<br />
2002 und aus dem Jahre 2011 sind für die bisher schon<br />
geregelten Varianten, dem Sickergraben und der Sickergrube<br />
nur marginal.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen sind:<br />
Allgemein<br />
• Zwingende bodenkundliche Begutachtung nach<br />
DIN 4220<br />
• Schürfgrube und/oder /Sondierung mindestens 1 m<br />
unter Versickerungssohle<br />
• Keine ständige oder langfristige Staunässe bis 1 m<br />
unter Versickerungssohle<br />
• Keine Vorgabe für die erforderliche Wandfläche,<br />
sondern Ermittlung über die Wasserdurchlässigkeit<br />
und hydraulische Spitzenbelastung, mindestens<br />
1 m 2 /E<br />
• Mindest k f<br />
–Wert: eine 10er Potenz durchlässiger<br />
Abbildung 1: Prinzipskizze eines Versickerungsgrabens, verändert nach DIN 4261 Teil 5 (2011)<br />
16
Versickerungsgraben nach DIN 4261-5<br />
• Verteilerschacht: ≥ 0,4 m<br />
• Keine zwingende Vorgabe für Vollsickerrohre nach<br />
DIN 4261-1<br />
• Sickeröffnungen: ≥ 5 cm 2 statt ≥ 25 mm<br />
• Versickerungsbereich: ab Sohle mit Kies 2/8 mm<br />
oder gebrochenem Natursteinschotter 8/16 mm<br />
verfüllt<br />
• Erste Schicht im Schacht: Sand/Feinkies statt vorher<br />
Sand 0,2 – 2 mm<br />
• Abstand Sohle Grube bis höchstem Grundwasserstand<br />
(HGW): 0,6 m statt 1,0 m<br />
• Mindestabstand der Stränge: ≥ 2,0 m (In der Norm<br />
ist noch ein Mindestabstand von 0,6 m angegeben.<br />
Er wird auf 2,0 m geändert).<br />
Versickerungsgrube nach DIN 4261- 5<br />
• Neben Kies 2/8mm darf auch gebrochener Natursteinschotter<br />
8/16 mm, doppelt gewaschen eingebaut<br />
werden<br />
Versickerungsmulde nach DIN 4261-5<br />
Neu ist der Bau einer Versickerungsmulde bei hohen<br />
Grundwasserständen oder Stauschichten im Boden.<br />
Da hierbei die positive Wirkung der durchwurzelten<br />
Bodenschicht ausgenutzt werden kann, konnte aus<br />
Sicht des Sachverständigenausschusses vor allem der<br />
Abstand zum Grundwasser reduziert werden.<br />
Daneben ist eine wesentliche Änderung gegenüber<br />
den Bemessungsregeln bei den vorherigen beiden<br />
Varianten zu beachten. Bei der Versickerungsmulde ist<br />
die Sohlfläche und nicht die Seitenfläche zur Bemessung<br />
heranzuziehen.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Anforderungen:<br />
• Muldentiefe: ≥ 0,2 – 0,3 m<br />
• Wurzelzone: ≥ 0,2 m<br />
• Raseneinsaat mit 3 – 6 Monaten Vorlauf<br />
• Absturz im Zulauf: ≥ 0,1 m<br />
• Abstand Muldensohle bis HGW: ≥ 0,3 m<br />
• Versickerungsfläche gleich Sohlfläche<br />
Abbildung 2: Prinzipskizze einer Versickerungsgrube, verändert nach DIN 4261 Teil 5 (2011)<br />
17
Abbildung 3: Prinzipskizze einer Versickerungsmulde, verändert nach DIN 4261 Teil 5(2011)<br />
4. Resümee<br />
Der neue Teil 5 der DIN 4261 wurde mit Ausnahme<br />
der bodenkundlichen Hinweise und Anforderungen<br />
schlank gehalten.<br />
Weitergehende Vorgaben, z. B. an eine Einzäunung<br />
der Muldenversickerung und Abstände zur Wohnbebauung<br />
oder zu Wassergewinnungsanlagen wurden<br />
bewusst nicht aufgenommen. Hier sind von den zuständigen<br />
Behörden in Abhängigkeit der vorhandenen<br />
örtlichen Verhältnisse eigene Entscheidungen zu<br />
treffen.<br />
Anschrift des Verfassers:<br />
Otto Langeland<br />
Landkreis Vechta<br />
Ravensburger Str. 20<br />
49377 Vechta<br />
2500@landkreis-vechta.de<br />
18
Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen mit aerober<br />
biologischer Reinigungsstufe – das neue DWA-M 221<br />
Bodo Heise, Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong> Mecklenburgische Seenplatte<br />
19
Anschrift des Verfassers:<br />
Bodo Heise<br />
Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong><br />
Mecklenburgische Seenplatte<br />
Helmut-Just-Str. 4<br />
17036 Neubrandenburg<br />
bodo.heise@stalums.mv-regierung.de<br />
27
Bewertung und Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen<br />
aus mineralischen Baustoffen, Papier des BDZ-Arbeitskreises „Betriebssicherheit“<br />
Dr. René Thiele, Prof. Selle Consult GmbH<br />
28
Anschrift des Verfassers:<br />
Dr. René Thiele<br />
Prof. Selle Consult GmbH<br />
Shakespearestr. 52<br />
04107 Leipzig<br />
thiele@selle-consult.de<br />
39
Bewertung der Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen<br />
aus mineralischen Baustoffen<br />
Informationsblatt des BDZ-Arbeitskreises: Betriebssicherheit<br />
Vorwort<br />
<strong>Die</strong>se Richtlinie befasst sich mit der Sanierung von bestehenden<br />
Sammelgruben und Kleinkläranlagen aus<br />
Beton, die mit einer biologischen Stufe nachgerüstet<br />
werden sollen. Bei der Sanierung der vorhandenen<br />
Behälter sind die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit<br />
und die Wasserdichtheit nach den Vorgaben der DIN<br />
EN 12566 und DIN 4261-1 zu beachten, zu sichern<br />
und wieder herzustellen. Bei allen Arbeiten sind die<br />
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu<br />
beachten. <strong>Die</strong> Sanierungstätigkeiten sind von einem<br />
Fachkundigen auszuführen. Fachkundelehrgänge zu<br />
„Neubau/Nachrüstung und Bewertung der Sanierungsfähigkeit<br />
von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“<br />
werden z. B. durch das BEW, das BDZ<br />
oder die DWA angeboten.<br />
1. Bestandsaufnahme<br />
1.1 Vorbereitung<br />
Behälter sind vor der Bestandsaufnahme vollständig<br />
zu entleeren. Alle Innenflächen sind mit einem Hochdruckreiniger<br />
zu säubern. Zur Begutachtung eventueller<br />
Schäden muss in den Behälter eingestiegen werden<br />
können. Mögliche Schäden an den Außenflächen der<br />
Außenwände werden nicht aufgenommen.<br />
1.2 Bauwerksdaten<br />
Außenwände, Innenwände, Durchtrittsöffnungen und<br />
eventuelle Einbauten sind zeichnerisch und messtechnisch<br />
zu erfassen. Das Material der einzelnen Bauteile<br />
ist anzugeben. Alte Bestandsangaben, falls vorhanden,<br />
müssen mit den Daten dieser Bestandsaufnahme verglichen<br />
und eventuell ergänzt werden.<br />
1.3 Schäden an Außenwand-, Boden- und Deckenflächen<br />
Sind waagerechte Risse im Bereich der Bauwerksfugen<br />
zu erkennen, ist das zu vermerken. Fehlstellen > 200 cm 2<br />
mit einer Tiefe > 50% der Wanddicke sind zu vermaßen<br />
und erfordern einen Standsicherheitsnachweis im Einzelfall.<br />
Es ist zu prüfen, ob eine Bodenplatte aus Ortbeton<br />
oder in Verbindung mit der Außenwand als Fertigteil<br />
vorhanden ist und Risse, insbesondere im Randbereich<br />
Wand/Boden, vorhanden sind. Fortgeschrittene Korrosionserscheinungen<br />
an den Konen oder den Deckenplatten<br />
sind nicht sanierungsfähig. <strong>Die</strong> in der DIN EN 12566<br />
geforderte Mindestbetondruckfestigkeit von C 35/45<br />
ist nachzuweisen. Empfohlen wird z. B. ein zerstörungsfreies<br />
Prüfverfahren mittels Rückprallhammer nach DIN<br />
EN 12504 Teil 2 an den Oberflächen aller statisch relevanten<br />
Bauteile. Gleichwertige Nachweise sind zulässig.<br />
<strong>Die</strong> Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn keine<br />
statischen Risse vorhanden und keine deutlichen Korrosionserscheinungen<br />
sichtbar sind sowie keine zusätzlichen<br />
Verkehrslasten zu erwarten sind.<br />
1.4 Schäden an Trennwänden<br />
Da Trennwände meist relativ filigran aufgebaut sind<br />
und durch die unterschiedlichen Wasserstände der einzelnen<br />
Kammern (insbesondere bei der Fäkalienentleerung),<br />
kurzfristig belastet werden, sind alle Schäden zu<br />
beschreiben.<br />
1.5 Schäden an Rohrdurchführungen<br />
Sichtbare Risse im Bereich der Vermörtelung von<br />
Rohrdurchführungen oder sichtbare Schäden an elastischen<br />
Rohrdurchführungen oder Rohren sind aufzunehmen.<br />
1.6 Lüftung<br />
Eine vorhandene Korrosion ist meist auf mangelnde<br />
Durchlüftung aller Bereiche der Kleinkläranlage zurückzuführen.<br />
Mittels Rauchpatronen kann ein wirksamer<br />
Abluftstrom nachgewiesen werden. Zuluftöffnungen<br />
müssen mindestens dem Querschnitt des<br />
Abluftkanals entsprechen und sind so anzuordnen,<br />
dass der Luftstrom alle Anlagenbereiche erreicht.<br />
2. Sanierung<br />
2.1 Sanierungskonzept<br />
<strong>Die</strong> Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch einen<br />
Fachkundigen ist erforderlich. Es sollen die in der<br />
Bestandsaufnahme festgestellten Besonderheiten bewertet<br />
werden und Sanierungsvorschläge beinhalten.<br />
Soweit Vorgaben des jeweiligen Landeswasserrechts<br />
am Zustand der Zu- und Ablaufleitungen gelten, sind<br />
diese zu beachten.<br />
2.2 Standsicherheit von Wand- und Deckenflächen<br />
Senkrechte oder schräg verlaufende Risse in Wänden,<br />
sowie Risse im Anschlussbereich Boden/Wand sind<br />
40
meist auf mangelnde Standsicherheit zurückzuführen,<br />
die möglicherweise durch unzulässige Fahrzeuglasten<br />
oder Baugrundsetzungen entstanden sein könnten.<br />
Eine Sanierung ist nur dann zulässig, wenn ein Standsicherheitsnachweis<br />
eines qualifizierten Technikers<br />
(Statiker) eine Sanierung zulässt und die notwendigen<br />
Sanierungsarbeiten beschrieben werden.<br />
2.3 Rissbehandlung<br />
Alle Risse mit einer Rissbreite > 0,2mm im Bereich der<br />
Innenfläche von Außenwänden, Trennwänden und<br />
Risse im Behälterboden sind mit geeignetem Material<br />
zu verschließen. Risse im Anschlussbereich Wand/Boden<br />
können mit einer Hohlkehle aus geeignetem Material<br />
oder durch das Einbringen einer Ortbetonschicht<br />
verschlossen werden.<br />
2.4 Rohrdurchführungen<br />
Fehlerhafte elastische Rohrdurchführungen sind zu ersetzen.<br />
2.5 Fehlstellen, Ausbrüche und Korrosion<br />
<strong>Die</strong> nach der Hochdruckreinigung noch vorhandenen<br />
organischen Stoffe sowie lose und mürbe Teile des Betons,<br />
sind zu entfernen und anschließend mit einem<br />
geeignetem Material vollflächig zu überdecken.<br />
2.6 Trennwände<br />
Fehlstellen und Ausbrüche können nach entsprechender<br />
Vorbehandlung des Untergrundes mit Beton der<br />
Festigkeitsklasse C 35/45 oder Betonersatzsystemen<br />
reprofiliert oder wiederhergestellt werden. Unter Beachtung<br />
der statischen Gegebenheiten ist auch eine<br />
Erneuerung der Trennwände möglich.<br />
2.7 Korrosion<br />
Bei mangelhafter Durchlüftung im Luftraum der Behälter<br />
kann Korrosion an den Betonoberflächen, am Verputz<br />
oder an den Mörtelfugen entstehen. Entspricht<br />
das Ergebnis der Druckfestigkeitsprüfung nicht der<br />
Mindestdruckfestigkeit von C 35/45 und beträgt die<br />
Wanddicke < 80% der ursprünglichen Dicke, muss eine<br />
Begutachtung durch einen qualifizierten Techniker<br />
(Statiker) erfolgen. <strong>Die</strong> korrodierten Flächen sind mit<br />
geeignetem Material zu beschichten.<br />
2.8 Sanierungsstoffe<br />
Reparaturverfahren wie Injektion oder Abdichtung<br />
sowie Renovierungsverfahren wie Auskleidung oder<br />
Beschichtung müssen dauerhaft für den Einsatz im<br />
häuslichen Schmutzwasser geeignet sein.<br />
Eine Untergrundvorbehandlung durch Hochdruckreinigung,<br />
Stemm- oder Strahlgeräte ist erforderlich und<br />
muss entsprechend der Vorschädigung erfolgen. Stoffe,<br />
die zur Sanierung unter der späteren Wasseroberfläche<br />
liegen, dürfen keinen schädigenden Einfluss auf<br />
die biologische Reinigung der Abwässer haben. Bei der<br />
Verwendung von mineralischen Werkstoffen dürfen<br />
ausschließlich kunststoffmodifizierte zementgebundene<br />
und nahezu schrumpffreie Mörtel angewendet<br />
werden. Bei der Materialauswahl sind die Expositionsklassen<br />
der DIN 1045-2 zu beachten. Zur Sanierung<br />
sollten bauaufsichtlich zugelassene Sanierungsverfahren<br />
für Abwassersammelgruben verwendet werden.<br />
Ist dies nicht der Fall, wird ein Nachweis im Einzelfall erforderlich.<br />
<strong>Die</strong> Sanierung von Rissen, welche die Standsicherheit<br />
beeinflussen bedarf der Begutachtung eines<br />
Fachmanns und ist im Einzelfall statisch nachzuweisen.<br />
2.9 Wasserdichtheit<br />
<strong>Die</strong> Wasserdichtheit der Behälter ist nach DIN EN 1610-10<br />
vor der Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />
3. Dokumentation<br />
3.1 Bestandsaufnahme<br />
Protokoll der Bestandsaufnahme aus Abschnitt 1<br />
3.2 Sanierung<br />
• Sanierungskonzept<br />
• Technische Dokumentation der Sanierungsstoffe<br />
3.3 Wasserdichtheit<br />
Protokoll der Wasserdichtheitsprüfung<br />
Bemerkungen<br />
Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Reihenfolge<br />
der oben aufgeführten Tätigkeiten verändert werden.<br />
Bei Fragen zum Infoblatt wenden Sie sich bitte an<br />
den Leiter des Arbeitskreises:<br />
Dagobert Baumann<br />
ATB <strong>Umwelt</strong>technologien GmbH<br />
Südstraße 2<br />
32457 Porta Westfalica<br />
info@atbnet.eu<br />
41
Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben<br />
Matthias Jübner, Jübner GmbH<br />
42
Anschrift des Verfassers:<br />
Matthias Jübner<br />
Jübner GmbH<br />
An der Aue 130<br />
49453 Barver<br />
matthias.juebner@juebner.de<br />
51
Abnahme- und Dichtheitsprüfung von häuslichen Kleinkläranlagen<br />
Ralf Niemann und Rudolf Wallbaum, Kreis Minden-Lübbecke<br />
1. Einführung und Rahmenbedingungen<br />
Im Rahmen der Überwachung der Wasserrechte sind<br />
Kleinkläranlagen auch abzunehmen und ihre Dichtheit<br />
ist nachzuweisen. Kläranlagen müssen dauerhaft<br />
überwacht werden, um zum einen die Gewässer vor<br />
vermeidbaren Beeinträchtigungen zu bewahren, aber<br />
auch den Betreiber vor unnötigen Kosten durch die<br />
Folgen eines mangelhaften Betriebes zu schützen.<br />
Hierzu müssen Prüf-Berichte teilweise umfangreich<br />
erstellt und bearbeitet werden. Durch vielfältige Unterstützung<br />
sächlicher, personeller und finanzieller<br />
Art ist der Kreis Minden-Lübbecke in die Lage versetzt<br />
worden, die dezentrale Abwasserbeseitigung im ländlichen<br />
Raum des Kreises Minden-Lübbecke wesentlich<br />
schneller zu verbessern, als es ohne diese Unterstützung<br />
möglich gewesen wäre. Mittels gezielter<br />
Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung hat sich auch das<br />
Bewusstsein für den Betrieb der Anlagen verbessert.<br />
Fachtechnisch und in der Verwaltung wurden die neuesten<br />
Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Projekten<br />
und gesetzlichen Forderungen umgesetzt. Außerdem<br />
hat das Projekt „Optimierung der Inbetriebnahmephase<br />
von häuslichen Kleinkläranlagen“ Erkenntnisse<br />
gebracht und Wege und Mittel aufgezeigt, die für die<br />
praktische Umsetzung von großer Bedeutung sind.<br />
2. Der Kreis Minden-Lübbecke<br />
Der Kreis Minden-Lübbecke besteht aus 11 Städten und<br />
Gemeinden und hat insgesamt rund 330.000 Einwohner<br />
auf ca. 1.200 km² Fläche. Hier werden derzeit rund 5.000<br />
dezentrale Abwasseranlagen (ca. 4.500 Kleinkläranlagen<br />
und ca. 500 Abwassersammelgruben) verwaltet.<br />
Abb. 1: Kreis Minden-Lübbecke<br />
3. Mittel zur Überwachung<br />
Um den Betrieb und die Wartung der Anlagen überwachen<br />
zu können, wurden verschiedene Mittel<br />
zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Aktenführung erfolgt<br />
z. B. behördenintern sowohl physikalisch (mit Papier)<br />
und elektronisch. Daneben werden die Anlagen in<br />
elektronischen Karten mittels GIS erfasst. An dieser<br />
Stelle ist zunächst die Datenbank „KomVor“ mit angeschlossener<br />
elektronischer Vorgangsbearbeitung<br />
und Schriftsatzerstellung sowie ein direkter Zugriff der<br />
Sachbearbeiter auf Daten des Liegenschaftskatasters<br />
und der Einwohnermeldeämter zu erwähnen.<br />
Der Kreis nutzt dabei auch das sog. „Digitale Wartungsprotokoll<br />
(DiWa)“ mit Anschluss über eine<br />
Schnittstelle an die Verwaltungsdatenbank und<br />
an die Datendrehscheibe des Landes NRW mit<br />
dem Ziel, einen schnellen Austausch zwischen<br />
Wartungsfirma und der UWB zu ermöglichen.<br />
Daneben werden Analyse- und Probenahmemöglichkeiten<br />
durch den für diese Zwecke auch anerkannten<br />
Laborbetrieb des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises<br />
Minden-Lübbecke (AML) und - für Angelegenheiten<br />
der staatlichen Überwachung - das Staatliche Amt<br />
für <strong>Umwelt</strong> und Arbeitsschutz, Minden (StAfUA Minden)<br />
vorgehalten. Ebenso werden Stichproben durch<br />
unsere Außendienstmitarbeiter - auch bei bereits erfolgten<br />
Wartungen gezogen und ausgewertet.<br />
Neben den allgemein anerkannten technischen Regelwerken<br />
(z. B. DIN 4261, EN 12566, DWA-A 262 und<br />
DWA-M 221) werden auch spezifische technische Regelwerke<br />
(Anwenderzulassungen) in Form einer weiteren<br />
Datenbank mit verlinkten Zugriffen zum Deutschen<br />
Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin genutzt.<br />
Neben dem regelmäßigen Besuch der Mitarbeiter bei<br />
Kläranlagenforen und der Auswertung von Rundschreiben<br />
fußt ein wesentlicher Teil des Erkenntnisgewinns<br />
auf Projektergebnissen (z. B. „Steinfurter Modell“, „Bauartzulassung<br />
von Pflanzenanlagen“ und „Optimierung<br />
der Inbetriebnahmephase von Kleinkläranlagen“).<br />
<strong>Die</strong> Ergebnisse aus Vor-Ort-Prüfungen durch den<br />
Außendienst und aus erfolgten Wartungen (Wartungsberichte/-protokolle)<br />
runden das Bild dann ab.<br />
Auch Sanierungsberichte mangelhafter Anlagen sorgen<br />
für eine ordnungsgemäße Überwachung.<br />
Mit den neu eingeführten Dichtheitsprüfungen wurde<br />
hier auch einem zentralen Element der Überwachung<br />
Rechnung getragen.<br />
52
3.1 Ermittlung bei Vor-Ort-Terminen<br />
Grunddaten der Abwasserbeseitigung<br />
Zur Vereinfachung und zur einheitlichen Beurteilung<br />
wurden hierfür Prüfbögen entwickelt, die dem Betreiber<br />
nach der Prüfung auch an die Hand gegeben werden.<br />
Zur Ermittlung der Grunddaten dient das nachfolgende<br />
Formular 1.0 „Grunddaten“.<br />
Daten zur Vorklärung<br />
Zur Zustandsbeurteilung der Vorklärung wird das Formular<br />
2.0 „Allgemeine Angaben zur Vorklärung“ eingesetzt.<br />
53
Daten zu verschiedenen Nachbehandlungsanlagen<br />
• Belebungsanlage (SBR)<br />
Abb. 2: Belebungsanlage<br />
• Festbettanlage<br />
54
Abb. 3: Festbettanlage<br />
• Scheibentauchkörperanlage<br />
• Tropfkörperanlage<br />
Abb. 4: Scheibentauchkörperanlage<br />
Abb. 5: Tropfkörperanlage<br />
55
Beim Bau der Anlage ist die Dichtungsfolie 20 bis 30<br />
cm über den Bodenkörper zu ziehen, damit die Anlage<br />
eingestaut werden kann. <strong>Die</strong> Ablaufkonstruktion eines<br />
Pflanzenbeetes muss so angelegt sein, dass der Wasserspiegel<br />
im Beet abgesenkt und auch bis 10 cm über<br />
die Beetoberfläche angehoben werden kann. <strong>Die</strong> Größe<br />
der Pflanzenanlage bemisst sich nach der Bodenfilterfläche<br />
(Grundfläche). Flächenanteile im Bereich<br />
der Böschungen dürfen nicht mit in Ansatz gebracht<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> Teilabnahme bzw. Zwischenabnahme der Pflanzenanlage<br />
gem. der Nebenbestimmung des Erlaubnis<br />
- und Genehmigungsbescheides ist mindestens 3<br />
Werktage vorher telefonisch bei der (UWB) Unteren<br />
Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Bei Pflanzenanlagen, die ohne Teil – bzw. Zwischenabnahme<br />
erstellt wurden, ist die Dichtheit der Anlage<br />
durch eine Dichtheitsprüfung (Prüfprotokoll) nachzuweisen.<br />
<strong>Die</strong> Dichtheitsprüfung kann über einen<br />
unabhängigen Sachverständigen oder über die Einbau-<br />
bzw. Wartungsfirma in Begleitung der UWB<br />
durchgeführt werden. Dichtheitsprüfungen mit einer<br />
Einbau - bzw. Wartungsfirma in Begleitung der UWB<br />
sind nach Tarifstelle 28.1.9.1 des Gebührengesetzes<br />
NRW gebührenpflichtig. Wird die Zwischenabnahme<br />
nicht beantragt, wird einer vollziehbaren Auflage des<br />
Bescheides zuwider gehandelt. <strong>Die</strong>s kann mit einer<br />
Geldbuße geahndet werden.<br />
• Pflanzenanlage<br />
Pflanzenanlagen zur Behandlung von häuslichem<br />
Schmutzwasser sind nach dem LUA - Merkblatt Nr. 23<br />
„Abwasserbehandlung in Pflanzenanlagen“ und dem<br />
Arbeitsblatt DWA-A 262 zu errichten.<br />
Abb. 6: Zwischenabnahme einer Pflanzenanlage<br />
Pflanzenbeete müssen nach unten und an den Seiten<br />
abgedichtet sein und dürfen nicht in den höchsten bekannten<br />
Grundwasserstand eintauchen.<br />
56
Einleitungsbauwerk (Beispiel hier: Filtergraben)<br />
Gesamtbeurteilung<br />
57
Abbildung 4: Sanierungsbericht<br />
Muster Sanierungsbericht<br />
Ist eine Anlage durch nicht augenscheinliche Mängel<br />
auffällig, ist die Abwasserbeseitigung zu sanieren und<br />
ein sog. Sanierungsbericht zu erstellen.<br />
Umgang mit Grenzwerten<br />
Sind die Grenzwerte nach Anhang 1 der AbwV eingehalten,<br />
erfolgt eine Soll-Setzung für die nächste Wartung.<br />
Bei eingetretenen Überschreitungen erfolgen abgestufte<br />
Maßnahmen, die letztlich bis zur Untersagung des<br />
weiteren Anlagenbetriebes und der damit verbunden<br />
Ableitung führen können, im Vordergrund steht jedoch<br />
die Herstellung einer funktionierenden Anlage.<br />
Insbesondere durch die Einführung der sog. „Ablaufklassen“<br />
ergaben sich im Vollzug neue Betrachtungswinkel.<br />
Dazu wurde ein Merkblatt entwickelt, das den Betreibern<br />
und Wartungsfirmen an die Hand gegeben wird:<br />
58
Merkblatt und Prüfungshilfe bei Grenzwertüberschreitungen für Betreiber<br />
von häuslichen Kleinkläranlagen, Gemeinden und Wartungsfirmen<br />
Vorwort:<br />
Normalerweise arbeiten die heutigen Kleinkläranlagensysteme<br />
zuverlässig und halten die von der Abwasserverordnung<br />
geforderten Grenzwerte (z. B. CSB: 150 mg/l)<br />
sicher ein.<br />
Bei manchen Anlagen werden jedoch neben technischen/baulichen<br />
Mängeln auch häufige und/oder erhebliche<br />
Grenzwertüberschreitungen festgestellt, die<br />
immer Ursachen in Form von Mängeln haben. Um die<br />
Suche nach den jeweiligen Ursachen und Mängeln<br />
den beteiligten Wartungsfirmen und Betreibern zu erleichtern,<br />
dient dieses Merkblatt, welches z. B. auch bei<br />
der Erstellung von zu fordernden Sanierungsberichten<br />
Verwendung finden kann.<br />
Es gilt dabei eine funktionierende Abwasserbeseitigung<br />
wieder herzustellen und eine letztliche Stilllegung<br />
der betroffenen Anlagen zu vermeiden.<br />
<strong>Die</strong>ses Merkblatt enthält lediglich eine Auswahl<br />
möglicher Ursachen und erhebt keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit, jedoch sind hier die Ergebnisse<br />
langjähriger Praxis von Wasserbehörden, des Fachverbandes<br />
DWA und mehrerer Hersteller- und Wartungsfirmen<br />
sowie die Aussagen von betroffenen<br />
Betreibern eingeflossen und als Instrument zur Ursachenforschung<br />
und damit verbunden zur Mängelbeseitigung<br />
entwickelt worden.<br />
1. Grundsatz: Es ist neutral und fachkundig, ggf. auch<br />
unter Begleitung der Unteren Wasserbehörde nach<br />
Ursachen zu forschen. Manche Wartungsfirmen beherrschen<br />
die Materie nicht; manche Anlagen weisen<br />
bereits werkseitig technische Mängel in Konstruktion,<br />
Bemessung und Betrieb auf und manche Betreiber<br />
scheren sich nicht um ihre eigene Abwasserbeseitigung!<br />
2. Grundsatz: Es sind so viele Informationen über die<br />
Abwasserbeseitigung wie möglich zu sammeln. <strong>Die</strong>s<br />
beinhaltet u. a. auch<br />
• die Ermittlung von Lebensgewohnheiten der<br />
Betreiber,<br />
• die Erhebung von verfahrens- und abwassertechnischen<br />
Daten und<br />
• die Überprüfung der Anlagenteile und des Abwassers.<br />
1. Überlast/Unterlast<br />
Es ist zu unterscheiden zwischen Hydraulik (m³/Tag),<br />
Fracht (Schmutzmenge in kg/Tag) und Konzentration<br />
(mg/l).<br />
Außerdem ist zwischen Dauerzustand und kurzzeitiger<br />
Situation zu unterscheiden.<br />
1.1 Hydraulik<br />
• Liegt eine Überlastung durch Fehleinleitungen<br />
(Fremdwasser, Regenwasser etc.) vor?<br />
• Liegt eine Unterlastung (sehr geringer Trinkwasserverbrauch)<br />
vor?<br />
1.2 Fracht/Konzentration<br />
• Unterlast ist eher der Regelfall, dies ist z. B. bei Biofilm-Verfahren<br />
eher positiv zu sehen, jedoch bei<br />
Belebtschlammverfahren problematisch.<br />
• Überlastung tritt ein durch falsche planerische<br />
Auslegung, fehlerhafte herstellerseitige Bemessung<br />
oder Fehleinleitungen.<br />
• Überlastung erfolgt z. B. auch durch Lebensmittel<br />
(fest oder flüssig). <strong>Die</strong>se weisen teilweise einen sehr<br />
hohen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und Biochemischen<br />
Sauerstoffbedarf in der 5-Tage-Probe<br />
(BSB5) auf.<br />
• Ein Liter verdorbene Milch im Abwasser entspricht<br />
z. B. einer Zusatzbelastung von etwa 4 Einwohnerwerten<br />
(EW).<br />
• Feste Lebensmittel lösen sich in der Vorklärung (VK)<br />
oft nur langsam auf und geben dabei beständig zusätzlich<br />
Fracht ab.<br />
59
Mögliche Ursachen:<br />
• Entsorgung von Lebensmittelresten über das WC,<br />
• Spülen von Behältern (z. B. für den „Gelben Sack“),<br />
• Gastronomiebetriebe ohne ausreichende Filterund<br />
Abscheideanlagen.<br />
Lösungsvorschläge:<br />
• Lebensmittelreste in Bio-Tonne,<br />
• Verzicht auf Vor-Spülen, Reste in den Hausmüll<br />
bzw. Bio-Tonne,<br />
• Schaffung ordnungsgemäßer Abscheidemöglichkeiten<br />
und Überwachung,<br />
• Spülabwasser aus Milchkammern bei landwirtschaftlichen<br />
Anwesen in die Güllegrube leiten,<br />
• Erhöhung des Sauerstoffeintrags durch Einbau<br />
leistungsstarker Drehschieber-Kompressoren,<br />
• Systemwechsel.<br />
2. Negativer Einfluss von tensidhaltigen<br />
Wasch- und Reinigungsmitteln<br />
Tenside sind Substanzen, die zur Schmutzentfernung<br />
eingesetzt werden. Sie hemmen das Anlagern an Oberflächen<br />
(WC, Wäsche) und bewirken in der Kläranlage<br />
eine Hemmung der Bildung der notwendigen Biofilme<br />
oder Belebtschlammflocken (Schlammaggregation).<br />
Sie bewirken, dass<br />
• Fette und anderer Schmutz in Lösung gebracht<br />
werden und erhöhen somit stark die Fracht,<br />
• Schlamm in der Vorklärung in Lösung geht und<br />
sich keine Schwimmschlammdecke bildet,<br />
• der Sauerstoffeintrag ins Abwasser schlechter<br />
wird (Sauerstoffwert sinkt),<br />
• die Mikroorganismen vom Biofilm oder der Flocke<br />
abgelöst werden und wichtige Filtrierer absterben,<br />
• Trübstoffe nicht mehr gefiltert werden,<br />
• der Wert der abfiltrierbaren Stoffe und damit der<br />
CSB bzw. BSB 5<br />
- Wert ansteigt.<br />
Typische Anzeichen:<br />
• starke Schaumbildung,<br />
• trübes Abwasser, welches auch nach zusätzlicher<br />
Belüftung nicht klarer wird,<br />
• keine oder sehr geringe Belebtschlammflocken<br />
bzw. Biofilmmasse,<br />
• zumeist keine Schwimmschlammdecke in der Vorklärung,<br />
• Methylenblau-Aktive-Substanzen (<strong>MB</strong>AS) - Messwerte<br />
> 10 mg/l<br />
Wichtige Tensid-Gruppen:<br />
• Anionische Tenside - Nachweisverfahren: <strong>MB</strong>AS-<br />
Test (Methylenblau Aktive Substanzen), Orientierungswert:<br />
max. 8,5 mg/l,<br />
• Kationische Tenside - Nachweisverfahren: BiAS-<br />
Analyse (Bismut Aktive Substanzen),<br />
• nicht ionische Tenside,<br />
• amphotere Tenside<br />
Möglichkeiten zur Beseitigung der Probleme:<br />
• Weniger Waschmittel verwenden (Wasserenthärter<br />
anwenden und Dosierungsanweisungen<br />
beachten),<br />
• auf „Waschtage“ verzichten, besser die Wäschen<br />
über die Woche verteilen,<br />
• auf Weichspüler verzichten (Trockner, Essig statt<br />
Weichspüler),<br />
• von „Öko-Test“ empfohlene Reinigungsmittel<br />
einsetzen,<br />
• Grundsatz beim Putzen: Muskelkraft anstelle<br />
Chemie,<br />
• kurzzeitiger Einsatz von Flockungshilfsmitteln,<br />
jedoch im Dauerbetrieb kaum möglich,<br />
• Wasser/Salzgemisch aus Wasserenthärtungsanlagen<br />
gesondert entsorgen.<br />
60
3. Fette im Abwasser<br />
Ein übermäßiger, und somit schädlicher, oft langjähriger<br />
Fetteintrag kann aus unterschiedlichen Quellen<br />
wie z. B. der Küche, Privatschlachtungen, Friteusengebrauch<br />
und bei Gastroniemiebetrieben aus dem Fettabscheider<br />
stammen.<br />
Anzeichen:<br />
Man erkennt einen übermäßigen Fetteintrag u. a. an<br />
weißlich/gelblichen Rändern in der Vorklärung, an typischen<br />
eingelagerten „Fettschiffchen“ im Schwimmschlamm<br />
und teilweise am ranzigen Geruch der Fettsäure.<br />
Zu viel Fett bewirkt eine Frachtüberlastung, die<br />
Bildung einer unerwünschten Fettschicht auf Biofilm<br />
und Flocken und beeinträchtigt die Sauerstoffversorgung<br />
der Biologie.<br />
Mögliche Problembeseitigung:<br />
• so wenig Fett wie möglich ins Abwasser bringen,<br />
vielmehr direkt in den Hausmüll entsorgen (z. B.<br />
Pfannen mit Küchenpapier auswischen),<br />
• altes Friteusenfett erkalten lassen und in festem<br />
Zustand in den Hausmüll entsorgen.<br />
4. Störungen durch Feststoffeintrag<br />
Stoffe, die sich nicht auflösen (Feststoffe) führen zu<br />
Verstopfungen und beeinträchtigen die Funktion<br />
mechanischer Teile (Rohre, Lager, Wellen, Belüfterschrauben<br />
etc.). Feststoffe sind u. a. tierische und<br />
menschliche Haare, Hygiene- und Empfängnisverhütungsartikel,<br />
Zigarettenkippen.<br />
<strong>Die</strong>se Stoffe haben in einer Kleinkläranlage nichts zu<br />
suchen und sind leicht auf der Abwasseroberfläche zu<br />
erkennen und zu bestimmen.<br />
Mögliche Problembeseitigung:<br />
• Haarsiebe im Ablauf verwenden,<br />
• Reitkleidung, Pferde- , Katzen- und Hundedecken<br />
gesondert reinigen,<br />
• Hygieneartikel wie Tampons und Monatsbinden,<br />
sowie Präservative und Kippen über separate Abfallbehälter<br />
in den Hausmüll geben.<br />
5. Störungen durch nicht abbaubaren<br />
(inerten) CSB<br />
Manche Abwasserinhaltsstoffe werden nicht abgebaut,<br />
verunreinigen das Abwasser und verlassen die<br />
Anlage, wie sie eingeleitet wurden. Hierzu gehören<br />
Stoffe wie<br />
• Medikamente,<br />
• Flüssigkeiten aus dem Bereich Hobby (Fotochemikalien,<br />
Farben und Lacke) und<br />
• aus dem Bereich Renovierung (Farben, Pinselreiniger,<br />
Bauchemikalien).<br />
* * * <strong>Die</strong>se Stoffe gehören nicht ins Abwasser.* * *<br />
Klarheit hierüber verschafft oft nur ein Abbauversuch<br />
nach der DIN EN ISO 9888 mit Aussagen über die Abbaugeschwindigkeit<br />
und die Höhe des inerten CSB.<br />
Grundsatz:<br />
Medikamentengebrauch beeinflusst nicht die Reinigungsleistung<br />
einer Kleinkläranlage hinsichtlich des<br />
CSB und des BSB 5<br />
. <strong>Die</strong>se Stoffe werden ohne Reinigung/<br />
Rückhaltung abgeleitet und belasten die <strong>Umwelt</strong>.<br />
6. Schlechte Schlammkoagulation<br />
Hierbei nimmt das Problem der Flockungsstörung<br />
ständig zu. Das Abwasser bleibt trotz Belüftung trüb,<br />
im Ablauf werden Mengen an suspendierten Bakterien<br />
festgestellt. <strong>Die</strong> Einhaltung der Grenzwertanforderungen<br />
ist trotz verschiedenster Ansätze nicht zu<br />
erreichen.<br />
Kennzeichen sind u. a.:<br />
• eine ungünstige Flockenstrukur (bei Belebtschlammverfahren),<br />
• schlechtes Absetzverhalten,<br />
• Schlammreste im Klarwasserüberstand in Schwebezustand,<br />
• zunehmende Trübung,<br />
• keine wesentliche Zunahme des BSB 5<br />
, jedoch<br />
linearer Anstieg des CSB mit der Trübung.<br />
61
Mögliche Ursache ist der Eintrag von verschiedensten<br />
oberflächenwirksamen Chemikalien.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
• Feststellung anhand der Messung der Sauerstoffganglinie<br />
in der Belebung über ca. 3 Tage,<br />
• Vermeiden des Eintrags, Einwirken auf das Betreiberverhalten.<br />
7. Fehlerhafte Belüftung<br />
Einige Systeme weisen keine ordnungsgemäße Belüftung<br />
auf. Mögliche Ursachen sind u. a.<br />
• werksseitige Ausstattung mit zu schwachen Belüfteraggregaten<br />
(Beispiel-Werbeslogan: „<strong>Die</strong> Anlage<br />
verbraucht sehr wenig Strom !“),<br />
• oft sind die Belüftungszeiten in den Steuergeräten<br />
nicht situationsgerecht eingestellt,<br />
• der Abtransport der schädlichen, beim Abbauprozess<br />
entstehenden Gase funktioniert nicht richtig,<br />
• oder aber die Aufwuchsflächenkörper sind werksseitig<br />
zu gering bemessen.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
• intensive technische Untersuchung durch die<br />
Wartungsfirma,<br />
• Miteinbeziehung der Herstellerfirma,<br />
• Ausnebeln der Anlage,<br />
• Wechsel des Systems.<br />
8. Vergiftungen der Biologie<br />
In manche Kläranlagen gelangen Stoffe, die die Biologie<br />
völlig abtöten (toxisch wirkende Substanzen). Als<br />
Quellen hierfür wurden Chemikalien ermittelt, die in<br />
Haus, Hof und Garten eingesetzt werden. Hierunter<br />
fallen u. a. Pflanzenschutzmittelreste aus Spritzbehältern,<br />
Anti-Pilz-Shampoos bei Pferden, Floh-Shampoos<br />
bei Hunden, Desinfektionsmittel aus Milchwirtschaften<br />
Merkmale sind:<br />
• starke, oft beißende Gerüche nach Chemikalien,<br />
• auffällige Verfärbungen im Abwasser.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
• nur völlig restentleerter Verbrauch,<br />
• Einleiten des Waschabwassers in Gülle/Jauchebehälter,<br />
• auswärtiges Waschen in geeigneter Weise,<br />
• Anlage neu in Betrieb nehmen, ggf. mit Impfschlamm.<br />
9. Fehlerhafte Schlammausfuhren<br />
Einige angeblich „qualifizierte“ Ausfuhrunternehmer<br />
und Selbstausfahrer „wissen nicht, was sie tun“. Der in<br />
den Anlagen anfallende Klärschlamm wird nach dem<br />
Motto „Rüssel rein - alles raus und gut !“ entsorgt. <strong>Die</strong>s<br />
ist nicht praxisgerecht und führt zu Störungen im Anlagenbetrieb.<br />
Lösungsmöglichkeiten:<br />
• Schulung und Einweisung der Mitarbeiter von<br />
Ausfuhrunternehmen in die jeweiligen Systeme,<br />
• Überwachung der Ausfuhrunternehmen und<br />
Selbstausfahrer durch die Gemeinde,<br />
• Fertigen schriftlicher Beschwerden an Gemeinden<br />
und Ausfuhrunternehmen, ggf. Regressforderungen<br />
einleiten,<br />
• Begleitung der Ausfuhren durch fachkundige<br />
Wartungsfirmen.<br />
10. Fehlerhafte Anbringung von Probenahme<br />
behältern<br />
Hierbei entstehen fehlerhafte Ergebnisse, da der Behälter<br />
bei der Anbringung im Nebenstrom häufig<br />
übermäßig verschmutzt und somit die Probenahmeergebnisse<br />
verfälscht.<br />
Lösungsansatz:<br />
• Behälter reinigen und im Hauptstrom anbringen<br />
62
11. Probleme durch N-Elimination<br />
Schwimmschlamm auf der Nachklärung kann zu massivem<br />
Schlammauftrieb führen, wenn gleichzeitig viel<br />
Nitrat und viele Fadenbakterien im Abwasser vorhanden<br />
sind. Es entstehen in der Nachklärung Stickstoffbläschen,<br />
die sich in der durch Fäden vernetzten Biomasse fangen<br />
und zu massivem Schlammauftrieb führen. Der Schlamm<br />
setzt sich nicht mehr ab. In der Analyse werden geringe<br />
Werte des CSB, Ammonium und Nitrat festgestellt.<br />
Möglichkeiten der Behebung:<br />
• Überprüfen und Einstellen der Belüftung.<br />
11.1 Störungen des pH-Wertes<br />
Hier entstehen durch bestimmte chemische (Nitrifikations-)<br />
Prozesse Störungen. Dabei wird Wasserhärte verbraucht<br />
und Säure wird freigesetzt. Der pH-Wert sinkt<br />
unter 6, bei pH-Werten von < 6,5 zerfallen die Bioflocken.<br />
<strong>Die</strong>ser Effekt liegt häufig vor bei weichem Wasser<br />
und gleichzeitig hohem Urinanteil (z. B. Schulen, Rastund<br />
Gaststätten sowie bei Veranstaltungsschüben).<br />
12. Fehlerhafte zwangsweise Herbeiführung<br />
von Abläufen bei Pflanzenanlagen<br />
Pflanzenanlagen steht in der wachstumsstarken Periode<br />
häufig nicht genug Abwasser zur Beprobung zur<br />
Verfügung, deshalb wird das Staurohr im Endschacht<br />
abgesenkt, um einen Zwangsablauf herbeizuführen.<br />
Es wird dabei „angefaultes“ und aufkonzentriertes Abwasser<br />
beprobt. Somit entsteht ein verfälschtes Bild.<br />
Lösungsansätze:<br />
• Schaffung einer ständig befüllten Probenahmemöglichkeit,<br />
• Verlegung der Wartungstermine in den Zeitraum<br />
März bis April sowie Oktober bis Dezember eines<br />
jeden Jahres.<br />
Möglichkeiten der Behebung:<br />
• Überprüfen und Einstellen der Belüftung.<br />
Anschrift der Verfasser:<br />
Ralf Niemann<br />
Rudolf Wallbaum<br />
Kreis Minden-Lübbecke<br />
Portastr. 13<br />
32423 Minden<br />
r.wallbaum@minden-luebbecke.de<br />
r.niemann@minden-luebbecke.de<br />
63
Qualitätsanforderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen<br />
Ralf Hilmer, DWA-Landesverband Nord<br />
1. Einleitung<br />
<strong>Die</strong>ser Beitrag befasst sich mit Qualitätsanforderungen<br />
für den Betrieb von Kleinkläranlagen. Neben der Darstellung<br />
der Entwicklung des Einsatzes von Kleinkläranlagen<br />
innerhalb der vergangenen 25 Jahre wird auf<br />
die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen, die erforderliche<br />
Fachkunde für die Wartung, den Einbau und<br />
die Sanierung dieser Anlagen eingegangen.<br />
Das in Norddeutschland fest etablierte Modell der Gütesicherung<br />
für die Wartung von Kleinkläranlagen der<br />
DWA wird in Verbindung mit den weiter steigenden<br />
Anforderungen bei der Zertifizierung von Wartungsfirmen<br />
dargestellt. Ausführungen zur Probenahme und<br />
zur Schlammspiegelmessung ergänzen diesen Bericht.<br />
2. Kleinkläranlagen im Wandel<br />
<strong>Die</strong> Bedeutung von Kleinkläranlagen hat mit der Erkenntnis,<br />
dass nicht jedes bewohnte Grundstück unter<br />
verhältnismäßigem Aufwand an die öffentliche Kanalisation<br />
angeschlossen werden kann, Ende der 80er<br />
Jahre enorm zugenommen. <strong>Die</strong> niedersächsische Wasserrechtsänderung<br />
in 1996 markierte den Höhepunkt<br />
dieser Entwicklung (§ 149 Abs. 4 NWG). Seitdem ist<br />
die Entscheidung, in welchen Gebieten das Abwasser<br />
über Kleinkläranlagen gereinigt werden muss, in die<br />
Hände der kommunalen Selbstverwaltung gelegt. <strong>Die</strong><br />
Novellierung des Landeswassergesetzes hat zur Folge,<br />
dass die Behandlung des Abwassers in Kleinkläranlagen<br />
eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit darstellt,<br />
weshalb von diesen Anlagen adäquate Reinigungsergebnisse<br />
erwartet werden müssen. In den letzten Jahren<br />
hat es in den meisten anderen Bundesländern ähnliche<br />
Entwicklungen gegeben, so dass für eine Vielzahl<br />
von Einwohnern davon ausgegangen werden kann,<br />
dass deren Abwasser dauerhaft mittels Kleinkläranlagen<br />
gereinigt wird. Aufgrund der nicht in jedem Bundesland<br />
sicheren Datenlage kann die aktuelle Anzahl<br />
der im Bundesgebiet tatsächlich vorhandenen Kleinkläranlagen<br />
nur abgeschätzt werden, wobei die Gesamtzahl<br />
von ca. 1,2 Mio. Anlagen plausibel erscheint.<br />
Zeitgleich mit der Legitimierung der Kleinkläranlagen<br />
als Dauerlösung hat die Entwicklung weiterer Verfahrenstechniken<br />
zur Abwasserreinigung mittels Kleinkläranlagen<br />
eingesetzt. Es entstand ein neuer Markt,<br />
dessen Angebot heute als unübersichtlich gilt. Bestand<br />
die typische Kleinkläranlage vor etwa 25 Jahren noch<br />
aus einer Mehrkammer-Ausfaulgrube mit Untergrundverrieselung,<br />
so etablierten sich innerhalb kurzer Zeit<br />
z. B. Rotationstauchkörper, getauchte Festbetten und<br />
bereits ab dem Jahr 2000 die heute dominierende SBR-<br />
Technik. Neben den neuen Verfahrenstechniken rückt<br />
nun immer mehr der Betrieb der Kleinkläranlagen ins<br />
Augenmerk. Dabei müssen die Ablaufergebnisse aus<br />
Kleinkläranlagen mindestens den Anforderungen des<br />
Anhanges 1 der Abwasserverordnung (BSB 5<br />
< 40 mg/l,<br />
CSB < 150 mg/l) entsprechen. <strong>Die</strong>se gelten als eingehalten,<br />
wenn die Kleinkläranlagen eine allgemeine<br />
bauaufsichtliche Zulassung besitzen und die Betreiber<br />
von Kleinkläranlagen sicherstellen, dass ihre Abwasseranlagen<br />
entsprechend den Zulassungen fachgerecht<br />
betrieben und gewartet werden. Da die Betreiber<br />
in der Regel selbst nicht fachkundig sind, müssen sie<br />
die Wartung i. A. einer fachkundigen Firma übertragen.<br />
<strong>Die</strong> Wartung muss dabei von einem Fachkundigen<br />
durchgeführt werden.<br />
Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass eine den<br />
hochwertigen Verfahrenstechniken qualitativ entsprechende<br />
Wartung von Kleinkläranlagen nicht überall<br />
gegeben ist, was dazu führen kann, dass Ablaufwerte<br />
überschritten werden. <strong>Die</strong> Anforderungen an die<br />
Qualifikation eines fachkundigen Wartungsmonteurs<br />
sind allerdings eindeutig definiert und sowohl von der<br />
LAWA (Empfehlung) als auch vom Niedersächsischen<br />
Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz (Erlass)<br />
bestätigt. An einigen Stellen scheint es allerdings<br />
noch an der Umsetzung dieser Anforderungen zu<br />
mangeln.<br />
Abb. 1: Erlangung der Fachkunde<br />
64
3. Zertifizierung von Wartungsunternehmen<br />
von Kleinkläranlagen<br />
Der harte Wettbewerb um Wartungsverträge hat trotz<br />
der einheitlichen Vorgaben aus den Normen und bauaufsichtlichen<br />
Zulassungen zu unterschiedlichen Qualitätsstandards<br />
in der Betriebsführung der Kleinkläranlagen<br />
geführt.<br />
Aus diesen Gründen verwundert es nicht, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
im Bereich des Betriebes<br />
von Kleinkläranlagen gefordert werden. Aus der Diskussion<br />
verschiedener Ideen und weiterer Modelle<br />
zur Qualitätssicherung des Betriebes von Kleinkläranlagen<br />
hat der DWA Landesverband Nord eine eigene<br />
Qualitätsrichtlinie entwickelt und bietet seit nunmehr<br />
9 Jahren ein freiwilliges System zur Gütesicherung der<br />
Wartung von Kleinkläranlagen an. <strong>Die</strong>ses Zertifizierungssystem<br />
wird seit einigen Jahren auch von den<br />
DWA Landesverbänden Sachsen/Thüringen, Nord-Ost,<br />
NRW und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland angeboten<br />
und ist somit beinahe bundesweit vertreten.<br />
Ehrgeiziges Ziel der Gütesicherung ist ein optimierter<br />
Betrieb der Kleinkläranlagen, der Gewässerbelastungen<br />
aufgrund von Betriebsstörungen weitestgehend<br />
vermeidet und durch konstant gute Ablaufqualitäten<br />
einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz, auch<br />
im häuslichen Bereich der Kleinkläranlagen, gewährleistet.<br />
<strong>Die</strong> Grundlagen des Systems bilden die Geschäftsordnung<br />
und der Prüfbogen.<br />
Abb. 2: <strong>Die</strong> Geschäftsordnung regelt den Ablauf der Zertifizierung<br />
3.1 Zertifizierungsausschuss<br />
Der Ausschuss entscheidet in allen grundsätzlichen<br />
fachlichen Belangen der Zertifizierung. Der Zertifizierungsausschuss<br />
benennt auf Vorschlag der Zertifizierungsstelle<br />
geeignete Experten.<br />
<strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle gibt dem Ausschuss einen<br />
jährlichen Bericht über erteilte und entzogene<br />
Zertifikate und sonstige wesentliche Änderungen aus<br />
dem Bereich der Zertifizierung.<br />
3.2 DWA-Experten<br />
<strong>Die</strong> DWA-Experten sind Fachleute in dem Bereich der<br />
Kleinkläranlagentechnik. Sie sind mindestens Diplom-<br />
Ingenieur der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft<br />
oder Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren<br />
Fachrichtung. Sie verfügen über langjährige<br />
Erfahrung im Bereich der Kleinkläranlagentechnik. Der<br />
Zertifizierungsausschuss benennt auf Vorschlag der<br />
Zertifizierungsstelle geeignete Experten.<br />
3.3 Prüfungsverfahren<br />
<strong>Die</strong> DWA-Experten stellen durch Unternehmensüberprüfungen<br />
vor Ort sowie auf Standorten gewarteter<br />
Kleinkläranlagen fest, ob das Unternehmen den Anforderungen<br />
des DWA-Prüfbogens entspricht. Der<br />
Umfang dieser Überprüfungen wird vom Zertifizierungsausschuss<br />
im Prüfbogen festgelegt und dem<br />
Antragsteller von der Zertifizierungsstelle schriftlich<br />
mitgeteilt. <strong>Die</strong> Experten berichten der Zertifizierungsstelle<br />
über das Ergebnis der Überprüfung unter Verwendung<br />
des Prüfbogens.<br />
In dem Prüfbogen können Auflagen, Bedingungen<br />
und Fristen vorgeschlagen werden. <strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle<br />
entscheidet über Vergabe bzw. Verweigerung<br />
des Zertifikats. Einem Unternehmen, das nicht<br />
alle Qualifikationskriterien erfüllt hat, kann die Gelegenheit<br />
zur erneuten Überprüfung (Wiederholungsprüfung)<br />
gegeben werden, wenn innerhalb eines halben<br />
Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung die<br />
beanstandeten Mängel nachweislich beseitigt sind.<br />
3.4 Geltungsdauer<br />
Das Zertifikat gilt für die Dauer von zwei Jahren vom<br />
Tag der Ausstellung an. Rechtzeitig, mindestens 3 Monate<br />
vor Ablauf der Gültigkeit, ist ein Antrag auf Verlängerung<br />
des Zertifikates an die Zertifizierungsstelle zu<br />
stellen. Ändert sich die fachliche Grundlage der Zertifizierung<br />
in Bezug auf die wesentlichen personellen oder<br />
ausrüstungstechnischen<br />
Anforderungen, so ist innerhalb<br />
einer Frist von<br />
6 Monaten nach in Kraft<br />
setzen der Änderung der<br />
Nachweis zu erbringen,<br />
dass die neuen Anforderungen<br />
erfüllt sind.<br />
65
3.5 Erlöschen des Zertifikats<br />
Das Zertifikat wird ungültig<br />
• nach Ablauf der Gültigkeit,<br />
• bei Nichterfüllung der mit der Ausstellung des<br />
Zertifikats verbundenen Auflagen, Bedingungen<br />
und Fristen,<br />
• bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen<br />
der Überprüfung oder einer Nachprüfung festgestellt<br />
wurden,<br />
• wenn nach Änderung einer fachlichen Grundlage<br />
der Zertifizierung in Bezug auf die wesentlichen<br />
personellen oder ausrüstungstechnischen Anforderungen<br />
nicht innerhalb von 6 Monaten der<br />
Nachweis zur Erfüllung der neuen Anforderungen<br />
erbracht wurde.<br />
Das Zertifikat ist nach Ablauf der Gültigkeit an die<br />
DWA-Zertifizierungsstelle zurückzugeben.<br />
3.6 Überprüfung<br />
<strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle prüft bei den zertifizierten<br />
Fachunternehmen mindestens einmal innerhalb<br />
von zwei Jahren, ob die Voraussetzungen, die zu einer<br />
Zertifizierung des Fachunternehmens geführt haben,<br />
noch in vollem Umfang vorliegen.<br />
3.7 Zurückziehung des Zertifikates<br />
Werden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikats<br />
erhebliche Mängel oder Verstöße gegen die gestellten<br />
Anforderungen an die Wartungsfirmen festgestellt<br />
und werden diese Mängel oder Verstöße nicht innerhalb<br />
angemessener Fristen behoben, kann das Zertifikat<br />
widerrufen werden. Über den Widerruf werden<br />
Betroffene und öffentliche Stellen in geeigneter Weise<br />
informiert.<br />
3.8 Vorteile des Systems für Wartungsfirmen/<br />
Behörden/Betreiber<br />
<strong>Die</strong> Gütesicherung bietet vielfältige Vorteile für alle<br />
Beteiligten. Der Betreiber einer Kleinkläranlage hat<br />
erstmals die Möglichkeit auch Qualitätsaspekte in die<br />
Auswahl einer Wartungsfirma einfließen zu lassen.<br />
Wartungsfirmen haben die Möglichkeit an einem praxisnahen<br />
und kostengünstigen Gütesicherungssystem<br />
teilzuhaben und damit die Chance, sich von Unternehmen<br />
abzugrenzen, die mangelhafte Wartungsarbeiten<br />
durchführen.<br />
<strong>Die</strong> Zertifizierung bietet Ihnen einen erheblichen Vorteil<br />
im Wettbewerb um die Anerkennung durch die<br />
zuständigen Behörden sowie bei der weiteren Akquisition<br />
von Wartungsverträgen.<br />
<strong>Die</strong> Überwachungsbehörden können größeres Vertrauen<br />
in extern gütegesicherte Firmen setzen, weiteren<br />
administrativen Aufwand vermeiden und sich bei<br />
der Überwachung von Kleinkläranlagen stärker auf die<br />
Anlagen konzentrieren, die durch nicht qualitätsgesicherte<br />
Unternehmen gewartet werden. Behörden können<br />
zum Abschluss von Wartungsverträgen auf zertifizierte<br />
Firmen verweisen und sind damit nicht mehr<br />
genötigt, eigene Listen mit Wartungsunternehmen zu<br />
führen. <strong>Die</strong> DWA Landesverbände pflegen auf ihren Internetseiten<br />
dafür die Listen der aktuell zertifizierten<br />
Unternehmen mit den dazugehörigen fachkundigen<br />
Wartungsmonteuren. Daneben existiert noch eine<br />
zentrale Datenbank, in der bundesweit nach gütegesicherten<br />
Wartungsfirmen gesucht werden kann.<br />
3.9 Erfahrungen<br />
Allein im DWA Landesverband Nord sind etwa 64 Wartungsfirmen<br />
Inhaber einer gültigen Zertifizierung<br />
durch die DWA. Bundesweit beteiligen sich annähernd<br />
200 Unternehmen an dem Gütesicherungssystem.<br />
Aufgrund der neuen Kleinkläranlagen-Verordnungen<br />
in den Bundesländern Hessen und Thüringen, die eine<br />
verpflichtende Zertifizierung durch die DWA vorsehen,<br />
kann mit einer großen Anzahl von Neuanträgen gerechnet<br />
werden. <strong>Die</strong> Aufnahme dieser Regelung in die Lan-<br />
Abb. 3: Übersicht zertifizierter Unternehmen im LV-Nord<br />
66
desverordnungen zeigt aber auch die große Akzeptanz<br />
des Systems bei den <strong>Umwelt</strong>ministerien der Länder.<br />
<strong>Die</strong> Erfahrungen aus Niedersachsen belegen, dass ein<br />
derartiges System auch ohne gesetzlichen Zwang sehr<br />
gut funktionieren kann, denn hier waren es vor allen<br />
Dingen die Wartungsfirmen selbst, die die Einführung<br />
eines Gütesicherungssystems gefordert haben, durch<br />
das eine Abgrenzung gegenüber Unternehmen mit<br />
mangelhafter Wartungsqualität erst möglich wurde.<br />
Abb. 5: Informationen zur Zertifizierung im Internet<br />
Abb. 4: Anzahl zertifizierter Unternehmen<br />
Heute hat sich das System fest etabliert, die Mehrzahl<br />
der größeren Wartungsfirmen wurde bereits überprüft,<br />
was den Druck auf die verbleibenden Wartungsfirmen<br />
weiter erhöht. Viele Landkreise führen keine Listen mit<br />
fachkundigen Wartungsmonteuren mehr, sondern<br />
verweisen auf die Liste der zertifizierten Unternehmen.<br />
Im Laufe der Jahre sind die Anforderungen des<br />
Prüfbogens immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse<br />
angepasst worden. So wurden z. B. die Anforderungen<br />
an die Schlammspiegelmessung spezifiziert<br />
und die Dokumentation zur Kalibrierung der<br />
Messgeräte eingefordert. <strong>Die</strong> Datensicherung wird<br />
überprüft sowie ein Soll/Ist-Vergleich zwischen Küvettenverbrauch<br />
und eingetragenen Messwerten<br />
durchgeführt. <strong>Die</strong> häufigsten Mängel liegen im Bereich<br />
nicht ausreichender Fachkunde der Wartungsmonteure,<br />
mangelhafter Schlammspiegelmessrohre<br />
und Problemen im Bereich der Betriebsanalytik.<br />
4. Probenahme bei Kleinkläranlagen<br />
<strong>Die</strong> Ablauf-Probenahme bei Kleinkläranlagen stellt<br />
für die staatliche Überwachung als auch für die Wartungsmonteure<br />
eine besondere Herausforderung dar.<br />
Häufig findet zum Zeitpunkt der Probenahme kein<br />
Ablauf von gereinigtem Abwasser statt, die Probenahmeeinrichtung<br />
ist nicht zugänglich bzw. einsehbar<br />
oder verschmutzt (Sielhaut oder abgetriebener Belebtschlamm).<br />
In der Regel ist eine Probenahme gemäß<br />
Abwasserverordnung mittels qualifizierter Stichprobe<br />
oder 2-Stunden-Mischprobe nicht möglich, was insbesondere<br />
in Bezug auf die Feststellung von Grenzwertüberschreitung<br />
durch die staatliche Überwachung,<br />
Fragen bezüglich der Rechtssicherheit von Anordnungen<br />
aufwerfen wird.<br />
Vor allem den Wartungsmonteuren bleibt es überlassen,<br />
wie sie mit dieser unbefriedigenden Situation in<br />
der Praxis umgehen. In der Regel wird versucht direkt<br />
aus der Probenahmeeinrichtung vorsichtig zu pipettieren<br />
ohne dabei den Aufwuchs von Mikroorganismen<br />
an den Wandungen abzulösen oder Belebtschlammpartikel<br />
anzusaugen. Eine weitere Möglichkeit stellt<br />
das Dekantieren im Imhofftrichter dar.<br />
Einem Vergleich mit der Probenahme durch ein akkreditiertes<br />
Labor kann diese Vorgehensweise nicht<br />
standhalten, da gemäß DIN zunächst homogenisiert<br />
und dann pipettiert werden müsste, was in den meis-<br />
67
ten Fällen zu erheblich schlechteren Ablaufwerten führen<br />
wird.<br />
Wünschenswert ist hier die Einbeziehung der Probenahmeeinrichtung<br />
(Flasche, geschlossenes T-Stück<br />
usw.) in die Prüfung der Anlagen auf den zugelassenen<br />
Prüffeldern unter realistischen Bedingungen (2/a Reinigung),<br />
alternativ die Forderung eines ordnungsgemäßen<br />
Probenahmeschachtes.<br />
Fußventilen eingesetzt. <strong>Die</strong> Durchmesser der Rohre<br />
variieren zwischen etwa DN 35 und DN 65, auch die<br />
Fußventile unterscheiden sich zum Teil stark. Es werden<br />
Kugelhähne und verschiedene Rückschlagklappen<br />
eingesetzt, die den Querschnitt des Rohres unterschiedlich<br />
stark einengen.<br />
Elektronische Messgeräte/Trübungssonden werden<br />
nur sehr vereinzelt eingesetzt.<br />
5. Schlammspiegelmessung, Schlammanfall<br />
und -beschaffenheit<br />
<strong>Die</strong> Schlammspiegelmessung bei Kleinkläranlagen bildet<br />
einen wichtigen Baustein zum sicheren Betrieb der<br />
Anlagen, der bisher jedoch kaum untersucht wurde.<br />
Bei der Literaturrecherche bezüglich des Schlammanfalls<br />
bei Kleinkläranlagen stößt man auf das Arbeitsblatt<br />
DWA-A 280 „Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen<br />
in kommunalen Kläranlagen“. Im Arbeitsblatt<br />
A 280 werden 1 m 3 Fäkalschlamm/E*a bei einer organischen<br />
Belastung CSB homogenisiert von 15.000 mg/l<br />
als Mittelwert benannt. <strong>Die</strong> Herstellervereinigung des<br />
BDZ nennt in ihrer Betriebskosten-Broschüre z. B. für<br />
SBR-Anlagen einen Wert von 0,6 m³/E*a. Bei der Durchsicht<br />
von aktuellen bauaufsichtlichen Zulassungen für<br />
SBR Anlagen wird deutlich, dass die in der DIN 4261<br />
Teil 1 und im DWA-M 221 aufgeführten Mindestvolumina<br />
für Vorklärungen bei SBR-Anlagen weit unterschritten<br />
werden. So findet man in der Praxis bei vielen<br />
Herstellern sogenannte Grobstoffabscheidungen,<br />
die bei 4 E teilweise nur noch ein Volumen von 1m³<br />
aufweisen. Eine Entwicklung die aufgrund der kurzen<br />
Entleerungsintervalle stark zu Lasten der Betriebskosten<br />
geht, sich aber auch negativ auf die Betriebsstabilität<br />
der Anlagen auswirken wird. Zusätzlich kann es in<br />
Verbindung mit der hohen organischen Belastung, die<br />
abtreibender Schlamm aus der Vorklärung aufweist, zu<br />
erheblicher Überlastung der Belebungsstufe kommen.<br />
5.1 Untersuchungen<br />
Um zur Methodik und zur Genauigkeit von Schlammspiegelmessungen<br />
zukünftig genauere Aussagen<br />
treffen zu können hat der DWA Landesverband Nord<br />
im Jahr 2011 eine Diplomarbeit zum Thema „Untersuchung<br />
und Vergleich verschiedener Messvarianten<br />
zur Ermittlung des Schlammpegels in Absetzbecken<br />
von Kleinkläranlagen und dessen Einfluss auf den Wirkungsgrad<br />
der Absetzstufe“ an der Ostfalia Hochschule<br />
in Suderburg initiiert.<br />
In der Praxis werden zur Bestimmung des Schlammspiegels<br />
in der Regel Messrohre mit verschiedenen<br />
Abb. 6: Schlammspiegelmessrohre mit unterschiedlichen<br />
Durchmessern und Verschlussarten<br />
Abb. 7: Trübungssonde als Eigenbauvariante<br />
68
Im Rahmen der Diplomarbeit wurden verschiedene<br />
Messrohre und Fußventile auf ihre Messgenauigkeit<br />
getestet und mit Ergebnissen von Trübungssonden<br />
verglichen. Dazu wurde ein halbtechnischer Versuchsaufbau<br />
genutzt, der die eindeutige Erkennbarkeit des<br />
„wahren“ Schlammspiegels ermöglichte.<br />
Abb. 8: Versuchsaufbau auf der Kläranlage Lüneburg<br />
5.2 Ergebnisse<br />
<strong>Die</strong> Genauigkeit der Messungen mit den Schlammspiegelrohren<br />
hat sich als sehr stark abhängig von der<br />
Eintauchgeschwindigkeit des Rohres in die Schlammphase<br />
gezeigt. Je geringer der Rohrquerschnitt und<br />
je stärker die Querschnittsreduzierung des Fußventils,<br />
desto stärker ist dieser Effekt ausgebildet. Insbesondere<br />
bei sehr langsamen Eintauchgeschwindigkeiten<br />
werden erheblich niedrigere Schlammspiegel gemessen<br />
als tatsächlich vorhanden. Ausschließlich das<br />
Messrohr mit dem größten Durchmesser (DN 63) und<br />
dem Kugelhahn ohne Querschnittsverengung scheint<br />
hier ausreichend plausible Werte bei verschiedenen<br />
Eintauchgeschwindigkeiten zu ermöglichen.<br />
<strong>Die</strong> Untersuchungen zu den verschiedenen Trübungssonden<br />
erbrachten dagegen völlig andere Erkenntnisse.<br />
Sämtliche Sonden (auch der Eigenbau) funktionierten<br />
unabhängig von der Eintauchgeschwindigkeit und<br />
der Konsistenz des Schlammes absolut einwandfrei.<br />
Alle Messungen gaben den vorhandenen Schlammspiegel<br />
beinahe zentimetergenau wieder.<br />
5.2 Schlussfolgerungen<br />
<strong>Die</strong> im Rahmen der Wartung von Kleinkläranlagen<br />
durchzuführende Schlammspiegelmessung ist eine<br />
äußerst wichtige Tätigkeit, die entscheidenden Einfluss<br />
auf den weiteren Betrieb der Anlage hat.<br />
<strong>Die</strong> durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt,<br />
dass die übliche Messung mittels Schlammspiegelrohr<br />
extrem stark von der Eintauchgeschwindigkeit als<br />
auch vom Durchmesser des Rohres sowie der Bauweise<br />
des Fußventils abhängig ist.<br />
Auf Rohre < DN 50 sollte zukünftig verzichtet werden<br />
und bei der Auswahl des Verschlussventils auf freien<br />
Durchgang geachtet werden (z. B. Kugelhahn), insbesondere<br />
der Einfluss der Eintauchgeschwindigkeit ist<br />
bei der Bewertung der Messergebnisse zu berücksichtigen.<br />
<strong>Die</strong> weitaus exaktere Verfahrensweise zur Bestimmung<br />
des Schlammspiegels scheint allerdings die Messung<br />
mittels Trübungssonde zu sein. Hier sollte es zukünftig<br />
möglich sein, auch kostengünstige Varianten (siehe<br />
Abbildung 7) zu entwickeln, um die notwendige Akzeptanz<br />
bei den Wartungsfirmen herzustellen.<br />
6. Fachkunde für den Einbau, die Sanierung<br />
und Nachrüstung von Kleinkläranlagen<br />
Abb. 9: Sichtfenster im Versuchsbehälter<br />
Bisher existieren keine gesetzlichen Fachkundeanforderungen<br />
für den Bereich Neubau, Nachrüstung und<br />
Sanierung von Kleinkläranlagen. Von allen fachlich<br />
69
Beteiligten wird für diesen Bereich jedoch dringender<br />
Handlungsbedarf für die Einführung einer Mindestqualifikation<br />
gesehen, da auch die beste Wartung<br />
Fehler, die beim Einbau gemacht wurden, kaum noch<br />
kompensieren kann. Innerhalb einer Arbeitsgruppe<br />
von BDZ und DWA wurden deshalb Anforderungen<br />
an Fachkundige definiert und daraus ein Schulungsprogramm<br />
erarbeitet, das nun bundesweit umgesetzt<br />
werden soll.<br />
7. Fazit<br />
Um einen optimierten Betrieb von Kleinkläranlagen zu<br />
erreichen, bedarf es noch einiger Anstrengungen.<br />
Verbesserungspotentiale finden sich unter Anderem<br />
bei:<br />
• der konsequenten Umsetzung der Anforderungen<br />
an fachkundige Wartung, Einbau und Nachrüstung<br />
von Kleinkläranlagen,<br />
• der möglichst flächendeckenden Zertifizierung<br />
von Wartungsunternehmen,<br />
DWA (2012): Merkblatt DWA-M 221 „Grundsätze für<br />
Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen mit<br />
aerober biologischer Reinigungsstufe“, Hennef<br />
Straub, A.; Bulle, H.; Röske, I. (2011): Verfahrenstechnisch-biologische<br />
Aspekte bei der Auswahl und beim<br />
Betrieb von Kleinkläranlagen, Korrespondenz Abwasser,<br />
Abfall, 58. Jahrgang, Nr. 1, S.50-55<br />
Schreiber, O.; Srugis, F. (2011): Untersuchung und Vergleich<br />
verschiedener Messvarianten zur Ermittlung des<br />
Schlammpegels in Absetzbecken von Kleinkläranlagen<br />
und dessen Einfluss auf den Wirkungsgrad der Absetzstufe,<br />
Diplomarbeit, Ostfalia Hochschule, Suderburg<br />
Anschrift des Verfassers:<br />
Ralf Hilmer<br />
DWA Landesverband Nord<br />
Am Flugplatz 16<br />
31137 Hildesheim<br />
hilmer@dwa-nord.de<br />
• der Optimierung von Probenahme - Möglichkeiten<br />
bei Kleinkläranlagen,<br />
• der Vermeidung von „Miniatur“-Vorklärungen,<br />
• der Verbesserung der Schlammspiegelmessung.<br />
Literatur<br />
NWG (2010): Niedersächsisches Wassergesetz in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2010<br />
(Nds. GVBl. S. 64; geändert durch Verordnung vom<br />
22.06.2010 (Nds. GVBl. S. 258))<br />
AbwV (2004): Verordnung über Anforderungen an das<br />
Einleiten von Abwasser in Gewässer, Abwasserverordnung<br />
des Bundes (AbwV) vom 17.06.2004 (BGBl. I Nr.<br />
28 vom 22.06.2004 S. 1108; ber. 2004 S. 2625; geändert<br />
BGBl. vom 31.07.2009, S. 2585)<br />
Finke, G. (2001): Kleinkläranlagen, Technik, Recht, Planung,<br />
Ausführung, Wartung, Hildesheim<br />
von Felde, K.; Burmester, M. (2001): Betrieb und Überwachung<br />
von Kleinkläranlagen, Schriftenreihe der<br />
<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N., Heft 42, Hannover<br />
Otto, U. (2000): Entwicklungen beim Einsatz von Kleinkläranlagen,<br />
Dissertation an der RWTH Aachen, Band<br />
175 der Buchreihe „Gewässerschutz-Wasser-Abwasser“<br />
(GWA), S. 29ff und S. 106ff, Aachen<br />
70
Erfahrungen mit dem neuen DiWa5<br />
Kathrin Panckow, <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. und Volker Behrens, Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />
1. Allgemeiner Hintergrund in Niedersachsen<br />
In Niedersachsen gibt es ungefähr 150.000 Kleinkläranlagen,<br />
in denen das Abwasser von geschätzt knapp<br />
500.000 Einwohnern gereinigt wird.<br />
Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht<br />
auf den Nutzungsberechtigten der Grundstücke ist dieser<br />
verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb der Anlage<br />
mit Ausnahme der Durchführung der Fäkalschlammabfuhr,<br />
für die die Gemeinde verantwortlich ist.<br />
Der Betreiber hat die Anforderungen entsprechend<br />
der Abwasserverordnung bzw. der wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis einzuhalten sowie einen den allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechenden Betrieb<br />
seiner Kleinkläranlage zu realisieren. Ein den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik entsprechender Betrieb<br />
einer Kleinkläranlage umfasst eine Eigenkontrolle<br />
durch den Betreiber oder durch eine von ihm beauftragte<br />
sachkundige Person sowie eine Wartung durch<br />
Fachkundige. Der Umfang der Arbeiten wird in den allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassungen festgelegt.<br />
Auch in den wasserrechtlichen Einleitungserlaubnissen<br />
können Anforderungen an den Betrieb formuliert sein.<br />
<strong>Die</strong> Gemeinde ist für die Räumung, Beseitigung und<br />
Verwertung des Fäkalschlammes zuständig. Regelungen<br />
zur Fäkalschlammabfuhr werden in der DIN 4261<br />
Teil 1 (Oktober 2010) getroffen.<br />
Bei größeren Mängeln sind Instandsetzungsarbeiten<br />
an der Kleinkläranlage umzusetzen. <strong>Die</strong> zuständigen<br />
Fachbehörden (Untere Wasserbehörde) haben die<br />
Überwachung des Betriebs von Kleinkläranlagen und<br />
die Gewässeraufsicht zu leisten.<br />
<strong>Die</strong> Probleme beim Betrieb und der Überwachung von<br />
Kleinkläranlagen betreffen insbesondere<br />
• die geringe oder fehlende Eigenkontrolle durch<br />
den Kleinkläranlagenbetreiber,<br />
• die Durchsetzung und das Nachhalten einer fachkundigen<br />
Wartung,<br />
• die Umsetzung einer bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr<br />
(Anpassung der Gebührensatzung;<br />
Organisation des Zusammenspiels von<br />
Wartungsfirma, Gemeinde und Abfuhrunternehmen;<br />
Schwierigkeiten bei der Ermittlung der voraussichtlich<br />
anfallenden Fäkalschlammmenge bei<br />
der Ausschreibung) sowie<br />
• die Überwachung der Bau- und Betriebsphase von<br />
Kleinkläranlagen durch die zuständigen Fachbehörden.<br />
*Nutzungsberechtigter = Nutzungsberechtigter des Grundstücks<br />
Abb. 1: Säulen des Kleinkläranlagenbetriebs in Niedersachsen<br />
71
Mängel im Kleinkläranlagenbetrieb können die Funktionsfähigkeit<br />
der <strong>KKA</strong> beeinträchtigen und in der Folge<br />
zu Gewässerbelastungen und Kosten für den Betreiber<br />
führen.<br />
Zahlreiche Untersuchungen bestätigen, dass die Leistungsfähigkeit<br />
von Kleinkläranlagen in der Praxis häufig<br />
hinter ihrem Potenzial zurückbleibt, weil Kleinkläranlagen<br />
nicht ordnungsgemäß betrieben werden.<br />
Um diesen Defiziten beim Betrieb und der Überwachung<br />
von Kleinkläranlagen zu begegnen, gibt es verschiedene<br />
Ansätze.<br />
Wichtig ist es, dass die Beteiligten über ihre Verantwortlichkeiten<br />
und Aufgaben gut informiert sind. Der<br />
Überwachung und damit der Aufgabe der Unteren<br />
Wasserbehörde kommt eine Schlüsselfunktion zu, da<br />
sie durch ihre Tätigkeit die „Standards in der Praxis“<br />
festlegen und durchsetzen. Hierzu sind ebenfalls Wissen<br />
und effizientes Handeln erforderlich. Ansätze, die<br />
in Niedersachsen zur Verbesserung des Kleinkläranlagenbetriebs<br />
bereits verfolgt bzw. angefangen wurden,<br />
sind u. a.<br />
• die Entwicklung eines digitalen Wartungsprotokolls,<br />
um das Zusammenspiel aller Beteiligten<br />
beim Betrieb von Kleinkläranlagen effizienter zu<br />
gestalten und die Überwachung zu erleichtern,<br />
• die Zertifizierung von Wartungsfirmen als Möglichkeit<br />
der internen Qualitätssicherung,<br />
• die Festlegung von einheitlichen Mindeststandards<br />
für die Ausbildung von Fachpersonal für die<br />
Wartung von Kleinkläranlagen (Erlass) sowie<br />
• die Beratung und Information durch Seminare, Erfahrungsaustausche,<br />
regionale und überregionale<br />
Informationsveranstaltungen und Broschüren.<br />
2. <strong>Die</strong> Software DiWa –digitales Wartungsprotokoll<br />
von Kleinkläranlagen<br />
Bereits seit dem Jahr 2000 hat die U.A.N. im Rahmen des<br />
mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums<br />
für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz durchgeführten<br />
Projektes „Abwasser-InfoBörse“ an der Verbesserung<br />
des Kleinkläranlagenbetriebs in Niedersachsen<br />
mit allen beteiligten Institutionen gearbeitet. Hieraus ist<br />
im ersten Schritt eine Software auf Access-Basis entstanden,<br />
die dann im August 2004 durch die Software DiWa<br />
abgelöst wurde. Durch konsequente Weiterentwicklung<br />
unter Einbeziehung von Anwenderwünschen konnte<br />
die Software nach und nach den Bedürfnissen immer<br />
besser angepasst und verbessert werden. <strong>Die</strong> neueste<br />
Programmversion DiWa5, die seit Anfang 2012 auf dem<br />
Markt ist, ist in zwei Ausführungen erhältlich.<br />
Abb. 2: DiWa-Bausteine<br />
Mit DiWa5-W (ehemals DiWa4) wird den Wartungsfirmen<br />
eine digitale Datenverarbeitung und -weitergabe<br />
der bei der Wartung ermittelten Daten ermöglicht. Mit<br />
DiWa5-K (ehemals DiWaKom4) können Gemeinden,<br />
Verbände und Untere Wasserbehörden digitale Wartungsdaten<br />
empfangen sowie zielgerichtet auswerten<br />
und verarbeiten.<br />
2.1 Einsatz von DiWa in Deutschland<br />
In der Zwischenzeit wird die Software nicht nur in<br />
Niedersachsen, sondern bundesweit mit Erfolg von<br />
Wartungsfirmen, Gemeinden, Verbänden und Unteren<br />
Wasserbehörden eingesetzt.<br />
Das Bundesland Thüringen hat inzwischen als erstes<br />
Bundesland in seiner Kleinkläranlagenverordnung<br />
die DiWa-Schnittstelle für den Datenaustausch vorgeschrieben.<br />
In Niedersachsen sind alle Gemeinden und Unteren<br />
Wasserbehörden mit DiWaKom4 ausgestattet worden,<br />
so dass eine Datenübernahme aus DiWa5-W bzw.<br />
DiWa4 grundsätzlich überall gesichert ist.<br />
Viele Untere Wasserbehörden mit vielen Kleinkläranlagen<br />
und wenige Gemeinden haben sich individuelle<br />
Schnittstellen zu ihrer internen Verwaltungssoftware<br />
programmieren lassen, um die zahlreichen Wartungsprotokolle<br />
verwalten, auslesen und in ihre bestehende<br />
Datenbank integrieren zu können.<br />
Derzeit arbeiten mehr als 400 Wartungsfirmen mit der<br />
Software DiWa4 bzw. DiWa5-W. <strong>Die</strong> Software DiWaKom<br />
bzw. DiWa5-K kommt auf kommunaler Ebene in den<br />
Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,<br />
72
Thüringen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern<br />
zum Einsatz.<br />
<strong>Die</strong> nachfolgende Abbildung zeigt die aktuellen Preise<br />
zum Erwerb der Software DiWa5-W bzw. DiWa5-K.<br />
DiWa5-W Vollversion Upgrade<br />
Einzelplatzversion 545,00 € 150,00 €<br />
Miniversion (max. 15 Anlagen) 185,00 € -<br />
Mehrplatzversion (bis zu 3 Nutzer) 1.270,00 € 300,00 €<br />
zusätzlicher Nutzer 300,00 € *<br />
Offline-Betrieb („Nutzung vor Ort“) 345,00 € *<br />
Zusatzdatenbank (Mandantenfunktion)<br />
300,00 € 300,00 €<br />
DiWa5-K Vollversion Upgrade<br />
Mehrplatzversion (bis zu 10 Nutzer) 289,00 € 150,00 €<br />
zusätzlicher Nutzer kostenlos kostenlos<br />
Offline-Betrieb („Nutzung vor Ort“) 345,00 € 345,00 €<br />
Zusatzdatenbank (Mandantenfunktion)<br />
160,00 € 160,00 €<br />
* Es erfolgt eine Verrechnung mit dem bereits gezahlten DiWa4-Preis.<br />
Abb. 3: DiWa5-Preisliste<br />
2.2 Informationsfluss und Schnittstelle<br />
Um einen reibungslosen Kleinkläranlagenbetrieb zu<br />
gewährleisten, ist ein guter Informationsfluss zwischen<br />
allen Beteiligten Voraussetzung.<br />
Durch die digitale Datenweitergabe von Informationen<br />
in einem abgestimmten einheitlichen Format<br />
(Schnittstelle) kann der Informationsfluss zwischen<br />
den Beteiligten optimiert werden.<br />
Durch die Vereinbarung von einheitlichen Schnittstellen<br />
auch über Bundesländergrenzen hinweg können<br />
sich alle Beteiligten beim Betrieb, der Wartung, der<br />
Kontrolle und der Überwachung von Kleinkläranlagen<br />
auf diese Schnittstellen bei ihrer Softwarelösung einstellen.<br />
Das Format, mit dem die Daten aus DiWa an die Gemeinden,<br />
Verbände und Unteren Wasserbehörden<br />
exportiert werden, ist in einer Schnittstellenbeschreibung<br />
festgelegt. <strong>Die</strong> Schnittstelle ist ein mit allen<br />
beim Betrieb von Kleinkläranlagen Beteiligten abgestimmtes<br />
Informationsangebot, aus dem die Unteren<br />
Wasserbehörden, Gemeinden und Verbände die zur<br />
Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben erforderlichen<br />
Informationen auslesen können. Sie beinhaltet Informationen<br />
über den Zustand, die Ablaufwerte und die<br />
Wartung der Anlage sowie Anlagenstammdaten, die<br />
zur Überwachung des Betriebs von Kleinkläranlagen<br />
und zur Organisation der Fäkalschlammabfuhr erforderlich<br />
sind. <strong>Die</strong> Schnittstellenbeschreibungen können<br />
kostenlos bei der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong><br />
U.A.N. angefordert werden.<br />
3. Zusammenfassung<br />
Eine gute Kommunikation und ein gut funktionierender<br />
Datenaustausch beim Betrieb von Kleinkläranlagen,<br />
wie er durch die digitalen Wartungsprotokolle<br />
sichergestellt wird, tragen wesentlich dazu bei, den<br />
ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen und<br />
deren effiziente Überwachung zu gewährleisten. Des<br />
Untere Wasserbehörde<br />
Wartungsprotokoll- und<br />
Anlagenstammdaten<br />
Fachkundiger<br />
für<br />
Wartung<br />
Wartungsvertrag<br />
Betreiber<br />
<strong>KKA</strong><br />
Gemeinde, Verband<br />
Wartungsprotokoll- und<br />
Anlagenstammdaten<br />
Abb. 4: Informationsfluss<br />
73
Weiteren bieten die bereits erfassten Daten aus dem<br />
Wartungsbericht die Möglichkeit, komfortabel ein digitales<br />
Kleinkläranlagenkataster aufzubauen oder ein<br />
bestehendes Kataster inhaltlich abzugleichen.<br />
Das Interesse an der Produktreihe DiWa geht inzwischen<br />
weit über Niedersachsen hinaus.<br />
Das Bundesland Thüringen hat als erstes Bundesland<br />
die DiWa-Schnittstelle in ihrer Kleinkläranlagenverordnung<br />
festgeschrieben. <strong>Die</strong> stetig steigenden Verkaufszahlen<br />
spiegeln auch das zunehmende Interesse<br />
an einem digitalen Austausch von Kleinkläranlagenwartungsprotokollen<br />
in den anderen Bundesländern<br />
wider. Der Bedarf an digitaler Datenverarbeitung und<br />
-übermittlung bei der Wartung und dem Betrieb von<br />
Kleinkläranlagen ist vorhanden und wird voraussichtlich<br />
zukünftig weiter ansteigen.<br />
Wir als <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. werden auch<br />
in Zukunft die Einführung von DiWa begleiten und die<br />
Weiterentwicklung des Programms vorantreiben, um<br />
die Erstellung und Übertragung von Wartungsprotokollen<br />
so komfortabel wie möglich zu gestalten. Denn<br />
der gut funktionierende Austausch von Wartungsdaten<br />
zwischen den Beteiligten hilft, den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb einer Kleinkläranlage sicherzustellen und ist somit<br />
letztendlich ein Beitrag zum Gewässerschutz.<br />
Weitere Informationen zur Software, eine Demo-Version<br />
bzw. die Möglichkeit der Kontaktaufnahme finden<br />
Sie auf der Internetseite www.diwa5.de.<br />
Anschrift der Verfasser:<br />
Kathrin Panckow<br />
<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
Arnswaldtstr. 28<br />
30159 Hannover<br />
panckow@uan.de<br />
Volker Behrens<br />
Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />
Heimfelder Str. 53<br />
21075 Hamburg<br />
volker.behrens@ing-behrens.de<br />
Dezentrale Abwasser-Reinigung.<br />
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Schonen Sie die <strong>Umwelt</strong> und Ihr Portemonnaie mit den vollbiologischen Betonbehälter-Kleinkläranlagen<br />
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74
Überwachung von 150.000 Kleinkläranlagen in Niedersachsen, aber wie?<br />
Manuel Wehr, Landkreis Nienburg<br />
1. Einführung<br />
Dezentrale Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen<br />
nach den Regeln der Technik gehört zu den<br />
wichtigen Gewässerschutzthemen, die seit Mitte der<br />
achtziger Jahre zunehmend mehr in das Bewusstsein<br />
der Öffentlichkeit, in die Verantwortung der Bürger<br />
und Gemeinden und in den Überwachungsalltag der<br />
Wasserbehörden getreten sind. Der Niedersächsische<br />
Abwasserrahmenplan und zentrale Abwasserbeseitigungskonzepte<br />
der Gemeinden sahen frühzeitig vor,<br />
dass gerade in ländlichen Räumen unter Beachtung<br />
von wirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen<br />
ein nicht unwesentlicher Anteil an Gebieten aus Sicht<br />
eines wirksamen Gewässerschutzes mit Kleinkläranlagen<br />
mit biologischer Nachbehandlung auszustatten ist.<br />
Der erste Niedersächsische <strong>Umwelt</strong>minister Dr. Werner<br />
Remmers hatte dazu in einer Informationsbroschüre<br />
von 1989 in seinem Vorwort herausgestellt:<br />
„Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung lässt sich<br />
am ehesten durch zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
erreichen,….zu dessen Ausbau die Landesregierung ein<br />
Finanzvolumen über 4 Milliarden DM über 10 Jahre bereitstellt…..Anderseits<br />
ist es nicht zwingend, auch den letzten<br />
Einödbauern an eine zentrale Anlage anzuschließen.“<br />
Das hörte sich vor 25 Jahren noch nach einem einfachen<br />
Verfahren mit wenigen Einzelfällen an. <strong>Die</strong><br />
Erfahrungen mit den folgenden Novellen des Niedersächsischen<br />
Wassergesetzes (NWG), der Abwasserverordnung,<br />
des Abwasserabgabenrechtes sowie des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes, einer Vielzahl von Umsetzungserlassen,<br />
Änderungen der Technischen Regelwerke<br />
(z. B. DIN 4261 Teil 1, DIN EN 12566-3, DWA-A<br />
262) und besorgter, teils wirtschaftlich begründeter<br />
Nachfragen der betroffenen Bürger hatten den zuständigen<br />
niedersächsischen Wasserbehörden bald aufgezeigt,<br />
dass genannte Gewässerschutzziel nicht innerhalb<br />
kurzer Zeiträume zu erledigen sein wird.<br />
Als Beispiel für die letzte Gesetzesänderung mit wesentlichem<br />
Einfluss auf den Stand der Technik für<br />
Kleinkläranlagen ist hier insbesondere die Änderung<br />
der Abwasserverordnung vom 01.08.2002 zu nennen,<br />
die in Verbindung mit der Neufassung der DIN 4261<br />
Teil 1 (Kleinkläranlagen ohne technische Abwasserbelüftung)<br />
zu Unzulässigkeit der Untergrundverrieselung<br />
und des Sickerschachts geführt hat. Weiter betrieben<br />
werden durften bisher nur noch vorhandene Kleinkläranlagen<br />
mit „Bestandsschutz“ über maximal 15 Jahre<br />
(im Sinne des § 96 Abs. 6 NWG). Eine Technik, die zu Dr.<br />
Remmers Zeiten noch als biologisches Verfahren anerkannt<br />
war, musste durch Neubau einer biologischen<br />
Reinigungsstufe (z. B. Belebungsanlagen) innerhalb<br />
von angemessenen Fristen durch die Bürger angepasst<br />
werden. Wenn diese ihrer eigenen Verpflichtung nicht<br />
selbständig nachkamen, mussten die Wasserbehörden<br />
entsprechende Verwaltungsverfahren durchführen.<br />
<strong>Die</strong> Aufgabenauslastungen der Teams in den Wasserbehörden<br />
war damit über Jahre mehr als gesichert<br />
und ist nach den Erfahrungen einiger niedersächsischer<br />
Landkreise auch durch die Novelle des NWG von<br />
27.07.2007 zum Anzeigeverfahren für Kleinkläranlagen<br />
mit bauaufsichtlicher Zulassung (§ 96 Abs. 6 NWG)<br />
nicht geringer geworden.<br />
Eine gute Übersicht, wie die Anzahl der Kleinkläranlagen<br />
und der Umsetzungsstand der Anpassungsmaßnahmen<br />
zum Stand der Technik in Niedersachsen ist,<br />
ergibt sich aus der nachfolgenden Abbildung.<br />
4.608<br />
Grafschaft<br />
Bentheim<br />
11.877<br />
Aurich<br />
264<br />
Stadt Emden<br />
6.791<br />
Leer<br />
9.800<br />
Emsland<br />
6.965<br />
Wittmund<br />
14.200<br />
Osnabrück<br />
363<br />
Stadt Wilhelmshaven<br />
3.848<br />
Vechta<br />
13.398<br />
Cuxhaven<br />
220<br />
Stadt Osnabrück<br />
5.585<br />
<strong>Die</strong>pholz<br />
Anzahl der Kleinkläranlagen<br />
in den Landkreisen und kreisfreien Städten:<br />
< 1.000<br />
1.001 - 5.000<br />
5.001 - 10.000<br />
> 10.000<br />
761<br />
Verden<br />
5.4<strong>38</strong><br />
Nienburg<br />
4.900<br />
Stade<br />
4.705<br />
Rotenburg<br />
7.500<br />
Harburg<br />
377<br />
Northeim<br />
750<br />
Celle<br />
-<br />
Göttingen<br />
1.547<br />
Lüneburg<br />
1.502<br />
Uelzen<br />
174<br />
Goslar<br />
1.035<br />
Gifhorn<br />
5.825<br />
Lüchow-<br />
Dannenberg<br />
776<br />
78<br />
Region Hannover<br />
Stadt Wolfsburg<br />
102<br />
327<br />
Peine 24<br />
Schaumburg<br />
257<br />
Stadt Helmstedt<br />
Braunschweig<br />
261<br />
128<br />
Wolfenbüttel<br />
Hameln-<br />
247<br />
62<br />
Pyrmont Hildesheim Stadt Salzgitter<br />
220<br />
Holzminden<br />
134<br />
Osterode<br />
am Harz<br />
<strong>Die</strong> Daten wurden anlässlich einer Umfrage des Niedersächsischen<br />
Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und<br />
Klimaschutz (MU) bei den Unteren Wasserbehörden er-<br />
1.199<br />
Soltau-<br />
Fallingbostel<br />
4.850<br />
Friesland<br />
6.500<br />
Wesermarsch<br />
1.858<br />
3.551<br />
Ammerland<br />
Osterholz<br />
239<br />
Stadt Oldenburg<br />
233<br />
6.300<br />
Delmenhorst<br />
Oldenburg<br />
7.792<br />
Cloppenburg<br />
Abb. 1: Anzahl an Kleinkläranlagen in den Landkreisen und<br />
kreisfreien Städten Niedersachsens (Grafik: U.A.N., 2012)<br />
75
mittelt (Stand: 31.12.2009) und zeigen anschaulich die<br />
Verteilung der Anzahl der Anlagen mit Schwerpunktverteilung<br />
in den ländlich strukturierten Räumen mit<br />
ihren Streusiedlungen und Einzelhoflagen. Insgesamt<br />
hatten zum Erfassungszeitpunkt von ca. 150.000 Anlagen<br />
rund 51,5 % den Stand der Technik erreicht.<br />
Damit wird deutlich, dass neben den erheblich hohen<br />
Fallzahlen auch die Gewässerschutzziele für Kleinkläranlagen<br />
aus dem modernen Wasserrecht bei weitem<br />
noch nicht erfüllt sind.<br />
2. Auswirkungen des neuen Erlass über Kleinkläranlagen<br />
auf die wasserbehördliche Vollzugspraxis<br />
Mit dem neuen Kleinkläranlagenerlass des MU (RdErl.<br />
d. MU v. 21.12.2011 mit ergänzenden Erläuterungen)<br />
wird zur Vereinheitlichung des Vollzuges der Wasserbehörden<br />
bei Neubau und Nachrüstung von Kleinkläranlagen,<br />
im Vergleich zu der früheren Erlasslage<br />
(s. 26.07.2002), als Regelfall herausgestellt, dass im<br />
Grundsatz nur noch Anlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher<br />
Zulassung (n. WasBauPVO 1999, Verordnung<br />
zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />
von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />
nach der Niedersächsischen Bauordnung) zulässig<br />
sind. Sie müssen die Anforderungen nach dem Stand<br />
der Technik einhalten (Anhang 1 der Abwasserverordnung<br />
des Bundes), wozu sie mindestens aus einer mechanischen<br />
und einer biologischen Reinigungsstufe<br />
bestehen müssen. Für diesen Fall gelten die im Anhang<br />
1 definierten Ablaufwerte als eingehalten („Einhaltefiktion“).<br />
Eine Verpflichtung zur behördlichen Überwachung<br />
entfällt im Regelfall.<br />
<strong>Die</strong> Pflicht zur behördlichen Überwachung der Ablaufwerte<br />
von Kleinkläranlagen nach §§ 100, 101 WHG<br />
definiert der Erlass insbesondere für Pflanzenbeete,<br />
die nach dem DWA Regelwerk A-262 in 2012 erstellt<br />
wurden oder entsprechende bestehende Anlagen,<br />
deren „Bestandsschutz“ nach 15 Jahren, spätestens<br />
zum 31.12.2017 abgelaufen ist. Außerdem gelten<br />
Übergangsregelungen zum Bestandsschutz für bestehende<br />
Anlagen ohne Abwasserbelüftung und sonstige<br />
mechanisch-biologische Kleinkläranlagen (z. B.<br />
Abwasserteiche oder Tropfkörperanlagen), die aber in<br />
der Praxis von der Anzahl her keine herausragende Bedeutung<br />
mehr haben. Einzelheiten zum Zeitplan des<br />
Vollzugs der unterschiedenen Fälle ergeben sich aus<br />
Abbildung 2.<br />
Im Regelfall werden bei bestehenden Kleinkläranlagen,<br />
die heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen,<br />
nach Ablauf der 15-jährigen Abschreibungsfrist<br />
Anpassungsmaßnahmen gefordert und dann im<br />
Rahmen einer neuen Erlaubnis mit Nebenbestimmungen,<br />
die auf die Besonderheit der Anlage eingehen,<br />
geregelt. Soweit Anlagen, wie in den meisten Fällen,<br />
eine bauaufsichtliche Zulassung haben, reicht die Anzeige<br />
des Nutzungsberechtigten des Grundstückes<br />
(§ 96 Abs. 6 NWG).<br />
Für den Vollzug bedeutet diese Regelung, dass der Einbau,<br />
der Betrieb und die Wartung der Kleinkläranlagen<br />
mit Erteilung der Erlaubnis in die Eigenverantwortung<br />
des Grundstücknutzers zur Einhaltung der rechtlichen<br />
und fachlichen Normen fallen. <strong>Die</strong> Überwachungsaufgabe<br />
der Wasserbehörde begrenzt sich für diese Fälle<br />
auf die Anzeige der Fertigstellung der Anlage, die regelmäßige<br />
Einreichung der Wartungsprotokolle (möglichst<br />
digital, z. B. über DiWaKom bzw. DiWa5-K) sowie<br />
bei, eher selten, festgestellten Gewässerbelastungen<br />
aus Betriebsstörungen. <strong>Die</strong> Hauptlast der Wasserbehörde<br />
liegt zudem darin, wenn nach Ablaufen des<br />
„Bestandsschutzes“ eine technische Überprüfung des<br />
Zustandes der Kleinkläranlage vor Ort mit Beratung<br />
über die möglichen Systeme zum Neubau oder zur<br />
Nachrüstung stattfindet.<br />
Mit dem neuen Erlass wird für die dort genannten Fälle<br />
nun explizit herausgestellt, wo die wasserbehördliche<br />
Überwachung regelmäßig durchzuführen ist. Für<br />
Pflanzenbeetanlagen kann der größere Anwendungsbereich<br />
unterstellt werden, da hier überwiegend noch<br />
Anlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung angeboten<br />
und eingebaut werden. Der Landkreis Nienburg hat<br />
die Anzahl für die Überwachung der Ablaufwerte von<br />
280 Fällen in 2012 ansteigend bis auf rund 1.100 Fälle<br />
in 2017 geschätzt. Zusätzlich müssen die bestehenden<br />
Erlaubnisse angepasst werden.<br />
Wie sollen jetzt die Wasserbehörden den Vollzug organisieren<br />
und mit welchen Fragen werden sie aktuell<br />
konfrontiert?<br />
Im Erfahrungsaustausch der Unteren Wasserbehörden<br />
auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Amtsleiterinnen<br />
und Amtsleiter Wasser, Abfall und Kreisstraßen<br />
beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) und aus<br />
einem Arbeitskreis, des Kleinkläranlagenprojekts der<br />
<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N., sind Fragen und<br />
Antworten erarbeitet worden (siehe S. 14 - 16). Der<br />
Fragenkatalog befasst sich hier insbesondere mit dem<br />
behördlichen Vollzug in der Überwachung, zu technischen<br />
Anforderungen bei bestehenden Kleinklär-<br />
76
Abb. 2: Zeitplan des Vollzugs der unterschiedenen Fälle (Quelle: Stadt Celle, Frau Düe, 2012)<br />
77
anlagen, Pflanzenkläranlagen und zur Vorklärung. Als<br />
bedeutsam für die Behördenpraxis und weiter teils in<br />
kontroverser Diskussion, ergeben sich hier beispielhaft<br />
genannt die folgenden Themen:<br />
• Selbstüberwachung<br />
Durch die gesetzlichen Regelungen ist eindeutig die<br />
Pflicht zur Selbstüberwachung dem Betreiber der<br />
Kleinkläranlage als Abwasserbeseitigungspflichtiger<br />
zugewiesen (§ 61 WHG und § 100 NWG). Damit verbundene<br />
Folgen zur Ausführung und Erreichbarkeit<br />
der Probenahmestelle sowie die entsprechenden Kosten<br />
gehen eindeutig zu Lasten des Abwasserbeseitigungspflichtigen.<br />
• Behördliche Überwachung<br />
<strong>Die</strong> Fremdüberwachung auf Einhaltung der in der Erlaubnis<br />
festgesetzten Ablaufwerte kann nur durch die<br />
Untere Wasserbehörde mit deren eigenem Labor oder<br />
eine staatlich anerkannte Wasseruntersuchungsstelle<br />
erfolgen. Nach § 100 WHG in Verbindung mit § 128<br />
NWG gehört die Gewässeraufsicht originär zu den Aufgabe<br />
des übertragenen Wirkungskreis der Unteren Wasserbehörde.<br />
Der Hauptzweck der Überwachung durch die Wasserbehörde<br />
bei nicht zugelassenen Kleinkläranlagen liegt<br />
in der Prüfung, ob die Grenzwerte nach Anhang 1 der<br />
Abwasserverordnung eingehalten werden.<br />
Noch offen in der Diskussion ist die Frage, wer die Überwachung<br />
beauftragt. Der Regelfall sollte, wie auch bei<br />
der Überwachung der kommunalen Kläranlagen, die<br />
Beauftragung durch die Wasserbehörde sein, womit<br />
die Entscheidung zum Zeitpunkt und zum Standard<br />
der Datenermittlung verbunden ist. Außerdem entfällt<br />
hier der Aufwand für die nachträgliche Anforderung<br />
bei fehlenden oder unvollständigen Ergebnissen.<br />
<strong>Die</strong> quasi Übertragung und Kombination der behördlichen<br />
Überwachung mit dem Auftrag des Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />
an die fachkundige Wartungsfirma<br />
ist nicht zulässig, da es hierfür an einer<br />
Rechtsgrundlage fehlt.<br />
Zur Häufigkeit der Fremdüberwachung gibt es im<br />
Runderlass des MU keine Festlegung. Sie steht im Ermessen<br />
der Wasserbehörden und ist nach den Bestimmtheitsgrundsätzen<br />
möglichst in der Erlaubnis,<br />
wie auch der Umfang und Wert der Parameter festzusetzen.<br />
Sie muss auch nicht identisch mit dem Umfang<br />
sein, wie er nach den fachlichen Festlegungen zur Wartung<br />
enthalten ist.<br />
Für den Bestand von Entscheidungen in der Rechtsprechung<br />
wird es wichtig sein, dass die Ermessensausübung<br />
nachvollziehbar begründet ist.<br />
Nach Auffassung des Landkreises Nienburg dürfte im<br />
Regelfall eine jährliche Fremdüberwachung, die zu<br />
wechselnden Jahreszeiten stattfindet, ausreichend sein.<br />
<strong>Die</strong> Frage, wie die 4-aus-5 Regelung der Abwasserverordnung<br />
(§6 Abs. 1 AbwV) anzuwenden ist, wenn<br />
Überprüfungswerte länger als drei Jahre zurückliegen,<br />
ist noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Soweit<br />
auch auf die Beprobungsergebnisse der Eigenüberwachung<br />
im Falle der Anwendung von behördlich anerkannten<br />
Überwachungsverfahren zurückgegriffen<br />
werden darf (§ 6 Abs. 5 der AbwV), könnte die Regelung<br />
anwendbar sein.<br />
Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift zur Begründung<br />
der Häufigkeit der Überwachung der Ablaufwerte<br />
hat sich nach einer richterlichen Entscheidung (im<br />
Zusammenhang mit dem Wartungsumfang) im Landkreis<br />
Nienburg als nicht umsetzungsfähig ergeben.<br />
Das Einschreiten der Wasserbehörden bei wiederholt<br />
festgestellten Überschreitungen der Überwachungswerte<br />
liegt in deren pflichtgemäßen Ermessen. <strong>Die</strong>ses<br />
könnte in Folge Maßnahmen bis hin zur Sanierung der<br />
Kleinkläranlage auslösen.<br />
• Anlagentechnik<br />
Bestehende Filterkörper- und Tropfkörperanlagen<br />
sind laut Erlass der Ziffer 2.2 – Sonstige bestehende<br />
mechanisch-biologische Anlagen – zuzuordnen, soweit<br />
sie keine bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />
Bei Pflanzenkläranlagen wird erörtert, ob eine Nachrüstung<br />
nach DWA A-262 möglich ist und ob diese<br />
dann sofort unter die behördliche Überwachung fallen.<br />
Häufig stellt sich den Wasserbehörden auch die Frage,<br />
wie mit Kleinkläranlagen umzugehen ist, wenn die<br />
Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassung (abZ) abgelaufen und diese vom Hersteller<br />
nicht erneuert worden ist. Vom Arbeitskreis der Wasserbehörden<br />
wurde bei der U.A.N. vorgeschlagen, dass<br />
aufgrund der Bindung der abZ an den Zeitpunkt des<br />
Einbaus der Anlage, diese Bestandsschutz haben, auch<br />
wenn der Hersteller seine Zulassung nicht verlängern<br />
lässt. Auf eine behördliche Überwachung kann im Rahmen<br />
der Einhaltefiktion bei abgelaufenen abZ daher<br />
verzichtet werden.<br />
78
Aus den Erfahrungen einiger Landkreise kann hier<br />
ergänzend berichtet werden, dass z. B. ältere Tropfkörperanlagen<br />
auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums<br />
noch nach dem Stand der Technik betrieben<br />
und die Ablaufwerte eingehalten werden. <strong>Die</strong> behördliche<br />
Überwachung ist demnach fortzusetzen (s.<br />
Ziffer 2.2 des RdErl. MU). Es dürfte sich hier jedoch um<br />
den weitaus geringeren Anteil von Fällen zur Überwachung<br />
durch die Wasserbehörden handeln.<br />
3. Vorschlag zum Vorgehen der Überwachung<br />
von Kleinkläranlagen<br />
Unter Berücksichtigung der genanten niedersachsenweiten<br />
Zahlen und der Erfahrungen im Landkreis Nienburg<br />
ist in den eher ländlich strukturierten Landkreisen<br />
mit einem Überwachungsaufwand von mehreren<br />
hundert Anlagen zu rechnen, soweit diese nur einmal<br />
im Jahr zu überprüfen sind (LK Nienburg bis zu 1.100<br />
Pflanzenbeete nach DWA-A 262). Sowohl die Ausstattung<br />
der Landkreise mit Personal, aber auch mit eigenen<br />
Laborkapazitäten können hier limitierende Faktoren<br />
sein. <strong>Die</strong> alleinige Beauftragung von anerkannten<br />
Wasseruntersuchungsstellen entlastet zwar zunächst<br />
den Aufwand eigener technischer Ermittlungen vor<br />
Ort, beinhaltet jedoch zumindest einen entsprechenden<br />
Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Laborleistungen<br />
gegenüber dem Gebührenschuldner.<br />
Zusätzlich entstehen Aufwendungen für die technischen<br />
Kolleginnen und Kollegen, die die Laborberichte<br />
auswerten und gegebenenfalls nach anschließenden<br />
Vor-Ort-Kontrollen Anpassungsmaßnahmen<br />
anordnen müssen. Daraus können sich außerdem umfangreiche<br />
Verwaltungsverfahren (z. B. Widersprüche,<br />
OWiG) ergeben.<br />
<strong>Die</strong> Frage, wie viele Anlagen tatsächlich für die behördliche<br />
Überwachung in den nächsten Jahren kalkuliert<br />
werden müssen, hängt auch von der Frage der Entscheidung<br />
der Abwasserbeseitigungspflichtigen nach Ablauf<br />
des Bestandsschutzes der Kleinkläranlagen ab. Soweit z.<br />
B. bei älteren DWA-Pflanzenbeeten ohne bauaufsichtliche<br />
Zulassung der Bestandschutz abläuft und ein erheblicher<br />
Anpassungsbedarf an den Stand der Technik<br />
besteht, könnte auch die Entscheidung zum Neubau<br />
einer zugelassenen Anlage fallen. Zudem könnten dann<br />
die regelmäßigen Überwachungskosten in Höhe von<br />
bis zu rund 200 € für Laboraufwand (Verordnung über<br />
Gebühren für Untersuchungen der wasser- und abfallrechtlichen<br />
Überwachungen, GOU) und Verwaltungsgebühren<br />
(Stundensätze nach AllGO) entfallen.<br />
Für die Umsetzung der Überwachungspflicht der<br />
Wasserbehörden könnte sich das folgende Vorgehen<br />
gegenüber den Abwasserbeseitigungspflichtigen anbieten:<br />
1. Anpassung der Erlaubnis nach Anhörung des Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />
Hierzu können die Betroffenen z. B. nach zeitlicher<br />
Abfolge (Ablauf der Abschreibungszeiten) oder wasserwirtschaftlicher<br />
Priorität (Wasserschutzgebiete,<br />
Einleitung in prioritäre Fließgewässer) angeschrieben<br />
und bei Bedarf durch ergänzende Besichtigung vor Ort<br />
beraten werden. Im Zuge des ersten Anhörungsschreibens,<br />
kann auf die eigenen Informationsangebote der<br />
Landkreise oder der U.A.N. (Infobroschüre „Hinweise<br />
für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen“)<br />
hingewiesen werden.<br />
2. Umfang der Anpassung der Erlaubnisse<br />
Da die Einhaltefiktion der Abwasserverordnung für die<br />
überwachungspflichtigen Fälle nicht anzuwenden ist,<br />
müssen als Auflagen die Mindest-Parameter nach Anhang<br />
1 der AbwV (Reinigungsklasse C: CSB 150 mg/l,<br />
BSB 5<br />
40 mg/l) und die Überwachungshäufigkeit in den<br />
Erlaubnisbescheid mit aufgenommen werden. Außerdem<br />
wird auf den Einzelfall bezogen der Umfang der<br />
Wartung (Mindestumfang, Betriebsbuch, Funktionskontrollen,<br />
Schlammhöhe und –abfuhr, Reinigungsarbeiten,<br />
baulicher Zustand, Eigenüberprüfung der Ablaufwerte,<br />
s. DWA-A 262) neu festzulegen sein.<br />
3. Ermittlung der Kapazitäten der kreiseigenen Labore<br />
oder der anerkannten Wasseruntersuchungsstellen<br />
Soweit Landkreise und Städte eigene Wasserlabore<br />
betreiben, können diese, soweit ausreichende Kapazitäten<br />
vorhanden sind, die Überwachung der Ablaufwerte<br />
durchführen. Bei Überschreitung der eigenen<br />
Kapazitäten oder ohne eigenes Labor können die Leistungen<br />
auch bei zugelassenen Untersuchungsstellen<br />
durch die Wasserbehörde beauftragt werden. Als limitierender<br />
Faktor bei der kreiseigenen Laborkapazität<br />
kann sich die Ausstattung für den Parameter BSB 5<br />
ergeben. Hier könnte ersatzweise die einfachere Messung<br />
des TOC (gesamter organischer Kohlenstoff) helfen.<br />
Bei Unterschreitung des TOC von 40 mg/l C kann<br />
mit relativ hoher Sicherheit auch die Einhaltung der<br />
Grenzwerte für CSB und BSB 5<br />
angenommen werden.<br />
Zur Absicherung sollte jedoch eine Rückstellprobe zusätzlich<br />
entnommen werden, da bei Überschreitung<br />
des TOC die o. g. Grenzwerte gerichtsfest bestimmt<br />
werden müssen.<br />
79
Da es durch die GUO eine vorgegebene Gebührenordnung<br />
gibt, ist ein Wettbewerb durch Ausschreibung<br />
zumindest bei Beauftragung des kreiseigenen Labors<br />
nicht erforderlich.<br />
Nach einer Kalkulation des Landkreises Nienburg ist<br />
für die Durchführung der Überwachung durch das<br />
kreiseigene Labor von durchschnittlichen Gebühren in<br />
Höhe von 125,50 € je Probenahmestelle (BSB 5<br />
: 36,80 €,<br />
CSB: 32,70 €, Zeitaufwand für qualifizierte Stichprobe:<br />
56 €) zuzüglich Verwaltungsaufwand auszugehen.<br />
4. Zusammenarbeit mit Wartungsfirmen<br />
Seit vielen Jahren haben die Wasserbehörden gute<br />
Erfahrungen mit Fachfirmen, die bisher im Durchschnitt<br />
Kleinkläranlagen zweimal im Jahr warten. In<br />
einigen Landkreisen, wie auch in Nienburg, werden<br />
regelmäßig die Praxiserfahrungen (z. B. in Workshops)<br />
ausgetauscht. <strong>Die</strong> Wartungsfirmen sollten daher in<br />
die Information über die neuen Anforderungen zur<br />
Fremdüberwachung mit einbezogen werden und können<br />
in Synergie zur Verpflichtung der Wasserbehörde<br />
diese Erfordernis an die Betreiber (Wartungskunde)<br />
ergänzend weitergeben.<br />
Zulassung behalten, da gerade diese in Niedersachsen<br />
noch in stattlicher Anzahl betrieben und auch künftig<br />
neu gebaut werden.<br />
Eine genaue Ermittlung der Fallzahlen und des Aufwandes<br />
der Wasserbehörden ist zum gegenwärtigen<br />
Stand schwierig, da die Entscheidung der Kleinkläranlagenbetreiber<br />
über das System bei Ablauf des Bestandsschutzes<br />
in dessen Händen liegt und von der<br />
Entwicklung der Technik und des Marktes abhängig ist.<br />
Der Aufwand der Überprüfungen für die Untersuchungsstellen<br />
und das Personal der Wasserbehörden<br />
wird zunehmen und kann in enger Zusammenarbeit<br />
mit den Wartungsunternehmen und Fachfirmen optimiert<br />
werden.<br />
Anschrift des Verfassers:<br />
Manuel Wehr<br />
Landkreis Nienburg<br />
Kreishaus am Schloßplatz<br />
31582 Nienburg<br />
amt66-77@kreis-ni.de<br />
5. Durchführung der Überwachung<br />
<strong>Die</strong> Überprüfung der Ablaufwerte findet durch das<br />
beauftragte, zugelassene oder kreiseigene Labor nach<br />
Ankündigung (durch die Wasserbehörde oder das Labor)<br />
statt, damit die Erreichbarkeit der Probenahmestelle<br />
gewährleistet ist. Bei Nichterreichbarkeit und<br />
wiederholter Anfahrt entstehen zusätzliche Aufwendungen,<br />
die durch den verantwortlichen Betreiber der<br />
Anlage nach Gebührenrecht zu erstatten sind. Soweit<br />
kein oder nicht entsprechend ausgestatteter Ablaufschacht<br />
(Überlaufschwelle) zur Entnahme einer qualifizierten<br />
Stichprobe vorhanden ist, ist dieser nachzurüsten.<br />
Gegebenenfalls bietet sich auch eine gemeinsame<br />
Durchführung mit dem Personal der Wasserbehörde<br />
an, soweit auch aus anlagentechnischer Sicht ein<br />
Überwachungsbedarf besteht.<br />
4. Fazit<br />
Durch den neuen Runderlass des MU vom 21.12.2011<br />
wird die lange Geschichte der Anpassung von Kleinkläranlagen<br />
fortgeschrieben und erstmals deutlich die<br />
Pflicht der Überwachung von Ablaufwerten durch die<br />
Wasserbehörden für die beschriebenen Fälle definiert<br />
sowie die Umsetzung in deren Ermessen gelegt.<br />
Breiten Raum für die Überwachungspraxis werden hier<br />
insbesondere Pflanzenbeete ohne bauaufsichtliche<br />
80
Datenfernüberwachung – Zukunftsvision oder bereits heutige Praxis beim AZV<br />
Leisnig?<br />
Kerstin Härtel, AZV Leisnig<br />
1. Vorstellung des Abwasserzweckverbandes<br />
Leisnig<br />
Der Abwasserzweckverband (AZV) Leisnig liegt im<br />
Herzen des Freistaates Sachsen im Landkreis Mittelsachsen,<br />
im Dreieck der Städte Leipzig, Dresden und<br />
Chemnitz.<br />
Er umfasst ein Einzugsgebiet von ca. 95 km 2 und 2011<br />
lebten rund 11.000 Einwohner im Verbandsgebiet. <strong>Die</strong><br />
Einwohnerzahlen sind seit 2001 um 8,7 % gefallen.<br />
<strong>Die</strong> Siedlungsstruktur des Verbandsgebietes ist stark<br />
ländlich geprägt. Zum Verbandsgebiet gehören 48<br />
Ortsteile.<br />
50 % der im Verbandsgebiet lebenden Bevölkerung<br />
wird zukünftig das Abwasser in dezentralen grundstücksbezogenen<br />
Kleinkläranlagen (<strong>KKA</strong>) behandeln<br />
müssen.<br />
Von den ca. 1.200 im Verbandsgebiet vorhandenen<br />
Kleinkläranlagen entsprechen nur 250 Anlagen dem<br />
Stand der Technik.<br />
In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) liegt der Schwerpunkt der Abwasserbeseitigung<br />
im Freistaat Sachsen in den kommenden Jahren<br />
bis 2015 auf der Sanierung bzw. dem Neubau der<br />
vorhandenen dezentralen Kleinkläranlagen.<br />
Vor diesem Hintergrund hatte der Abwasserzweckverband<br />
(AZV) Leisnig gemeinsam mit dem Bildungs- und<br />
Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung<br />
- BDZ e. V. die Aufgabe, im Rahmen des<br />
Pilotprojektes „Dezentrale Abwasserentsorgung in<br />
der Hand eines öffentlichen Aufgabenträgers“ die Planung,<br />
den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen im<br />
ländlichen Raum zu untersuchen.<br />
2. Das Rund-um-sorglos-Paket<br />
Im Ergebnis des Pilotprojektes wurde das so genannte<br />
„Rund-um-sorglos-Paket“ entwickelt.<br />
Danach plant, baut und betreibt der AZV Leisnig<br />
grundstücksbezogene Kleinkläranlagen mit einem<br />
Anschlussgrad von 4 bis 25 Einwohnerwerten. Am Beispielfall<br />
eines Einfamilienhauses würde dies bedeuten,<br />
dass der Verband für dieses Grundstück eine vollbiologische<br />
Kleinkläranlage plant, auf diesem Grundstück<br />
errichtet und betreibt bzw. überwacht. <strong>Die</strong> Kleinkläranlage<br />
steht unbefristet im Eigentum des AZV Leisnig.<br />
<strong>Die</strong> Inanspruchnahme des Rund-um-sorglos-Pakets<br />
durch die Bürger ist freiwillig.<br />
Der Verband bietet diese Leistung seit 2011 innerhalb<br />
des Verbandsgebietes an und es ist ein wachsendes Interesse<br />
an dieser <strong>Die</strong>nstleistung zu verzeichnen.<br />
<strong>Die</strong> Errichtung und den Betrieb von grundstücksbezogenen<br />
<strong>KKA</strong> übernimmt der Verband als öffentliche<br />
hoheitliche Aufgabe mit privatrechtlicher Ausgestaltung<br />
der Nutzungsverhältnisse und privatrechtlichen<br />
Entgelten. Das privatrechtliche Entgelt wird in sechs<br />
Teilentgelte gesplittet:<br />
1. Entgelt für den Erdbau sowie Anschluss- und<br />
Verlegekosten<br />
2. Entgelt für das Vorhalten der <strong>KKA</strong><br />
3. Entgelt für die Überwachung, Wartung und<br />
Betrieb der <strong>KKA</strong><br />
4. Entgelt für die Ableitung des Überlaufwassers<br />
aus <strong>KKA</strong><br />
5. Entgelt für die Abfuhr und Behandlung des<br />
Schlammes aus <strong>KKA</strong><br />
6. Entgelt für die Abfuhr und Behandlung des<br />
Schlammes aus abflusslosen Gruben<br />
<strong>Die</strong> Höhe der privatrechtlichen Entgelte ist auf der<br />
Homepage des AZV Leisnig unter www.azv-leisnig.com<br />
unter der Rubrik Satzungen abrufbar.<br />
3. Anforderungen an die Datenfernüberwachung<br />
(DFÜ) aus Sicht des AZV Leisnig<br />
Unabhängig davon, in wessen Verantwortung die<br />
grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen errichtet<br />
und betrieben werden, ergibt sich daraus die Aufgabe,<br />
eine Vielzahl kleiner Anlagen mit unterschiedlicher<br />
Größe, verschiedenen Reinigungsverfahren und<br />
–anforderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />
betreiben bzw. überwachen zu müssen.<br />
Das Ziel besteht somit im Aufbau einer effektiven und<br />
effizienten Betriebsführung, d. h. Nutzen und Aufwand<br />
müssen in einem ausgewogenen Verhältnis gegenüberstehen.<br />
81
Abb. 1: KARL - Kläranlagen Rundruflösung (Quelle: wks group Wasser.Abwasser.Energie, Dresden)<br />
Aus Sicht des AZV Leisnig stellt die Datenfernüberwachung<br />
(DFÜ) ein geeignetes Instrument dar, um dieses<br />
Ziel verwirklichen zu können, vorausgesetzt folgende<br />
Anforderungen werden eingehalten:<br />
• herstellerneutral - Jedoch sollte auf den Erfahrungen<br />
der Hersteller aufgebaut werden und deren<br />
Innovationstätigkeit sollte in die Entwicklung geeigneter<br />
Systeme einfließen.<br />
• geringe Betriebskosten für die Datenübertragung,<br />
-speicherung und –verwaltung<br />
• ein hohes Maß an Stabilität und Breite bei der Datenübertragung<br />
• ein offenes System hinsichtlich der Erweiterbarkeit<br />
für zusätzliche Daten / Änderungen<br />
• Systemunabhängigkeit<br />
• Datenschutz<br />
Der AZV Leisnig entwickelt gegenwärtig gemeinsam<br />
mit der wks group Wasser.Abwasser.Energie aus Dresden<br />
ein Überwachungssystem für Kleinkläranlagen,<br />
die Kläranlagen Rundruf Lösung - KARL. Im Ergebnis<br />
dieser Entwicklung soll eine technische Lösung<br />
gefunden werden, mit deren Hilfe die Überwachung<br />
der Vielzahl von Kleinkläranlagen dauerhaft, stabil und<br />
kostengünstig realisiert werden kann. <strong>Die</strong>se Lösung<br />
soll kein Ersatz für die Wartung von Kleinkläranlagen<br />
darstellen.<br />
4. KARL - Überwachungssystem Kleinkläranlagen<br />
Das Überwachungssystem KARL sendet auf der Grundlage<br />
eines Softwaremoduls und der Datenfernübertragung<br />
die erforderlichen Stör- und Betriebsmeldungen<br />
an die Leitstelle, im Fall des AZV Leisnig befindet sich<br />
diese auf der Kläranlage Leisnig.<br />
Der große Vorteil dieses Systems ist die vereinheitlichte<br />
Schnittstelle, die mit unterschiedlichen Herstellertypen<br />
von Kleinkläranlagen kompatibel ist.<br />
Sinnvoll ist die Installation des Überwachungssystems<br />
mit dem Neubau der Kleinkläranlage und der Inbetriebnahme<br />
aber auch Nachrüstungen sind problemlos<br />
realisierbar.<br />
<strong>Die</strong> Anlagen werden über GPS-Koordinaten eindeutig<br />
dem Standort zugeordnet. <strong>Die</strong> Weiterverarbeitung der<br />
82
Meldungen erfolgt mit einer vereinheitlichten Protokollierung.<br />
Damit bietet das Überwachungssystem alle<br />
notwendigen Funktionen für eine wirtschaftliche und<br />
effektive Überwachung der Kleinkläranlagen an.<br />
5. Zusammenfassung<br />
Anschrift der Verfasserin:<br />
Kerstin Härtel<br />
AZV Leisnig<br />
Ringstr. 18-20<br />
04703 Leisnig<br />
k.haertel@azvleisnig.de<br />
Der Einsatz der DFÜ befindet sich beim AZV Leisnig<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in der Entwicklungs-<br />
bzw. Erprobungsphase.<br />
Sie kann ein wichtiges Hilfsmittel beim Betrieb von<br />
grundstücksbezogenen <strong>KKA</strong> mit dem Ziel der Optimierung<br />
von Betriebskosten sowie zur Gewährleistung der<br />
Betriebssicherheit sein.<br />
<strong>Die</strong> DFÜ kann nicht die Wartung von <strong>KKA</strong> ersetzen.<br />
DFÜ bedeutet für den AZV Leisnig nicht die Entwicklung<br />
neuer eigener Steuerungssysteme, sondern das<br />
Nutzen der qualifizierten Steuerungen der <strong>KKA</strong>-Hersteller<br />
mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen<br />
beim Betrieb der <strong>KKA</strong>.<br />
83
Weitere Diskussionsinhalte der Kleinkläranlagenveranstaltung<br />
„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen - Bau, Betrieb und Überwachung“<br />
Im Folgenden werden wesentliche Diskussionsinhalte<br />
der Kleinkläranlagenveranstaltung in Ritterhude am<br />
19. Juni 2012 wiedergegeben sowie die in den Bewertungsbögen<br />
zur Veranstaltung aufgeführten Fragen<br />
aufgegriffen.<br />
Eine Frage zielte auf den Umgang mit Filtergräben ab.<br />
Es wurde von Frau Kranz, Niedersächsisches Ministerium<br />
für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz, dargelegt,<br />
dass mit den Filtergräben nach der nicht mehr geltenden<br />
DIN 4261 Teil 1 aus 2002 analog zu Untergrundverrieselungsanlagen<br />
zu verfahren sei. <strong>Die</strong>ses gilt bereits<br />
seit dem Kleinkläranlagenerlass aus dem Jahr 2002.<br />
Nach der Änderung der DIN 4261 Teil 1 (2002) sind Filtergräben<br />
genau wie Untergrundverrieselungen nicht<br />
mehr geregelt. <strong>Die</strong> Anlagen können nach Punkt 2.1<br />
„Bestehende Anlagen ohne Abwasserbelüftung“ des<br />
Kleinkläranlagenerlasses bis zum Ende des Abschreibungszeitraumes<br />
weitergenutzt werden, längstens bis<br />
zum 31.12.2017. Nach Ablauf des Abschreibungszeitraumes<br />
oder nach Ablauf der Frist 31.12.2017 sind sie<br />
nachzurüsten oder durch neue Anlagen zu ersetzen,<br />
die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.<br />
Anders verhält es sich mit Abwasserteichen. <strong>Die</strong>se<br />
fallen unter den Punkt 2.2 „Sonstige bestehende<br />
mechanisch-biologische Anlagen“ des Kleinkläranlagenerlasses.<br />
Sie können, sofern sie sich in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand befinden und im Rahmen<br />
der Überwachung nachgewiesen wird, dass sie den<br />
Anforderungen an den Stand der Technik entsprechen,<br />
nach Ende des Abschreibungszeitraumes weiter<br />
betrieben werden. Für diese Anlagen sind nach Ablauf<br />
des Abschreibungszeitraumes behördliche Überwachungen<br />
der Ablaufwerte erforderlich.<br />
Eine weitere Frage betraf den Umgang mit Anlagen, die<br />
vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf das<br />
Einhalten von 180 mg/l CSB als Mindestanforderung<br />
geprüft worden sind. Dabei handelt es sich um Anlagen,<br />
die ein PA-Zeichen besitzen (dieses wurde später<br />
durch das Z-Zeichen ersetzt) und bereits vor 1991 geprüft<br />
worden sind. Da diese Anlagen nicht den Vorgaben<br />
der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) entsprechen,<br />
sind sie an die Mindestanforderungen des<br />
Anhanges 1 der AbwV anzupassen. Damit unterliegen<br />
diese Anlagen nicht mehr der Einhaltefiktion. Sie sind,<br />
anders als Anlagen bei denen die allgemeine bauaufsichtliche<br />
Zulassung durch den Kleinkläranlagenhersteller<br />
nicht verlängert wurde (siehe Fragenkatalog Nr.<br />
15), ab sofort behördlich zu überwachen.<br />
Im Zusammenhang mit der neuen DIN 4261 Teil 5<br />
„Versickerung von biologisch aerob behandeltem<br />
Schmutzwasser“ (2011-11) wurde gefragt, wie mit<br />
Kleinkläranlagen beim Anzeigeverfahren umgegangen<br />
werden soll, die eine Versickerungsanlage nach<br />
DIN 4261 Teil 5 haben. Hier ist das auch bereits bisher<br />
schon praktizierte Vorgehen für Anlagen, die in den<br />
Untergrund einleiten, anzuwenden. Durch die Aufnahme<br />
des Themas „Versickerung“ in einen neuen Teil 5<br />
der o. g. DIN hat sich für die Genehmigungsverfahren<br />
von Einleitungen in ein Gewässer / den Untergrund<br />
nichts geändert. Entscheidend für die Anwendung des<br />
Anzeigeverfahrens ist der Einbau einer allgemein bauaufsichtlich<br />
zugelassenen Kleinkläranlage.<br />
Filtergräben dienen nicht der Verbringung von biologisch<br />
behandeltem Schmutzwasser in den Untergrund,<br />
können aber im Anschluss an eine aerob biologische<br />
Behandlungsanlage bestehen bleiben. Entscheidend<br />
ist, dass die Kleinkläranlage über ein aerob biologisches<br />
Behandlungsverfahren verfügt, das den Vorgaben<br />
des Kleinkläranlagenerlasses entspricht.<br />
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Probenahme<br />
bei Kleinkläranlagen ein großes Problem darstellt.<br />
<strong>Die</strong> Entnahme einer qualifizierten Stichprobe ist nicht<br />
bei allen Kleinkläranlagen möglich. <strong>Die</strong> Ausführungen<br />
unter Frage 6 des Fragenkatalogs zeigen die damit verbundene<br />
Rechtsunsicherheit auf. Hier sind Lösungsansätze<br />
in der Zukunft zu suchen. Denkbare Lösungsansätze<br />
wären, dass die Abwasserverordnung durch den<br />
Bund dahingehend angepasst wird, dass bei Kleinkläranlagen<br />
Stichproben zur Beurteilung der Ablaufqualität<br />
des Abwassers rechtlich anerkannt werden oder<br />
bei jeder Kleinkläranlage das Entnehmen einer qualifizierten<br />
Stichprobe ermöglicht werden muss. Letzteres<br />
könnte beispielsweise Teil der Prüfung auf dem Prüffeld<br />
zur Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassung durch das DIBt und dementsprechend in<br />
den Zulassungen vorgeschrieben werden. Sofern keine<br />
qualifizierte Stichprobe entnommen werden kann,<br />
weil kein Ablauf- bzw. Probenahmeschacht vorhanden<br />
ist, kann die zuständige Untere Wasserbehörde bei Erteilung<br />
(oder Anpassung) der Erlaubnis prüfen, ob der<br />
84
Bau eines entsprechenden Schachtes gefordert wird.<br />
Auf großes Interesse stieß die BDZ-Richtlinie „Bewertung<br />
und Sanierung vorhandener Behälter für<br />
Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen“. <strong>Die</strong><br />
Inhalte dieses Papiers werden in Zukunft Teil der allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassung von Anlagen zur<br />
Nachrüstung sein.<br />
Zur Dichtheitsprüfung wurde angemerkt, dass die Fotodokumentation<br />
sehr wichtig sei.<br />
Interessant war die Diskussion über den Einfluss von<br />
Medikamenten auf die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen.<br />
Viele Praktiker im Auditorium haben die<br />
Erfahrung gemacht, dass Medikamente die Leistungsfähigkeit<br />
von Kleinkläranlagen nachteilig beeinflussen<br />
können. Danach können beispielsweise Rheumamedikamente<br />
zu erhöhten Stickstoffablaufwerten führen.<br />
Auch beim Einsatz von Desinfektionsmitteln durch<br />
Pflegepersonal wurden von den Wartungsfirmen negative<br />
Auswirkungen auf die Reinigungsleistung festgestellt.<br />
<strong>Die</strong>se Erfahrungen stehen im Gegensatz zu den wenigen<br />
wissenschaftlichen Untersuchungen, die auf diesem<br />
Feld durchgeführt wurden.<br />
In der Korrespondenz Abwasser wurden zwei wissenschaftliche<br />
Studien dazu veröffentlicht:<br />
1. Marion Letzel (Wielenbach), Johanna Rameseder<br />
und Friedrich Seyler (Augsburg): Einfluss von Medikamenteneinnahmen<br />
auf die Reinigungsleistung und die<br />
Zusammensetzung von belebtem Schlamm in Kleinkläranlagen,<br />
Korrespondenz Abwasser, Abfall 2010<br />
(57), S. 1127 – 1133<br />
In dieser Studie wurde der Einfluss von Humanarzneimitteln<br />
auf die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen<br />
und die Zusammensetzung des belebten<br />
Schlamms in Laborkläranlagen untersucht. „Dabei<br />
wurde von einer 4 EW-Anlage ausgegangen, bei der<br />
jede angeschlossene Person mit einem unterschiedlichen<br />
Medikament (Antibiotikum, Antiepileptikum, Zytostatikum<br />
und Betablocker) in maximaler Tagesdosis<br />
behandelt wurde. <strong>Die</strong> Medikamentendosierung führte<br />
zu einer marginalen Verringerung des Kohlenstoffund<br />
Stickstoffumsatzes in den Kleinkläranlagen im<br />
Gegensatz zu medikamentenfreien Kontrollanlagen.<br />
<strong>Die</strong> Zusammensetzung der Belebtschlammbiozönose<br />
wurde nicht signifikant beeinflusst“, so die Ausführungen<br />
der Autoren.<br />
2. Johannes Weinig, Rudolf Wallbaum, Michael Koltermann<br />
und Jonas Struck (Minden): Testmethoden für<br />
die Wirkung von Arzneimitteln bei der dezentralen<br />
Abwasserbehandlung, KA Korrespondenz Abwasser,<br />
Abfall 2011 (58), S. 743 – 749<br />
In dieser Studie stand die Entwicklung eines Tests im<br />
Vordergrund, mit dem eine mögliche Hemmung der<br />
Reinigungsleistung einer Kleinkläranlage durch Medikamente<br />
nachzuweisen ist. Das Ergebnis war, dass<br />
selbst bei unrealistisch hohen Medikamentengaben<br />
die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen nicht<br />
eingeschränkt war. <strong>Die</strong> Untersuchung zeigt, dass Kleinkläranlagen<br />
bauartbedingt in der Lage sind, „auch bei<br />
Anwesenheit von Arzneimitteln die geforderten Ablaufkonzentrationen<br />
einzuhalten“, so die Auffassung<br />
der Autoren.<br />
Gespannt wurden die Aussagen zur behördlichen<br />
Überwachung der etwa 150.000 Kleinkläranlagen in<br />
Niedersachsen verfolgt. Im Fragenkatalog sind in den<br />
Fragen 1 bis 8 viele ergänzende Antworten zu diesem<br />
Themenblock gegeben worden. Zur Häufigkeit der behördlichen<br />
Überwachung hat die Behörde eine Ermessensentscheidung<br />
zu treffen, die durch die besonderen<br />
örtlichen Verhältnisse bestimmt wird, führte Herr<br />
Wehr, Leiter des Fachbereichs <strong>Umwelt</strong> des Landkreises<br />
Nienburg, aus. Für seinen Landkreis hält er eine Überwachung<br />
von 1x pro Jahr für angemessen. Herr Hilmer,<br />
Geschäftsführer der DWA-Nord, machte den Vorschlag,<br />
dass Anlagen, die von zertifizierten Wartungsfirmen<br />
gewartet werden, nur in längeren Zeiträumen behördlich<br />
überwacht werden müssten. <strong>Die</strong>s würde auch einen<br />
Anreiz für Wartungsfirmen darstellen, sich zertifizieren<br />
zu lassen. Ob Landkreise sich diesem Vorschlag<br />
anschließen, liegt in deren eigenem Ermessen.<br />
Bei der Diskussion wurde auch der Unterschied zwischen<br />
einer Wartung durch eine Fachfirma und einer<br />
behördlichen Überwachung deutlich. <strong>Die</strong> Aufgabe einer<br />
Wartung ist es, nach Feststellung und Beurteilung<br />
des Ist-Zustands (Inspektion) mit Hilfe von Maßnahmen<br />
den Sollzustand zu bewahren (DIN 31051). <strong>Die</strong> behördliche<br />
Überwachung hat die Aufgabe, die Gewässerbenutzung<br />
bzw. die Einleitung in ein Gewässer oder<br />
den Untergrund zu überwachen. <strong>Die</strong> Gemeinsamkeit<br />
besteht darin, dass im Rahmen beider Tätigkeiten zumeist<br />
eine Abwasseruntersuchung (Probenahme und<br />
Analytik) des Ablaufs der Anlage vorgenommen wird.<br />
Hinweis: <strong>Die</strong> untersuchten Parameter im Rahmen der<br />
behördlichen Überwachung müssen nicht identisch<br />
sein mit den Parametern, die laut Zulassung bzw. im<br />
85
Rahmen der fachgerechten Wartung zu messen sind<br />
(siehe Fragenkatalog Nr. 5).<br />
Der AZV Leisnig bietet seinen Kleinkläranlagenbetreibern<br />
ein „Rundumsorglos-Paket“ an, bei dem sie Bau<br />
und Betrieb der Anlagen gegen ein privatrechtliches<br />
Entgelt für den Betreiber durchführen, führte Frau<br />
Härtel, Geschäftsführerin des AZV Leisnig, aus. <strong>Die</strong><br />
neue Technologie der Datenfernüberwachung schafft<br />
eine wichtige Voraussetzung hierfür, indem sie eine<br />
effiziente, zentrale Betriebsführung vieler dezentraler<br />
Anlagen ermöglicht. Der Verband rechnet mit seinen<br />
Kunden nach Anlagengröße ab. <strong>Die</strong> Entgelte werden<br />
in 6 Teile untergliedert. <strong>Die</strong> Technik wird vom Verband<br />
gezahlt.<br />
Weitere Rückfragen zur Veranstaltung betrafen den<br />
Umgang mit MUTEC-Anlagen hinsichtlich der Entsorgung<br />
des Klärschlammkomposts bzw. kompostierten<br />
Fäkalschlamms. MUTEC-Anlagen haben als Vorkläreinrichtung<br />
einen Klär- und Pumpschacht mit nachgeschaltetem<br />
Entwässerungsbehälter zur Entwässerung<br />
und Speicherung der entzogenen Feststoffe. <strong>Die</strong>se<br />
werden dann nach einer Lagerzeit von etwa einem<br />
Jahr in einen auf einem Pflanzbeet befindlichen Komposter<br />
überführt, wo nochmals eine Lagerung von<br />
mindestens einem Jahr stattfindet. Demzufolge fällt<br />
bei MUTEC-Anlagen kein Fäkalschlamm sondern Klärschlammkompost<br />
zur Entsorgung an.<br />
Rechtlich ist die Gemeinde im Sinne des § 96 Abs. 1<br />
NWG oder ein Verband, wenn die Aufgabe auf diesen<br />
übertragen wurde, für die Entsorgung des Fäkalschlamms<br />
aus einer Kleinkläranlage bzw. in diesem<br />
Fall des Klärschlammkomposts aus einer MUTEC-Anlage<br />
verantwortlich (§ 54 (2) Satz 2 WHG, § 96 (1) NWG).<br />
Aufgrund der Rückfragen hat die U.A.N. eine Umfrage<br />
bei den Kommunen zu ihren Erfahrungen mit MUTEC-<br />
Anlagen durchgeführt. <strong>Die</strong> Rückmeldungen waren sehr<br />
heterogen, so dass im Folgenden die verschiedenen Erfahrungen<br />
mit diesen Anlagen dargestellt werden.<br />
Allen Antworten ist zu entnehmen, dass die Unteren<br />
Wasserbehörden in ihren wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />
spezielle Auflagen für MUTEC-Anlagen in Bezug<br />
auf die Klärschlammkompostentsorgung erlassen haben.<br />
<strong>Die</strong> verschiedenen Varianten werden im Folgenden<br />
wiedergegeben:<br />
Variante 1:<br />
Der Klärschlammkompost ist einer Kompostanlage<br />
zuzuführen. <strong>Die</strong> aufnehmende Kompostanlage muss<br />
für die Kompostierung von Klärschlamm zugelassen<br />
sein. Der Anlagenkompost muss den Kompostierungsprozess<br />
in der aufnehmenden Kompostierungsanlage<br />
durchlaufen.<br />
Variante 2:<br />
Der Klärschlammkompost ist in einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage<br />
zu entsorgen.<br />
(Hinweis: <strong>Die</strong>ses ist nur bei thermischer Behandlung<br />
des Klärschlammkomposts möglich. Eine Deponierung<br />
organischer Abfälle ist nicht mehr erlaubt.)<br />
Variante 3:<br />
Der Klärschlammkompost ist dem Abfallbetrieb des<br />
Landkreises zuzuführen. <strong>Die</strong> Möglichkeit der ordnungsgemäßen<br />
Verwertung wurde zuvor vom Abfallbetrieb<br />
bestätigt. <strong>Die</strong> Entsorgung der Kleinkläranlage<br />
ist entsprechend der gemeindlichen Satzung mindestens<br />
einmal in 5 Jahren vorzunehmen und der Gemeinde<br />
nachzuweisen.<br />
Variante 4:<br />
<strong>Die</strong> Gemeinde bleibt gemäß NWG für die ordnungsgemäße<br />
Entsorgung des anfallenden Klärschlammkompost<br />
verantwortlich. Der Betreiber darf mit<br />
Zustimmung der Gemeinde den anfallenden Klärschlammkompost<br />
auf seinem Grundstück aufbringen.<br />
(Hinweis: <strong>Die</strong> Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist zu<br />
beachten.)<br />
<strong>Die</strong> Aufbringung des Klärschlammkomposts darf nur<br />
erfolgen, wenn der Gemeinde vorher die Aufbringungsfläche<br />
genau benannt und ein Nachweis vorgelegt<br />
wird, dass der Klärschlammkompost infektionshygienisch<br />
unbedenklich ist. <strong>Die</strong> Probenahme und<br />
Untersuchung sind durch ein fachkundiges Labor (z. B.<br />
LUFA) durchzuführen. Das Aufbringen des kompostierten<br />
Fäkalschlamms auf Gemüse- und Obstanbauflächen,<br />
Dauergrünland und forstwirtschaftliche Böden<br />
ist gemäß Klärschlammverordnung verboten. Beim<br />
Aufbringen ist eine Schutzzone von 50 m zu Eigenwasserversorgungsanlagen<br />
einzuhalten.<br />
Variante 5:<br />
<strong>Die</strong> Untere Wasserbehörde hat der Anfrage der Fa.<br />
MUTEC zugestimmt, dass der Klärschlammkompost<br />
über eine zuvor benannte Kompostierungsanlage entsorgt<br />
wird. <strong>Die</strong> Gemeinden bzw. Verbände wurden von<br />
der Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass die ordnungsrechtliche<br />
und strafrechtliche Verantwortung für<br />
die ordnungsgemäße Entsorgung bei ihnen verbleibt.<br />
<strong>Die</strong> Zustimmung der Gemeinden zum Bau einer<br />
86
MUTEC-Anlage wurde vor Erteilung der wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis durch die Unteren Wasserbehörden<br />
eingeholt. Zudem wurden teilweise vertragliche Vereinbarungen<br />
zwischen der Gemeinde und den Betreibern<br />
der MUTEC-Anlagen abgeschlossen.<br />
Beispielhaft sei hier eine vertragliche Vereinbarung einer<br />
niedersächsischen Gemeinde genannt, in der u. a.<br />
Regelungen hinsichtlich der Leerungsintervalle, der<br />
Gebührenhöhe und des Entleerungsnachweises für<br />
die MUTEC-Anlage getroffen wurden.<br />
Neben den MUTEC-Anlagen bietet die Fa. REWATEC<br />
mit ihrem SKS-System (Schlamm-Kompostiersystem)<br />
ein allgemein bauaufsichtlich zugelassenes Verfahren<br />
zur Kompostierung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen<br />
an. <strong>Die</strong>ses SKS-System ist auch bei anderen<br />
Kleinkläranlagentypen nachrüstbar.<br />
87
Erstes Resümee: Anlagenfernwartung per Telemetrie mit bauaufsichtlicher Zulassung<br />
entlastet Kleinkläranlagenbetreiber und bringt Effizienzgewinn<br />
utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />
PR-Artikel<br />
Mittlerweile haben sich Kleinkläranlagen in ländlichen<br />
Gegenden als echte Alternative für die Abwasseraufbereitung<br />
etabliert und erzielen Reinigungsleistungen,<br />
die mit kommunalen Anlagen durchaus konkurrieren<br />
können. Einzig die mangelhafte oder gar fehlende<br />
Wartung sowie ausbleibende Eigenkontrollen können<br />
einen enormen Leistungsabfall des Systems und somit<br />
schlechte Ablaufwerte bedingen, wie eine von uns<br />
über vier Jahre angelegte Auswertung von Kleinkläranlagenwartungen<br />
bestätigte.<br />
In 25% der Fälle war die Überschreitung der Ablaufwerte<br />
dabei auf Betreiberfehler zurückzuführen. Und<br />
das, obwohl der Umfang der notwendigen Eigenkontrollen<br />
in den Zulassungen und den Wartungsunterlagen<br />
eindeutig festgeschrieben ist. So sind täglich eine<br />
Sichtkontrolle des Anlagenbetriebs sowie monatliche<br />
Sichtkontrollen des Schlammabtriebs, der Zu- und Abläufe<br />
und des Schwimmschlamms durch den Betreiber<br />
vorzunehmen und die Betriebsstunden nach dem<br />
Ablesen entsprechend im Betriebsbuch zu vermerken.<br />
Ein entsprechender Aufwand, der Eigenheimbesitzern<br />
mit dezentralem Abwasseranschluss den Stempel<br />
„Bürger zweiter Klasse“ aufdrückt.<br />
Eben an dieser Problematik haben wir vor zweieinhalb<br />
Jahren angesetzt und als weltweit erster Hersteller<br />
vom DIBT in Berlin die amtliche Zulassung für die Fernüberwachung<br />
von Kleinkläranlagen mittels Telemetrie<br />
erwirkt.<br />
Rückblickend waren es erfolgreiche zweieinhalb Jahre,<br />
denn das Interesse des Betreibers und damit auch die<br />
Anzahl der ausgelieferten Anlagen mit Telemetrie zeigen<br />
einen klaren Trend nach oben. Für einen geringen<br />
monatlichen Betrag von lediglich knapp sieben Euro<br />
zieht es der Kleinkläranlagenbetreiber gern vor, sich<br />
entspannt zurückzulehnen, ohne sich um etwas kümmern<br />
zu müssen. Denn eine fachmännische Rund-umdie-Uhr-Betreuung<br />
bietet ihm die Sicherheit, dass Störungen<br />
an der Anlage bereits frühzeitig erkannt und<br />
so umgehend beseitigt werden können. Im Fall einer<br />
größeren Mängelbehebung bedeutet dies eine enorme<br />
Kostenersparnis für den Betreiber.<br />
<strong>Die</strong> kostengünstige<br />
Kleinkläranlage<br />
mit hoher Betriebssicherheit und niedrigen laufenden Kosten<br />
Ob häusliche, gewerbliche oder kommunale Abwässer, die utp<br />
umwelttechnik pöhnl GmbH steht für innovative und intelligente<br />
Kleinkläranlagen. Höchste Qualität und die neuesten Technologien,<br />
eingebettet in einem Rundum-Service. Wir bieten für jedes Problem<br />
eine Lösung.<br />
klärofix ® SBR-Kleinkläranlagen sind die neueste Generation von<br />
Hauskläranlagen und zeichnen sich durch hohe Betriebssicherheit,<br />
niedrige laufenden Kosten und als Baukastensystem zum<br />
Beispiel für erhöhte Ablaufleistung, aus.<br />
<strong>Die</strong> erste Kleinkläranlage<br />
ohne Betreiberkontrollen!<br />
Optional kann klärofix® mit unserem neuen<br />
Telemetriemodul ausgestattet werden – einer<br />
vollautomatischen Anlagenfernüberwachung.<br />
•Kein tägliches Prüfen der Funktion der Anlage*<br />
•Kein monatliches Führen des Betriebsbuches*<br />
•Kein monatliches Öffnen des Schachtdeckels*<br />
*gesetzlich vorgeschriebene Betreiberkontrollen, auf die<br />
Sie mit dem Telemetriemodul von utp verzichten können<br />
– mit bauaufsichtlicher Zulassung!<br />
utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />
Weidenberger Str. 2-4 · D-95517 Seybothenreuth<br />
Tel. 09275 6 05 66-0 · Fax. 09275 6 05 66 66<br />
www.utp-umwelttechnik.de · info@utp-umwelttechnik.de<br />
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Doch das ist noch nicht alles:<br />
unsere Partnerbetriebe in ganz Deutschland bieten<br />
über die reine Telemetrie-Leistung hinaus auch ein<br />
komplettes Rundum-Sorglos-Paket. Mit geringem Kostenaufwand<br />
erhält der Betreiber von Anlagen bis 16<br />
Einwohnerwerte die komplette technische Betriebsführung<br />
- inklusive Wartungen mit Beprobungen, Betreiberkontrollen,<br />
Verschleißteile, eine eventuelle Störungsbeseitigung<br />
durch Partnerbetriebe vor Ort sowie<br />
eine verlängerte Vollgarantie auf die Anlagentechnik.<br />
Und das alles bei vollen zehn Jahren Kostengarantie.<br />
Finanziell noch interessanter gestaltet sich das Ganze<br />
für Abwasserzweckverbände, Dorfgemeinschaften<br />
oder auch Wartungsfirmen vor Ort. Angeboten und<br />
amtlich zugelassen sind die genannten Leistungen bis<br />
zur Ablaufklasse „+H“.<br />
Schlagkräftige Argumente - die Fernüberwachung von<br />
Kleinkläranlagen mittels Telemetrie birgt also über die<br />
Entlastung des Betreibers und der gleichzeitigen Erhöhung<br />
der Betriebssicherheit enormes Zukunftspotential.<br />
Anschrift des Verfassers:<br />
utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />
Weidenberger Straße 2 - 4<br />
95517 Seybothenreuth<br />
info@utp-umwelttechnik.de<br />
Tel.: 09275/60566-0<br />
Fax: 09275/60566-66<br />
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Veröffentlichungen der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
Abo Rathaus und <strong>Umwelt</strong>, Informationsdienst für Kommunen<br />
6 Ausgaben pro Jahr, Probeexemplare auf Anforderung .........................................................................................51,15 €<br />
Schriftenreihe der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />
Heft 51: Energieeffizienz im Abwasserbereich (2008) ......................................................................................................17,10 €<br />
Heft 50: Biogasanlagen und Gemeinden (2006) ...................................................................................................................17,10 €<br />
Heft 49: Chancen und Möglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie für Gemeinden<br />
- Erste Erfahrungen aus der Praxis (2005) ................................................................................................................16,80 €<br />
Heft 48: Auswirkungen extremer Niederschlagsereignisse auf Abwasserbetriebe (2004) ................................12,70 €<br />
Heft 47: Qualitäts- und <strong>Umwelt</strong>management-Wegweiser für den Abwasserbereich (2004) .............................16,80 €<br />
Heft 46: Alternative Sanitärkonzepte und Nährstoffrecycling aus Abwasser (2003) ............................................17,90 €<br />
Heft 45: Kleinkläranlagen 2002 (2002) ................................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 44: Das abwasserfreie Haus - Zukunftsvision oder Realität? (2002) ...................................................................15,50 €<br />
Heft 43: Bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr bei Kleinkläranlagen (2002) .....................................................15,75 €<br />
Heft 42: Betrieb und Überwachung von Kleinkläranlagen (2001) ................................................................................14,95 €<br />
Heft 41: Wohin mit dem Klärschlamm? - Wege außerhalb der Landwirtschaft (2001) ............................................14,65 €<br />
Heft 40: EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000) ...........................................................................................................................14,25 €<br />
Heft 39: Internationales Symposium<br />
- Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum Europas (2000) - englische Ausgabe .....13,55 €<br />
Heft 39: Internationales Symposium<br />
- Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum Europas (2000) - polnische Ausgabe .....13,55 €<br />
Heft <strong>38</strong>: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band III (2000) ..............................................12,80 €<br />
Heft 37: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band II (2000) .................................................8,95 €<br />
Heft 36: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band I (2000) ...........................................vergriffen<br />
Heft 35: Energieberatung für Kommunen in Brandenburg - Abschlussbericht (1999) .....................................vergriffen<br />
Heft 34: <strong>Kommunale</strong>s Energie Management KEM - Berichte 1998, Praxisbeispiele (1999) ................................19,15 €<br />
Heft 33: Betriebskosten der Straßenbeleuchtung (1999) .................................................................................................12,25 €<br />
Heft 32: Optimierung von Kläranlagen (1998) ......................................................................................................................12,65 €<br />
Heft 31: Lokale Agenda 21 - Energieeinsparung<br />
- Planungswegweiser für Kommunen (inkl. Diskette) (1998) .......................................................................vergriffen<br />
Heft 31: Lokale Agenda 21 - Energieeinsparung<br />
- Planungswegweiser für Kommunen (inkl. CD) (1998) .................................................................................vergriffen<br />
Heft 30: Pflanzenkläranlagen (1997) ........................................................................................................................................12,70 €<br />
Heft 29: Ökologischer Wasserhaushalt<br />
- Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung in Kommunen (1996) ..............................................................25,50 €<br />
Heft 28: Dörverden 2020: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gemeinde (1999) ..............................................vergriffen<br />
Heft 27: Kostengünstige Abwasserbehandlung - Praxisbeispiele (1996) ...................................................................10,00 €<br />
Heft 26: Kostengünstige Abwasserbehandlung - Handlungsanleitungen (1996) .....................................................8,45 €<br />
Heft 25: Hauskläranlagen - Neueste Entwicklungen (1995) .........................................................................................vergriffen<br />
Heft 24: Hauskläranlagen ´95 (1995) ....................................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 23: Ökologische Bauleitplanung (1995) ....................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 22: Rathaus und Klimaschutz (Neuauflage 1997) ...................................................................................................vergriffen<br />
Heft 21: Klärschlammbehandlungsverfahren (1994) ...........................................................................................................9,45 €<br />
Heft 20: Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung (1994) .................................................................................vergriffen<br />
Heft 19: Deponie-Rückbau: Neuer Raum auf altem Standort (1994) ......................................................................vergriffen<br />
Heft 18: TA-Siedlungsabfall und thermische Vorbehandlung von Restabfällen (1994) ..................................vergriffen<br />
Heft 17: Einsatz von Blockheizkraftwerken in kommunalen Liegenschaften (1994) .......................................vergriffen<br />
Heft 16: Regenwasserversickerung (1996) .............................................................................................................................10,15 €<br />
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Heft 15: <strong>Kommunale</strong> Abwasserinformationssysteme (1993) ......................................................................... .........vergriffen<br />
Heft 14: Regenwassernutzung (1993) .............................................................................................................................. ..vergriffen<br />
Heft 13: Asbest - Erkennen, Bewerten, Sanieren (1992) ..............................................................................................vergriffen<br />
Heft 12: Vom Klärwerk zum <strong>Umwelt</strong>park (1992) ............................................................................................................vergriffen<br />
Heft 11: <strong>Kommunale</strong> UVP - 3 Jahre Erfahrungen ...........................................................................................................vergriffen<br />
Heft 10: <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>arbeit - 10 Jahre <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. (1995) ...........................vergriffen<br />
Heft 9: Kanalisation (1990) .....................................................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 8: Abwasserinformationssysteme und undichte Kanäle (1991) ..........................................................................3,85 €<br />
Heft 7: Gemeinden und Energieversorgung (1991) ...........................................................................................................6,45 €<br />
Heft 6: Trinkwasserversorgung (1990) ..............................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 5: Abwasserbehandlung (1990) .................................................................................................................................vergriffen<br />
Heft 4: Abwasserklärteiche - unbelüftet/belüftet (1990) ...........................................................................................vergriffen<br />
Heft 3: Kompostierung ................................................................................................................................................................entfällt<br />
Heft 2: Privatisierung öffentlicher Aufgaben?<br />
- Information zu einem aktuellen Thema am Beispiel Abwasserbeseitigung (1993) ..........................vergriffen<br />
Heft 1: <strong>Umwelt</strong>freundliche Beschaffung - Grundsätze und Anregungen (1989) ..............................................vergriffen<br />
Materialien / Sonderdrucke<br />
Klimaschutz in niedersächsischen Kommunen<br />
- Buch zum Wettbewerb „Klima kommunal 2010“ (2010) ...........................................................................................kostenlos<br />
Revitalisierung urbaner Flüsse und Bäche<br />
- Empfehlungen und Tipps von kommunalen Akteuren für kommunale Akteure (2010) .............................kostenlos<br />
Planungskalender der U.A.N. 2011 - 2020<br />
1 - 9 Exemplare (pro Exemplar) ......................................................................................................................................5,20 €<br />
10 - 49 Exemplare (pro Exemplar) .................................................................................................................................4,65 €<br />
50 - 99 Exemplare (pro Exemplar) .................................................................................................................................4,00 €<br />
ab 100 Exemplare (pro Exemplar) .....................................................................................................................auf Anfrage<br />
Wasser und Kommunen - Praktische Beispiele aus England, Deutschland, Lettland, Spanien,<br />
Schweden (ENMaR-Handbuch) (2007) ...............................................................................................................................kostenlos<br />
Eingriffsregelung als Baustein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2007) .......................................kostenlos<br />
Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (2013) ........................................................kostenlos<br />
Abwasserkostenminimierung auf der Basis von Kennzahlen, Stufe 2 - Abschlussbericht (2002) ..................18,90 €<br />
Abwasserkostenminimierung auf der Basis von Kennzahlen, Stufe 1 - Bericht (2000) .......................................<strong>38</strong>,35 €<br />
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