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Broschuere_KKA (38 MB) - Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN

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Kleinkläranlagen 2012


Schriftenreihe der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

Heft 52<br />

Impressum:<br />

Herausgeber und<br />

Gesamtherstellung:<br />

Redaktion:<br />

<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover<br />

Telefon: (0511) 3 02 85 - 60<br />

Telefax: (0511) 3 02 85 - 56<br />

Kathrin Panckow, Dr. Katrin Flasche<br />

<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

© U.A.N., Hannover, Dezember 2012<br />

Druck:<br />

<strong>Umwelt</strong>druckerei, Hannover<br />

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise,<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.


Inhaltsverzeichnis<br />

7......... Vorwort<br />

8......... Grußwort<br />

Almut Kottwitz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

10........ Kleinkläranlagen-Erlass vom 21.12.2011<br />

Bianka Kranz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

14........ Fragen zum Kleinkläranlagen-Erlass (RdErl. d. MU v. 21.12.2011)<br />

sowie allgemein zum Betrieb von Kleinkläranlagen und Antworten<br />

des Niedersächsischen Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

17........ Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser<br />

– die neue DIN 4261-5:2011-11<br />

Otto Langeland, Landkreis Vechta<br />

21........ Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

mit aerober biologischer Reinigungsstufe – das neue DWA-M 221<br />

Bodo Heise, Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong> Mecklenburgische Seenplatte<br />

30........ Bewertung und Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter<br />

für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen,<br />

Papier des BDZ-Arbeitskreises „Betriebssicherheit“<br />

Dr. René Thiele, Prof. Selle Consult GmbH<br />

42........ Bewertung der Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter<br />

für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen<br />

Informationsblatt des BDZ-Arbeitskreises: Betriebssicherheit<br />

44........ Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben<br />

Matthias Jübner, Jübner GmbH<br />

54........ Abnahme- und Dichtheitsprüfung von häuslichen Kleinkläranlagen<br />

Ralf Niemann und Rudolf Wallbaum, Kreis Minden-Lübbecke<br />

66........ Qualitätsanforderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

Ralf Hilmer, DWA-Landesverband Nord<br />

73........ Erfahrungen mit dem neuen DiWa5<br />

Kathrin Panckow, <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. und Volker Behrens, Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />

77........ Überwachung von 150.000 Kleinkläranlagen in Niedersachsen, aber wie?<br />

Manuel Wehr, Landkreis Nienburg<br />

83........ Datenfernüberwachung – Zukunftsvision oder bereits heutige Praxis beim AZV Leisnig?<br />

Kerstin Härtel, Abwasserzweckverband Leisnig<br />

86........ Weitere Diskussionsinhalte der Kleinkläranlagenveranstaltung<br />

„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen – Bau, Betrieb und Überwachung“<br />

90........ PR-Artikel: Erstes Resümee: Anlagenfernwartung per Telemetrie mit bauaufsichtlicher<br />

Zulassung entlastet Kleinkläranlagenbetreiber und bringt Effizienzgewinn<br />

utp umwelttechnik pöhnl GmbH


Vorwort<br />

Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen?!<br />

Am 19. Juni 2012 hat seit ziemlich genau 10 Jahren<br />

wieder eine zentrale Informationsveranstaltung der<br />

<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. zum Thema Kleinkläranlagen<br />

stattgefunden. <strong>Die</strong>se Veranstaltung wurde<br />

im Rahmen des Kleinkläranlagen-Projektes der U.A.N.<br />

mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen<br />

Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

und erfreulicherweise zum ersten Mal in Kooperation<br />

mit der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser und Abfall e.V.) Landesverband Nord<br />

durchgeführt. Über 170 Teilnehmer und Referenten<br />

aus den Bereichen der Wartungs- und Herstellerfirmen<br />

von Kleinkläranlagen, der Unteren Wasserbehörden<br />

und Gemeinden haben sich an diesem Tag über das<br />

Thema Kleinkläranlagen informiert und ausgetauscht.<br />

Zentrale Anlässe für diese Veranstaltung waren rechtliche<br />

Veränderungen im Bereich des technischen Regelwerks<br />

sowie der Kleinkläranlagen-Erlass des Ministeriums<br />

für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz vom<br />

21.12.2011. Fragen nach dem Stand der Abwasserbeseitigung<br />

in Kleinkläranlagen in Niedersachsen, den<br />

Verbesserungspotenzialen bei Sanierung, Bau und<br />

Betrieb als auch nach möglichen Weiterentwicklungen<br />

waren Themen der Veranstaltung. Frau Kottwitz, Leiterin<br />

der Abteilung Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />

des niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums machte in<br />

ihrem Einführungsreferat die insgesamt positive Entwicklung<br />

beim Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

in den letzten 10 Jahren deutlich. Sie verwies auch auf<br />

die niedersächsischen „Exportschlager“ des digitalen<br />

Wartungsprotokolls und der Zertifizierung von Wartungsfirmen.<br />

Instrumente, die in Niedersachsen entwickelt<br />

und inzwischen nahezu bundesweit erfolgreich<br />

zum Einsatz kommen und sich bewährt haben.<br />

Datenfernüberwachung zur zentralen Betriebsorganisation<br />

dezentraler Anlagen anhand der praktischen<br />

Erfahrungen eines sächsischen Abwasserverbandes<br />

dargestellt wurde.<br />

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung wurden Fragen<br />

zum Kleinkläranlagenerlass bei den Mitarbeitern des<br />

Kleinkläranlagen-Projekts bei der U.A.N. eingereicht.<br />

<strong>Die</strong>ser Fragenkatalog wurde auf der Informationsveranstaltung<br />

um weitere Fragen ergänzt. <strong>Die</strong> abschließenden<br />

Antworten des Niedersächsischen Ministeriums<br />

für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz auf die<br />

Fragen werden nun in dieser Broschüre zusammengefasst<br />

veröffentlicht. Darüber hinaus werden wesentliche<br />

Diskussionspunkte der Veranstaltung und natürlich<br />

die Vorträge wiedergegeben. Wir wünschen Ihnen<br />

viel Freude mit der Lektüre.<br />

Unser besonderer Dank gilt den Autoren und dem<br />

Niedersächsischen Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie<br />

und Klimaschutz für die finanzielle Unterstützung des<br />

Kleinkläranlagen-Projekts.<br />

Hannover, im November 2012<br />

Dr. Marco Trips<br />

(Sprecher der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.)<br />

Allerdings sind wir noch nicht am Ende der Weiterentwicklung<br />

bei Bau, Sanierung und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

angekommen wie das Tagungsprogramm<br />

und die Diskussion auf der Veranstaltung deutlich<br />

machten. Besonderes Interesse galt hierbei neben dem<br />

neuen technischen Regelwerk den Sanierungsanforderungen<br />

für bestehende Mehrkammergruben, den<br />

Vorgaben und der praktischen Umsetzung des Dichtheitsnachweises<br />

und der Überwachung der 150.000<br />

Kleinkläranlagen in Niedersachsen. Das i-Tüpfelchen<br />

war der Abschlussbeitrag, in dem die Einbindung der<br />

5


Grußwort<br />

Almut Kottwitz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich freue mich, heute als Vertreterin des Niedersächsischen<br />

Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

bei Ihnen zu sein und begrüße Sie ganz herzlich<br />

hier in Ritterhude im Hammeforum zur Informationsveranstaltung<br />

„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen<br />

– Bau, Betrieb und Überwachung“.<br />

Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich ganz<br />

herzlich bei der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

(Frau Dr. Flasche und Frau Panckow) sowie bei der DWA –<br />

Landesverband Nord (Herrn Hilmer) für die Organisation<br />

und Ausrichtung dieser Veranstaltung zu bedanken.<br />

<strong>Die</strong> letzte landesweite Informationsveranstaltung der<br />

U.A.N. zum Thema Kleinkläranlagen liegt bereits 10<br />

Jahre zurück. Ihr zahlreiches Erscheinen heute freut<br />

uns und zeigt, dass das Thema Kleinkläranlagen nach<br />

wie vor aktuell ist.<br />

Anlass der Veranstaltung im Jahr 2002 waren damals<br />

erhebliche rechtliche Änderungen im Bereich der Kleinkläranlagen.<br />

Kleinkläranlagen wurden in den Geltungsbereich<br />

der Abwasserverordnung mit aufgenommen, sie<br />

haben seitdem die Anforderungen entsprechend Anhang<br />

1 der Abwasserverordnung für häusliches und kommunales<br />

Abwasser der Größenklasse 1 von 150 mg/l CSB und<br />

40 mg/l BSB 5<br />

einzuhalten. Auch die Untergrundverrieselung<br />

entsprach mit Veröffentlichung der DIN 4261 Teil 1<br />

im Dezember 2002 nicht mehr dem Stand der Technik als<br />

aerobes biologisches Behandlungsverfahren. In unserem<br />

Erlass vom 26. Juli 2002 haben wir auf diese Änderungen<br />

reagiert.<br />

Wir wollten, dass grundsätzlich nur noch bauaufsichtlich<br />

zugelassene Anlagen eingebaut werden, da für<br />

diese bei ordnungsgemäßem Einbau und Betrieb die<br />

Einhaltefiktion nach Abwasserverordnung gilt. Wir<br />

haben aber Ausnahmen z. B. für Pflanzenkläranlagen<br />

vorgesehen.<br />

Wir wollten landesweit einheitliche Fristen und großzügige<br />

Übergangsregelungen schaffen, weshalb wir<br />

es zugelassen haben, dass Anlagen bis zum Ende Ihres<br />

Abschreibungszeitraumes – längstens 15 Jahre seit der<br />

Errichtung der Anlage oder ihrer letztmaligen wesentlichen<br />

Änderung- weitergenutzt werden können.<br />

<strong>Die</strong>se Regelungen haben sich nach meinem Eindruck<br />

bewährt und zu einer ruhigen Umsetzung und stetigen<br />

Sanierung der Kleinkläranlagen im Land geführt.<br />

2007 ist dann mit der Änderung des Niedersächsischen<br />

Wassergesetzes zusätzlich die Möglichkeit eines Anzeigeverfahrens<br />

statt der Erlaubnispflicht geschaffen worden.<br />

2009 haben wir mit dem „Fachkundeerlass“ einen weiteren<br />

wichtigen Pflock eingeschlagen, indem wir das<br />

notwendige Ausbildungs- und Schulungskonzept zur<br />

Erlangung des Fachkundenachweises für die Wartung<br />

von Kleinkläranlagen festgelegt haben. <strong>Die</strong> Inhalte des<br />

Ausbildungskonzeptes wurden von einem länderübergreifenden<br />

Arbeitskreis des Bildungs- und Demonstrationszentrums<br />

für dezentrale Abwasserbehandlung<br />

e.V. erarbeitet. <strong>Die</strong> LAWA hat die Anwendung dieses<br />

Konzepts empfohlen, wir haben es gern übernommen.<br />

<strong>Die</strong> technisch-rechtlichen Veränderungen der jüngsten<br />

Zeit sind auch wieder wie bereits 2002 Anlass dieser<br />

Veranstaltung. Hier sind<br />

• der neue Kleinkläranlagenerlass vom Dezember<br />

vergangenen Jahres zu nennen, den Frau Kranz<br />

aus unserem Haus im Anschluss vorstellen wird,<br />

• die DIN 4261 Teil 5 „Versickerung von biologisch<br />

aerob behandeltem Schmutzwasser“ aus dem November<br />

2011<br />

• und das DWA-Merkblatt M 221 „Grundsätze für Bemessung,<br />

Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

mit aerober biologischer Reinigungsstufe“ vom<br />

Februar 2012.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

neben diesen rechtlichen Entwicklungen, möchte ich<br />

bei meinem Rückblick aber auch noch insbesondere<br />

auf drei Veränderungen im praktischen Kleinkläranlagenbetrieb<br />

aus den letzten 10 Jahren eingehen.<br />

Der Einsatz eines digitalen Wartungsprotokolls beim<br />

Betrieb von Kleinkläranlagen ist in Niedersachsen inzwischen<br />

sehr weit verbreitet. <strong>Die</strong> Schnittstelle dazu<br />

wurde in den Anfängen der Abwasser-InfoBörse bei<br />

der U.A.N. gemeinsam von Vertretern der Wasserbehörden,<br />

Wartungsfirmen und Gemeinden entwickelt.<br />

<strong>Die</strong>se laufend weiterentwickelte Schnittstelle hat inzwischen<br />

so viel Anklang gefunden, dass Sie in weiteren<br />

Bundesländern zum Einsatz kommt. Ich finde, ein<br />

schöner Erfolg unserer Zusammenarbeit hier in Niedersachsen.<br />

Wir haben 2004 an alle Wasserbehörden und Gemeinden<br />

die Software DiWaKom kostenlos verteilt, weil wir<br />

wollten, dass Ihnen als Wasserbehörde und Gemeinde<br />

eine Übernahme der digitalen Wartungsprotokolle<br />

möglich ist. Ich weiß, dass eine Umstellung auf die<br />

digitale Datenverarbeitung immer mit zusätzlichem<br />

6


Aufwand im Vorfeld verbunden ist, aber rückblickend<br />

betrachtet, hat sich dieser Weg als richtig und richtungsweisend<br />

herausgestellt.<br />

Ein weiteres Beispiel für eine richtungsweisende Entwicklung<br />

aus Niedersachsen ist die Zertifizierung von<br />

Wartungsfirmen zur Gütesicherung der Wartung durch<br />

externe Dritte. <strong>Die</strong>ses Zertifzierungsmodell hat seinen<br />

Ursprung bei der DWA-Nord und wird inzwischen<br />

ebenfalls bundesweit durchgeführt.<br />

Mit der seit 2002 bestehenden Möglichkeit der Zertifizierung<br />

von Wartungsfirmen und der Festsetzung von<br />

Ausbildungsstandards für die Fachkunde ist es gelungen,<br />

die Wartungsqualität deutlich zu optimieren. Ein<br />

ganz wichtiger Baustein, damit die bauaufsichtlich zugelassenen<br />

und geprüften Anlagen auch in der Praxis<br />

gute Reinigungsleistungen bringen!<br />

Drittens möchte ich noch auf die Veränderungen für<br />

die Gemeinden kurz eingehen. <strong>Die</strong> Gemeinden sind<br />

beim Betrieb von Kleinkläranlagen rechtlich verantwortlich<br />

für die Fäkalschlammabfuhr. Seit Änderung<br />

der DIN 4261 Teil 1 im Jahr 2002 gilt eine bedarfsorientierte<br />

Fäkalschlammabfuhr als allgemein anerkannte<br />

Regel der Technik.<br />

<strong>Die</strong>se Umstellung von der Regel- auf die Bedarfsentleerung<br />

hat für die Gemeinden weitreichende Auswirkungen<br />

gehabt, die insbesondere die Ausschreibung<br />

der Fäkalschlammabfuhr, die Zusammenarbeit mit den<br />

Bürgern, Wartungsfirmen und Abfuhrunternehmen<br />

und last but not least auch die Gebührenkalkulation<br />

betreffen. Mit dem digitalen Wartungsprotokoll steht<br />

uns hier in Niedersachsen ebenfalls ein Hilfsmittel zur<br />

Verfügung, um die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr<br />

umsetzen zu können.<br />

Ich stelle rückblickend eine positive Entwicklung bei<br />

der Abwasserbeseitigung in Kleinkläranlagen in den<br />

letzten 10 Jahren in Niedersachsen fest. Wir haben<br />

Dank Ihres Einsatzes als Wasserbehörde, Wartungsfirma,<br />

Herstellerfirma oder Gemeinde einiges erreicht!<br />

Aber sind wir bereits flächendeckend am Ziel?<br />

Nein, das kann auch nicht sein, denn erst im Jahr 2017<br />

werden die letzten Kleinkläranlagen nach Ende Ihres<br />

Abschreibungszeitraumes saniert werden. Nach einer<br />

Umfrage mit Stand 31.12.2009 entsprechen gut 50 %<br />

der Kleinkläranlagen dem Stand der Technik. Das zeigt,<br />

dass es noch einiges zu tun gibt. Neue und alte Herausforderungen<br />

warten. Hierzu zähle ich, dass<br />

• die Kleinkläranlagensanierungen qualitativ hochwertig<br />

umgesetzt werden müssen. Auch das wird<br />

noch Thema der heutigen Veranstaltung sein.<br />

• Des Weiteren ist die Überwachung der Kleinkläranlagen<br />

zu betrachten. Wie sind 150.000 Kleinkläranlagen<br />

in Niedersachsen effizient zu überwachen?<br />

Für bauaufsichtlich zugelassene Anlagen gilt aus<br />

gutem Grund bei ordnungsgemäßem Bau und<br />

Betrieb die Einhaltefiktion nach Abwasserverordnung,<br />

Pflanzenkläranlagen ohne bauaufsichtliche<br />

Zulassung sind nach einem Übergangszeitraum<br />

zu überwachen. Das muss mit Augenmaß passieren,<br />

um den Gewässerschutz zu gewährleisten<br />

aber gleichzeitig den Bürger „nicht über Gebühr“<br />

zu belasten.<br />

• Weitere Themen sind, dass die bedarfsorientierte<br />

Fäkalschlammabfuhr durch die Gemeinden und<br />

der Datenaustausch über digitale Wartungsprotokolle<br />

noch flächendeckender im Land umgesetzt<br />

werden sollten.<br />

Es ist mir bewusst, dass Neuregelungen und Veränderungen<br />

Fragen aufwerfen. Darum haben wir in diesem<br />

Jahr noch mal ein Beratungsangebot bei der <strong>Kommunale</strong>n<br />

<strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. für Wasserbehörden, Gemeinden<br />

und Wartungsfirmen eingerichtet. Nutzen<br />

Sie diese Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs und<br />

der Information bei der U.A.N..<br />

Auch die heutige Veranstaltung findet im Rahmen<br />

dieses „Kleinkläranlagen-Projektes“ statt. Fragen im<br />

Zusammenhang mit dem neuen Erlass konnten so bereits<br />

gemeinsam geklärt werden, Anfang Juli wird es<br />

beispielsweise ein Seminar zur Gebührenkalkulation<br />

bei der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr für<br />

Gemeinden geben und eine aktuelle Umfrage bei den<br />

Wasserbehörden zum Stand der Abwasserbeseitigung<br />

in Kleinkläranlagen in Niedersachsen ist in Vorbereitung.<br />

Abschließend wünsche ich mir, dass diese grundsätzlich<br />

positive Entwicklung bei der Abwasserbeseitigung<br />

in Kleinkläranlagen von Ihnen fortgeführt wird,<br />

dass wir allerdings mancherorts im Land die Themen<br />

Sanierung und Betrieb von Kleinkläranlagen offensiv<br />

anpacken und die guten Erfahrungen des Dialogs aller<br />

Beteiligter miteinander weiter pflegen. Auch hier noch<br />

mal der Hinweis, nutzen Sie das Angebot der U.A.N.,<br />

die Sie auch bei Ihren regionalen Erfahrungsaustauschen<br />

und Veranstaltungen mit unterstützt.<br />

Denn letztendlich haben unsere Anstrengungen alle<br />

ein Ziel, den Schutz unserer Gewässer.<br />

Damit möchte ich jetzt schließen und wünsche Ihnen<br />

eine erfolgreiche Veranstaltung, anregende Diskussionen<br />

und viele nutzbare Erkenntnisse für Ihre Arbeit im<br />

Bereich der Kleinkläranlagen!<br />

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

7


Kleinkläranlagen-Erlass vom 21.12.2011<br />

Bianka Kranz, Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

8


Anschrift der Verfasserin:<br />

Bianka Kranz<br />

Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

Archivstr. 2<br />

30169 Hannover<br />

bianka.kranz@mu.niedersachsen.de<br />

11


Fragen zum Kleinkläranlagen-Erlass (RdErl. d. MU v. 21.12.2011) sowie allgemein<br />

zum Betrieb von Kleinkläranlagen und Antworten des Niedersächsischen Ministeriums<br />

für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz<br />

Fragen und Antworten zur behördlichen Überwachung<br />

von Kleinkläranlagen:<br />

1. Gibt es Mindestanforderungen an die Probenahmestelle<br />

für die behördliche Überwachung (z. B.<br />

Pflanzenkläranlagen, Filterkörper und Tropfkörperanlagen)?<br />

Vor Ort sind die Probenahmemöglichkeiten<br />

nicht immer in der Örtlichkeit zu finden. Soll man<br />

nachträglich eine Kennzeichnung der Probenahmestelle<br />

im wasserrechtlichen Bescheid fordern? Allgemeine<br />

Anforderungen an die Probenahmestelle sind in<br />

der DIN <strong>38</strong>402-11 festgelegt (s. die Bezugnahme in § 4<br />

Abs. 1 Abwasserverordnung (AbwV) i. V. m. Nr. 2 Anlage<br />

(zu § 4). Gemäß § 4 Abs. 2 AbwV können in der Erlaubnis<br />

auch andere, gleichwertige Verfahren festgelegt<br />

werden). Ergänzend hierzu gibt es das AQS-Merkblatt<br />

P-8/1 „Probenahme von Abwasser“ sowie das Merkblatt<br />

DWA-M 221 (Februar 2012). In letzterem sind u. a. spezielle<br />

Produktanforderungen an die Probenahmeeinrichtung<br />

und –stelle für Kleinkläranlagen beschrieben. <strong>Die</strong><br />

Probenahmestelle muss in der Anlage gekennzeichnet<br />

werden; der Zugang zur Probenahmestelle zum Zwecke<br />

der behördlichen Überwachung ist zu ermöglichen<br />

(vgl. Betretensrechte nach § 101 WHG).<br />

2. Wer hat die Mehrkosten der behördlichen Überwachung<br />

zu zahlen, wenn ein Probenehmer die Probenahmestelle<br />

nicht findet bzw. keine Probenahme im<br />

Schacht aufgrund fehlenden Abflusses möglich ist?<br />

Nach § 126 S. 1 NWG gilt, wer der Gewässeraufsicht<br />

nach § 101 WHG unterliegt, trägt die Kosten seiner<br />

behördlichen Überwachung. Der Betreiber trägt demzufolge<br />

die Mehrkosten, wenn ein Probenehmer die<br />

Probenahmestelle aufgrund fehlender Kennzeichnung<br />

nicht findet. Grundsätzlich trägt der Betreiber auch<br />

die Mehrkosten, wenn aufgrund fehlenden Abflusses<br />

eine Probenahme nicht möglich ist (vgl. die Kostentragungspflicht<br />

gemäß § 126 S. 1 NWG). Bei Anlagen,<br />

bei denen aufgrund fehlenden Abflusses (verfahrensbedingt)<br />

nicht zu jeder Zeit eine Probenahme möglich<br />

ist, sollten ggf. anlagenbezogene Lösungen gefunden<br />

werden.<br />

3. Wer führt die behördliche Überwachung der Ablaufwerte<br />

durch?<br />

<strong>Die</strong> behördliche Überwachung der Ablaufwerte führt<br />

die Untere Wasserbehörde oder für sie eine staatliche<br />

Untersuchungsstelle oder eine staatlich anerkannte<br />

Untersuchungsstelle entsprechend der Verordnung<br />

über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der<br />

wasser- und abfallrechtlichen Überwachung durch.<br />

4. Wer beauftragt die behördlichen Abwasseruntersuchungen<br />

im Rahmen der behördlichen Überwachung?<br />

Nimmt die Untere Wasserbehörde die behördliche<br />

Überwachungstätigkeit selbst vor, bedarf es keiner<br />

Beauftragung. Bedient sich die zuständige Untere<br />

Wasserbehörde im Rahmen der behördlichen Überwachung<br />

der unter Frage 3 genannten staatlichen oder<br />

staatlich anerkannten Untersuchungsstellen, erteilt<br />

die Untere Wasserbehörde den entsprechenden Auftrag.<br />

5. Wie häufig sollte die behördliche Überwachung<br />

der Ablaufwerte durchgeführt werden? Welche Parameter<br />

sind zu untersuchen? Sollte die behördliche<br />

Überwachung angekündigt oder unangekündigt erfolgen?<br />

<strong>Die</strong> Häufigkeit der behördlichen Überwachung liegt<br />

im pflichtgemäßen Ermessen der Unteren Wasserbehörden<br />

(vgl. § 100 Abs. 1 S. 2 WHG).<br />

Untersucht werden die Parameter, die in der Abwasserverordnung<br />

(AbwV) (Mindestumfang der durchzuführenden<br />

Überwachung) bzw. im Erlaubnisbescheid<br />

festgelegt sind.<br />

Hinweis: <strong>Die</strong> untersuchten Parameter im Rahmen der<br />

behördlichen Überwachung müssen nicht identisch<br />

sein mit den Parametern, die laut Zulassung bzw. im<br />

Rahmen der fachgerechten Wartung zu messen sind.<br />

Gemäß Ziffer 4.1. des AQS-Merkblattes P-8/1 soll eine<br />

Vorankündigung beim Betreiber der Anlage grundsätzlich<br />

unterlassen werden.<br />

6. Wie sollte die Probe im Rahmen der behördlichen<br />

Überwachung gezogen werden?<br />

<strong>Die</strong> behördliche Überwachung der Ablaufwerte erfolgt<br />

gemäß Anhang 1 Buchstabe C Abs. 1 AbwV als qualifizierte<br />

Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe. Ist<br />

die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Niveaus<br />

(qualifizierte Stichprobe bzw. 2-Stunden Mischprobe)<br />

vor Ort in einem Ausnahmefall verfahrensbedingt<br />

und/oder betriebsbedingt nicht möglich, befindet<br />

sich die die behördliche Überwachung durchführen-<br />

12


de Stelle in einem rechtsunsicheren Raum. Um diese<br />

Rechtsunsicherheit zumindest zu minimieren, muss<br />

das höchstmögliche Niveau bei der Probennahme erzielt<br />

werden, das der gesetzlich vorgeschriebenen Probenahmeart<br />

am nächsten kommt. Außerdem sind in<br />

diesem konkreten Einzelfall zusätzlich die Gründe der<br />

Unmöglichkeit genau zu dokumentieren. Allerdings<br />

ist zu beachten, dass auch bei dieser Verfahrensweise<br />

Rechtsunsicherheit verbleibt. Zur Behebung dieser<br />

Rechtsunsicherheit bedarf es der Anpassung der<br />

AbwV seitens des Bundes.<br />

7. Wie ist die 4-aus-5 Regel nach § 6 Abs. 1 AbwV anzuwenden<br />

(Überprüfungen, die länger als drei Jahre<br />

zurückliegen, bleiben unberücksichtigt)?<br />

Bei einer ausreichenden Anzahl behördlicher Überwachungen<br />

ist die 4- aus 5-Regelung anzuwenden.<br />

8. Wie sollte bei Überschreitungen von Ablaufwerten<br />

verfahren werden?<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt im<br />

pflichtgemäßen Ermessen der Unteren Wasserbehörde<br />

(vgl. § 100 WHG). Sie muss entscheiden, ob die Anlage<br />

grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen<br />

einzuhalten und die festgestellte Überschreitung eine<br />

Ausnahme darstellt oder eine Sanierung erforderlich<br />

ist, weil die Anlage dauerhaft nicht mehr gesichert die<br />

Anforderungen einhalten kann.<br />

Fragen und Antworten zu bestehenden Kleinkläranlagen:<br />

9. Wie sind bestehende Filterkörperanlagen einzuordnen?<br />

Filterkörperanlagen gehören zu den Anlagen nach<br />

Punkt 2.2 des RdErl. d. MU v. 21.12.2011, sofern sie keine<br />

bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />

10. Unter welcher Ziffer des <strong>KKA</strong>-Erlasses sind bestehende<br />

Tropfkörper einzuordnen?<br />

Tropfkörperanlagen gehören zu den Anlagen nach<br />

Punkt 2.2 des RdErl. d. MU v. 21.12.2011, sofern sie keine<br />

bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />

Fragen und Antworten zu Pflanzenkläranlagen:<br />

11. Nach Nr. 1.1 des Kleinkläranlagenerlasses sind<br />

bei Neubauten und Nachrüstungen grundsätzlich<br />

nur noch <strong>KKA</strong> mit bauaufsichtlicher Zulassung einzusetzen.<br />

Abweichend von Nr. 1.1 können bei Neubauten<br />

von Pflanzenkläranlagen sowohl Anlagen<br />

mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung<br />

als auch Anlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 262<br />

zum Einsatz kommen (Nr. 1.2). Ist eine Nachrüstung<br />

mit PKA nach dem Arbeitsblatt DWA-A 262 nicht<br />

mehr möglich?<br />

Eine Nachrüstung ist allenfalls dann möglich, wenn es<br />

sich um eine so wesentliche Änderung vorhandener<br />

Anlagen handelt, dass diese in der wasserrechtlichen<br />

Bewertung einer erstmaligen Errichtung gleichkommt.<br />

<strong>Die</strong> Anlage ist dann sofort behördlich zu überwachen.<br />

12. Wie ist mit PKA (ohne abZ) zu verfahren, die eine<br />

wasserbehördlich Erlaubnis ohne Festlegungen von<br />

Überwachungswerten haben und noch nicht eingebaut<br />

wurden?<br />

Ausschlaggebend ist das Datum der Inbetriebnahme<br />

der Anlage. Alle ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommenen<br />

Anlagen sind sofort behördlich zu überwachen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die wasserbehördliche Erlaubnis<br />

unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu<br />

überprüfen und ggf. anzupassen.<br />

Fragen und Antworten zur Vorklärung:<br />

13. Ist unter einem „ordnungsgemäßen Zustand“ einer<br />

Mehrkammergrube zu verstehen, dass diese in<br />

allen Punkten den Anforderungen der DIN 4261 Teil<br />

1 (2010-10) entsprechen muss oder ist dies nicht erforderlich,<br />

wenn die Mehrkammergrube ihren Zweck<br />

noch erfüllt und dicht ist?<br />

Eine Mehrkammergrube – als Teil einer Abwasseranlage<br />

– ist gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 WHG so zu errichten, zu<br />

betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen<br />

an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Insbesondere<br />

sind dabei die DIN EN 12566 Teil 1 (2004-<br />

05) bzw. 4 (2008-01) sowie die DIN 4261 Teil 1 (2010) in<br />

der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Das gilt vor<br />

allem auch für die Eigenschaften der Wasserdichtheit,<br />

der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.<br />

14. Wer befindet über den ordnungsgemäßen Zustand<br />

einer Mehrkammergrube?<br />

Der ordnungsgemäße Zustand der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage<br />

wird nach Entleerung und<br />

Reinigung von der beauftragten Firma für den Betreiber<br />

beurteilt und dokumentiert.<br />

Beim Einbau von Nachrüstsätzen übergibt die nachrüstende<br />

Firma eine Übereinstimmungserklärung, die<br />

bestätigt, dass die nachgerüstete Kleinkläranlage mit<br />

den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung übereinstimmt. <strong>Die</strong> Übereinstimmungser-<br />

13


klärung erfolgt auf der Grundlage festgelegter Kontrollen.<br />

Hierzu gehört u. a., dass der ordnungsgemäße Zustand<br />

der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage<br />

nach Entleerung und Reinigung unter Verantwortung<br />

der nachrüstenden Firma zu beurteilen und zu dokumentieren<br />

ist. <strong>Die</strong> Bescheinigung ist im Betriebsbuch<br />

zu hinterlegen. Eine Kontrolle durch die Untere Wasserbehörde<br />

(z. B. durch Vorlage des Betriebsbuches) bleibt<br />

vorbehalten.<br />

Weitere Fragen und Antworten:<br />

15. Wie ist mit eingebauten Kleinkläranlagen zu verfahren,<br />

bei denen die Geltungsdauer der allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) abgelaufen<br />

ist und der Hersteller diese nicht verlängert hat?<br />

Nach dem Einbau ist diese Kleinkläranlage dauerhaft<br />

an die Bestimmungen zu Betrieb und Wartung gemäß<br />

der zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen abZ gebunden<br />

(Bestandsschutz), auch wenn der Hersteller seine<br />

Zulassung nicht verlängern lässt.<br />

Wenn in einer möglichen Verlängerung der Zulassung<br />

andere Bestimmungen festgelegt werden, so gelten<br />

diese nicht für die eingebaute Anlage, es sei denn die<br />

Untere Wasserbehörde verlangt eine Anpassung. Jede<br />

eingebaute Anlage hat also „ihre“ Zulassung.<br />

Auf eine behördliche Überwachung kann im Rahmen<br />

der in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Einhaltefiktion<br />

bei abgelaufenen abZ verzichtet werden.<br />

16. Wie ist mit der Anerkennung (Nachweis der Fachkunde)<br />

von Wartungsfirmen umzugehen, die nicht<br />

dem von der LAWA einstimmig angenommenen<br />

Ausbildungs- und Schulungskonzept entsprechen?<br />

<strong>Die</strong> Anerkennung liegt im Ermessen der Unteren Wasserbehörde.<br />

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14


Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser –<br />

die neue DIN 4261-5:2011-11<br />

Otto Langeland, Landkreis Vechta<br />

1. Allgemeine Hinweise zur Normungsarbeit<br />

Für die Reinigung von häuslichem Schmutzwasser<br />

durch dezentrale Anlagen, Kleinkläranlagen, gibt es<br />

eine Vielzahl von europäischen und nationalen Normen<br />

und Regelwerken.<br />

Am wichtigsten ist zunächst die europäische Norm<br />

DIN EN 12566 „Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW“ mit<br />

Ihren geplanten 7 Normteilen.<br />

<strong>Die</strong> europäische Norm regelt das eigentliche Bauprodukt.<br />

<strong>Die</strong> Verwendung (Anwendungsbereich, klärtechnische<br />

Bemessung, Einbau, Betrieb und Wartung) ist<br />

national zu regeln. Hierbei wird auch von der europäischen<br />

Kommission geprüft, ob die nationalen Regelungen<br />

ein „Handelshemmnis“ darstellen, also den nationalen<br />

Markt abschotten. In diesem Fall ist die nationale<br />

Regelung wieder zurückzunehmen oder zu ändern.<br />

Folgende europäische Normteile sind verabschiedet,<br />

bzw. befinden sich noch in der Abstimmungs- und<br />

Beteiligungsphase und müssen noch verabschiedet<br />

werden:<br />

• DIN EN 12566-1:2000+A1:2003 Werkmäßig<br />

hergestellte Faulgruben<br />

• CEN/TR 12566-2:2005 Bodeninfiltrationssysteme<br />

• DIN EN 12566-3:2005+A1:2009 Vorgefertigte und<br />

/oder vor Ort montierte Behandlungsanlagen für<br />

häusliches Schmutzwasser<br />

• DIN EN 12566-4:2007 Bausätze für vor Ort einzubauende<br />

Faulgruben<br />

• CEN/TR 12566-5:2008 Filtrationsanlagen für vorbehandeltes<br />

häusliches Schmutzwasser<br />

• prEN 12566-6:2008 Vorgefertigte Anlagen für die<br />

weitergehende Behandlung des aus Faulgruben<br />

ablaufenden Abwassers<br />

• prEN 12566-7:2009 Im Werk vorgefertigte Einheiten<br />

für eine dritte Reinigungsstufe<br />

<strong>Die</strong> Teile 1, 3 und 4 sind harmonisierte Normen. Nach<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt werden konkurrierende<br />

Regelungen nationaler Normen als Handelshemmnis<br />

angesehen. <strong>Die</strong> nationalen Normen sind zwingend zurückzuziehen.<br />

<strong>Die</strong> früher geltenden deutschen Normenteile der DIN<br />

4261 sind zurückgezogen und bislang durch zwei neue<br />

deutsche „Restnormen“ und als Teil 6 eine sogenannte<br />

DIN SPEC (PAS)* ersetzt worden:<br />

• DIN 4261:2010-10 Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung<br />

• DIN 4261:5:2011-11 Versickerung von biologisch<br />

aerob behandeltem Schmutzwasser<br />

• DIN 4261-6: Bestimmung der Tagesfrachten häuslichen<br />

Schmutzwassers beim Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

nach DIN EN 12566-3 und DIN 4261-1<br />

2. Vergleich zwischen der DIN 4261-1:1991-02<br />

und der DIN 4261-1 2002-12<br />

<strong>Die</strong> wichtigste Änderung zwischen dem Teil 1 aus dem<br />

Jahre 1991 und dem Teil 1 aus dem Jahre 2002 war die<br />

ersatzlose Streichung des Passus im Vorwort „Kleinkläranlagen<br />

sind häufig nur als Behelf zu betrachten und<br />

durch einen zentralen Anschluss zu ersetzen“.<br />

Damit können Kleinkläranlagen seitdem uneingeschränkt<br />

als Dauerlösung zugelassen werden.<br />

In dem Normenteil aus dem Jahre 1991 hatten die Untergrundverrieselung,<br />

der Filtergraben und der Sickerschacht<br />

zwei Aufgaben. Sie dienten zur Reinigung des<br />

über Mehrkammerausfaulgruben anaerob vorgereinigten<br />

Schmutzwassers und gleichzeitig der Verbringung<br />

in den Untergrund.<br />

Mit der Verabschiedung der DIN EN 12566-1 musste<br />

die DIN 4261-1 neu bearbeitet werden, da sie u. a. auch<br />

Regelungen zum Bauprodukt, z. B. die Wasserdichtheit,<br />

Standsicherheit und Werkstoffanforderungen enthielt,<br />

die im Widerspruch zur EN standen.<br />

Gleichzeitig wurde der Teil 1 auf Anlagen zur Abwasservorbehandlung<br />

beschränkt.<br />

Da die angekündigten europäischen Normen für die<br />

im alten Teil 1 enthaltenen Regelungen für die Behandlung<br />

und Verbringung von Schmutzwasser in den<br />

Untergrund (noch) nicht vorlagen, wurde ein Kapitel 9<br />

„Übergangsregelungen für die Verbringung von biologisch<br />

behandeltem Schmutzwasser in den Untergrund“<br />

aufgenommen.<br />

Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang,<br />

dass es sich bei dem mittlerweile vorliegenden Teil 2<br />

der DIN EN 12566 nur um Ausführungsbestimmungen<br />

für Bodeninfiltrationssysteme handelt. Anforderungen<br />

an die Schmutzwasserreinigung werden dort nicht geregelt.<br />

Sie sind nach wie vor national vorzugeben.<br />

<strong>Die</strong> direkte Einleitung von nur durch eine Mehrkammerausfaulgrube<br />

anaerob gereinigtem Schmutzwasser<br />

in den Untergrund entspricht in Deutschland nicht<br />

15


mehr den Regeln der Technik. Eine schädliche Verunreinigung<br />

oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

des Grundwassers in seinen Eigenschaften ist nicht<br />

auszuschließen. Der Normenteil wurde daher auf die<br />

reine Verbringung von biologisch aerob behandeltem<br />

Schmutzwasser in den Untergrund beschränkt.<br />

Filtergräben dienen der Behandlung, nicht aber der<br />

Verbringung in den Untergrund. <strong>Die</strong>ser Abschnitt wurde<br />

daher komplett gestrichen. Erhöht wurden die Anforderungen<br />

an die bodenkundliche Begutachtung für<br />

die Versickerungsanlagen.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen sind:<br />

Sickergraben (Untergrundverrieselung)<br />

• Abstand Grabensohle – Rohrsohle: 0,3 m statt 0,1 m<br />

• Überdeckung Sickerrohr: ≥ 0,1m statt ≥ 0,2 m<br />

• Sickerlängen: ≤ 10 m statt ≤ 30 m<br />

• Bemessung: Sickerfläche statt Leitungslängen<br />

• Abstand Grabensohle zum Grundwasser: ≥ 0,6 m<br />

statt ≥ 0,5 m<br />

• Keine Vorgabe an die Art der Beschickung<br />

Sickergrube (Sickerschacht)<br />

• Schachtwände: Schachtwände müssen im Bereich<br />

der sickerfähigen Schicht durchlässig sein<br />

• Sickerfläche: Wandfläche des mit Kies/Schotter<br />

aufgefüllten Grubenraumes<br />

• Abstand Grubensohle zum Grundwasser: ≥ 1,0 m<br />

statt 1,5 m ab Prallplatte<br />

3. Vergleich zwischen der DIN 4261-1:2002-12<br />

und der DIN 4261-5:2011-11)<br />

<strong>Die</strong> Regelungen für die Versickerung gelten nur für<br />

aerob behandeltes Schmutzwasser. Eine mögliche Reduzierung<br />

der Restbelastung ist nicht mehr Bestandteil<br />

der Norm. Daher konnten auch die Anforderungen<br />

vereinfacht und neue Möglichkeiten, wie die Versickerungsmulde,<br />

eingeführt werden.<br />

<strong>Die</strong> Änderungen zwischen dem Teil 1 aus dem Jahre<br />

2002 und aus dem Jahre 2011 sind für die bisher schon<br />

geregelten Varianten, dem Sickergraben und der Sickergrube<br />

nur marginal.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Änderungen sind:<br />

Allgemein<br />

• Zwingende bodenkundliche Begutachtung nach<br />

DIN 4220<br />

• Schürfgrube und/oder /Sondierung mindestens 1 m<br />

unter Versickerungssohle<br />

• Keine ständige oder langfristige Staunässe bis 1 m<br />

unter Versickerungssohle<br />

• Keine Vorgabe für die erforderliche Wandfläche,<br />

sondern Ermittlung über die Wasserdurchlässigkeit<br />

und hydraulische Spitzenbelastung, mindestens<br />

1 m 2 /E<br />

• Mindest k f<br />

–Wert: eine 10er Potenz durchlässiger<br />

Abbildung 1: Prinzipskizze eines Versickerungsgrabens, verändert nach DIN 4261 Teil 5 (2011)<br />

16


Versickerungsgraben nach DIN 4261-5<br />

• Verteilerschacht: ≥ 0,4 m<br />

• Keine zwingende Vorgabe für Vollsickerrohre nach<br />

DIN 4261-1<br />

• Sickeröffnungen: ≥ 5 cm 2 statt ≥ 25 mm<br />

• Versickerungsbereich: ab Sohle mit Kies 2/8 mm<br />

oder gebrochenem Natursteinschotter 8/16 mm<br />

verfüllt<br />

• Erste Schicht im Schacht: Sand/Feinkies statt vorher<br />

Sand 0,2 – 2 mm<br />

• Abstand Sohle Grube bis höchstem Grundwasserstand<br />

(HGW): 0,6 m statt 1,0 m<br />

• Mindestabstand der Stränge: ≥ 2,0 m (In der Norm<br />

ist noch ein Mindestabstand von 0,6 m angegeben.<br />

Er wird auf 2,0 m geändert).<br />

Versickerungsgrube nach DIN 4261- 5<br />

• Neben Kies 2/8mm darf auch gebrochener Natursteinschotter<br />

8/16 mm, doppelt gewaschen eingebaut<br />

werden<br />

Versickerungsmulde nach DIN 4261-5<br />

Neu ist der Bau einer Versickerungsmulde bei hohen<br />

Grundwasserständen oder Stauschichten im Boden.<br />

Da hierbei die positive Wirkung der durchwurzelten<br />

Bodenschicht ausgenutzt werden kann, konnte aus<br />

Sicht des Sachverständigenausschusses vor allem der<br />

Abstand zum Grundwasser reduziert werden.<br />

Daneben ist eine wesentliche Änderung gegenüber<br />

den Bemessungsregeln bei den vorherigen beiden<br />

Varianten zu beachten. Bei der Versickerungsmulde ist<br />

die Sohlfläche und nicht die Seitenfläche zur Bemessung<br />

heranzuziehen.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Anforderungen:<br />

• Muldentiefe: ≥ 0,2 – 0,3 m<br />

• Wurzelzone: ≥ 0,2 m<br />

• Raseneinsaat mit 3 – 6 Monaten Vorlauf<br />

• Absturz im Zulauf: ≥ 0,1 m<br />

• Abstand Muldensohle bis HGW: ≥ 0,3 m<br />

• Versickerungsfläche gleich Sohlfläche<br />

Abbildung 2: Prinzipskizze einer Versickerungsgrube, verändert nach DIN 4261 Teil 5 (2011)<br />

17


Abbildung 3: Prinzipskizze einer Versickerungsmulde, verändert nach DIN 4261 Teil 5(2011)<br />

4. Resümee<br />

Der neue Teil 5 der DIN 4261 wurde mit Ausnahme<br />

der bodenkundlichen Hinweise und Anforderungen<br />

schlank gehalten.<br />

Weitergehende Vorgaben, z. B. an eine Einzäunung<br />

der Muldenversickerung und Abstände zur Wohnbebauung<br />

oder zu Wassergewinnungsanlagen wurden<br />

bewusst nicht aufgenommen. Hier sind von den zuständigen<br />

Behörden in Abhängigkeit der vorhandenen<br />

örtlichen Verhältnisse eigene Entscheidungen zu<br />

treffen.<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Otto Langeland<br />

Landkreis Vechta<br />

Ravensburger Str. 20<br />

49377 Vechta<br />

2500@landkreis-vechta.de<br />

18


Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen mit aerober<br />

biologischer Reinigungsstufe – das neue DWA-M 221<br />

Bodo Heise, Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong> Mecklenburgische Seenplatte<br />

19


Anschrift des Verfassers:<br />

Bodo Heise<br />

Staatliches Amt für Landwirtschaft und <strong>Umwelt</strong><br />

Mecklenburgische Seenplatte<br />

Helmut-Just-Str. 4<br />

17036 Neubrandenburg<br />

bodo.heise@stalums.mv-regierung.de<br />

27


Bewertung und Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen<br />

aus mineralischen Baustoffen, Papier des BDZ-Arbeitskreises „Betriebssicherheit“<br />

Dr. René Thiele, Prof. Selle Consult GmbH<br />

28


Anschrift des Verfassers:<br />

Dr. René Thiele<br />

Prof. Selle Consult GmbH<br />

Shakespearestr. 52<br />

04107 Leipzig<br />

thiele@selle-consult.de<br />

39


Bewertung der Sanierungsfähigkeit vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen<br />

aus mineralischen Baustoffen<br />

Informationsblatt des BDZ-Arbeitskreises: Betriebssicherheit<br />

Vorwort<br />

<strong>Die</strong>se Richtlinie befasst sich mit der Sanierung von bestehenden<br />

Sammelgruben und Kleinkläranlagen aus<br />

Beton, die mit einer biologischen Stufe nachgerüstet<br />

werden sollen. Bei der Sanierung der vorhandenen<br />

Behälter sind die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit<br />

und die Wasserdichtheit nach den Vorgaben der DIN<br />

EN 12566 und DIN 4261-1 zu beachten, zu sichern<br />

und wieder herzustellen. Bei allen Arbeiten sind die<br />

Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu<br />

beachten. <strong>Die</strong> Sanierungstätigkeiten sind von einem<br />

Fachkundigen auszuführen. Fachkundelehrgänge zu<br />

„Neubau/Nachrüstung und Bewertung der Sanierungsfähigkeit<br />

von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“<br />

werden z. B. durch das BEW, das BDZ<br />

oder die DWA angeboten.<br />

1. Bestandsaufnahme<br />

1.1 Vorbereitung<br />

Behälter sind vor der Bestandsaufnahme vollständig<br />

zu entleeren. Alle Innenflächen sind mit einem Hochdruckreiniger<br />

zu säubern. Zur Begutachtung eventueller<br />

Schäden muss in den Behälter eingestiegen werden<br />

können. Mögliche Schäden an den Außenflächen der<br />

Außenwände werden nicht aufgenommen.<br />

1.2 Bauwerksdaten<br />

Außenwände, Innenwände, Durchtrittsöffnungen und<br />

eventuelle Einbauten sind zeichnerisch und messtechnisch<br />

zu erfassen. Das Material der einzelnen Bauteile<br />

ist anzugeben. Alte Bestandsangaben, falls vorhanden,<br />

müssen mit den Daten dieser Bestandsaufnahme verglichen<br />

und eventuell ergänzt werden.<br />

1.3 Schäden an Außenwand-, Boden- und Deckenflächen<br />

Sind waagerechte Risse im Bereich der Bauwerksfugen<br />

zu erkennen, ist das zu vermerken. Fehlstellen > 200 cm 2<br />

mit einer Tiefe > 50% der Wanddicke sind zu vermaßen<br />

und erfordern einen Standsicherheitsnachweis im Einzelfall.<br />

Es ist zu prüfen, ob eine Bodenplatte aus Ortbeton<br />

oder in Verbindung mit der Außenwand als Fertigteil<br />

vorhanden ist und Risse, insbesondere im Randbereich<br />

Wand/Boden, vorhanden sind. Fortgeschrittene Korrosionserscheinungen<br />

an den Konen oder den Deckenplatten<br />

sind nicht sanierungsfähig. <strong>Die</strong> in der DIN EN 12566<br />

geforderte Mindestbetondruckfestigkeit von C 35/45<br />

ist nachzuweisen. Empfohlen wird z. B. ein zerstörungsfreies<br />

Prüfverfahren mittels Rückprallhammer nach DIN<br />

EN 12504 Teil 2 an den Oberflächen aller statisch relevanten<br />

Bauteile. Gleichwertige Nachweise sind zulässig.<br />

<strong>Die</strong> Standsicherheit gilt als nachgewiesen, wenn keine<br />

statischen Risse vorhanden und keine deutlichen Korrosionserscheinungen<br />

sichtbar sind sowie keine zusätzlichen<br />

Verkehrslasten zu erwarten sind.<br />

1.4 Schäden an Trennwänden<br />

Da Trennwände meist relativ filigran aufgebaut sind<br />

und durch die unterschiedlichen Wasserstände der einzelnen<br />

Kammern (insbesondere bei der Fäkalienentleerung),<br />

kurzfristig belastet werden, sind alle Schäden zu<br />

beschreiben.<br />

1.5 Schäden an Rohrdurchführungen<br />

Sichtbare Risse im Bereich der Vermörtelung von<br />

Rohrdurchführungen oder sichtbare Schäden an elastischen<br />

Rohrdurchführungen oder Rohren sind aufzunehmen.<br />

1.6 Lüftung<br />

Eine vorhandene Korrosion ist meist auf mangelnde<br />

Durchlüftung aller Bereiche der Kleinkläranlage zurückzuführen.<br />

Mittels Rauchpatronen kann ein wirksamer<br />

Abluftstrom nachgewiesen werden. Zuluftöffnungen<br />

müssen mindestens dem Querschnitt des<br />

Abluftkanals entsprechen und sind so anzuordnen,<br />

dass der Luftstrom alle Anlagenbereiche erreicht.<br />

2. Sanierung<br />

2.1 Sanierungskonzept<br />

<strong>Die</strong> Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch einen<br />

Fachkundigen ist erforderlich. Es sollen die in der<br />

Bestandsaufnahme festgestellten Besonderheiten bewertet<br />

werden und Sanierungsvorschläge beinhalten.<br />

Soweit Vorgaben des jeweiligen Landeswasserrechts<br />

am Zustand der Zu- und Ablaufleitungen gelten, sind<br />

diese zu beachten.<br />

2.2 Standsicherheit von Wand- und Deckenflächen<br />

Senkrechte oder schräg verlaufende Risse in Wänden,<br />

sowie Risse im Anschlussbereich Boden/Wand sind<br />

40


meist auf mangelnde Standsicherheit zurückzuführen,<br />

die möglicherweise durch unzulässige Fahrzeuglasten<br />

oder Baugrundsetzungen entstanden sein könnten.<br />

Eine Sanierung ist nur dann zulässig, wenn ein Standsicherheitsnachweis<br />

eines qualifizierten Technikers<br />

(Statiker) eine Sanierung zulässt und die notwendigen<br />

Sanierungsarbeiten beschrieben werden.<br />

2.3 Rissbehandlung<br />

Alle Risse mit einer Rissbreite > 0,2mm im Bereich der<br />

Innenfläche von Außenwänden, Trennwänden und<br />

Risse im Behälterboden sind mit geeignetem Material<br />

zu verschließen. Risse im Anschlussbereich Wand/Boden<br />

können mit einer Hohlkehle aus geeignetem Material<br />

oder durch das Einbringen einer Ortbetonschicht<br />

verschlossen werden.<br />

2.4 Rohrdurchführungen<br />

Fehlerhafte elastische Rohrdurchführungen sind zu ersetzen.<br />

2.5 Fehlstellen, Ausbrüche und Korrosion<br />

<strong>Die</strong> nach der Hochdruckreinigung noch vorhandenen<br />

organischen Stoffe sowie lose und mürbe Teile des Betons,<br />

sind zu entfernen und anschließend mit einem<br />

geeignetem Material vollflächig zu überdecken.<br />

2.6 Trennwände<br />

Fehlstellen und Ausbrüche können nach entsprechender<br />

Vorbehandlung des Untergrundes mit Beton der<br />

Festigkeitsklasse C 35/45 oder Betonersatzsystemen<br />

reprofiliert oder wiederhergestellt werden. Unter Beachtung<br />

der statischen Gegebenheiten ist auch eine<br />

Erneuerung der Trennwände möglich.<br />

2.7 Korrosion<br />

Bei mangelhafter Durchlüftung im Luftraum der Behälter<br />

kann Korrosion an den Betonoberflächen, am Verputz<br />

oder an den Mörtelfugen entstehen. Entspricht<br />

das Ergebnis der Druckfestigkeitsprüfung nicht der<br />

Mindestdruckfestigkeit von C 35/45 und beträgt die<br />

Wanddicke < 80% der ursprünglichen Dicke, muss eine<br />

Begutachtung durch einen qualifizierten Techniker<br />

(Statiker) erfolgen. <strong>Die</strong> korrodierten Flächen sind mit<br />

geeignetem Material zu beschichten.<br />

2.8 Sanierungsstoffe<br />

Reparaturverfahren wie Injektion oder Abdichtung<br />

sowie Renovierungsverfahren wie Auskleidung oder<br />

Beschichtung müssen dauerhaft für den Einsatz im<br />

häuslichen Schmutzwasser geeignet sein.<br />

Eine Untergrundvorbehandlung durch Hochdruckreinigung,<br />

Stemm- oder Strahlgeräte ist erforderlich und<br />

muss entsprechend der Vorschädigung erfolgen. Stoffe,<br />

die zur Sanierung unter der späteren Wasseroberfläche<br />

liegen, dürfen keinen schädigenden Einfluss auf<br />

die biologische Reinigung der Abwässer haben. Bei der<br />

Verwendung von mineralischen Werkstoffen dürfen<br />

ausschließlich kunststoffmodifizierte zementgebundene<br />

und nahezu schrumpffreie Mörtel angewendet<br />

werden. Bei der Materialauswahl sind die Expositionsklassen<br />

der DIN 1045-2 zu beachten. Zur Sanierung<br />

sollten bauaufsichtlich zugelassene Sanierungsverfahren<br />

für Abwassersammelgruben verwendet werden.<br />

Ist dies nicht der Fall, wird ein Nachweis im Einzelfall erforderlich.<br />

<strong>Die</strong> Sanierung von Rissen, welche die Standsicherheit<br />

beeinflussen bedarf der Begutachtung eines<br />

Fachmanns und ist im Einzelfall statisch nachzuweisen.<br />

2.9 Wasserdichtheit<br />

<strong>Die</strong> Wasserdichtheit der Behälter ist nach DIN EN 1610-10<br />

vor der Inbetriebnahme nachzuweisen.<br />

3. Dokumentation<br />

3.1 Bestandsaufnahme<br />

Protokoll der Bestandsaufnahme aus Abschnitt 1<br />

3.2 Sanierung<br />

• Sanierungskonzept<br />

• Technische Dokumentation der Sanierungsstoffe<br />

3.3 Wasserdichtheit<br />

Protokoll der Wasserdichtheitsprüfung<br />

Bemerkungen<br />

Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Reihenfolge<br />

der oben aufgeführten Tätigkeiten verändert werden.<br />

Bei Fragen zum Infoblatt wenden Sie sich bitte an<br />

den Leiter des Arbeitskreises:<br />

Dagobert Baumann<br />

ATB <strong>Umwelt</strong>technologien GmbH<br />

Südstraße 2<br />

32457 Porta Westfalica<br />

info@atbnet.eu<br />

41


Dichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben<br />

Matthias Jübner, Jübner GmbH<br />

42


Anschrift des Verfassers:<br />

Matthias Jübner<br />

Jübner GmbH<br />

An der Aue 130<br />

49453 Barver<br />

matthias.juebner@juebner.de<br />

51


Abnahme- und Dichtheitsprüfung von häuslichen Kleinkläranlagen<br />

Ralf Niemann und Rudolf Wallbaum, Kreis Minden-Lübbecke<br />

1. Einführung und Rahmenbedingungen<br />

Im Rahmen der Überwachung der Wasserrechte sind<br />

Kleinkläranlagen auch abzunehmen und ihre Dichtheit<br />

ist nachzuweisen. Kläranlagen müssen dauerhaft<br />

überwacht werden, um zum einen die Gewässer vor<br />

vermeidbaren Beeinträchtigungen zu bewahren, aber<br />

auch den Betreiber vor unnötigen Kosten durch die<br />

Folgen eines mangelhaften Betriebes zu schützen.<br />

Hierzu müssen Prüf-Berichte teilweise umfangreich<br />

erstellt und bearbeitet werden. Durch vielfältige Unterstützung<br />

sächlicher, personeller und finanzieller<br />

Art ist der Kreis Minden-Lübbecke in die Lage versetzt<br />

worden, die dezentrale Abwasserbeseitigung im ländlichen<br />

Raum des Kreises Minden-Lübbecke wesentlich<br />

schneller zu verbessern, als es ohne diese Unterstützung<br />

möglich gewesen wäre. Mittels gezielter<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung hat sich auch das<br />

Bewusstsein für den Betrieb der Anlagen verbessert.<br />

Fachtechnisch und in der Verwaltung wurden die neuesten<br />

Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Projekten<br />

und gesetzlichen Forderungen umgesetzt. Außerdem<br />

hat das Projekt „Optimierung der Inbetriebnahmephase<br />

von häuslichen Kleinkläranlagen“ Erkenntnisse<br />

gebracht und Wege und Mittel aufgezeigt, die für die<br />

praktische Umsetzung von großer Bedeutung sind.<br />

2. Der Kreis Minden-Lübbecke<br />

Der Kreis Minden-Lübbecke besteht aus 11 Städten und<br />

Gemeinden und hat insgesamt rund 330.000 Einwohner<br />

auf ca. 1.200 km² Fläche. Hier werden derzeit rund 5.000<br />

dezentrale Abwasseranlagen (ca. 4.500 Kleinkläranlagen<br />

und ca. 500 Abwassersammelgruben) verwaltet.<br />

Abb. 1: Kreis Minden-Lübbecke<br />

3. Mittel zur Überwachung<br />

Um den Betrieb und die Wartung der Anlagen überwachen<br />

zu können, wurden verschiedene Mittel<br />

zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Aktenführung erfolgt<br />

z. B. behördenintern sowohl physikalisch (mit Papier)<br />

und elektronisch. Daneben werden die Anlagen in<br />

elektronischen Karten mittels GIS erfasst. An dieser<br />

Stelle ist zunächst die Datenbank „KomVor“ mit angeschlossener<br />

elektronischer Vorgangsbearbeitung<br />

und Schriftsatzerstellung sowie ein direkter Zugriff der<br />

Sachbearbeiter auf Daten des Liegenschaftskatasters<br />

und der Einwohnermeldeämter zu erwähnen.<br />

Der Kreis nutzt dabei auch das sog. „Digitale Wartungsprotokoll<br />

(DiWa)“ mit Anschluss über eine<br />

Schnittstelle an die Verwaltungsdatenbank und<br />

an die Datendrehscheibe des Landes NRW mit<br />

dem Ziel, einen schnellen Austausch zwischen<br />

Wartungsfirma und der UWB zu ermöglichen.<br />

Daneben werden Analyse- und Probenahmemöglichkeiten<br />

durch den für diese Zwecke auch anerkannten<br />

Laborbetrieb des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises<br />

Minden-Lübbecke (AML) und - für Angelegenheiten<br />

der staatlichen Überwachung - das Staatliche Amt<br />

für <strong>Umwelt</strong> und Arbeitsschutz, Minden (StAfUA Minden)<br />

vorgehalten. Ebenso werden Stichproben durch<br />

unsere Außendienstmitarbeiter - auch bei bereits erfolgten<br />

Wartungen gezogen und ausgewertet.<br />

Neben den allgemein anerkannten technischen Regelwerken<br />

(z. B. DIN 4261, EN 12566, DWA-A 262 und<br />

DWA-M 221) werden auch spezifische technische Regelwerke<br />

(Anwenderzulassungen) in Form einer weiteren<br />

Datenbank mit verlinkten Zugriffen zum Deutschen<br />

Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin genutzt.<br />

Neben dem regelmäßigen Besuch der Mitarbeiter bei<br />

Kläranlagenforen und der Auswertung von Rundschreiben<br />

fußt ein wesentlicher Teil des Erkenntnisgewinns<br />

auf Projektergebnissen (z. B. „Steinfurter Modell“, „Bauartzulassung<br />

von Pflanzenanlagen“ und „Optimierung<br />

der Inbetriebnahmephase von Kleinkläranlagen“).<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse aus Vor-Ort-Prüfungen durch den<br />

Außendienst und aus erfolgten Wartungen (Wartungsberichte/-protokolle)<br />

runden das Bild dann ab.<br />

Auch Sanierungsberichte mangelhafter Anlagen sorgen<br />

für eine ordnungsgemäße Überwachung.<br />

Mit den neu eingeführten Dichtheitsprüfungen wurde<br />

hier auch einem zentralen Element der Überwachung<br />

Rechnung getragen.<br />

52


3.1 Ermittlung bei Vor-Ort-Terminen<br />

Grunddaten der Abwasserbeseitigung<br />

Zur Vereinfachung und zur einheitlichen Beurteilung<br />

wurden hierfür Prüfbögen entwickelt, die dem Betreiber<br />

nach der Prüfung auch an die Hand gegeben werden.<br />

Zur Ermittlung der Grunddaten dient das nachfolgende<br />

Formular 1.0 „Grunddaten“.<br />

Daten zur Vorklärung<br />

Zur Zustandsbeurteilung der Vorklärung wird das Formular<br />

2.0 „Allgemeine Angaben zur Vorklärung“ eingesetzt.<br />

53


Daten zu verschiedenen Nachbehandlungsanlagen<br />

• Belebungsanlage (SBR)<br />

Abb. 2: Belebungsanlage<br />

• Festbettanlage<br />

54


Abb. 3: Festbettanlage<br />

• Scheibentauchkörperanlage<br />

• Tropfkörperanlage<br />

Abb. 4: Scheibentauchkörperanlage<br />

Abb. 5: Tropfkörperanlage<br />

55


Beim Bau der Anlage ist die Dichtungsfolie 20 bis 30<br />

cm über den Bodenkörper zu ziehen, damit die Anlage<br />

eingestaut werden kann. <strong>Die</strong> Ablaufkonstruktion eines<br />

Pflanzenbeetes muss so angelegt sein, dass der Wasserspiegel<br />

im Beet abgesenkt und auch bis 10 cm über<br />

die Beetoberfläche angehoben werden kann. <strong>Die</strong> Größe<br />

der Pflanzenanlage bemisst sich nach der Bodenfilterfläche<br />

(Grundfläche). Flächenanteile im Bereich<br />

der Böschungen dürfen nicht mit in Ansatz gebracht<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> Teilabnahme bzw. Zwischenabnahme der Pflanzenanlage<br />

gem. der Nebenbestimmung des Erlaubnis<br />

- und Genehmigungsbescheides ist mindestens 3<br />

Werktage vorher telefonisch bei der (UWB) Unteren<br />

Wasserbehörde zu beantragen.<br />

Bei Pflanzenanlagen, die ohne Teil – bzw. Zwischenabnahme<br />

erstellt wurden, ist die Dichtheit der Anlage<br />

durch eine Dichtheitsprüfung (Prüfprotokoll) nachzuweisen.<br />

<strong>Die</strong> Dichtheitsprüfung kann über einen<br />

unabhängigen Sachverständigen oder über die Einbau-<br />

bzw. Wartungsfirma in Begleitung der UWB<br />

durchgeführt werden. Dichtheitsprüfungen mit einer<br />

Einbau - bzw. Wartungsfirma in Begleitung der UWB<br />

sind nach Tarifstelle 28.1.9.1 des Gebührengesetzes<br />

NRW gebührenpflichtig. Wird die Zwischenabnahme<br />

nicht beantragt, wird einer vollziehbaren Auflage des<br />

Bescheides zuwider gehandelt. <strong>Die</strong>s kann mit einer<br />

Geldbuße geahndet werden.<br />

• Pflanzenanlage<br />

Pflanzenanlagen zur Behandlung von häuslichem<br />

Schmutzwasser sind nach dem LUA - Merkblatt Nr. 23<br />

„Abwasserbehandlung in Pflanzenanlagen“ und dem<br />

Arbeitsblatt DWA-A 262 zu errichten.<br />

Abb. 6: Zwischenabnahme einer Pflanzenanlage<br />

Pflanzenbeete müssen nach unten und an den Seiten<br />

abgedichtet sein und dürfen nicht in den höchsten bekannten<br />

Grundwasserstand eintauchen.<br />

56


Einleitungsbauwerk (Beispiel hier: Filtergraben)<br />

Gesamtbeurteilung<br />

57


Abbildung 4: Sanierungsbericht<br />

Muster Sanierungsbericht<br />

Ist eine Anlage durch nicht augenscheinliche Mängel<br />

auffällig, ist die Abwasserbeseitigung zu sanieren und<br />

ein sog. Sanierungsbericht zu erstellen.<br />

Umgang mit Grenzwerten<br />

Sind die Grenzwerte nach Anhang 1 der AbwV eingehalten,<br />

erfolgt eine Soll-Setzung für die nächste Wartung.<br />

Bei eingetretenen Überschreitungen erfolgen abgestufte<br />

Maßnahmen, die letztlich bis zur Untersagung des<br />

weiteren Anlagenbetriebes und der damit verbunden<br />

Ableitung führen können, im Vordergrund steht jedoch<br />

die Herstellung einer funktionierenden Anlage.<br />

Insbesondere durch die Einführung der sog. „Ablaufklassen“<br />

ergaben sich im Vollzug neue Betrachtungswinkel.<br />

Dazu wurde ein Merkblatt entwickelt, das den Betreibern<br />

und Wartungsfirmen an die Hand gegeben wird:<br />

58


Merkblatt und Prüfungshilfe bei Grenzwertüberschreitungen für Betreiber<br />

von häuslichen Kleinkläranlagen, Gemeinden und Wartungsfirmen<br />

Vorwort:<br />

Normalerweise arbeiten die heutigen Kleinkläranlagensysteme<br />

zuverlässig und halten die von der Abwasserverordnung<br />

geforderten Grenzwerte (z. B. CSB: 150 mg/l)<br />

sicher ein.<br />

Bei manchen Anlagen werden jedoch neben technischen/baulichen<br />

Mängeln auch häufige und/oder erhebliche<br />

Grenzwertüberschreitungen festgestellt, die<br />

immer Ursachen in Form von Mängeln haben. Um die<br />

Suche nach den jeweiligen Ursachen und Mängeln<br />

den beteiligten Wartungsfirmen und Betreibern zu erleichtern,<br />

dient dieses Merkblatt, welches z. B. auch bei<br />

der Erstellung von zu fordernden Sanierungsberichten<br />

Verwendung finden kann.<br />

Es gilt dabei eine funktionierende Abwasserbeseitigung<br />

wieder herzustellen und eine letztliche Stilllegung<br />

der betroffenen Anlagen zu vermeiden.<br />

<strong>Die</strong>ses Merkblatt enthält lediglich eine Auswahl<br />

möglicher Ursachen und erhebt keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit, jedoch sind hier die Ergebnisse<br />

langjähriger Praxis von Wasserbehörden, des Fachverbandes<br />

DWA und mehrerer Hersteller- und Wartungsfirmen<br />

sowie die Aussagen von betroffenen<br />

Betreibern eingeflossen und als Instrument zur Ursachenforschung<br />

und damit verbunden zur Mängelbeseitigung<br />

entwickelt worden.<br />

1. Grundsatz: Es ist neutral und fachkundig, ggf. auch<br />

unter Begleitung der Unteren Wasserbehörde nach<br />

Ursachen zu forschen. Manche Wartungsfirmen beherrschen<br />

die Materie nicht; manche Anlagen weisen<br />

bereits werkseitig technische Mängel in Konstruktion,<br />

Bemessung und Betrieb auf und manche Betreiber<br />

scheren sich nicht um ihre eigene Abwasserbeseitigung!<br />

2. Grundsatz: Es sind so viele Informationen über die<br />

Abwasserbeseitigung wie möglich zu sammeln. <strong>Die</strong>s<br />

beinhaltet u. a. auch<br />

• die Ermittlung von Lebensgewohnheiten der<br />

Betreiber,<br />

• die Erhebung von verfahrens- und abwassertechnischen<br />

Daten und<br />

• die Überprüfung der Anlagenteile und des Abwassers.<br />

1. Überlast/Unterlast<br />

Es ist zu unterscheiden zwischen Hydraulik (m³/Tag),<br />

Fracht (Schmutzmenge in kg/Tag) und Konzentration<br />

(mg/l).<br />

Außerdem ist zwischen Dauerzustand und kurzzeitiger<br />

Situation zu unterscheiden.<br />

1.1 Hydraulik<br />

• Liegt eine Überlastung durch Fehleinleitungen<br />

(Fremdwasser, Regenwasser etc.) vor?<br />

• Liegt eine Unterlastung (sehr geringer Trinkwasserverbrauch)<br />

vor?<br />

1.2 Fracht/Konzentration<br />

• Unterlast ist eher der Regelfall, dies ist z. B. bei Biofilm-Verfahren<br />

eher positiv zu sehen, jedoch bei<br />

Belebtschlammverfahren problematisch.<br />

• Überlastung tritt ein durch falsche planerische<br />

Auslegung, fehlerhafte herstellerseitige Bemessung<br />

oder Fehleinleitungen.<br />

• Überlastung erfolgt z. B. auch durch Lebensmittel<br />

(fest oder flüssig). <strong>Die</strong>se weisen teilweise einen sehr<br />

hohen Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und Biochemischen<br />

Sauerstoffbedarf in der 5-Tage-Probe<br />

(BSB5) auf.<br />

• Ein Liter verdorbene Milch im Abwasser entspricht<br />

z. B. einer Zusatzbelastung von etwa 4 Einwohnerwerten<br />

(EW).<br />

• Feste Lebensmittel lösen sich in der Vorklärung (VK)<br />

oft nur langsam auf und geben dabei beständig zusätzlich<br />

Fracht ab.<br />

59


Mögliche Ursachen:<br />

• Entsorgung von Lebensmittelresten über das WC,<br />

• Spülen von Behältern (z. B. für den „Gelben Sack“),<br />

• Gastronomiebetriebe ohne ausreichende Filterund<br />

Abscheideanlagen.<br />

Lösungsvorschläge:<br />

• Lebensmittelreste in Bio-Tonne,<br />

• Verzicht auf Vor-Spülen, Reste in den Hausmüll<br />

bzw. Bio-Tonne,<br />

• Schaffung ordnungsgemäßer Abscheidemöglichkeiten<br />

und Überwachung,<br />

• Spülabwasser aus Milchkammern bei landwirtschaftlichen<br />

Anwesen in die Güllegrube leiten,<br />

• Erhöhung des Sauerstoffeintrags durch Einbau<br />

leistungsstarker Drehschieber-Kompressoren,<br />

• Systemwechsel.<br />

2. Negativer Einfluss von tensidhaltigen<br />

Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

Tenside sind Substanzen, die zur Schmutzentfernung<br />

eingesetzt werden. Sie hemmen das Anlagern an Oberflächen<br />

(WC, Wäsche) und bewirken in der Kläranlage<br />

eine Hemmung der Bildung der notwendigen Biofilme<br />

oder Belebtschlammflocken (Schlammaggregation).<br />

Sie bewirken, dass<br />

• Fette und anderer Schmutz in Lösung gebracht<br />

werden und erhöhen somit stark die Fracht,<br />

• Schlamm in der Vorklärung in Lösung geht und<br />

sich keine Schwimmschlammdecke bildet,<br />

• der Sauerstoffeintrag ins Abwasser schlechter<br />

wird (Sauerstoffwert sinkt),<br />

• die Mikroorganismen vom Biofilm oder der Flocke<br />

abgelöst werden und wichtige Filtrierer absterben,<br />

• Trübstoffe nicht mehr gefiltert werden,<br />

• der Wert der abfiltrierbaren Stoffe und damit der<br />

CSB bzw. BSB 5<br />

- Wert ansteigt.<br />

Typische Anzeichen:<br />

• starke Schaumbildung,<br />

• trübes Abwasser, welches auch nach zusätzlicher<br />

Belüftung nicht klarer wird,<br />

• keine oder sehr geringe Belebtschlammflocken<br />

bzw. Biofilmmasse,<br />

• zumeist keine Schwimmschlammdecke in der Vorklärung,<br />

• Methylenblau-Aktive-Substanzen (<strong>MB</strong>AS) - Messwerte<br />

> 10 mg/l<br />

Wichtige Tensid-Gruppen:<br />

• Anionische Tenside - Nachweisverfahren: <strong>MB</strong>AS-<br />

Test (Methylenblau Aktive Substanzen), Orientierungswert:<br />

max. 8,5 mg/l,<br />

• Kationische Tenside - Nachweisverfahren: BiAS-<br />

Analyse (Bismut Aktive Substanzen),<br />

• nicht ionische Tenside,<br />

• amphotere Tenside<br />

Möglichkeiten zur Beseitigung der Probleme:<br />

• Weniger Waschmittel verwenden (Wasserenthärter<br />

anwenden und Dosierungsanweisungen<br />

beachten),<br />

• auf „Waschtage“ verzichten, besser die Wäschen<br />

über die Woche verteilen,<br />

• auf Weichspüler verzichten (Trockner, Essig statt<br />

Weichspüler),<br />

• von „Öko-Test“ empfohlene Reinigungsmittel<br />

einsetzen,<br />

• Grundsatz beim Putzen: Muskelkraft anstelle<br />

Chemie,<br />

• kurzzeitiger Einsatz von Flockungshilfsmitteln,<br />

jedoch im Dauerbetrieb kaum möglich,<br />

• Wasser/Salzgemisch aus Wasserenthärtungsanlagen<br />

gesondert entsorgen.<br />

60


3. Fette im Abwasser<br />

Ein übermäßiger, und somit schädlicher, oft langjähriger<br />

Fetteintrag kann aus unterschiedlichen Quellen<br />

wie z. B. der Küche, Privatschlachtungen, Friteusengebrauch<br />

und bei Gastroniemiebetrieben aus dem Fettabscheider<br />

stammen.<br />

Anzeichen:<br />

Man erkennt einen übermäßigen Fetteintrag u. a. an<br />

weißlich/gelblichen Rändern in der Vorklärung, an typischen<br />

eingelagerten „Fettschiffchen“ im Schwimmschlamm<br />

und teilweise am ranzigen Geruch der Fettsäure.<br />

Zu viel Fett bewirkt eine Frachtüberlastung, die<br />

Bildung einer unerwünschten Fettschicht auf Biofilm<br />

und Flocken und beeinträchtigt die Sauerstoffversorgung<br />

der Biologie.<br />

Mögliche Problembeseitigung:<br />

• so wenig Fett wie möglich ins Abwasser bringen,<br />

vielmehr direkt in den Hausmüll entsorgen (z. B.<br />

Pfannen mit Küchenpapier auswischen),<br />

• altes Friteusenfett erkalten lassen und in festem<br />

Zustand in den Hausmüll entsorgen.<br />

4. Störungen durch Feststoffeintrag<br />

Stoffe, die sich nicht auflösen (Feststoffe) führen zu<br />

Verstopfungen und beeinträchtigen die Funktion<br />

mechanischer Teile (Rohre, Lager, Wellen, Belüfterschrauben<br />

etc.). Feststoffe sind u. a. tierische und<br />

menschliche Haare, Hygiene- und Empfängnisverhütungsartikel,<br />

Zigarettenkippen.<br />

<strong>Die</strong>se Stoffe haben in einer Kleinkläranlage nichts zu<br />

suchen und sind leicht auf der Abwasseroberfläche zu<br />

erkennen und zu bestimmen.<br />

Mögliche Problembeseitigung:<br />

• Haarsiebe im Ablauf verwenden,<br />

• Reitkleidung, Pferde- , Katzen- und Hundedecken<br />

gesondert reinigen,<br />

• Hygieneartikel wie Tampons und Monatsbinden,<br />

sowie Präservative und Kippen über separate Abfallbehälter<br />

in den Hausmüll geben.<br />

5. Störungen durch nicht abbaubaren<br />

(inerten) CSB<br />

Manche Abwasserinhaltsstoffe werden nicht abgebaut,<br />

verunreinigen das Abwasser und verlassen die<br />

Anlage, wie sie eingeleitet wurden. Hierzu gehören<br />

Stoffe wie<br />

• Medikamente,<br />

• Flüssigkeiten aus dem Bereich Hobby (Fotochemikalien,<br />

Farben und Lacke) und<br />

• aus dem Bereich Renovierung (Farben, Pinselreiniger,<br />

Bauchemikalien).<br />

* * * <strong>Die</strong>se Stoffe gehören nicht ins Abwasser.* * *<br />

Klarheit hierüber verschafft oft nur ein Abbauversuch<br />

nach der DIN EN ISO 9888 mit Aussagen über die Abbaugeschwindigkeit<br />

und die Höhe des inerten CSB.<br />

Grundsatz:<br />

Medikamentengebrauch beeinflusst nicht die Reinigungsleistung<br />

einer Kleinkläranlage hinsichtlich des<br />

CSB und des BSB 5<br />

. <strong>Die</strong>se Stoffe werden ohne Reinigung/<br />

Rückhaltung abgeleitet und belasten die <strong>Umwelt</strong>.<br />

6. Schlechte Schlammkoagulation<br />

Hierbei nimmt das Problem der Flockungsstörung<br />

ständig zu. Das Abwasser bleibt trotz Belüftung trüb,<br />

im Ablauf werden Mengen an suspendierten Bakterien<br />

festgestellt. <strong>Die</strong> Einhaltung der Grenzwertanforderungen<br />

ist trotz verschiedenster Ansätze nicht zu<br />

erreichen.<br />

Kennzeichen sind u. a.:<br />

• eine ungünstige Flockenstrukur (bei Belebtschlammverfahren),<br />

• schlechtes Absetzverhalten,<br />

• Schlammreste im Klarwasserüberstand in Schwebezustand,<br />

• zunehmende Trübung,<br />

• keine wesentliche Zunahme des BSB 5<br />

, jedoch<br />

linearer Anstieg des CSB mit der Trübung.<br />

61


Mögliche Ursache ist der Eintrag von verschiedensten<br />

oberflächenwirksamen Chemikalien.<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

• Feststellung anhand der Messung der Sauerstoffganglinie<br />

in der Belebung über ca. 3 Tage,<br />

• Vermeiden des Eintrags, Einwirken auf das Betreiberverhalten.<br />

7. Fehlerhafte Belüftung<br />

Einige Systeme weisen keine ordnungsgemäße Belüftung<br />

auf. Mögliche Ursachen sind u. a.<br />

• werksseitige Ausstattung mit zu schwachen Belüfteraggregaten<br />

(Beispiel-Werbeslogan: „<strong>Die</strong> Anlage<br />

verbraucht sehr wenig Strom !“),<br />

• oft sind die Belüftungszeiten in den Steuergeräten<br />

nicht situationsgerecht eingestellt,<br />

• der Abtransport der schädlichen, beim Abbauprozess<br />

entstehenden Gase funktioniert nicht richtig,<br />

• oder aber die Aufwuchsflächenkörper sind werksseitig<br />

zu gering bemessen.<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

• intensive technische Untersuchung durch die<br />

Wartungsfirma,<br />

• Miteinbeziehung der Herstellerfirma,<br />

• Ausnebeln der Anlage,<br />

• Wechsel des Systems.<br />

8. Vergiftungen der Biologie<br />

In manche Kläranlagen gelangen Stoffe, die die Biologie<br />

völlig abtöten (toxisch wirkende Substanzen). Als<br />

Quellen hierfür wurden Chemikalien ermittelt, die in<br />

Haus, Hof und Garten eingesetzt werden. Hierunter<br />

fallen u. a. Pflanzenschutzmittelreste aus Spritzbehältern,<br />

Anti-Pilz-Shampoos bei Pferden, Floh-Shampoos<br />

bei Hunden, Desinfektionsmittel aus Milchwirtschaften<br />

Merkmale sind:<br />

• starke, oft beißende Gerüche nach Chemikalien,<br />

• auffällige Verfärbungen im Abwasser.<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

• nur völlig restentleerter Verbrauch,<br />

• Einleiten des Waschabwassers in Gülle/Jauchebehälter,<br />

• auswärtiges Waschen in geeigneter Weise,<br />

• Anlage neu in Betrieb nehmen, ggf. mit Impfschlamm.<br />

9. Fehlerhafte Schlammausfuhren<br />

Einige angeblich „qualifizierte“ Ausfuhrunternehmer<br />

und Selbstausfahrer „wissen nicht, was sie tun“. Der in<br />

den Anlagen anfallende Klärschlamm wird nach dem<br />

Motto „Rüssel rein - alles raus und gut !“ entsorgt. <strong>Die</strong>s<br />

ist nicht praxisgerecht und führt zu Störungen im Anlagenbetrieb.<br />

Lösungsmöglichkeiten:<br />

• Schulung und Einweisung der Mitarbeiter von<br />

Ausfuhrunternehmen in die jeweiligen Systeme,<br />

• Überwachung der Ausfuhrunternehmen und<br />

Selbstausfahrer durch die Gemeinde,<br />

• Fertigen schriftlicher Beschwerden an Gemeinden<br />

und Ausfuhrunternehmen, ggf. Regressforderungen<br />

einleiten,<br />

• Begleitung der Ausfuhren durch fachkundige<br />

Wartungsfirmen.<br />

10. Fehlerhafte Anbringung von Probenahme<br />

behältern<br />

Hierbei entstehen fehlerhafte Ergebnisse, da der Behälter<br />

bei der Anbringung im Nebenstrom häufig<br />

übermäßig verschmutzt und somit die Probenahmeergebnisse<br />

verfälscht.<br />

Lösungsansatz:<br />

• Behälter reinigen und im Hauptstrom anbringen<br />

62


11. Probleme durch N-Elimination<br />

Schwimmschlamm auf der Nachklärung kann zu massivem<br />

Schlammauftrieb führen, wenn gleichzeitig viel<br />

Nitrat und viele Fadenbakterien im Abwasser vorhanden<br />

sind. Es entstehen in der Nachklärung Stickstoffbläschen,<br />

die sich in der durch Fäden vernetzten Biomasse fangen<br />

und zu massivem Schlammauftrieb führen. Der Schlamm<br />

setzt sich nicht mehr ab. In der Analyse werden geringe<br />

Werte des CSB, Ammonium und Nitrat festgestellt.<br />

Möglichkeiten der Behebung:<br />

• Überprüfen und Einstellen der Belüftung.<br />

11.1 Störungen des pH-Wertes<br />

Hier entstehen durch bestimmte chemische (Nitrifikations-)<br />

Prozesse Störungen. Dabei wird Wasserhärte verbraucht<br />

und Säure wird freigesetzt. Der pH-Wert sinkt<br />

unter 6, bei pH-Werten von < 6,5 zerfallen die Bioflocken.<br />

<strong>Die</strong>ser Effekt liegt häufig vor bei weichem Wasser<br />

und gleichzeitig hohem Urinanteil (z. B. Schulen, Rastund<br />

Gaststätten sowie bei Veranstaltungsschüben).<br />

12. Fehlerhafte zwangsweise Herbeiführung<br />

von Abläufen bei Pflanzenanlagen<br />

Pflanzenanlagen steht in der wachstumsstarken Periode<br />

häufig nicht genug Abwasser zur Beprobung zur<br />

Verfügung, deshalb wird das Staurohr im Endschacht<br />

abgesenkt, um einen Zwangsablauf herbeizuführen.<br />

Es wird dabei „angefaultes“ und aufkonzentriertes Abwasser<br />

beprobt. Somit entsteht ein verfälschtes Bild.<br />

Lösungsansätze:<br />

• Schaffung einer ständig befüllten Probenahmemöglichkeit,<br />

• Verlegung der Wartungstermine in den Zeitraum<br />

März bis April sowie Oktober bis Dezember eines<br />

jeden Jahres.<br />

Möglichkeiten der Behebung:<br />

• Überprüfen und Einstellen der Belüftung.<br />

Anschrift der Verfasser:<br />

Ralf Niemann<br />

Rudolf Wallbaum<br />

Kreis Minden-Lübbecke<br />

Portastr. 13<br />

32423 Minden<br />

r.wallbaum@minden-luebbecke.de<br />

r.niemann@minden-luebbecke.de<br />

63


Qualitätsanforderungen für den Betrieb von Kleinkläranlagen<br />

Ralf Hilmer, DWA-Landesverband Nord<br />

1. Einleitung<br />

<strong>Die</strong>ser Beitrag befasst sich mit Qualitätsanforderungen<br />

für den Betrieb von Kleinkläranlagen. Neben der Darstellung<br />

der Entwicklung des Einsatzes von Kleinkläranlagen<br />

innerhalb der vergangenen 25 Jahre wird auf<br />

die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen, die erforderliche<br />

Fachkunde für die Wartung, den Einbau und<br />

die Sanierung dieser Anlagen eingegangen.<br />

Das in Norddeutschland fest etablierte Modell der Gütesicherung<br />

für die Wartung von Kleinkläranlagen der<br />

DWA wird in Verbindung mit den weiter steigenden<br />

Anforderungen bei der Zertifizierung von Wartungsfirmen<br />

dargestellt. Ausführungen zur Probenahme und<br />

zur Schlammspiegelmessung ergänzen diesen Bericht.<br />

2. Kleinkläranlagen im Wandel<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung von Kleinkläranlagen hat mit der Erkenntnis,<br />

dass nicht jedes bewohnte Grundstück unter<br />

verhältnismäßigem Aufwand an die öffentliche Kanalisation<br />

angeschlossen werden kann, Ende der 80er<br />

Jahre enorm zugenommen. <strong>Die</strong> niedersächsische Wasserrechtsänderung<br />

in 1996 markierte den Höhepunkt<br />

dieser Entwicklung (§ 149 Abs. 4 NWG). Seitdem ist<br />

die Entscheidung, in welchen Gebieten das Abwasser<br />

über Kleinkläranlagen gereinigt werden muss, in die<br />

Hände der kommunalen Selbstverwaltung gelegt. <strong>Die</strong><br />

Novellierung des Landeswassergesetzes hat zur Folge,<br />

dass die Behandlung des Abwassers in Kleinkläranlagen<br />

eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit darstellt,<br />

weshalb von diesen Anlagen adäquate Reinigungsergebnisse<br />

erwartet werden müssen. In den letzten Jahren<br />

hat es in den meisten anderen Bundesländern ähnliche<br />

Entwicklungen gegeben, so dass für eine Vielzahl<br />

von Einwohnern davon ausgegangen werden kann,<br />

dass deren Abwasser dauerhaft mittels Kleinkläranlagen<br />

gereinigt wird. Aufgrund der nicht in jedem Bundesland<br />

sicheren Datenlage kann die aktuelle Anzahl<br />

der im Bundesgebiet tatsächlich vorhandenen Kleinkläranlagen<br />

nur abgeschätzt werden, wobei die Gesamtzahl<br />

von ca. 1,2 Mio. Anlagen plausibel erscheint.<br />

Zeitgleich mit der Legitimierung der Kleinkläranlagen<br />

als Dauerlösung hat die Entwicklung weiterer Verfahrenstechniken<br />

zur Abwasserreinigung mittels Kleinkläranlagen<br />

eingesetzt. Es entstand ein neuer Markt,<br />

dessen Angebot heute als unübersichtlich gilt. Bestand<br />

die typische Kleinkläranlage vor etwa 25 Jahren noch<br />

aus einer Mehrkammer-Ausfaulgrube mit Untergrundverrieselung,<br />

so etablierten sich innerhalb kurzer Zeit<br />

z. B. Rotationstauchkörper, getauchte Festbetten und<br />

bereits ab dem Jahr 2000 die heute dominierende SBR-<br />

Technik. Neben den neuen Verfahrenstechniken rückt<br />

nun immer mehr der Betrieb der Kleinkläranlagen ins<br />

Augenmerk. Dabei müssen die Ablaufergebnisse aus<br />

Kleinkläranlagen mindestens den Anforderungen des<br />

Anhanges 1 der Abwasserverordnung (BSB 5<br />

< 40 mg/l,<br />

CSB < 150 mg/l) entsprechen. <strong>Die</strong>se gelten als eingehalten,<br />

wenn die Kleinkläranlagen eine allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung besitzen und die Betreiber<br />

von Kleinkläranlagen sicherstellen, dass ihre Abwasseranlagen<br />

entsprechend den Zulassungen fachgerecht<br />

betrieben und gewartet werden. Da die Betreiber<br />

in der Regel selbst nicht fachkundig sind, müssen sie<br />

die Wartung i. A. einer fachkundigen Firma übertragen.<br />

<strong>Die</strong> Wartung muss dabei von einem Fachkundigen<br />

durchgeführt werden.<br />

Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass eine den<br />

hochwertigen Verfahrenstechniken qualitativ entsprechende<br />

Wartung von Kleinkläranlagen nicht überall<br />

gegeben ist, was dazu führen kann, dass Ablaufwerte<br />

überschritten werden. <strong>Die</strong> Anforderungen an die<br />

Qualifikation eines fachkundigen Wartungsmonteurs<br />

sind allerdings eindeutig definiert und sowohl von der<br />

LAWA (Empfehlung) als auch vom Niedersächsischen<br />

Ministerium für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz (Erlass)<br />

bestätigt. An einigen Stellen scheint es allerdings<br />

noch an der Umsetzung dieser Anforderungen zu<br />

mangeln.<br />

Abb. 1: Erlangung der Fachkunde<br />

64


3. Zertifizierung von Wartungsunternehmen<br />

von Kleinkläranlagen<br />

Der harte Wettbewerb um Wartungsverträge hat trotz<br />

der einheitlichen Vorgaben aus den Normen und bauaufsichtlichen<br />

Zulassungen zu unterschiedlichen Qualitätsstandards<br />

in der Betriebsführung der Kleinkläranlagen<br />

geführt.<br />

Aus diesen Gründen verwundert es nicht, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

im Bereich des Betriebes<br />

von Kleinkläranlagen gefordert werden. Aus der Diskussion<br />

verschiedener Ideen und weiterer Modelle<br />

zur Qualitätssicherung des Betriebes von Kleinkläranlagen<br />

hat der DWA Landesverband Nord eine eigene<br />

Qualitätsrichtlinie entwickelt und bietet seit nunmehr<br />

9 Jahren ein freiwilliges System zur Gütesicherung der<br />

Wartung von Kleinkläranlagen an. <strong>Die</strong>ses Zertifizierungssystem<br />

wird seit einigen Jahren auch von den<br />

DWA Landesverbänden Sachsen/Thüringen, Nord-Ost,<br />

NRW und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland angeboten<br />

und ist somit beinahe bundesweit vertreten.<br />

Ehrgeiziges Ziel der Gütesicherung ist ein optimierter<br />

Betrieb der Kleinkläranlagen, der Gewässerbelastungen<br />

aufgrund von Betriebsstörungen weitestgehend<br />

vermeidet und durch konstant gute Ablaufqualitäten<br />

einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz, auch<br />

im häuslichen Bereich der Kleinkläranlagen, gewährleistet.<br />

<strong>Die</strong> Grundlagen des Systems bilden die Geschäftsordnung<br />

und der Prüfbogen.<br />

Abb. 2: <strong>Die</strong> Geschäftsordnung regelt den Ablauf der Zertifizierung<br />

3.1 Zertifizierungsausschuss<br />

Der Ausschuss entscheidet in allen grundsätzlichen<br />

fachlichen Belangen der Zertifizierung. Der Zertifizierungsausschuss<br />

benennt auf Vorschlag der Zertifizierungsstelle<br />

geeignete Experten.<br />

<strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle gibt dem Ausschuss einen<br />

jährlichen Bericht über erteilte und entzogene<br />

Zertifikate und sonstige wesentliche Änderungen aus<br />

dem Bereich der Zertifizierung.<br />

3.2 DWA-Experten<br />

<strong>Die</strong> DWA-Experten sind Fachleute in dem Bereich der<br />

Kleinkläranlagentechnik. Sie sind mindestens Diplom-<br />

Ingenieur der Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft<br />

oder Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren<br />

Fachrichtung. Sie verfügen über langjährige<br />

Erfahrung im Bereich der Kleinkläranlagentechnik. Der<br />

Zertifizierungsausschuss benennt auf Vorschlag der<br />

Zertifizierungsstelle geeignete Experten.<br />

3.3 Prüfungsverfahren<br />

<strong>Die</strong> DWA-Experten stellen durch Unternehmensüberprüfungen<br />

vor Ort sowie auf Standorten gewarteter<br />

Kleinkläranlagen fest, ob das Unternehmen den Anforderungen<br />

des DWA-Prüfbogens entspricht. Der<br />

Umfang dieser Überprüfungen wird vom Zertifizierungsausschuss<br />

im Prüfbogen festgelegt und dem<br />

Antragsteller von der Zertifizierungsstelle schriftlich<br />

mitgeteilt. <strong>Die</strong> Experten berichten der Zertifizierungsstelle<br />

über das Ergebnis der Überprüfung unter Verwendung<br />

des Prüfbogens.<br />

In dem Prüfbogen können Auflagen, Bedingungen<br />

und Fristen vorgeschlagen werden. <strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle<br />

entscheidet über Vergabe bzw. Verweigerung<br />

des Zertifikats. Einem Unternehmen, das nicht<br />

alle Qualifikationskriterien erfüllt hat, kann die Gelegenheit<br />

zur erneuten Überprüfung (Wiederholungsprüfung)<br />

gegeben werden, wenn innerhalb eines halben<br />

Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung die<br />

beanstandeten Mängel nachweislich beseitigt sind.<br />

3.4 Geltungsdauer<br />

Das Zertifikat gilt für die Dauer von zwei Jahren vom<br />

Tag der Ausstellung an. Rechtzeitig, mindestens 3 Monate<br />

vor Ablauf der Gültigkeit, ist ein Antrag auf Verlängerung<br />

des Zertifikates an die Zertifizierungsstelle zu<br />

stellen. Ändert sich die fachliche Grundlage der Zertifizierung<br />

in Bezug auf die wesentlichen personellen oder<br />

ausrüstungstechnischen<br />

Anforderungen, so ist innerhalb<br />

einer Frist von<br />

6 Monaten nach in Kraft<br />

setzen der Änderung der<br />

Nachweis zu erbringen,<br />

dass die neuen Anforderungen<br />

erfüllt sind.<br />

65


3.5 Erlöschen des Zertifikats<br />

Das Zertifikat wird ungültig<br />

• nach Ablauf der Gültigkeit,<br />

• bei Nichterfüllung der mit der Ausstellung des<br />

Zertifikats verbundenen Auflagen, Bedingungen<br />

und Fristen,<br />

• bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen<br />

der Überprüfung oder einer Nachprüfung festgestellt<br />

wurden,<br />

• wenn nach Änderung einer fachlichen Grundlage<br />

der Zertifizierung in Bezug auf die wesentlichen<br />

personellen oder ausrüstungstechnischen Anforderungen<br />

nicht innerhalb von 6 Monaten der<br />

Nachweis zur Erfüllung der neuen Anforderungen<br />

erbracht wurde.<br />

Das Zertifikat ist nach Ablauf der Gültigkeit an die<br />

DWA-Zertifizierungsstelle zurückzugeben.<br />

3.6 Überprüfung<br />

<strong>Die</strong> DWA-Zertifizierungsstelle prüft bei den zertifizierten<br />

Fachunternehmen mindestens einmal innerhalb<br />

von zwei Jahren, ob die Voraussetzungen, die zu einer<br />

Zertifizierung des Fachunternehmens geführt haben,<br />

noch in vollem Umfang vorliegen.<br />

3.7 Zurückziehung des Zertifikates<br />

Werden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikats<br />

erhebliche Mängel oder Verstöße gegen die gestellten<br />

Anforderungen an die Wartungsfirmen festgestellt<br />

und werden diese Mängel oder Verstöße nicht innerhalb<br />

angemessener Fristen behoben, kann das Zertifikat<br />

widerrufen werden. Über den Widerruf werden<br />

Betroffene und öffentliche Stellen in geeigneter Weise<br />

informiert.<br />

3.8 Vorteile des Systems für Wartungsfirmen/<br />

Behörden/Betreiber<br />

<strong>Die</strong> Gütesicherung bietet vielfältige Vorteile für alle<br />

Beteiligten. Der Betreiber einer Kleinkläranlage hat<br />

erstmals die Möglichkeit auch Qualitätsaspekte in die<br />

Auswahl einer Wartungsfirma einfließen zu lassen.<br />

Wartungsfirmen haben die Möglichkeit an einem praxisnahen<br />

und kostengünstigen Gütesicherungssystem<br />

teilzuhaben und damit die Chance, sich von Unternehmen<br />

abzugrenzen, die mangelhafte Wartungsarbeiten<br />

durchführen.<br />

<strong>Die</strong> Zertifizierung bietet Ihnen einen erheblichen Vorteil<br />

im Wettbewerb um die Anerkennung durch die<br />

zuständigen Behörden sowie bei der weiteren Akquisition<br />

von Wartungsverträgen.<br />

<strong>Die</strong> Überwachungsbehörden können größeres Vertrauen<br />

in extern gütegesicherte Firmen setzen, weiteren<br />

administrativen Aufwand vermeiden und sich bei<br />

der Überwachung von Kleinkläranlagen stärker auf die<br />

Anlagen konzentrieren, die durch nicht qualitätsgesicherte<br />

Unternehmen gewartet werden. Behörden können<br />

zum Abschluss von Wartungsverträgen auf zertifizierte<br />

Firmen verweisen und sind damit nicht mehr<br />

genötigt, eigene Listen mit Wartungsunternehmen zu<br />

führen. <strong>Die</strong> DWA Landesverbände pflegen auf ihren Internetseiten<br />

dafür die Listen der aktuell zertifizierten<br />

Unternehmen mit den dazugehörigen fachkundigen<br />

Wartungsmonteuren. Daneben existiert noch eine<br />

zentrale Datenbank, in der bundesweit nach gütegesicherten<br />

Wartungsfirmen gesucht werden kann.<br />

3.9 Erfahrungen<br />

Allein im DWA Landesverband Nord sind etwa 64 Wartungsfirmen<br />

Inhaber einer gültigen Zertifizierung<br />

durch die DWA. Bundesweit beteiligen sich annähernd<br />

200 Unternehmen an dem Gütesicherungssystem.<br />

Aufgrund der neuen Kleinkläranlagen-Verordnungen<br />

in den Bundesländern Hessen und Thüringen, die eine<br />

verpflichtende Zertifizierung durch die DWA vorsehen,<br />

kann mit einer großen Anzahl von Neuanträgen gerechnet<br />

werden. <strong>Die</strong> Aufnahme dieser Regelung in die Lan-<br />

Abb. 3: Übersicht zertifizierter Unternehmen im LV-Nord<br />

66


desverordnungen zeigt aber auch die große Akzeptanz<br />

des Systems bei den <strong>Umwelt</strong>ministerien der Länder.<br />

<strong>Die</strong> Erfahrungen aus Niedersachsen belegen, dass ein<br />

derartiges System auch ohne gesetzlichen Zwang sehr<br />

gut funktionieren kann, denn hier waren es vor allen<br />

Dingen die Wartungsfirmen selbst, die die Einführung<br />

eines Gütesicherungssystems gefordert haben, durch<br />

das eine Abgrenzung gegenüber Unternehmen mit<br />

mangelhafter Wartungsqualität erst möglich wurde.<br />

Abb. 5: Informationen zur Zertifizierung im Internet<br />

Abb. 4: Anzahl zertifizierter Unternehmen<br />

Heute hat sich das System fest etabliert, die Mehrzahl<br />

der größeren Wartungsfirmen wurde bereits überprüft,<br />

was den Druck auf die verbleibenden Wartungsfirmen<br />

weiter erhöht. Viele Landkreise führen keine Listen mit<br />

fachkundigen Wartungsmonteuren mehr, sondern<br />

verweisen auf die Liste der zertifizierten Unternehmen.<br />

Im Laufe der Jahre sind die Anforderungen des<br />

Prüfbogens immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse<br />

angepasst worden. So wurden z. B. die Anforderungen<br />

an die Schlammspiegelmessung spezifiziert<br />

und die Dokumentation zur Kalibrierung der<br />

Messgeräte eingefordert. <strong>Die</strong> Datensicherung wird<br />

überprüft sowie ein Soll/Ist-Vergleich zwischen Küvettenverbrauch<br />

und eingetragenen Messwerten<br />

durchgeführt. <strong>Die</strong> häufigsten Mängel liegen im Bereich<br />

nicht ausreichender Fachkunde der Wartungsmonteure,<br />

mangelhafter Schlammspiegelmessrohre<br />

und Problemen im Bereich der Betriebsanalytik.<br />

4. Probenahme bei Kleinkläranlagen<br />

<strong>Die</strong> Ablauf-Probenahme bei Kleinkläranlagen stellt<br />

für die staatliche Überwachung als auch für die Wartungsmonteure<br />

eine besondere Herausforderung dar.<br />

Häufig findet zum Zeitpunkt der Probenahme kein<br />

Ablauf von gereinigtem Abwasser statt, die Probenahmeeinrichtung<br />

ist nicht zugänglich bzw. einsehbar<br />

oder verschmutzt (Sielhaut oder abgetriebener Belebtschlamm).<br />

In der Regel ist eine Probenahme gemäß<br />

Abwasserverordnung mittels qualifizierter Stichprobe<br />

oder 2-Stunden-Mischprobe nicht möglich, was insbesondere<br />

in Bezug auf die Feststellung von Grenzwertüberschreitung<br />

durch die staatliche Überwachung,<br />

Fragen bezüglich der Rechtssicherheit von Anordnungen<br />

aufwerfen wird.<br />

Vor allem den Wartungsmonteuren bleibt es überlassen,<br />

wie sie mit dieser unbefriedigenden Situation in<br />

der Praxis umgehen. In der Regel wird versucht direkt<br />

aus der Probenahmeeinrichtung vorsichtig zu pipettieren<br />

ohne dabei den Aufwuchs von Mikroorganismen<br />

an den Wandungen abzulösen oder Belebtschlammpartikel<br />

anzusaugen. Eine weitere Möglichkeit stellt<br />

das Dekantieren im Imhofftrichter dar.<br />

Einem Vergleich mit der Probenahme durch ein akkreditiertes<br />

Labor kann diese Vorgehensweise nicht<br />

standhalten, da gemäß DIN zunächst homogenisiert<br />

und dann pipettiert werden müsste, was in den meis-<br />

67


ten Fällen zu erheblich schlechteren Ablaufwerten führen<br />

wird.<br />

Wünschenswert ist hier die Einbeziehung der Probenahmeeinrichtung<br />

(Flasche, geschlossenes T-Stück<br />

usw.) in die Prüfung der Anlagen auf den zugelassenen<br />

Prüffeldern unter realistischen Bedingungen (2/a Reinigung),<br />

alternativ die Forderung eines ordnungsgemäßen<br />

Probenahmeschachtes.<br />

Fußventilen eingesetzt. <strong>Die</strong> Durchmesser der Rohre<br />

variieren zwischen etwa DN 35 und DN 65, auch die<br />

Fußventile unterscheiden sich zum Teil stark. Es werden<br />

Kugelhähne und verschiedene Rückschlagklappen<br />

eingesetzt, die den Querschnitt des Rohres unterschiedlich<br />

stark einengen.<br />

Elektronische Messgeräte/Trübungssonden werden<br />

nur sehr vereinzelt eingesetzt.<br />

5. Schlammspiegelmessung, Schlammanfall<br />

und -beschaffenheit<br />

<strong>Die</strong> Schlammspiegelmessung bei Kleinkläranlagen bildet<br />

einen wichtigen Baustein zum sicheren Betrieb der<br />

Anlagen, der bisher jedoch kaum untersucht wurde.<br />

Bei der Literaturrecherche bezüglich des Schlammanfalls<br />

bei Kleinkläranlagen stößt man auf das Arbeitsblatt<br />

DWA-A 280 „Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen<br />

in kommunalen Kläranlagen“. Im Arbeitsblatt<br />

A 280 werden 1 m 3 Fäkalschlamm/E*a bei einer organischen<br />

Belastung CSB homogenisiert von 15.000 mg/l<br />

als Mittelwert benannt. <strong>Die</strong> Herstellervereinigung des<br />

BDZ nennt in ihrer Betriebskosten-Broschüre z. B. für<br />

SBR-Anlagen einen Wert von 0,6 m³/E*a. Bei der Durchsicht<br />

von aktuellen bauaufsichtlichen Zulassungen für<br />

SBR Anlagen wird deutlich, dass die in der DIN 4261<br />

Teil 1 und im DWA-M 221 aufgeführten Mindestvolumina<br />

für Vorklärungen bei SBR-Anlagen weit unterschritten<br />

werden. So findet man in der Praxis bei vielen<br />

Herstellern sogenannte Grobstoffabscheidungen,<br />

die bei 4 E teilweise nur noch ein Volumen von 1m³<br />

aufweisen. Eine Entwicklung die aufgrund der kurzen<br />

Entleerungsintervalle stark zu Lasten der Betriebskosten<br />

geht, sich aber auch negativ auf die Betriebsstabilität<br />

der Anlagen auswirken wird. Zusätzlich kann es in<br />

Verbindung mit der hohen organischen Belastung, die<br />

abtreibender Schlamm aus der Vorklärung aufweist, zu<br />

erheblicher Überlastung der Belebungsstufe kommen.<br />

5.1 Untersuchungen<br />

Um zur Methodik und zur Genauigkeit von Schlammspiegelmessungen<br />

zukünftig genauere Aussagen<br />

treffen zu können hat der DWA Landesverband Nord<br />

im Jahr 2011 eine Diplomarbeit zum Thema „Untersuchung<br />

und Vergleich verschiedener Messvarianten<br />

zur Ermittlung des Schlammpegels in Absetzbecken<br />

von Kleinkläranlagen und dessen Einfluss auf den Wirkungsgrad<br />

der Absetzstufe“ an der Ostfalia Hochschule<br />

in Suderburg initiiert.<br />

In der Praxis werden zur Bestimmung des Schlammspiegels<br />

in der Regel Messrohre mit verschiedenen<br />

Abb. 6: Schlammspiegelmessrohre mit unterschiedlichen<br />

Durchmessern und Verschlussarten<br />

Abb. 7: Trübungssonde als Eigenbauvariante<br />

68


Im Rahmen der Diplomarbeit wurden verschiedene<br />

Messrohre und Fußventile auf ihre Messgenauigkeit<br />

getestet und mit Ergebnissen von Trübungssonden<br />

verglichen. Dazu wurde ein halbtechnischer Versuchsaufbau<br />

genutzt, der die eindeutige Erkennbarkeit des<br />

„wahren“ Schlammspiegels ermöglichte.<br />

Abb. 8: Versuchsaufbau auf der Kläranlage Lüneburg<br />

5.2 Ergebnisse<br />

<strong>Die</strong> Genauigkeit der Messungen mit den Schlammspiegelrohren<br />

hat sich als sehr stark abhängig von der<br />

Eintauchgeschwindigkeit des Rohres in die Schlammphase<br />

gezeigt. Je geringer der Rohrquerschnitt und<br />

je stärker die Querschnittsreduzierung des Fußventils,<br />

desto stärker ist dieser Effekt ausgebildet. Insbesondere<br />

bei sehr langsamen Eintauchgeschwindigkeiten<br />

werden erheblich niedrigere Schlammspiegel gemessen<br />

als tatsächlich vorhanden. Ausschließlich das<br />

Messrohr mit dem größten Durchmesser (DN 63) und<br />

dem Kugelhahn ohne Querschnittsverengung scheint<br />

hier ausreichend plausible Werte bei verschiedenen<br />

Eintauchgeschwindigkeiten zu ermöglichen.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungen zu den verschiedenen Trübungssonden<br />

erbrachten dagegen völlig andere Erkenntnisse.<br />

Sämtliche Sonden (auch der Eigenbau) funktionierten<br />

unabhängig von der Eintauchgeschwindigkeit und<br />

der Konsistenz des Schlammes absolut einwandfrei.<br />

Alle Messungen gaben den vorhandenen Schlammspiegel<br />

beinahe zentimetergenau wieder.<br />

5.2 Schlussfolgerungen<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der Wartung von Kleinkläranlagen<br />

durchzuführende Schlammspiegelmessung ist eine<br />

äußerst wichtige Tätigkeit, die entscheidenden Einfluss<br />

auf den weiteren Betrieb der Anlage hat.<br />

<strong>Die</strong> durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt,<br />

dass die übliche Messung mittels Schlammspiegelrohr<br />

extrem stark von der Eintauchgeschwindigkeit als<br />

auch vom Durchmesser des Rohres sowie der Bauweise<br />

des Fußventils abhängig ist.<br />

Auf Rohre < DN 50 sollte zukünftig verzichtet werden<br />

und bei der Auswahl des Verschlussventils auf freien<br />

Durchgang geachtet werden (z. B. Kugelhahn), insbesondere<br />

der Einfluss der Eintauchgeschwindigkeit ist<br />

bei der Bewertung der Messergebnisse zu berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> weitaus exaktere Verfahrensweise zur Bestimmung<br />

des Schlammspiegels scheint allerdings die Messung<br />

mittels Trübungssonde zu sein. Hier sollte es zukünftig<br />

möglich sein, auch kostengünstige Varianten (siehe<br />

Abbildung 7) zu entwickeln, um die notwendige Akzeptanz<br />

bei den Wartungsfirmen herzustellen.<br />

6. Fachkunde für den Einbau, die Sanierung<br />

und Nachrüstung von Kleinkläranlagen<br />

Abb. 9: Sichtfenster im Versuchsbehälter<br />

Bisher existieren keine gesetzlichen Fachkundeanforderungen<br />

für den Bereich Neubau, Nachrüstung und<br />

Sanierung von Kleinkläranlagen. Von allen fachlich<br />

69


Beteiligten wird für diesen Bereich jedoch dringender<br />

Handlungsbedarf für die Einführung einer Mindestqualifikation<br />

gesehen, da auch die beste Wartung<br />

Fehler, die beim Einbau gemacht wurden, kaum noch<br />

kompensieren kann. Innerhalb einer Arbeitsgruppe<br />

von BDZ und DWA wurden deshalb Anforderungen<br />

an Fachkundige definiert und daraus ein Schulungsprogramm<br />

erarbeitet, das nun bundesweit umgesetzt<br />

werden soll.<br />

7. Fazit<br />

Um einen optimierten Betrieb von Kleinkläranlagen zu<br />

erreichen, bedarf es noch einiger Anstrengungen.<br />

Verbesserungspotentiale finden sich unter Anderem<br />

bei:<br />

• der konsequenten Umsetzung der Anforderungen<br />

an fachkundige Wartung, Einbau und Nachrüstung<br />

von Kleinkläranlagen,<br />

• der möglichst flächendeckenden Zertifizierung<br />

von Wartungsunternehmen,<br />

DWA (2012): Merkblatt DWA-M 221 „Grundsätze für<br />

Bemessung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen mit<br />

aerober biologischer Reinigungsstufe“, Hennef<br />

Straub, A.; Bulle, H.; Röske, I. (2011): Verfahrenstechnisch-biologische<br />

Aspekte bei der Auswahl und beim<br />

Betrieb von Kleinkläranlagen, Korrespondenz Abwasser,<br />

Abfall, 58. Jahrgang, Nr. 1, S.50-55<br />

Schreiber, O.; Srugis, F. (2011): Untersuchung und Vergleich<br />

verschiedener Messvarianten zur Ermittlung des<br />

Schlammpegels in Absetzbecken von Kleinkläranlagen<br />

und dessen Einfluss auf den Wirkungsgrad der Absetzstufe,<br />

Diplomarbeit, Ostfalia Hochschule, Suderburg<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Ralf Hilmer<br />

DWA Landesverband Nord<br />

Am Flugplatz 16<br />

31137 Hildesheim<br />

hilmer@dwa-nord.de<br />

• der Optimierung von Probenahme - Möglichkeiten<br />

bei Kleinkläranlagen,<br />

• der Vermeidung von „Miniatur“-Vorklärungen,<br />

• der Verbesserung der Schlammspiegelmessung.<br />

Literatur<br />

NWG (2010): Niedersächsisches Wassergesetz in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2010<br />

(Nds. GVBl. S. 64; geändert durch Verordnung vom<br />

22.06.2010 (Nds. GVBl. S. 258))<br />

AbwV (2004): Verordnung über Anforderungen an das<br />

Einleiten von Abwasser in Gewässer, Abwasserverordnung<br />

des Bundes (AbwV) vom 17.06.2004 (BGBl. I Nr.<br />

28 vom 22.06.2004 S. 1108; ber. 2004 S. 2625; geändert<br />

BGBl. vom 31.07.2009, S. 2585)<br />

Finke, G. (2001): Kleinkläranlagen, Technik, Recht, Planung,<br />

Ausführung, Wartung, Hildesheim<br />

von Felde, K.; Burmester, M. (2001): Betrieb und Überwachung<br />

von Kleinkläranlagen, Schriftenreihe der<br />

<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N., Heft 42, Hannover<br />

Otto, U. (2000): Entwicklungen beim Einsatz von Kleinkläranlagen,<br />

Dissertation an der RWTH Aachen, Band<br />

175 der Buchreihe „Gewässerschutz-Wasser-Abwasser“<br />

(GWA), S. 29ff und S. 106ff, Aachen<br />

70


Erfahrungen mit dem neuen DiWa5<br />

Kathrin Panckow, <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. und Volker Behrens, Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />

1. Allgemeiner Hintergrund in Niedersachsen<br />

In Niedersachsen gibt es ungefähr 150.000 Kleinkläranlagen,<br />

in denen das Abwasser von geschätzt knapp<br />

500.000 Einwohnern gereinigt wird.<br />

Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht<br />

auf den Nutzungsberechtigten der Grundstücke ist dieser<br />

verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb der Anlage<br />

mit Ausnahme der Durchführung der Fäkalschlammabfuhr,<br />

für die die Gemeinde verantwortlich ist.<br />

Der Betreiber hat die Anforderungen entsprechend<br />

der Abwasserverordnung bzw. der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis einzuhalten sowie einen den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechenden Betrieb<br />

seiner Kleinkläranlage zu realisieren. Ein den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik entsprechender Betrieb<br />

einer Kleinkläranlage umfasst eine Eigenkontrolle<br />

durch den Betreiber oder durch eine von ihm beauftragte<br />

sachkundige Person sowie eine Wartung durch<br />

Fachkundige. Der Umfang der Arbeiten wird in den allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassungen festgelegt.<br />

Auch in den wasserrechtlichen Einleitungserlaubnissen<br />

können Anforderungen an den Betrieb formuliert sein.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde ist für die Räumung, Beseitigung und<br />

Verwertung des Fäkalschlammes zuständig. Regelungen<br />

zur Fäkalschlammabfuhr werden in der DIN 4261<br />

Teil 1 (Oktober 2010) getroffen.<br />

Bei größeren Mängeln sind Instandsetzungsarbeiten<br />

an der Kleinkläranlage umzusetzen. <strong>Die</strong> zuständigen<br />

Fachbehörden (Untere Wasserbehörde) haben die<br />

Überwachung des Betriebs von Kleinkläranlagen und<br />

die Gewässeraufsicht zu leisten.<br />

<strong>Die</strong> Probleme beim Betrieb und der Überwachung von<br />

Kleinkläranlagen betreffen insbesondere<br />

• die geringe oder fehlende Eigenkontrolle durch<br />

den Kleinkläranlagenbetreiber,<br />

• die Durchsetzung und das Nachhalten einer fachkundigen<br />

Wartung,<br />

• die Umsetzung einer bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr<br />

(Anpassung der Gebührensatzung;<br />

Organisation des Zusammenspiels von<br />

Wartungsfirma, Gemeinde und Abfuhrunternehmen;<br />

Schwierigkeiten bei der Ermittlung der voraussichtlich<br />

anfallenden Fäkalschlammmenge bei<br />

der Ausschreibung) sowie<br />

• die Überwachung der Bau- und Betriebsphase von<br />

Kleinkläranlagen durch die zuständigen Fachbehörden.<br />

*Nutzungsberechtigter = Nutzungsberechtigter des Grundstücks<br />

Abb. 1: Säulen des Kleinkläranlagenbetriebs in Niedersachsen<br />

71


Mängel im Kleinkläranlagenbetrieb können die Funktionsfähigkeit<br />

der <strong>KKA</strong> beeinträchtigen und in der Folge<br />

zu Gewässerbelastungen und Kosten für den Betreiber<br />

führen.<br />

Zahlreiche Untersuchungen bestätigen, dass die Leistungsfähigkeit<br />

von Kleinkläranlagen in der Praxis häufig<br />

hinter ihrem Potenzial zurückbleibt, weil Kleinkläranlagen<br />

nicht ordnungsgemäß betrieben werden.<br />

Um diesen Defiziten beim Betrieb und der Überwachung<br />

von Kleinkläranlagen zu begegnen, gibt es verschiedene<br />

Ansätze.<br />

Wichtig ist es, dass die Beteiligten über ihre Verantwortlichkeiten<br />

und Aufgaben gut informiert sind. Der<br />

Überwachung und damit der Aufgabe der Unteren<br />

Wasserbehörde kommt eine Schlüsselfunktion zu, da<br />

sie durch ihre Tätigkeit die „Standards in der Praxis“<br />

festlegen und durchsetzen. Hierzu sind ebenfalls Wissen<br />

und effizientes Handeln erforderlich. Ansätze, die<br />

in Niedersachsen zur Verbesserung des Kleinkläranlagenbetriebs<br />

bereits verfolgt bzw. angefangen wurden,<br />

sind u. a.<br />

• die Entwicklung eines digitalen Wartungsprotokolls,<br />

um das Zusammenspiel aller Beteiligten<br />

beim Betrieb von Kleinkläranlagen effizienter zu<br />

gestalten und die Überwachung zu erleichtern,<br />

• die Zertifizierung von Wartungsfirmen als Möglichkeit<br />

der internen Qualitätssicherung,<br />

• die Festlegung von einheitlichen Mindeststandards<br />

für die Ausbildung von Fachpersonal für die<br />

Wartung von Kleinkläranlagen (Erlass) sowie<br />

• die Beratung und Information durch Seminare, Erfahrungsaustausche,<br />

regionale und überregionale<br />

Informationsveranstaltungen und Broschüren.<br />

2. <strong>Die</strong> Software DiWa –digitales Wartungsprotokoll<br />

von Kleinkläranlagen<br />

Bereits seit dem Jahr 2000 hat die U.A.N. im Rahmen des<br />

mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums<br />

für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz durchgeführten<br />

Projektes „Abwasser-InfoBörse“ an der Verbesserung<br />

des Kleinkläranlagenbetriebs in Niedersachsen<br />

mit allen beteiligten Institutionen gearbeitet. Hieraus ist<br />

im ersten Schritt eine Software auf Access-Basis entstanden,<br />

die dann im August 2004 durch die Software DiWa<br />

abgelöst wurde. Durch konsequente Weiterentwicklung<br />

unter Einbeziehung von Anwenderwünschen konnte<br />

die Software nach und nach den Bedürfnissen immer<br />

besser angepasst und verbessert werden. <strong>Die</strong> neueste<br />

Programmversion DiWa5, die seit Anfang 2012 auf dem<br />

Markt ist, ist in zwei Ausführungen erhältlich.<br />

Abb. 2: DiWa-Bausteine<br />

Mit DiWa5-W (ehemals DiWa4) wird den Wartungsfirmen<br />

eine digitale Datenverarbeitung und -weitergabe<br />

der bei der Wartung ermittelten Daten ermöglicht. Mit<br />

DiWa5-K (ehemals DiWaKom4) können Gemeinden,<br />

Verbände und Untere Wasserbehörden digitale Wartungsdaten<br />

empfangen sowie zielgerichtet auswerten<br />

und verarbeiten.<br />

2.1 Einsatz von DiWa in Deutschland<br />

In der Zwischenzeit wird die Software nicht nur in<br />

Niedersachsen, sondern bundesweit mit Erfolg von<br />

Wartungsfirmen, Gemeinden, Verbänden und Unteren<br />

Wasserbehörden eingesetzt.<br />

Das Bundesland Thüringen hat inzwischen als erstes<br />

Bundesland in seiner Kleinkläranlagenverordnung<br />

die DiWa-Schnittstelle für den Datenaustausch vorgeschrieben.<br />

In Niedersachsen sind alle Gemeinden und Unteren<br />

Wasserbehörden mit DiWaKom4 ausgestattet worden,<br />

so dass eine Datenübernahme aus DiWa5-W bzw.<br />

DiWa4 grundsätzlich überall gesichert ist.<br />

Viele Untere Wasserbehörden mit vielen Kleinkläranlagen<br />

und wenige Gemeinden haben sich individuelle<br />

Schnittstellen zu ihrer internen Verwaltungssoftware<br />

programmieren lassen, um die zahlreichen Wartungsprotokolle<br />

verwalten, auslesen und in ihre bestehende<br />

Datenbank integrieren zu können.<br />

Derzeit arbeiten mehr als 400 Wartungsfirmen mit der<br />

Software DiWa4 bzw. DiWa5-W. <strong>Die</strong> Software DiWaKom<br />

bzw. DiWa5-K kommt auf kommunaler Ebene in den<br />

Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,<br />

72


Thüringen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern<br />

zum Einsatz.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgende Abbildung zeigt die aktuellen Preise<br />

zum Erwerb der Software DiWa5-W bzw. DiWa5-K.<br />

DiWa5-W Vollversion Upgrade<br />

Einzelplatzversion 545,00 € 150,00 €<br />

Miniversion (max. 15 Anlagen) 185,00 € -<br />

Mehrplatzversion (bis zu 3 Nutzer) 1.270,00 € 300,00 €<br />

zusätzlicher Nutzer 300,00 € *<br />

Offline-Betrieb („Nutzung vor Ort“) 345,00 € *<br />

Zusatzdatenbank (Mandantenfunktion)<br />

300,00 € 300,00 €<br />

DiWa5-K Vollversion Upgrade<br />

Mehrplatzversion (bis zu 10 Nutzer) 289,00 € 150,00 €<br />

zusätzlicher Nutzer kostenlos kostenlos<br />

Offline-Betrieb („Nutzung vor Ort“) 345,00 € 345,00 €<br />

Zusatzdatenbank (Mandantenfunktion)<br />

160,00 € 160,00 €<br />

* Es erfolgt eine Verrechnung mit dem bereits gezahlten DiWa4-Preis.<br />

Abb. 3: DiWa5-Preisliste<br />

2.2 Informationsfluss und Schnittstelle<br />

Um einen reibungslosen Kleinkläranlagenbetrieb zu<br />

gewährleisten, ist ein guter Informationsfluss zwischen<br />

allen Beteiligten Voraussetzung.<br />

Durch die digitale Datenweitergabe von Informationen<br />

in einem abgestimmten einheitlichen Format<br />

(Schnittstelle) kann der Informationsfluss zwischen<br />

den Beteiligten optimiert werden.<br />

Durch die Vereinbarung von einheitlichen Schnittstellen<br />

auch über Bundesländergrenzen hinweg können<br />

sich alle Beteiligten beim Betrieb, der Wartung, der<br />

Kontrolle und der Überwachung von Kleinkläranlagen<br />

auf diese Schnittstellen bei ihrer Softwarelösung einstellen.<br />

Das Format, mit dem die Daten aus DiWa an die Gemeinden,<br />

Verbände und Unteren Wasserbehörden<br />

exportiert werden, ist in einer Schnittstellenbeschreibung<br />

festgelegt. <strong>Die</strong> Schnittstelle ist ein mit allen<br />

beim Betrieb von Kleinkläranlagen Beteiligten abgestimmtes<br />

Informationsangebot, aus dem die Unteren<br />

Wasserbehörden, Gemeinden und Verbände die zur<br />

Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben erforderlichen<br />

Informationen auslesen können. Sie beinhaltet Informationen<br />

über den Zustand, die Ablaufwerte und die<br />

Wartung der Anlage sowie Anlagenstammdaten, die<br />

zur Überwachung des Betriebs von Kleinkläranlagen<br />

und zur Organisation der Fäkalschlammabfuhr erforderlich<br />

sind. <strong>Die</strong> Schnittstellenbeschreibungen können<br />

kostenlos bei der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong><br />

U.A.N. angefordert werden.<br />

3. Zusammenfassung<br />

Eine gute Kommunikation und ein gut funktionierender<br />

Datenaustausch beim Betrieb von Kleinkläranlagen,<br />

wie er durch die digitalen Wartungsprotokolle<br />

sichergestellt wird, tragen wesentlich dazu bei, den<br />

ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen und<br />

deren effiziente Überwachung zu gewährleisten. Des<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Wartungsprotokoll- und<br />

Anlagenstammdaten<br />

Fachkundiger<br />

für<br />

Wartung<br />

Wartungsvertrag<br />

Betreiber<br />

<strong>KKA</strong><br />

Gemeinde, Verband<br />

Wartungsprotokoll- und<br />

Anlagenstammdaten<br />

Abb. 4: Informationsfluss<br />

73


Weiteren bieten die bereits erfassten Daten aus dem<br />

Wartungsbericht die Möglichkeit, komfortabel ein digitales<br />

Kleinkläranlagenkataster aufzubauen oder ein<br />

bestehendes Kataster inhaltlich abzugleichen.<br />

Das Interesse an der Produktreihe DiWa geht inzwischen<br />

weit über Niedersachsen hinaus.<br />

Das Bundesland Thüringen hat als erstes Bundesland<br />

die DiWa-Schnittstelle in ihrer Kleinkläranlagenverordnung<br />

festgeschrieben. <strong>Die</strong> stetig steigenden Verkaufszahlen<br />

spiegeln auch das zunehmende Interesse<br />

an einem digitalen Austausch von Kleinkläranlagenwartungsprotokollen<br />

in den anderen Bundesländern<br />

wider. Der Bedarf an digitaler Datenverarbeitung und<br />

-übermittlung bei der Wartung und dem Betrieb von<br />

Kleinkläranlagen ist vorhanden und wird voraussichtlich<br />

zukünftig weiter ansteigen.<br />

Wir als <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. werden auch<br />

in Zukunft die Einführung von DiWa begleiten und die<br />

Weiterentwicklung des Programms vorantreiben, um<br />

die Erstellung und Übertragung von Wartungsprotokollen<br />

so komfortabel wie möglich zu gestalten. Denn<br />

der gut funktionierende Austausch von Wartungsdaten<br />

zwischen den Beteiligten hilft, den ordnungsgemäßen<br />

Betrieb einer Kleinkläranlage sicherzustellen und ist somit<br />

letztendlich ein Beitrag zum Gewässerschutz.<br />

Weitere Informationen zur Software, eine Demo-Version<br />

bzw. die Möglichkeit der Kontaktaufnahme finden<br />

Sie auf der Internetseite www.diwa5.de.<br />

Anschrift der Verfasser:<br />

Kathrin Panckow<br />

<strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

Arnswaldtstr. 28<br />

30159 Hannover<br />

panckow@uan.de<br />

Volker Behrens<br />

Ingenieurbüro Behrens GmbH<br />

Heimfelder Str. 53<br />

21075 Hamburg<br />

volker.behrens@ing-behrens.de<br />

Dezentrale Abwasser-Reinigung.<br />

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Schonen Sie die <strong>Umwelt</strong> und Ihr Portemonnaie mit den vollbiologischen Betonbehälter-Kleinkläranlagen<br />

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74


Überwachung von 150.000 Kleinkläranlagen in Niedersachsen, aber wie?<br />

Manuel Wehr, Landkreis Nienburg<br />

1. Einführung<br />

Dezentrale Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen<br />

nach den Regeln der Technik gehört zu den<br />

wichtigen Gewässerschutzthemen, die seit Mitte der<br />

achtziger Jahre zunehmend mehr in das Bewusstsein<br />

der Öffentlichkeit, in die Verantwortung der Bürger<br />

und Gemeinden und in den Überwachungsalltag der<br />

Wasserbehörden getreten sind. Der Niedersächsische<br />

Abwasserrahmenplan und zentrale Abwasserbeseitigungskonzepte<br />

der Gemeinden sahen frühzeitig vor,<br />

dass gerade in ländlichen Räumen unter Beachtung<br />

von wirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen<br />

ein nicht unwesentlicher Anteil an Gebieten aus Sicht<br />

eines wirksamen Gewässerschutzes mit Kleinkläranlagen<br />

mit biologischer Nachbehandlung auszustatten ist.<br />

Der erste Niedersächsische <strong>Umwelt</strong>minister Dr. Werner<br />

Remmers hatte dazu in einer Informationsbroschüre<br />

von 1989 in seinem Vorwort herausgestellt:<br />

„Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung lässt sich<br />

am ehesten durch zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

erreichen,….zu dessen Ausbau die Landesregierung ein<br />

Finanzvolumen über 4 Milliarden DM über 10 Jahre bereitstellt…..Anderseits<br />

ist es nicht zwingend, auch den letzten<br />

Einödbauern an eine zentrale Anlage anzuschließen.“<br />

Das hörte sich vor 25 Jahren noch nach einem einfachen<br />

Verfahren mit wenigen Einzelfällen an. <strong>Die</strong><br />

Erfahrungen mit den folgenden Novellen des Niedersächsischen<br />

Wassergesetzes (NWG), der Abwasserverordnung,<br />

des Abwasserabgabenrechtes sowie des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes, einer Vielzahl von Umsetzungserlassen,<br />

Änderungen der Technischen Regelwerke<br />

(z. B. DIN 4261 Teil 1, DIN EN 12566-3, DWA-A<br />

262) und besorgter, teils wirtschaftlich begründeter<br />

Nachfragen der betroffenen Bürger hatten den zuständigen<br />

niedersächsischen Wasserbehörden bald aufgezeigt,<br />

dass genannte Gewässerschutzziel nicht innerhalb<br />

kurzer Zeiträume zu erledigen sein wird.<br />

Als Beispiel für die letzte Gesetzesänderung mit wesentlichem<br />

Einfluss auf den Stand der Technik für<br />

Kleinkläranlagen ist hier insbesondere die Änderung<br />

der Abwasserverordnung vom 01.08.2002 zu nennen,<br />

die in Verbindung mit der Neufassung der DIN 4261<br />

Teil 1 (Kleinkläranlagen ohne technische Abwasserbelüftung)<br />

zu Unzulässigkeit der Untergrundverrieselung<br />

und des Sickerschachts geführt hat. Weiter betrieben<br />

werden durften bisher nur noch vorhandene Kleinkläranlagen<br />

mit „Bestandsschutz“ über maximal 15 Jahre<br />

(im Sinne des § 96 Abs. 6 NWG). Eine Technik, die zu Dr.<br />

Remmers Zeiten noch als biologisches Verfahren anerkannt<br />

war, musste durch Neubau einer biologischen<br />

Reinigungsstufe (z. B. Belebungsanlagen) innerhalb<br />

von angemessenen Fristen durch die Bürger angepasst<br />

werden. Wenn diese ihrer eigenen Verpflichtung nicht<br />

selbständig nachkamen, mussten die Wasserbehörden<br />

entsprechende Verwaltungsverfahren durchführen.<br />

<strong>Die</strong> Aufgabenauslastungen der Teams in den Wasserbehörden<br />

war damit über Jahre mehr als gesichert<br />

und ist nach den Erfahrungen einiger niedersächsischer<br />

Landkreise auch durch die Novelle des NWG von<br />

27.07.2007 zum Anzeigeverfahren für Kleinkläranlagen<br />

mit bauaufsichtlicher Zulassung (§ 96 Abs. 6 NWG)<br />

nicht geringer geworden.<br />

Eine gute Übersicht, wie die Anzahl der Kleinkläranlagen<br />

und der Umsetzungsstand der Anpassungsmaßnahmen<br />

zum Stand der Technik in Niedersachsen ist,<br />

ergibt sich aus der nachfolgenden Abbildung.<br />

4.608<br />

Grafschaft<br />

Bentheim<br />

11.877<br />

Aurich<br />

264<br />

Stadt Emden<br />

6.791<br />

Leer<br />

9.800<br />

Emsland<br />

6.965<br />

Wittmund<br />

14.200<br />

Osnabrück<br />

363<br />

Stadt Wilhelmshaven<br />

3.848<br />

Vechta<br />

13.398<br />

Cuxhaven<br />

220<br />

Stadt Osnabrück<br />

5.585<br />

<strong>Die</strong>pholz<br />

Anzahl der Kleinkläranlagen<br />

in den Landkreisen und kreisfreien Städten:<br />

< 1.000<br />

1.001 - 5.000<br />

5.001 - 10.000<br />

> 10.000<br />

761<br />

Verden<br />

5.4<strong>38</strong><br />

Nienburg<br />

4.900<br />

Stade<br />

4.705<br />

Rotenburg<br />

7.500<br />

Harburg<br />

377<br />

Northeim<br />

750<br />

Celle<br />

-<br />

Göttingen<br />

1.547<br />

Lüneburg<br />

1.502<br />

Uelzen<br />

174<br />

Goslar<br />

1.035<br />

Gifhorn<br />

5.825<br />

Lüchow-<br />

Dannenberg<br />

776<br />

78<br />

Region Hannover<br />

Stadt Wolfsburg<br />

102<br />

327<br />

Peine 24<br />

Schaumburg<br />

257<br />

Stadt Helmstedt<br />

Braunschweig<br />

261<br />

128<br />

Wolfenbüttel<br />

Hameln-<br />

247<br />

62<br />

Pyrmont Hildesheim Stadt Salzgitter<br />

220<br />

Holzminden<br />

134<br />

Osterode<br />

am Harz<br />

<strong>Die</strong> Daten wurden anlässlich einer Umfrage des Niedersächsischen<br />

Ministeriums für <strong>Umwelt</strong>, Energie und<br />

Klimaschutz (MU) bei den Unteren Wasserbehörden er-<br />

1.199<br />

Soltau-<br />

Fallingbostel<br />

4.850<br />

Friesland<br />

6.500<br />

Wesermarsch<br />

1.858<br />

3.551<br />

Ammerland<br />

Osterholz<br />

239<br />

Stadt Oldenburg<br />

233<br />

6.300<br />

Delmenhorst<br />

Oldenburg<br />

7.792<br />

Cloppenburg<br />

Abb. 1: Anzahl an Kleinkläranlagen in den Landkreisen und<br />

kreisfreien Städten Niedersachsens (Grafik: U.A.N., 2012)<br />

75


mittelt (Stand: 31.12.2009) und zeigen anschaulich die<br />

Verteilung der Anzahl der Anlagen mit Schwerpunktverteilung<br />

in den ländlich strukturierten Räumen mit<br />

ihren Streusiedlungen und Einzelhoflagen. Insgesamt<br />

hatten zum Erfassungszeitpunkt von ca. 150.000 Anlagen<br />

rund 51,5 % den Stand der Technik erreicht.<br />

Damit wird deutlich, dass neben den erheblich hohen<br />

Fallzahlen auch die Gewässerschutzziele für Kleinkläranlagen<br />

aus dem modernen Wasserrecht bei weitem<br />

noch nicht erfüllt sind.<br />

2. Auswirkungen des neuen Erlass über Kleinkläranlagen<br />

auf die wasserbehördliche Vollzugspraxis<br />

Mit dem neuen Kleinkläranlagenerlass des MU (RdErl.<br />

d. MU v. 21.12.2011 mit ergänzenden Erläuterungen)<br />

wird zur Vereinheitlichung des Vollzuges der Wasserbehörden<br />

bei Neubau und Nachrüstung von Kleinkläranlagen,<br />

im Vergleich zu der früheren Erlasslage<br />

(s. 26.07.2002), als Regelfall herausgestellt, dass im<br />

Grundsatz nur noch Anlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher<br />

Zulassung (n. WasBauPVO 1999, Verordnung<br />

zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung<br />

von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise<br />

nach der Niedersächsischen Bauordnung) zulässig<br />

sind. Sie müssen die Anforderungen nach dem Stand<br />

der Technik einhalten (Anhang 1 der Abwasserverordnung<br />

des Bundes), wozu sie mindestens aus einer mechanischen<br />

und einer biologischen Reinigungsstufe<br />

bestehen müssen. Für diesen Fall gelten die im Anhang<br />

1 definierten Ablaufwerte als eingehalten („Einhaltefiktion“).<br />

Eine Verpflichtung zur behördlichen Überwachung<br />

entfällt im Regelfall.<br />

<strong>Die</strong> Pflicht zur behördlichen Überwachung der Ablaufwerte<br />

von Kleinkläranlagen nach §§ 100, 101 WHG<br />

definiert der Erlass insbesondere für Pflanzenbeete,<br />

die nach dem DWA Regelwerk A-262 in 2012 erstellt<br />

wurden oder entsprechende bestehende Anlagen,<br />

deren „Bestandsschutz“ nach 15 Jahren, spätestens<br />

zum 31.12.2017 abgelaufen ist. Außerdem gelten<br />

Übergangsregelungen zum Bestandsschutz für bestehende<br />

Anlagen ohne Abwasserbelüftung und sonstige<br />

mechanisch-biologische Kleinkläranlagen (z. B.<br />

Abwasserteiche oder Tropfkörperanlagen), die aber in<br />

der Praxis von der Anzahl her keine herausragende Bedeutung<br />

mehr haben. Einzelheiten zum Zeitplan des<br />

Vollzugs der unterschiedenen Fälle ergeben sich aus<br />

Abbildung 2.<br />

Im Regelfall werden bei bestehenden Kleinkläranlagen,<br />

die heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen,<br />

nach Ablauf der 15-jährigen Abschreibungsfrist<br />

Anpassungsmaßnahmen gefordert und dann im<br />

Rahmen einer neuen Erlaubnis mit Nebenbestimmungen,<br />

die auf die Besonderheit der Anlage eingehen,<br />

geregelt. Soweit Anlagen, wie in den meisten Fällen,<br />

eine bauaufsichtliche Zulassung haben, reicht die Anzeige<br />

des Nutzungsberechtigten des Grundstückes<br />

(§ 96 Abs. 6 NWG).<br />

Für den Vollzug bedeutet diese Regelung, dass der Einbau,<br />

der Betrieb und die Wartung der Kleinkläranlagen<br />

mit Erteilung der Erlaubnis in die Eigenverantwortung<br />

des Grundstücknutzers zur Einhaltung der rechtlichen<br />

und fachlichen Normen fallen. <strong>Die</strong> Überwachungsaufgabe<br />

der Wasserbehörde begrenzt sich für diese Fälle<br />

auf die Anzeige der Fertigstellung der Anlage, die regelmäßige<br />

Einreichung der Wartungsprotokolle (möglichst<br />

digital, z. B. über DiWaKom bzw. DiWa5-K) sowie<br />

bei, eher selten, festgestellten Gewässerbelastungen<br />

aus Betriebsstörungen. <strong>Die</strong> Hauptlast der Wasserbehörde<br />

liegt zudem darin, wenn nach Ablaufen des<br />

„Bestandsschutzes“ eine technische Überprüfung des<br />

Zustandes der Kleinkläranlage vor Ort mit Beratung<br />

über die möglichen Systeme zum Neubau oder zur<br />

Nachrüstung stattfindet.<br />

Mit dem neuen Erlass wird für die dort genannten Fälle<br />

nun explizit herausgestellt, wo die wasserbehördliche<br />

Überwachung regelmäßig durchzuführen ist. Für<br />

Pflanzenbeetanlagen kann der größere Anwendungsbereich<br />

unterstellt werden, da hier überwiegend noch<br />

Anlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung angeboten<br />

und eingebaut werden. Der Landkreis Nienburg hat<br />

die Anzahl für die Überwachung der Ablaufwerte von<br />

280 Fällen in 2012 ansteigend bis auf rund 1.100 Fälle<br />

in 2017 geschätzt. Zusätzlich müssen die bestehenden<br />

Erlaubnisse angepasst werden.<br />

Wie sollen jetzt die Wasserbehörden den Vollzug organisieren<br />

und mit welchen Fragen werden sie aktuell<br />

konfrontiert?<br />

Im Erfahrungsaustausch der Unteren Wasserbehörden<br />

auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Amtsleiterinnen<br />

und Amtsleiter Wasser, Abfall und Kreisstraßen<br />

beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) und aus<br />

einem Arbeitskreis, des Kleinkläranlagenprojekts der<br />

<strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N., sind Fragen und<br />

Antworten erarbeitet worden (siehe S. 14 - 16). Der<br />

Fragenkatalog befasst sich hier insbesondere mit dem<br />

behördlichen Vollzug in der Überwachung, zu technischen<br />

Anforderungen bei bestehenden Kleinklär-<br />

76


Abb. 2: Zeitplan des Vollzugs der unterschiedenen Fälle (Quelle: Stadt Celle, Frau Düe, 2012)<br />

77


anlagen, Pflanzenkläranlagen und zur Vorklärung. Als<br />

bedeutsam für die Behördenpraxis und weiter teils in<br />

kontroverser Diskussion, ergeben sich hier beispielhaft<br />

genannt die folgenden Themen:<br />

• Selbstüberwachung<br />

Durch die gesetzlichen Regelungen ist eindeutig die<br />

Pflicht zur Selbstüberwachung dem Betreiber der<br />

Kleinkläranlage als Abwasserbeseitigungspflichtiger<br />

zugewiesen (§ 61 WHG und § 100 NWG). Damit verbundene<br />

Folgen zur Ausführung und Erreichbarkeit<br />

der Probenahmestelle sowie die entsprechenden Kosten<br />

gehen eindeutig zu Lasten des Abwasserbeseitigungspflichtigen.<br />

• Behördliche Überwachung<br />

<strong>Die</strong> Fremdüberwachung auf Einhaltung der in der Erlaubnis<br />

festgesetzten Ablaufwerte kann nur durch die<br />

Untere Wasserbehörde mit deren eigenem Labor oder<br />

eine staatlich anerkannte Wasseruntersuchungsstelle<br />

erfolgen. Nach § 100 WHG in Verbindung mit § 128<br />

NWG gehört die Gewässeraufsicht originär zu den Aufgabe<br />

des übertragenen Wirkungskreis der Unteren Wasserbehörde.<br />

Der Hauptzweck der Überwachung durch die Wasserbehörde<br />

bei nicht zugelassenen Kleinkläranlagen liegt<br />

in der Prüfung, ob die Grenzwerte nach Anhang 1 der<br />

Abwasserverordnung eingehalten werden.<br />

Noch offen in der Diskussion ist die Frage, wer die Überwachung<br />

beauftragt. Der Regelfall sollte, wie auch bei<br />

der Überwachung der kommunalen Kläranlagen, die<br />

Beauftragung durch die Wasserbehörde sein, womit<br />

die Entscheidung zum Zeitpunkt und zum Standard<br />

der Datenermittlung verbunden ist. Außerdem entfällt<br />

hier der Aufwand für die nachträgliche Anforderung<br />

bei fehlenden oder unvollständigen Ergebnissen.<br />

<strong>Die</strong> quasi Übertragung und Kombination der behördlichen<br />

Überwachung mit dem Auftrag des Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />

an die fachkundige Wartungsfirma<br />

ist nicht zulässig, da es hierfür an einer<br />

Rechtsgrundlage fehlt.<br />

Zur Häufigkeit der Fremdüberwachung gibt es im<br />

Runderlass des MU keine Festlegung. Sie steht im Ermessen<br />

der Wasserbehörden und ist nach den Bestimmtheitsgrundsätzen<br />

möglichst in der Erlaubnis,<br />

wie auch der Umfang und Wert der Parameter festzusetzen.<br />

Sie muss auch nicht identisch mit dem Umfang<br />

sein, wie er nach den fachlichen Festlegungen zur Wartung<br />

enthalten ist.<br />

Für den Bestand von Entscheidungen in der Rechtsprechung<br />

wird es wichtig sein, dass die Ermessensausübung<br />

nachvollziehbar begründet ist.<br />

Nach Auffassung des Landkreises Nienburg dürfte im<br />

Regelfall eine jährliche Fremdüberwachung, die zu<br />

wechselnden Jahreszeiten stattfindet, ausreichend sein.<br />

<strong>Die</strong> Frage, wie die 4-aus-5 Regelung der Abwasserverordnung<br />

(§6 Abs. 1 AbwV) anzuwenden ist, wenn<br />

Überprüfungswerte länger als drei Jahre zurückliegen,<br />

ist noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Soweit<br />

auch auf die Beprobungsergebnisse der Eigenüberwachung<br />

im Falle der Anwendung von behördlich anerkannten<br />

Überwachungsverfahren zurückgegriffen<br />

werden darf (§ 6 Abs. 5 der AbwV), könnte die Regelung<br />

anwendbar sein.<br />

Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift zur Begründung<br />

der Häufigkeit der Überwachung der Ablaufwerte<br />

hat sich nach einer richterlichen Entscheidung (im<br />

Zusammenhang mit dem Wartungsumfang) im Landkreis<br />

Nienburg als nicht umsetzungsfähig ergeben.<br />

Das Einschreiten der Wasserbehörden bei wiederholt<br />

festgestellten Überschreitungen der Überwachungswerte<br />

liegt in deren pflichtgemäßen Ermessen. <strong>Die</strong>ses<br />

könnte in Folge Maßnahmen bis hin zur Sanierung der<br />

Kleinkläranlage auslösen.<br />

• Anlagentechnik<br />

Bestehende Filterkörper- und Tropfkörperanlagen<br />

sind laut Erlass der Ziffer 2.2 – Sonstige bestehende<br />

mechanisch-biologische Anlagen – zuzuordnen, soweit<br />

sie keine bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />

Bei Pflanzenkläranlagen wird erörtert, ob eine Nachrüstung<br />

nach DWA A-262 möglich ist und ob diese<br />

dann sofort unter die behördliche Überwachung fallen.<br />

Häufig stellt sich den Wasserbehörden auch die Frage,<br />

wie mit Kleinkläranlagen umzugehen ist, wenn die<br />

Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung (abZ) abgelaufen und diese vom Hersteller<br />

nicht erneuert worden ist. Vom Arbeitskreis der Wasserbehörden<br />

wurde bei der U.A.N. vorgeschlagen, dass<br />

aufgrund der Bindung der abZ an den Zeitpunkt des<br />

Einbaus der Anlage, diese Bestandsschutz haben, auch<br />

wenn der Hersteller seine Zulassung nicht verlängern<br />

lässt. Auf eine behördliche Überwachung kann im Rahmen<br />

der Einhaltefiktion bei abgelaufenen abZ daher<br />

verzichtet werden.<br />

78


Aus den Erfahrungen einiger Landkreise kann hier<br />

ergänzend berichtet werden, dass z. B. ältere Tropfkörperanlagen<br />

auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums<br />

noch nach dem Stand der Technik betrieben<br />

und die Ablaufwerte eingehalten werden. <strong>Die</strong> behördliche<br />

Überwachung ist demnach fortzusetzen (s.<br />

Ziffer 2.2 des RdErl. MU). Es dürfte sich hier jedoch um<br />

den weitaus geringeren Anteil von Fällen zur Überwachung<br />

durch die Wasserbehörden handeln.<br />

3. Vorschlag zum Vorgehen der Überwachung<br />

von Kleinkläranlagen<br />

Unter Berücksichtigung der genanten niedersachsenweiten<br />

Zahlen und der Erfahrungen im Landkreis Nienburg<br />

ist in den eher ländlich strukturierten Landkreisen<br />

mit einem Überwachungsaufwand von mehreren<br />

hundert Anlagen zu rechnen, soweit diese nur einmal<br />

im Jahr zu überprüfen sind (LK Nienburg bis zu 1.100<br />

Pflanzenbeete nach DWA-A 262). Sowohl die Ausstattung<br />

der Landkreise mit Personal, aber auch mit eigenen<br />

Laborkapazitäten können hier limitierende Faktoren<br />

sein. <strong>Die</strong> alleinige Beauftragung von anerkannten<br />

Wasseruntersuchungsstellen entlastet zwar zunächst<br />

den Aufwand eigener technischer Ermittlungen vor<br />

Ort, beinhaltet jedoch zumindest einen entsprechenden<br />

Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Laborleistungen<br />

gegenüber dem Gebührenschuldner.<br />

Zusätzlich entstehen Aufwendungen für die technischen<br />

Kolleginnen und Kollegen, die die Laborberichte<br />

auswerten und gegebenenfalls nach anschließenden<br />

Vor-Ort-Kontrollen Anpassungsmaßnahmen<br />

anordnen müssen. Daraus können sich außerdem umfangreiche<br />

Verwaltungsverfahren (z. B. Widersprüche,<br />

OWiG) ergeben.<br />

<strong>Die</strong> Frage, wie viele Anlagen tatsächlich für die behördliche<br />

Überwachung in den nächsten Jahren kalkuliert<br />

werden müssen, hängt auch von der Frage der Entscheidung<br />

der Abwasserbeseitigungspflichtigen nach Ablauf<br />

des Bestandsschutzes der Kleinkläranlagen ab. Soweit z.<br />

B. bei älteren DWA-Pflanzenbeeten ohne bauaufsichtliche<br />

Zulassung der Bestandschutz abläuft und ein erheblicher<br />

Anpassungsbedarf an den Stand der Technik<br />

besteht, könnte auch die Entscheidung zum Neubau<br />

einer zugelassenen Anlage fallen. Zudem könnten dann<br />

die regelmäßigen Überwachungskosten in Höhe von<br />

bis zu rund 200 € für Laboraufwand (Verordnung über<br />

Gebühren für Untersuchungen der wasser- und abfallrechtlichen<br />

Überwachungen, GOU) und Verwaltungsgebühren<br />

(Stundensätze nach AllGO) entfallen.<br />

Für die Umsetzung der Überwachungspflicht der<br />

Wasserbehörden könnte sich das folgende Vorgehen<br />

gegenüber den Abwasserbeseitigungspflichtigen anbieten:<br />

1. Anpassung der Erlaubnis nach Anhörung des Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />

Hierzu können die Betroffenen z. B. nach zeitlicher<br />

Abfolge (Ablauf der Abschreibungszeiten) oder wasserwirtschaftlicher<br />

Priorität (Wasserschutzgebiete,<br />

Einleitung in prioritäre Fließgewässer) angeschrieben<br />

und bei Bedarf durch ergänzende Besichtigung vor Ort<br />

beraten werden. Im Zuge des ersten Anhörungsschreibens,<br />

kann auf die eigenen Informationsangebote der<br />

Landkreise oder der U.A.N. (Infobroschüre „Hinweise<br />

für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen“)<br />

hingewiesen werden.<br />

2. Umfang der Anpassung der Erlaubnisse<br />

Da die Einhaltefiktion der Abwasserverordnung für die<br />

überwachungspflichtigen Fälle nicht anzuwenden ist,<br />

müssen als Auflagen die Mindest-Parameter nach Anhang<br />

1 der AbwV (Reinigungsklasse C: CSB 150 mg/l,<br />

BSB 5<br />

40 mg/l) und die Überwachungshäufigkeit in den<br />

Erlaubnisbescheid mit aufgenommen werden. Außerdem<br />

wird auf den Einzelfall bezogen der Umfang der<br />

Wartung (Mindestumfang, Betriebsbuch, Funktionskontrollen,<br />

Schlammhöhe und –abfuhr, Reinigungsarbeiten,<br />

baulicher Zustand, Eigenüberprüfung der Ablaufwerte,<br />

s. DWA-A 262) neu festzulegen sein.<br />

3. Ermittlung der Kapazitäten der kreiseigenen Labore<br />

oder der anerkannten Wasseruntersuchungsstellen<br />

Soweit Landkreise und Städte eigene Wasserlabore<br />

betreiben, können diese, soweit ausreichende Kapazitäten<br />

vorhanden sind, die Überwachung der Ablaufwerte<br />

durchführen. Bei Überschreitung der eigenen<br />

Kapazitäten oder ohne eigenes Labor können die Leistungen<br />

auch bei zugelassenen Untersuchungsstellen<br />

durch die Wasserbehörde beauftragt werden. Als limitierender<br />

Faktor bei der kreiseigenen Laborkapazität<br />

kann sich die Ausstattung für den Parameter BSB 5<br />

ergeben. Hier könnte ersatzweise die einfachere Messung<br />

des TOC (gesamter organischer Kohlenstoff) helfen.<br />

Bei Unterschreitung des TOC von 40 mg/l C kann<br />

mit relativ hoher Sicherheit auch die Einhaltung der<br />

Grenzwerte für CSB und BSB 5<br />

angenommen werden.<br />

Zur Absicherung sollte jedoch eine Rückstellprobe zusätzlich<br />

entnommen werden, da bei Überschreitung<br />

des TOC die o. g. Grenzwerte gerichtsfest bestimmt<br />

werden müssen.<br />

79


Da es durch die GUO eine vorgegebene Gebührenordnung<br />

gibt, ist ein Wettbewerb durch Ausschreibung<br />

zumindest bei Beauftragung des kreiseigenen Labors<br />

nicht erforderlich.<br />

Nach einer Kalkulation des Landkreises Nienburg ist<br />

für die Durchführung der Überwachung durch das<br />

kreiseigene Labor von durchschnittlichen Gebühren in<br />

Höhe von 125,50 € je Probenahmestelle (BSB 5<br />

: 36,80 €,<br />

CSB: 32,70 €, Zeitaufwand für qualifizierte Stichprobe:<br />

56 €) zuzüglich Verwaltungsaufwand auszugehen.<br />

4. Zusammenarbeit mit Wartungsfirmen<br />

Seit vielen Jahren haben die Wasserbehörden gute<br />

Erfahrungen mit Fachfirmen, die bisher im Durchschnitt<br />

Kleinkläranlagen zweimal im Jahr warten. In<br />

einigen Landkreisen, wie auch in Nienburg, werden<br />

regelmäßig die Praxiserfahrungen (z. B. in Workshops)<br />

ausgetauscht. <strong>Die</strong> Wartungsfirmen sollten daher in<br />

die Information über die neuen Anforderungen zur<br />

Fremdüberwachung mit einbezogen werden und können<br />

in Synergie zur Verpflichtung der Wasserbehörde<br />

diese Erfordernis an die Betreiber (Wartungskunde)<br />

ergänzend weitergeben.<br />

Zulassung behalten, da gerade diese in Niedersachsen<br />

noch in stattlicher Anzahl betrieben und auch künftig<br />

neu gebaut werden.<br />

Eine genaue Ermittlung der Fallzahlen und des Aufwandes<br />

der Wasserbehörden ist zum gegenwärtigen<br />

Stand schwierig, da die Entscheidung der Kleinkläranlagenbetreiber<br />

über das System bei Ablauf des Bestandsschutzes<br />

in dessen Händen liegt und von der<br />

Entwicklung der Technik und des Marktes abhängig ist.<br />

Der Aufwand der Überprüfungen für die Untersuchungsstellen<br />

und das Personal der Wasserbehörden<br />

wird zunehmen und kann in enger Zusammenarbeit<br />

mit den Wartungsunternehmen und Fachfirmen optimiert<br />

werden.<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Manuel Wehr<br />

Landkreis Nienburg<br />

Kreishaus am Schloßplatz<br />

31582 Nienburg<br />

amt66-77@kreis-ni.de<br />

5. Durchführung der Überwachung<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Ablaufwerte findet durch das<br />

beauftragte, zugelassene oder kreiseigene Labor nach<br />

Ankündigung (durch die Wasserbehörde oder das Labor)<br />

statt, damit die Erreichbarkeit der Probenahmestelle<br />

gewährleistet ist. Bei Nichterreichbarkeit und<br />

wiederholter Anfahrt entstehen zusätzliche Aufwendungen,<br />

die durch den verantwortlichen Betreiber der<br />

Anlage nach Gebührenrecht zu erstatten sind. Soweit<br />

kein oder nicht entsprechend ausgestatteter Ablaufschacht<br />

(Überlaufschwelle) zur Entnahme einer qualifizierten<br />

Stichprobe vorhanden ist, ist dieser nachzurüsten.<br />

Gegebenenfalls bietet sich auch eine gemeinsame<br />

Durchführung mit dem Personal der Wasserbehörde<br />

an, soweit auch aus anlagentechnischer Sicht ein<br />

Überwachungsbedarf besteht.<br />

4. Fazit<br />

Durch den neuen Runderlass des MU vom 21.12.2011<br />

wird die lange Geschichte der Anpassung von Kleinkläranlagen<br />

fortgeschrieben und erstmals deutlich die<br />

Pflicht der Überwachung von Ablaufwerten durch die<br />

Wasserbehörden für die beschriebenen Fälle definiert<br />

sowie die Umsetzung in deren Ermessen gelegt.<br />

Breiten Raum für die Überwachungspraxis werden hier<br />

insbesondere Pflanzenbeete ohne bauaufsichtliche<br />

80


Datenfernüberwachung – Zukunftsvision oder bereits heutige Praxis beim AZV<br />

Leisnig?<br />

Kerstin Härtel, AZV Leisnig<br />

1. Vorstellung des Abwasserzweckverbandes<br />

Leisnig<br />

Der Abwasserzweckverband (AZV) Leisnig liegt im<br />

Herzen des Freistaates Sachsen im Landkreis Mittelsachsen,<br />

im Dreieck der Städte Leipzig, Dresden und<br />

Chemnitz.<br />

Er umfasst ein Einzugsgebiet von ca. 95 km 2 und 2011<br />

lebten rund 11.000 Einwohner im Verbandsgebiet. <strong>Die</strong><br />

Einwohnerzahlen sind seit 2001 um 8,7 % gefallen.<br />

<strong>Die</strong> Siedlungsstruktur des Verbandsgebietes ist stark<br />

ländlich geprägt. Zum Verbandsgebiet gehören 48<br />

Ortsteile.<br />

50 % der im Verbandsgebiet lebenden Bevölkerung<br />

wird zukünftig das Abwasser in dezentralen grundstücksbezogenen<br />

Kleinkläranlagen (<strong>KKA</strong>) behandeln<br />

müssen.<br />

Von den ca. 1.200 im Verbandsgebiet vorhandenen<br />

Kleinkläranlagen entsprechen nur 250 Anlagen dem<br />

Stand der Technik.<br />

In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) liegt der Schwerpunkt der Abwasserbeseitigung<br />

im Freistaat Sachsen in den kommenden Jahren<br />

bis 2015 auf der Sanierung bzw. dem Neubau der<br />

vorhandenen dezentralen Kleinkläranlagen.<br />

Vor diesem Hintergrund hatte der Abwasserzweckverband<br />

(AZV) Leisnig gemeinsam mit dem Bildungs- und<br />

Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung<br />

- BDZ e. V. die Aufgabe, im Rahmen des<br />

Pilotprojektes „Dezentrale Abwasserentsorgung in<br />

der Hand eines öffentlichen Aufgabenträgers“ die Planung,<br />

den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen im<br />

ländlichen Raum zu untersuchen.<br />

2. Das Rund-um-sorglos-Paket<br />

Im Ergebnis des Pilotprojektes wurde das so genannte<br />

„Rund-um-sorglos-Paket“ entwickelt.<br />

Danach plant, baut und betreibt der AZV Leisnig<br />

grundstücksbezogene Kleinkläranlagen mit einem<br />

Anschlussgrad von 4 bis 25 Einwohnerwerten. Am Beispielfall<br />

eines Einfamilienhauses würde dies bedeuten,<br />

dass der Verband für dieses Grundstück eine vollbiologische<br />

Kleinkläranlage plant, auf diesem Grundstück<br />

errichtet und betreibt bzw. überwacht. <strong>Die</strong> Kleinkläranlage<br />

steht unbefristet im Eigentum des AZV Leisnig.<br />

<strong>Die</strong> Inanspruchnahme des Rund-um-sorglos-Pakets<br />

durch die Bürger ist freiwillig.<br />

Der Verband bietet diese Leistung seit 2011 innerhalb<br />

des Verbandsgebietes an und es ist ein wachsendes Interesse<br />

an dieser <strong>Die</strong>nstleistung zu verzeichnen.<br />

<strong>Die</strong> Errichtung und den Betrieb von grundstücksbezogenen<br />

<strong>KKA</strong> übernimmt der Verband als öffentliche<br />

hoheitliche Aufgabe mit privatrechtlicher Ausgestaltung<br />

der Nutzungsverhältnisse und privatrechtlichen<br />

Entgelten. Das privatrechtliche Entgelt wird in sechs<br />

Teilentgelte gesplittet:<br />

1. Entgelt für den Erdbau sowie Anschluss- und<br />

Verlegekosten<br />

2. Entgelt für das Vorhalten der <strong>KKA</strong><br />

3. Entgelt für die Überwachung, Wartung und<br />

Betrieb der <strong>KKA</strong><br />

4. Entgelt für die Ableitung des Überlaufwassers<br />

aus <strong>KKA</strong><br />

5. Entgelt für die Abfuhr und Behandlung des<br />

Schlammes aus <strong>KKA</strong><br />

6. Entgelt für die Abfuhr und Behandlung des<br />

Schlammes aus abflusslosen Gruben<br />

<strong>Die</strong> Höhe der privatrechtlichen Entgelte ist auf der<br />

Homepage des AZV Leisnig unter www.azv-leisnig.com<br />

unter der Rubrik Satzungen abrufbar.<br />

3. Anforderungen an die Datenfernüberwachung<br />

(DFÜ) aus Sicht des AZV Leisnig<br />

Unabhängig davon, in wessen Verantwortung die<br />

grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen errichtet<br />

und betrieben werden, ergibt sich daraus die Aufgabe,<br />

eine Vielzahl kleiner Anlagen mit unterschiedlicher<br />

Größe, verschiedenen Reinigungsverfahren und<br />

–anforderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

betreiben bzw. überwachen zu müssen.<br />

Das Ziel besteht somit im Aufbau einer effektiven und<br />

effizienten Betriebsführung, d. h. Nutzen und Aufwand<br />

müssen in einem ausgewogenen Verhältnis gegenüberstehen.<br />

81


Abb. 1: KARL - Kläranlagen Rundruflösung (Quelle: wks group Wasser.Abwasser.Energie, Dresden)<br />

Aus Sicht des AZV Leisnig stellt die Datenfernüberwachung<br />

(DFÜ) ein geeignetes Instrument dar, um dieses<br />

Ziel verwirklichen zu können, vorausgesetzt folgende<br />

Anforderungen werden eingehalten:<br />

• herstellerneutral - Jedoch sollte auf den Erfahrungen<br />

der Hersteller aufgebaut werden und deren<br />

Innovationstätigkeit sollte in die Entwicklung geeigneter<br />

Systeme einfließen.<br />

• geringe Betriebskosten für die Datenübertragung,<br />

-speicherung und –verwaltung<br />

• ein hohes Maß an Stabilität und Breite bei der Datenübertragung<br />

• ein offenes System hinsichtlich der Erweiterbarkeit<br />

für zusätzliche Daten / Änderungen<br />

• Systemunabhängigkeit<br />

• Datenschutz<br />

Der AZV Leisnig entwickelt gegenwärtig gemeinsam<br />

mit der wks group Wasser.Abwasser.Energie aus Dresden<br />

ein Überwachungssystem für Kleinkläranlagen,<br />

die Kläranlagen Rundruf Lösung - KARL. Im Ergebnis<br />

dieser Entwicklung soll eine technische Lösung<br />

gefunden werden, mit deren Hilfe die Überwachung<br />

der Vielzahl von Kleinkläranlagen dauerhaft, stabil und<br />

kostengünstig realisiert werden kann. <strong>Die</strong>se Lösung<br />

soll kein Ersatz für die Wartung von Kleinkläranlagen<br />

darstellen.<br />

4. KARL - Überwachungssystem Kleinkläranlagen<br />

Das Überwachungssystem KARL sendet auf der Grundlage<br />

eines Softwaremoduls und der Datenfernübertragung<br />

die erforderlichen Stör- und Betriebsmeldungen<br />

an die Leitstelle, im Fall des AZV Leisnig befindet sich<br />

diese auf der Kläranlage Leisnig.<br />

Der große Vorteil dieses Systems ist die vereinheitlichte<br />

Schnittstelle, die mit unterschiedlichen Herstellertypen<br />

von Kleinkläranlagen kompatibel ist.<br />

Sinnvoll ist die Installation des Überwachungssystems<br />

mit dem Neubau der Kleinkläranlage und der Inbetriebnahme<br />

aber auch Nachrüstungen sind problemlos<br />

realisierbar.<br />

<strong>Die</strong> Anlagen werden über GPS-Koordinaten eindeutig<br />

dem Standort zugeordnet. <strong>Die</strong> Weiterverarbeitung der<br />

82


Meldungen erfolgt mit einer vereinheitlichten Protokollierung.<br />

Damit bietet das Überwachungssystem alle<br />

notwendigen Funktionen für eine wirtschaftliche und<br />

effektive Überwachung der Kleinkläranlagen an.<br />

5. Zusammenfassung<br />

Anschrift der Verfasserin:<br />

Kerstin Härtel<br />

AZV Leisnig<br />

Ringstr. 18-20<br />

04703 Leisnig<br />

k.haertel@azvleisnig.de<br />

Der Einsatz der DFÜ befindet sich beim AZV Leisnig<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in der Entwicklungs-<br />

bzw. Erprobungsphase.<br />

Sie kann ein wichtiges Hilfsmittel beim Betrieb von<br />

grundstücksbezogenen <strong>KKA</strong> mit dem Ziel der Optimierung<br />

von Betriebskosten sowie zur Gewährleistung der<br />

Betriebssicherheit sein.<br />

<strong>Die</strong> DFÜ kann nicht die Wartung von <strong>KKA</strong> ersetzen.<br />

DFÜ bedeutet für den AZV Leisnig nicht die Entwicklung<br />

neuer eigener Steuerungssysteme, sondern das<br />

Nutzen der qualifizierten Steuerungen der <strong>KKA</strong>-Hersteller<br />

mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen<br />

beim Betrieb der <strong>KKA</strong>.<br />

83


Weitere Diskussionsinhalte der Kleinkläranlagenveranstaltung<br />

„Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen - Bau, Betrieb und Überwachung“<br />

Im Folgenden werden wesentliche Diskussionsinhalte<br />

der Kleinkläranlagenveranstaltung in Ritterhude am<br />

19. Juni 2012 wiedergegeben sowie die in den Bewertungsbögen<br />

zur Veranstaltung aufgeführten Fragen<br />

aufgegriffen.<br />

Eine Frage zielte auf den Umgang mit Filtergräben ab.<br />

Es wurde von Frau Kranz, Niedersächsisches Ministerium<br />

für <strong>Umwelt</strong>, Energie und Klimaschutz, dargelegt,<br />

dass mit den Filtergräben nach der nicht mehr geltenden<br />

DIN 4261 Teil 1 aus 2002 analog zu Untergrundverrieselungsanlagen<br />

zu verfahren sei. <strong>Die</strong>ses gilt bereits<br />

seit dem Kleinkläranlagenerlass aus dem Jahr 2002.<br />

Nach der Änderung der DIN 4261 Teil 1 (2002) sind Filtergräben<br />

genau wie Untergrundverrieselungen nicht<br />

mehr geregelt. <strong>Die</strong> Anlagen können nach Punkt 2.1<br />

„Bestehende Anlagen ohne Abwasserbelüftung“ des<br />

Kleinkläranlagenerlasses bis zum Ende des Abschreibungszeitraumes<br />

weitergenutzt werden, längstens bis<br />

zum 31.12.2017. Nach Ablauf des Abschreibungszeitraumes<br />

oder nach Ablauf der Frist 31.12.2017 sind sie<br />

nachzurüsten oder durch neue Anlagen zu ersetzen,<br />

die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.<br />

Anders verhält es sich mit Abwasserteichen. <strong>Die</strong>se<br />

fallen unter den Punkt 2.2 „Sonstige bestehende<br />

mechanisch-biologische Anlagen“ des Kleinkläranlagenerlasses.<br />

Sie können, sofern sie sich in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand befinden und im Rahmen<br />

der Überwachung nachgewiesen wird, dass sie den<br />

Anforderungen an den Stand der Technik entsprechen,<br />

nach Ende des Abschreibungszeitraumes weiter<br />

betrieben werden. Für diese Anlagen sind nach Ablauf<br />

des Abschreibungszeitraumes behördliche Überwachungen<br />

der Ablaufwerte erforderlich.<br />

Eine weitere Frage betraf den Umgang mit Anlagen, die<br />

vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf das<br />

Einhalten von 180 mg/l CSB als Mindestanforderung<br />

geprüft worden sind. Dabei handelt es sich um Anlagen,<br />

die ein PA-Zeichen besitzen (dieses wurde später<br />

durch das Z-Zeichen ersetzt) und bereits vor 1991 geprüft<br />

worden sind. Da diese Anlagen nicht den Vorgaben<br />

der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) entsprechen,<br />

sind sie an die Mindestanforderungen des<br />

Anhanges 1 der AbwV anzupassen. Damit unterliegen<br />

diese Anlagen nicht mehr der Einhaltefiktion. Sie sind,<br />

anders als Anlagen bei denen die allgemeine bauaufsichtliche<br />

Zulassung durch den Kleinkläranlagenhersteller<br />

nicht verlängert wurde (siehe Fragenkatalog Nr.<br />

15), ab sofort behördlich zu überwachen.<br />

Im Zusammenhang mit der neuen DIN 4261 Teil 5<br />

„Versickerung von biologisch aerob behandeltem<br />

Schmutzwasser“ (2011-11) wurde gefragt, wie mit<br />

Kleinkläranlagen beim Anzeigeverfahren umgegangen<br />

werden soll, die eine Versickerungsanlage nach<br />

DIN 4261 Teil 5 haben. Hier ist das auch bereits bisher<br />

schon praktizierte Vorgehen für Anlagen, die in den<br />

Untergrund einleiten, anzuwenden. Durch die Aufnahme<br />

des Themas „Versickerung“ in einen neuen Teil 5<br />

der o. g. DIN hat sich für die Genehmigungsverfahren<br />

von Einleitungen in ein Gewässer / den Untergrund<br />

nichts geändert. Entscheidend für die Anwendung des<br />

Anzeigeverfahrens ist der Einbau einer allgemein bauaufsichtlich<br />

zugelassenen Kleinkläranlage.<br />

Filtergräben dienen nicht der Verbringung von biologisch<br />

behandeltem Schmutzwasser in den Untergrund,<br />

können aber im Anschluss an eine aerob biologische<br />

Behandlungsanlage bestehen bleiben. Entscheidend<br />

ist, dass die Kleinkläranlage über ein aerob biologisches<br />

Behandlungsverfahren verfügt, das den Vorgaben<br />

des Kleinkläranlagenerlasses entspricht.<br />

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Probenahme<br />

bei Kleinkläranlagen ein großes Problem darstellt.<br />

<strong>Die</strong> Entnahme einer qualifizierten Stichprobe ist nicht<br />

bei allen Kleinkläranlagen möglich. <strong>Die</strong> Ausführungen<br />

unter Frage 6 des Fragenkatalogs zeigen die damit verbundene<br />

Rechtsunsicherheit auf. Hier sind Lösungsansätze<br />

in der Zukunft zu suchen. Denkbare Lösungsansätze<br />

wären, dass die Abwasserverordnung durch den<br />

Bund dahingehend angepasst wird, dass bei Kleinkläranlagen<br />

Stichproben zur Beurteilung der Ablaufqualität<br />

des Abwassers rechtlich anerkannt werden oder<br />

bei jeder Kleinkläranlage das Entnehmen einer qualifizierten<br />

Stichprobe ermöglicht werden muss. Letzteres<br />

könnte beispielsweise Teil der Prüfung auf dem Prüffeld<br />

zur Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung durch das DIBt und dementsprechend in<br />

den Zulassungen vorgeschrieben werden. Sofern keine<br />

qualifizierte Stichprobe entnommen werden kann,<br />

weil kein Ablauf- bzw. Probenahmeschacht vorhanden<br />

ist, kann die zuständige Untere Wasserbehörde bei Erteilung<br />

(oder Anpassung) der Erlaubnis prüfen, ob der<br />

84


Bau eines entsprechenden Schachtes gefordert wird.<br />

Auf großes Interesse stieß die BDZ-Richtlinie „Bewertung<br />

und Sanierung vorhandener Behälter für<br />

Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen“. <strong>Die</strong><br />

Inhalte dieses Papiers werden in Zukunft Teil der allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung von Anlagen zur<br />

Nachrüstung sein.<br />

Zur Dichtheitsprüfung wurde angemerkt, dass die Fotodokumentation<br />

sehr wichtig sei.<br />

Interessant war die Diskussion über den Einfluss von<br />

Medikamenten auf die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen.<br />

Viele Praktiker im Auditorium haben die<br />

Erfahrung gemacht, dass Medikamente die Leistungsfähigkeit<br />

von Kleinkläranlagen nachteilig beeinflussen<br />

können. Danach können beispielsweise Rheumamedikamente<br />

zu erhöhten Stickstoffablaufwerten führen.<br />

Auch beim Einsatz von Desinfektionsmitteln durch<br />

Pflegepersonal wurden von den Wartungsfirmen negative<br />

Auswirkungen auf die Reinigungsleistung festgestellt.<br />

<strong>Die</strong>se Erfahrungen stehen im Gegensatz zu den wenigen<br />

wissenschaftlichen Untersuchungen, die auf diesem<br />

Feld durchgeführt wurden.<br />

In der Korrespondenz Abwasser wurden zwei wissenschaftliche<br />

Studien dazu veröffentlicht:<br />

1. Marion Letzel (Wielenbach), Johanna Rameseder<br />

und Friedrich Seyler (Augsburg): Einfluss von Medikamenteneinnahmen<br />

auf die Reinigungsleistung und die<br />

Zusammensetzung von belebtem Schlamm in Kleinkläranlagen,<br />

Korrespondenz Abwasser, Abfall 2010<br />

(57), S. 1127 – 1133<br />

In dieser Studie wurde der Einfluss von Humanarzneimitteln<br />

auf die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen<br />

und die Zusammensetzung des belebten<br />

Schlamms in Laborkläranlagen untersucht. „Dabei<br />

wurde von einer 4 EW-Anlage ausgegangen, bei der<br />

jede angeschlossene Person mit einem unterschiedlichen<br />

Medikament (Antibiotikum, Antiepileptikum, Zytostatikum<br />

und Betablocker) in maximaler Tagesdosis<br />

behandelt wurde. <strong>Die</strong> Medikamentendosierung führte<br />

zu einer marginalen Verringerung des Kohlenstoffund<br />

Stickstoffumsatzes in den Kleinkläranlagen im<br />

Gegensatz zu medikamentenfreien Kontrollanlagen.<br />

<strong>Die</strong> Zusammensetzung der Belebtschlammbiozönose<br />

wurde nicht signifikant beeinflusst“, so die Ausführungen<br />

der Autoren.<br />

2. Johannes Weinig, Rudolf Wallbaum, Michael Koltermann<br />

und Jonas Struck (Minden): Testmethoden für<br />

die Wirkung von Arzneimitteln bei der dezentralen<br />

Abwasserbehandlung, KA Korrespondenz Abwasser,<br />

Abfall 2011 (58), S. 743 – 749<br />

In dieser Studie stand die Entwicklung eines Tests im<br />

Vordergrund, mit dem eine mögliche Hemmung der<br />

Reinigungsleistung einer Kleinkläranlage durch Medikamente<br />

nachzuweisen ist. Das Ergebnis war, dass<br />

selbst bei unrealistisch hohen Medikamentengaben<br />

die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen nicht<br />

eingeschränkt war. <strong>Die</strong> Untersuchung zeigt, dass Kleinkläranlagen<br />

bauartbedingt in der Lage sind, „auch bei<br />

Anwesenheit von Arzneimitteln die geforderten Ablaufkonzentrationen<br />

einzuhalten“, so die Auffassung<br />

der Autoren.<br />

Gespannt wurden die Aussagen zur behördlichen<br />

Überwachung der etwa 150.000 Kleinkläranlagen in<br />

Niedersachsen verfolgt. Im Fragenkatalog sind in den<br />

Fragen 1 bis 8 viele ergänzende Antworten zu diesem<br />

Themenblock gegeben worden. Zur Häufigkeit der behördlichen<br />

Überwachung hat die Behörde eine Ermessensentscheidung<br />

zu treffen, die durch die besonderen<br />

örtlichen Verhältnisse bestimmt wird, führte Herr<br />

Wehr, Leiter des Fachbereichs <strong>Umwelt</strong> des Landkreises<br />

Nienburg, aus. Für seinen Landkreis hält er eine Überwachung<br />

von 1x pro Jahr für angemessen. Herr Hilmer,<br />

Geschäftsführer der DWA-Nord, machte den Vorschlag,<br />

dass Anlagen, die von zertifizierten Wartungsfirmen<br />

gewartet werden, nur in längeren Zeiträumen behördlich<br />

überwacht werden müssten. <strong>Die</strong>s würde auch einen<br />

Anreiz für Wartungsfirmen darstellen, sich zertifizieren<br />

zu lassen. Ob Landkreise sich diesem Vorschlag<br />

anschließen, liegt in deren eigenem Ermessen.<br />

Bei der Diskussion wurde auch der Unterschied zwischen<br />

einer Wartung durch eine Fachfirma und einer<br />

behördlichen Überwachung deutlich. <strong>Die</strong> Aufgabe einer<br />

Wartung ist es, nach Feststellung und Beurteilung<br />

des Ist-Zustands (Inspektion) mit Hilfe von Maßnahmen<br />

den Sollzustand zu bewahren (DIN 31051). <strong>Die</strong> behördliche<br />

Überwachung hat die Aufgabe, die Gewässerbenutzung<br />

bzw. die Einleitung in ein Gewässer oder<br />

den Untergrund zu überwachen. <strong>Die</strong> Gemeinsamkeit<br />

besteht darin, dass im Rahmen beider Tätigkeiten zumeist<br />

eine Abwasseruntersuchung (Probenahme und<br />

Analytik) des Ablaufs der Anlage vorgenommen wird.<br />

Hinweis: <strong>Die</strong> untersuchten Parameter im Rahmen der<br />

behördlichen Überwachung müssen nicht identisch<br />

sein mit den Parametern, die laut Zulassung bzw. im<br />

85


Rahmen der fachgerechten Wartung zu messen sind<br />

(siehe Fragenkatalog Nr. 5).<br />

Der AZV Leisnig bietet seinen Kleinkläranlagenbetreibern<br />

ein „Rundumsorglos-Paket“ an, bei dem sie Bau<br />

und Betrieb der Anlagen gegen ein privatrechtliches<br />

Entgelt für den Betreiber durchführen, führte Frau<br />

Härtel, Geschäftsführerin des AZV Leisnig, aus. <strong>Die</strong><br />

neue Technologie der Datenfernüberwachung schafft<br />

eine wichtige Voraussetzung hierfür, indem sie eine<br />

effiziente, zentrale Betriebsführung vieler dezentraler<br />

Anlagen ermöglicht. Der Verband rechnet mit seinen<br />

Kunden nach Anlagengröße ab. <strong>Die</strong> Entgelte werden<br />

in 6 Teile untergliedert. <strong>Die</strong> Technik wird vom Verband<br />

gezahlt.<br />

Weitere Rückfragen zur Veranstaltung betrafen den<br />

Umgang mit MUTEC-Anlagen hinsichtlich der Entsorgung<br />

des Klärschlammkomposts bzw. kompostierten<br />

Fäkalschlamms. MUTEC-Anlagen haben als Vorkläreinrichtung<br />

einen Klär- und Pumpschacht mit nachgeschaltetem<br />

Entwässerungsbehälter zur Entwässerung<br />

und Speicherung der entzogenen Feststoffe. <strong>Die</strong>se<br />

werden dann nach einer Lagerzeit von etwa einem<br />

Jahr in einen auf einem Pflanzbeet befindlichen Komposter<br />

überführt, wo nochmals eine Lagerung von<br />

mindestens einem Jahr stattfindet. Demzufolge fällt<br />

bei MUTEC-Anlagen kein Fäkalschlamm sondern Klärschlammkompost<br />

zur Entsorgung an.<br />

Rechtlich ist die Gemeinde im Sinne des § 96 Abs. 1<br />

NWG oder ein Verband, wenn die Aufgabe auf diesen<br />

übertragen wurde, für die Entsorgung des Fäkalschlamms<br />

aus einer Kleinkläranlage bzw. in diesem<br />

Fall des Klärschlammkomposts aus einer MUTEC-Anlage<br />

verantwortlich (§ 54 (2) Satz 2 WHG, § 96 (1) NWG).<br />

Aufgrund der Rückfragen hat die U.A.N. eine Umfrage<br />

bei den Kommunen zu ihren Erfahrungen mit MUTEC-<br />

Anlagen durchgeführt. <strong>Die</strong> Rückmeldungen waren sehr<br />

heterogen, so dass im Folgenden die verschiedenen Erfahrungen<br />

mit diesen Anlagen dargestellt werden.<br />

Allen Antworten ist zu entnehmen, dass die Unteren<br />

Wasserbehörden in ihren wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />

spezielle Auflagen für MUTEC-Anlagen in Bezug<br />

auf die Klärschlammkompostentsorgung erlassen haben.<br />

<strong>Die</strong> verschiedenen Varianten werden im Folgenden<br />

wiedergegeben:<br />

Variante 1:<br />

Der Klärschlammkompost ist einer Kompostanlage<br />

zuzuführen. <strong>Die</strong> aufnehmende Kompostanlage muss<br />

für die Kompostierung von Klärschlamm zugelassen<br />

sein. Der Anlagenkompost muss den Kompostierungsprozess<br />

in der aufnehmenden Kompostierungsanlage<br />

durchlaufen.<br />

Variante 2:<br />

Der Klärschlammkompost ist in einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage<br />

zu entsorgen.<br />

(Hinweis: <strong>Die</strong>ses ist nur bei thermischer Behandlung<br />

des Klärschlammkomposts möglich. Eine Deponierung<br />

organischer Abfälle ist nicht mehr erlaubt.)<br />

Variante 3:<br />

Der Klärschlammkompost ist dem Abfallbetrieb des<br />

Landkreises zuzuführen. <strong>Die</strong> Möglichkeit der ordnungsgemäßen<br />

Verwertung wurde zuvor vom Abfallbetrieb<br />

bestätigt. <strong>Die</strong> Entsorgung der Kleinkläranlage<br />

ist entsprechend der gemeindlichen Satzung mindestens<br />

einmal in 5 Jahren vorzunehmen und der Gemeinde<br />

nachzuweisen.<br />

Variante 4:<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde bleibt gemäß NWG für die ordnungsgemäße<br />

Entsorgung des anfallenden Klärschlammkompost<br />

verantwortlich. Der Betreiber darf mit<br />

Zustimmung der Gemeinde den anfallenden Klärschlammkompost<br />

auf seinem Grundstück aufbringen.<br />

(Hinweis: <strong>Die</strong> Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist zu<br />

beachten.)<br />

<strong>Die</strong> Aufbringung des Klärschlammkomposts darf nur<br />

erfolgen, wenn der Gemeinde vorher die Aufbringungsfläche<br />

genau benannt und ein Nachweis vorgelegt<br />

wird, dass der Klärschlammkompost infektionshygienisch<br />

unbedenklich ist. <strong>Die</strong> Probenahme und<br />

Untersuchung sind durch ein fachkundiges Labor (z. B.<br />

LUFA) durchzuführen. Das Aufbringen des kompostierten<br />

Fäkalschlamms auf Gemüse- und Obstanbauflächen,<br />

Dauergrünland und forstwirtschaftliche Böden<br />

ist gemäß Klärschlammverordnung verboten. Beim<br />

Aufbringen ist eine Schutzzone von 50 m zu Eigenwasserversorgungsanlagen<br />

einzuhalten.<br />

Variante 5:<br />

<strong>Die</strong> Untere Wasserbehörde hat der Anfrage der Fa.<br />

MUTEC zugestimmt, dass der Klärschlammkompost<br />

über eine zuvor benannte Kompostierungsanlage entsorgt<br />

wird. <strong>Die</strong> Gemeinden bzw. Verbände wurden von<br />

der Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass die ordnungsrechtliche<br />

und strafrechtliche Verantwortung für<br />

die ordnungsgemäße Entsorgung bei ihnen verbleibt.<br />

<strong>Die</strong> Zustimmung der Gemeinden zum Bau einer<br />

86


MUTEC-Anlage wurde vor Erteilung der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis durch die Unteren Wasserbehörden<br />

eingeholt. Zudem wurden teilweise vertragliche Vereinbarungen<br />

zwischen der Gemeinde und den Betreibern<br />

der MUTEC-Anlagen abgeschlossen.<br />

Beispielhaft sei hier eine vertragliche Vereinbarung einer<br />

niedersächsischen Gemeinde genannt, in der u. a.<br />

Regelungen hinsichtlich der Leerungsintervalle, der<br />

Gebührenhöhe und des Entleerungsnachweises für<br />

die MUTEC-Anlage getroffen wurden.<br />

Neben den MUTEC-Anlagen bietet die Fa. REWATEC<br />

mit ihrem SKS-System (Schlamm-Kompostiersystem)<br />

ein allgemein bauaufsichtlich zugelassenes Verfahren<br />

zur Kompostierung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen<br />

an. <strong>Die</strong>ses SKS-System ist auch bei anderen<br />

Kleinkläranlagentypen nachrüstbar.<br />

87


Erstes Resümee: Anlagenfernwartung per Telemetrie mit bauaufsichtlicher Zulassung<br />

entlastet Kleinkläranlagenbetreiber und bringt Effizienzgewinn<br />

utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />

PR-Artikel<br />

Mittlerweile haben sich Kleinkläranlagen in ländlichen<br />

Gegenden als echte Alternative für die Abwasseraufbereitung<br />

etabliert und erzielen Reinigungsleistungen,<br />

die mit kommunalen Anlagen durchaus konkurrieren<br />

können. Einzig die mangelhafte oder gar fehlende<br />

Wartung sowie ausbleibende Eigenkontrollen können<br />

einen enormen Leistungsabfall des Systems und somit<br />

schlechte Ablaufwerte bedingen, wie eine von uns<br />

über vier Jahre angelegte Auswertung von Kleinkläranlagenwartungen<br />

bestätigte.<br />

In 25% der Fälle war die Überschreitung der Ablaufwerte<br />

dabei auf Betreiberfehler zurückzuführen. Und<br />

das, obwohl der Umfang der notwendigen Eigenkontrollen<br />

in den Zulassungen und den Wartungsunterlagen<br />

eindeutig festgeschrieben ist. So sind täglich eine<br />

Sichtkontrolle des Anlagenbetriebs sowie monatliche<br />

Sichtkontrollen des Schlammabtriebs, der Zu- und Abläufe<br />

und des Schwimmschlamms durch den Betreiber<br />

vorzunehmen und die Betriebsstunden nach dem<br />

Ablesen entsprechend im Betriebsbuch zu vermerken.<br />

Ein entsprechender Aufwand, der Eigenheimbesitzern<br />

mit dezentralem Abwasseranschluss den Stempel<br />

„Bürger zweiter Klasse“ aufdrückt.<br />

Eben an dieser Problematik haben wir vor zweieinhalb<br />

Jahren angesetzt und als weltweit erster Hersteller<br />

vom DIBT in Berlin die amtliche Zulassung für die Fernüberwachung<br />

von Kleinkläranlagen mittels Telemetrie<br />

erwirkt.<br />

Rückblickend waren es erfolgreiche zweieinhalb Jahre,<br />

denn das Interesse des Betreibers und damit auch die<br />

Anzahl der ausgelieferten Anlagen mit Telemetrie zeigen<br />

einen klaren Trend nach oben. Für einen geringen<br />

monatlichen Betrag von lediglich knapp sieben Euro<br />

zieht es der Kleinkläranlagenbetreiber gern vor, sich<br />

entspannt zurückzulehnen, ohne sich um etwas kümmern<br />

zu müssen. Denn eine fachmännische Rund-umdie-Uhr-Betreuung<br />

bietet ihm die Sicherheit, dass Störungen<br />

an der Anlage bereits frühzeitig erkannt und<br />

so umgehend beseitigt werden können. Im Fall einer<br />

größeren Mängelbehebung bedeutet dies eine enorme<br />

Kostenersparnis für den Betreiber.<br />

<strong>Die</strong> kostengünstige<br />

Kleinkläranlage<br />

mit hoher Betriebssicherheit und niedrigen laufenden Kosten<br />

Ob häusliche, gewerbliche oder kommunale Abwässer, die utp<br />

umwelttechnik pöhnl GmbH steht für innovative und intelligente<br />

Kleinkläranlagen. Höchste Qualität und die neuesten Technologien,<br />

eingebettet in einem Rundum-Service. Wir bieten für jedes Problem<br />

eine Lösung.<br />

klärofix ® SBR-Kleinkläranlagen sind die neueste Generation von<br />

Hauskläranlagen und zeichnen sich durch hohe Betriebssicherheit,<br />

niedrige laufenden Kosten und als Baukastensystem zum<br />

Beispiel für erhöhte Ablaufleistung, aus.<br />

<strong>Die</strong> erste Kleinkläranlage<br />

ohne Betreiberkontrollen!<br />

Optional kann klärofix® mit unserem neuen<br />

Telemetriemodul ausgestattet werden – einer<br />

vollautomatischen Anlagenfernüberwachung.<br />

•Kein tägliches Prüfen der Funktion der Anlage*<br />

•Kein monatliches Führen des Betriebsbuches*<br />

•Kein monatliches Öffnen des Schachtdeckels*<br />

*gesetzlich vorgeschriebene Betreiberkontrollen, auf die<br />

Sie mit dem Telemetriemodul von utp verzichten können<br />

– mit bauaufsichtlicher Zulassung!<br />

utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />

Weidenberger Str. 2-4 · D-95517 Seybothenreuth<br />

Tel. 09275 6 05 66-0 · Fax. 09275 6 05 66 66<br />

www.utp-umwelttechnik.de · info@utp-umwelttechnik.de<br />

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Doch das ist noch nicht alles:<br />

unsere Partnerbetriebe in ganz Deutschland bieten<br />

über die reine Telemetrie-Leistung hinaus auch ein<br />

komplettes Rundum-Sorglos-Paket. Mit geringem Kostenaufwand<br />

erhält der Betreiber von Anlagen bis 16<br />

Einwohnerwerte die komplette technische Betriebsführung<br />

- inklusive Wartungen mit Beprobungen, Betreiberkontrollen,<br />

Verschleißteile, eine eventuelle Störungsbeseitigung<br />

durch Partnerbetriebe vor Ort sowie<br />

eine verlängerte Vollgarantie auf die Anlagentechnik.<br />

Und das alles bei vollen zehn Jahren Kostengarantie.<br />

Finanziell noch interessanter gestaltet sich das Ganze<br />

für Abwasserzweckverbände, Dorfgemeinschaften<br />

oder auch Wartungsfirmen vor Ort. Angeboten und<br />

amtlich zugelassen sind die genannten Leistungen bis<br />

zur Ablaufklasse „+H“.<br />

Schlagkräftige Argumente - die Fernüberwachung von<br />

Kleinkläranlagen mittels Telemetrie birgt also über die<br />

Entlastung des Betreibers und der gleichzeitigen Erhöhung<br />

der Betriebssicherheit enormes Zukunftspotential.<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

utp umwelttechnik pöhnl GmbH<br />

Weidenberger Straße 2 - 4<br />

95517 Seybothenreuth<br />

info@utp-umwelttechnik.de<br />

Tel.: 09275/60566-0<br />

Fax: 09275/60566-66<br />

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Veröffentlichungen der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

Abo Rathaus und <strong>Umwelt</strong>, Informationsdienst für Kommunen<br />

6 Ausgaben pro Jahr, Probeexemplare auf Anforderung .........................................................................................51,15 €<br />

Schriftenreihe der <strong>Kommunale</strong>n <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N.<br />

Heft 51: Energieeffizienz im Abwasserbereich (2008) ......................................................................................................17,10 €<br />

Heft 50: Biogasanlagen und Gemeinden (2006) ...................................................................................................................17,10 €<br />

Heft 49: Chancen und Möglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie für Gemeinden<br />

- Erste Erfahrungen aus der Praxis (2005) ................................................................................................................16,80 €<br />

Heft 48: Auswirkungen extremer Niederschlagsereignisse auf Abwasserbetriebe (2004) ................................12,70 €<br />

Heft 47: Qualitäts- und <strong>Umwelt</strong>management-Wegweiser für den Abwasserbereich (2004) .............................16,80 €<br />

Heft 46: Alternative Sanitärkonzepte und Nährstoffrecycling aus Abwasser (2003) ............................................17,90 €<br />

Heft 45: Kleinkläranlagen 2002 (2002) ................................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 44: Das abwasserfreie Haus - Zukunftsvision oder Realität? (2002) ...................................................................15,50 €<br />

Heft 43: Bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr bei Kleinkläranlagen (2002) .....................................................15,75 €<br />

Heft 42: Betrieb und Überwachung von Kleinkläranlagen (2001) ................................................................................14,95 €<br />

Heft 41: Wohin mit dem Klärschlamm? - Wege außerhalb der Landwirtschaft (2001) ............................................14,65 €<br />

Heft 40: EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000) ...........................................................................................................................14,25 €<br />

Heft 39: Internationales Symposium<br />

- Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum Europas (2000) - englische Ausgabe .....13,55 €<br />

Heft 39: Internationales Symposium<br />

- Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum Europas (2000) - polnische Ausgabe .....13,55 €<br />

Heft <strong>38</strong>: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band III (2000) ..............................................12,80 €<br />

Heft 37: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band II (2000) .................................................8,95 €<br />

Heft 36: Konzepte zur Abwasserbehandlung im ländlichen Raum - Band I (2000) ...........................................vergriffen<br />

Heft 35: Energieberatung für Kommunen in Brandenburg - Abschlussbericht (1999) .....................................vergriffen<br />

Heft 34: <strong>Kommunale</strong>s Energie Management KEM - Berichte 1998, Praxisbeispiele (1999) ................................19,15 €<br />

Heft 33: Betriebskosten der Straßenbeleuchtung (1999) .................................................................................................12,25 €<br />

Heft 32: Optimierung von Kläranlagen (1998) ......................................................................................................................12,65 €<br />

Heft 31: Lokale Agenda 21 - Energieeinsparung<br />

- Planungswegweiser für Kommunen (inkl. Diskette) (1998) .......................................................................vergriffen<br />

Heft 31: Lokale Agenda 21 - Energieeinsparung<br />

- Planungswegweiser für Kommunen (inkl. CD) (1998) .................................................................................vergriffen<br />

Heft 30: Pflanzenkläranlagen (1997) ........................................................................................................................................12,70 €<br />

Heft 29: Ökologischer Wasserhaushalt<br />

- Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung in Kommunen (1996) ..............................................................25,50 €<br />

Heft 28: Dörverden 2020: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gemeinde (1999) ..............................................vergriffen<br />

Heft 27: Kostengünstige Abwasserbehandlung - Praxisbeispiele (1996) ...................................................................10,00 €<br />

Heft 26: Kostengünstige Abwasserbehandlung - Handlungsanleitungen (1996) .....................................................8,45 €<br />

Heft 25: Hauskläranlagen - Neueste Entwicklungen (1995) .........................................................................................vergriffen<br />

Heft 24: Hauskläranlagen ´95 (1995) ....................................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 23: Ökologische Bauleitplanung (1995) ....................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 22: Rathaus und Klimaschutz (Neuauflage 1997) ...................................................................................................vergriffen<br />

Heft 21: Klärschlammbehandlungsverfahren (1994) ...........................................................................................................9,45 €<br />

Heft 20: Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung (1994) .................................................................................vergriffen<br />

Heft 19: Deponie-Rückbau: Neuer Raum auf altem Standort (1994) ......................................................................vergriffen<br />

Heft 18: TA-Siedlungsabfall und thermische Vorbehandlung von Restabfällen (1994) ..................................vergriffen<br />

Heft 17: Einsatz von Blockheizkraftwerken in kommunalen Liegenschaften (1994) .......................................vergriffen<br />

Heft 16: Regenwasserversickerung (1996) .............................................................................................................................10,15 €<br />

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Heft 15: <strong>Kommunale</strong> Abwasserinformationssysteme (1993) ......................................................................... .........vergriffen<br />

Heft 14: Regenwassernutzung (1993) .............................................................................................................................. ..vergriffen<br />

Heft 13: Asbest - Erkennen, Bewerten, Sanieren (1992) ..............................................................................................vergriffen<br />

Heft 12: Vom Klärwerk zum <strong>Umwelt</strong>park (1992) ............................................................................................................vergriffen<br />

Heft 11: <strong>Kommunale</strong> UVP - 3 Jahre Erfahrungen ...........................................................................................................vergriffen<br />

Heft 10: <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>arbeit - 10 Jahre <strong>Kommunale</strong> <strong>Umwelt</strong>-<strong>AktioN</strong> U.A.N. (1995) ...........................vergriffen<br />

Heft 9: Kanalisation (1990) .....................................................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 8: Abwasserinformationssysteme und undichte Kanäle (1991) ..........................................................................3,85 €<br />

Heft 7: Gemeinden und Energieversorgung (1991) ...........................................................................................................6,45 €<br />

Heft 6: Trinkwasserversorgung (1990) ..............................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 5: Abwasserbehandlung (1990) .................................................................................................................................vergriffen<br />

Heft 4: Abwasserklärteiche - unbelüftet/belüftet (1990) ...........................................................................................vergriffen<br />

Heft 3: Kompostierung ................................................................................................................................................................entfällt<br />

Heft 2: Privatisierung öffentlicher Aufgaben?<br />

- Information zu einem aktuellen Thema am Beispiel Abwasserbeseitigung (1993) ..........................vergriffen<br />

Heft 1: <strong>Umwelt</strong>freundliche Beschaffung - Grundsätze und Anregungen (1989) ..............................................vergriffen<br />

Materialien / Sonderdrucke<br />

Klimaschutz in niedersächsischen Kommunen<br />

- Buch zum Wettbewerb „Klima kommunal 2010“ (2010) ...........................................................................................kostenlos<br />

Revitalisierung urbaner Flüsse und Bäche<br />

- Empfehlungen und Tipps von kommunalen Akteuren für kommunale Akteure (2010) .............................kostenlos<br />

Planungskalender der U.A.N. 2011 - 2020<br />

1 - 9 Exemplare (pro Exemplar) ......................................................................................................................................5,20 €<br />

10 - 49 Exemplare (pro Exemplar) .................................................................................................................................4,65 €<br />

50 - 99 Exemplare (pro Exemplar) .................................................................................................................................4,00 €<br />

ab 100 Exemplare (pro Exemplar) .....................................................................................................................auf Anfrage<br />

Wasser und Kommunen - Praktische Beispiele aus England, Deutschland, Lettland, Spanien,<br />

Schweden (ENMaR-Handbuch) (2007) ...............................................................................................................................kostenlos<br />

Eingriffsregelung als Baustein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2007) .......................................kostenlos<br />

Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (2013) ........................................................kostenlos<br />

Abwasserkostenminimierung auf der Basis von Kennzahlen, Stufe 2 - Abschlussbericht (2002) ..................18,90 €<br />

Abwasserkostenminimierung auf der Basis von Kennzahlen, Stufe 1 - Bericht (2000) .......................................<strong>38</strong>,35 €<br />

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