Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

17.10.2014 Aufrufe

Ulmen - 8 - Ausgabe 13/2012 Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Zuschussanträge für die katholischen öffentlichen Büchereien in Gevenich und Lutzerath Sachverhalt: Es liegen Anträge auf Bezuschussung der katholischen, öffentlichen Büchereien aus Lutzerath vom 26.10.2011 und Gevenich vom 14.02.2012 vor. Beide Büchereien sind seit geraumer Zeit in neuen, renovierten Räumlichkeiten untergebracht und erfreuen sich über die eigene Gemeinde hinaus größter Beliebtheit und stetiger Zuwachsraten der jährlichen Ausleihe. Um dem gerecht zu werden und weiterhin für alle attraktiv zu bleiben, ist die ständige Aktualisierung neuer Medien unabdingbar. Auch vor dem Hintergrund, das die Büchereien einen Ort der Begegnung aller Altersschichten und Zielgruppen darstellen und damit den Wohlfühlcharakter unserer Gemeinden stärken, wird um eine Bezuschussung für die Anschaffung neuer Bücher und Medien gebeten. Aus der Besprechung des Bürgermeisters mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden vom 07.02.2012 wurde empfohlen den kulturellen, gesellschaftlichen und überörtlichen Aufgaben der Bücherei Lutzerath Rechnung zu tragen und einen Zuschuss im Haushalt 2012 bereitzustellen. Dem Antrag der KÖB Gevenich sollte in gleicher Höhe entsprochen werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Unter der Haushaltsstelle 26200.541900 sind für kulturelle Zwecke 5.000 EUR im Haushalt vorgesehen und decken damit den Bedarf beider Zuschussanträge. Beschluss: Es soll ein einmaliger Zuschuss i. H. v. je 750,— EUR gewährt werden. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mosel Musikfestival Veranstaltungsgesellschaft mbH Sachverhalt: In ihrer Sitzung am 5.12.2011 wurde von den Gesellschaftern der Mosel Musikfestival Veranstaltungsgesellschaft mbH der einstimmige Beschluss für eine Änderung der Gesellschaft in eine gemeinnützige GmbH gefasst. Hintergrund für diese Änderung war die Absicht der Finanzverwaltung, dem „Verein der Freunde des Mosel Musikfestivals“ die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was eine Besteuerung der Spenden verschiedener Sponsoren rückwirkend auf vier Jahre zur Folge gehabt hätte. Daher wurde der Beschluss gefasst, die bisherige GmbH in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln. Zusätzliche finanzielle Verpflichtungen mit dieser Änderung sind weder für die unmittelbaren (Stadt Bernkastel-Kues & Mosellandtouristik GmbH) noch mittelbaren (= kommunale Gesellschafter der Mosellandtouristik GmbH) Gesellschafter der Mosel Musikfestival Veranstaltungsgesellschaft mbH, demnach auch der Verbandsgemeinde Ulmen, verbunden. Die Begrenzungen der Verlustübernahmebeträge nach § 17 Abs. 3 des neuen (§ 16 des ehemaligen) Gesellschaftsvertrages bleiben unverändert stehen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages zu. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt: Am 01.03.2008 ist das Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 in Kraft getreten. Mit diesem Landesgesetz wurde ein neuer § 94 Abs. 3 in die Gemeindeordnung eingefügt, der die Vermittlung und Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinden regelt. Hiernach müssen u.a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Rat genehmigt werden. Durch Änderung der Hauptsatzung vom 25.06.2008 wurde die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung vom Verbandsgemeinderat auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Folgende Spenden sind eingegangen: 1. Geldspende der Firma Bruno Klein GmbH & Co.KG, Jünkerath, i. H. v. 250,— EUR zu Gunsten des Ferienprogramms der Verbandsgemeinde Ulmen 2. Geldspende der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) Koblenz in 2011 im Rahmen ihres Zuschussprogramms „Ehrensache“ a) über für 500,— EUR für Seniorenarbeit (Bastelgruppe Büchel) b) über 1000,— EUR für das Sommerferienprogramm der Verbandsgemeinde Ulmen Haushaltsrechtliche Beurteilung: - entfällt - Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der o.a. Spenden dankend zu. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Mitteilungen 1. Es erfolgte eine Bekanntgabe von Sitzungsterminen der nächsten Wochen: • Gemeinsame Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss und Schulträgerausschuss am 23.04.2012, 15:00 Uhr • Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.03.2012, 15:00 Uhr • Sitzungen des Verbandsgemeinderates am 16.04. und 14.05.2012, jeweils um 15:00 Uhr • Sitzung Werkausschuss am 27.03.2012 • Sitzung der Verbandsversammlung Diana-Freibad Bad Bertrich am 23.04.2012, 14:00 Uhr • Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.03.2012. 2. Leistungsschau Die nächste Leistungsschau findet am 16./17. März 2013 in Ulmen statt. Es folgte der nichtöffentliche Teil. Bekanntmachung Bodennutzungshaupterhebung 2012 Im Zeitraum März bis Mai 2012 führt das Statistische Landesamt die genannte Erhebungen durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie: - Anbau auf dem Ackerland - Dauerkulturen, Dauergrünland - Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche - Erzeugung von Speisepilzen. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2012“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren, Dauerkulturen unter hohen Schutz abdeckungen (Gewächshäuser) und Speisepilze müssen noch zusätzlich im Erhebungsbogen nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

Ulmen - 9 - Ausgabe 13/2012 am 02.04. am 02.04. am 03.04. am 03.04. am 05.04. am 05.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 07.04. Altersjubilare Wir gratulieren zum 84. Geburtstag Frau Luzia Dreis 56766 Ulmen, Antoniusstraße 27 zum 81. Geburtstag Frau Martha Johann 56864 Bad Bertrich OT Kennfus, Hauptstraße 30 zum 81. Geburtstag Frau Hildegard Huster 56826 Lutzerath, Kieselkaul 13 zum 89. Geburtstag Frau Mathilde Moosmann 56766 Auderath, Hauptstraße 42 zum 81. Geburtstag Frau Hedwig Mindermann 56766 Auderath, Breiter Weg 10 zum 83. Geburtstag Herr Alfons Ungers 56825 Weiler, Kreuzstraße 2 zum 82. Geburtstag Frau Anne Greub 56766 Ulmen, Furth 4a zum 83. Geburtstag Herr Antonius Hoff 56825 Gevenich, Brehmacker 15 zum 88. Geburtstag Frau Maria Hay 56766 Filz, Am Hinnig 1a zum 88. Geburtstag Frau Margarete Wölwer 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1 Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0) 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Programm 2012 Liebe Seniorinnen und Senioren, wie bereits mitgeteilt ist es gelungen, einen größeren Bus sowie weitere Hotelzimmer für unsere Fahrt in die Pfalz zu bekommen. Es kann sich also noch angemeldet werden. Darüber hinaus konnten alle aus der Warteliste berücksichtigt werden. Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 12.03.2012 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Ich Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ............................................................................................................. Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ............................................................................................................. Ort, Straße ausgewiesen durch ............................................................................................................. meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ............................................................................................................. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift

<strong>Ulmen</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Zuschussanträge für die<br />

katholischen öffentlichen Büchereien in Gevenich und Lutzerath<br />

Sachverhalt: Es liegen Anträge auf Bezuschussung der katholischen,<br />

öffentlichen Büchereien aus Lutzerath vom 26.10.2011 und<br />

Gevenich vom 14.02.<strong>2012</strong> vor. Beide Büchereien sind seit geraumer<br />

Zeit in neuen, renovierten Räumlichkeiten untergebracht und<br />

erfreuen sich über die eigene Gemeinde hinaus größter Beliebtheit<br />

und stetiger Zuwachsraten der jährlichen Ausleihe. Um dem<br />

gerecht zu werden und weiterhin für alle attraktiv zu bleiben, ist<br />

die ständige Aktualisierung neuer Medien unabdingbar. Auch vor<br />

dem Hintergrund, das die Büchereien einen Ort der Begegnung<br />

aller Altersschichten und Zielgruppen darstellen und damit den<br />

Wohlfühlcharakter unserer Gemeinden stärken, wird um eine Bezuschussung<br />

für die Anschaffung neuer Bücher und Medien gebeten. Aus<br />

der Besprechung des Bürgermeisters mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden<br />

vom 07.02.<strong>2012</strong> wurde empfohlen den kulturellen,<br />

gesellschaftlichen und überörtlichen Aufgaben der Bücherei Lutzerath<br />

Rechnung zu tragen und einen Zuschuss im Haushalt <strong>2012</strong> bereitzustellen.<br />

Dem Antrag der KÖB Gevenich sollte in gleicher Höhe<br />

entsprochen werden.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung: Unter der Haushaltsstelle<br />

26200.541900 sind für kulturelle Zwecke 5.000 EUR im Haushalt<br />

vorgesehen und decken damit den Bedarf beider Zuschussanträge.<br />

Beschluss: Es soll ein einmaliger Zuschuss i. H. v. je 750,— EUR<br />

gewährt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 2: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mosel Musikfestival<br />

Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

Sachverhalt: In ihrer Sitzung am 5.12.2011 wurde von den Gesellschaftern<br />

der Mosel Musikfestival Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

der einstimmige Beschluss für eine Änderung der Gesellschaft in eine<br />

gemeinnützige GmbH gefasst. Hintergrund für diese Änderung war<br />

die Absicht der Finanzverwaltung, dem „Verein der Freunde des Mosel<br />

Musikfestivals“ die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was eine Besteuerung<br />

der Spenden verschiedener Sponsoren rückwirkend auf vier Jahre<br />

zur Folge gehabt hätte. Daher wurde der Beschluss gefasst, die bisherige<br />

GmbH in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln. Zusätzliche<br />

finanzielle Verpflichtungen mit dieser Änderung sind weder für die<br />

unmittelbaren (Stadt Bernkastel-Kues & Mosellandtouristik GmbH)<br />

noch mittelbaren (= kommunale Gesellschafter der Mosellandtouristik<br />

GmbH) Gesellschafter der Mosel Musikfestival Veranstaltungsgesellschaft<br />

mbH, demnach auch der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong>, verbunden. Die<br />

Begrenzungen der Verlustübernahmebeträge nach § 17 Abs. 3 des neuen<br />

(§ 16 des ehemaligen) Gesellschaftsvertrages bleiben unverändert stehen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine.<br />

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Änderung<br />

des Gesellschaftervertrages zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von<br />

Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

Sachverhalt: Am 01.03.2008 ist das Landesgesetz zur Änderung kommunal-<br />

und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 in Kraft<br />

getreten. Mit diesem Landesgesetz wurde ein neuer § 94 Abs. 3 in die<br />

Gemeindeordnung eingefügt, der die Vermittlung und Annahme von<br />

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />

an die Gemeinden regelt. Hiernach müssen u.a. grundsätzlich<br />

alle Spenden und ähnliche Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt<br />

und ihre Annahme durch den Rat genehmigt werden. Durch<br />

Änderung der Hauptsatzung vom 25.06.2008 wurde die Entscheidung<br />

über die Annahme oder Vermittlung vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.<br />

Folgende Spenden sind eingegangen:<br />

1. Geldspende der Firma Bruno Klein GmbH & Co.KG, Jünkerath,<br />

i. H. v. 250,— EUR zu Gunsten des Ferienprogramms der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong><br />

2. Geldspende der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) Koblenz<br />

in 2011 im Rahmen ihres Zuschussprogramms „Ehrensache“<br />

a) über für 500,— EUR für Seniorenarbeit (Bastelgruppe Büchel)<br />

b) über 1000,— EUR für das Sommerferienprogramm der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ulmen</strong><br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung: - entfällt -<br />

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme<br />

der o.a. Spenden dankend zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 4: Mitteilungen<br />

1. Es erfolgte eine Bekanntgabe von Sitzungsterminen der nächsten Wochen:<br />

• Gemeinsame Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss und<br />

Schulträgerausschuss am 23.04.<strong>2012</strong>, 15:00 Uhr<br />

• Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 28.03.<strong>2012</strong>, 15:00 Uhr<br />

• Sitzungen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates am 16.04. und 14.05.<strong>2012</strong>,<br />

jeweils um 15:00 Uhr<br />

• Sitzung Werkausschuss am 27.03.<strong>2012</strong><br />

• Sitzung der Verbandsversammlung Diana-Freibad Bad Bertrich<br />

am 23.04.<strong>2012</strong>, 14:00 Uhr<br />

• Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.03.<strong>2012</strong>.<br />

2. Leistungsschau<br />

Die nächste Leistungsschau findet am 16./17. März 20<strong>13</strong> in <strong>Ulmen</strong> statt.<br />

Es folgte der nichtöffentliche Teil.<br />

Bekanntmachung<br />

Bodennutzungshaupterhebung <strong>2012</strong><br />

Im Zeitraum März bis Mai <strong>2012</strong> führt das Statistische Landesamt<br />

die genannte Erhebungen durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben<br />

und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten<br />

Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:<br />

- Anbau auf dem Ackerland<br />

- Dauerkulturen, Dauergrünland<br />

- Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche<br />

- Erzeugung von Speisepilzen.<br />

Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von<br />

Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)<br />

von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören<br />

ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre<br />

Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie<br />

Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in<br />

bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter<br />

Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung<br />

<strong>2012</strong>“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können<br />

die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen<br />

werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren, Dauerkulturen<br />

unter hohen Schutz abdeckungen (Gewächshäuser)<br />

und Speisepilze müssen noch zusätzlich im Erhebungsbogen<br />

nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer<br />

angegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig<br />

handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig<br />

nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig<br />

erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung<br />

zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz<br />

Impressum:<br />

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Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.<br />

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