Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 17 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />
2. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel<br />
<strong>Ulmen</strong> mbH zum 31.12.2010<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung von Reparaturen<br />
an der Driescher Straße und Oberdorfstraße sowie am<br />
Gehweg in der Römerstraße<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Verlängerung<br />
der Pachtverträge für die Flächen der Ortsgemeinde<br />
Lutzerath<br />
5. Mitteilungen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
6. Pachtangelegenheit<br />
7. Mietangelegenheit<br />
8. Mitteilungen<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1:<br />
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan-Entwurf<br />
„Drei-Eichen-Hütte“<br />
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2<br />
und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
In seiner Sitzung am 17.11.2011 hat der Gemeinderat Lutzerath<br />
beschlossen, für den Bebauungsplan „Drei-Eichen-Hütte“<br />
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage nach § 3 Abs.<br />
2 BauGB einzuleiten.<br />
Mit Schreiben vom 25.11.2011/02.12.2011 wurden die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 um Stellungnahme<br />
zu der Planung gebeten. Gleichzeitig haben die Planunterlagen<br />
in der Zeit vom 19. Dezember 2011 bis einschl. 20. Januar <strong>2012</strong><br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.<br />
Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der<br />
Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung<br />
zu entscheiden.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
Beschluss:<br />
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />
Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.<br />
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der<br />
Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung<br />
Folgendes:<br />
Siehe beigefügte Kommentierung und Auswertung.<br />
(Hinweis: Kommentierung und Auswertung können bei der Verwaltung<br />
eingesehen werden.)<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden keine Änderungen<br />
des vorliegenden Planentwurfes erforderlich.<br />
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes „Drei-Eichen-Hütte“ in der vorliegenden Form<br />
als Satzung.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 2:<br />
Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />
mbH zum 31.12.2010<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2010 in der vorliegenden<br />
Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />
und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />
Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.<br />
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />
mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht<br />
sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />
Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr 2010.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung von Reparaturen<br />
an der Driescher Straße und Oberdorfstraße sowie am Gehweg<br />
in der Römerstraße<br />
Sachverhalt:<br />
Der TOP wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses<br />
am 17.03.<strong>2012</strong> erörtert. Das Ergebnis wurde von Ortsbürgermeister<br />
Welter vorgetragen.<br />
Beschluss:<br />
Den Anregungen des Bau- und Planungsausschusses wird Folge<br />
geleistet, die Arbeiten werden wie folgt ausgeführt:<br />
Römerstraße:<br />
Die Gefahrenstellen in den Gehwegen wegen wucherndem Wurzelwerk<br />
werden in nächster Zeit durch die Gemeindearbeiter beseitigt.<br />
Hierzu wird die Pflasterung aufgenommen und das Wurzelwerk<br />
abgeschnitten. Sodann werden die Pflastersteine wieder neu verlegt.<br />
Oberdorfstraße/Driescher Straße:<br />
In beiden Straßen sind gefährliche Lockerungen entstanden. Hier<br />
soll ein Unternehmer die Baggerarbeiten und die Materialanlieferung<br />
im Stundenlohn übernehmen. Unter Mithilfe der Gemeindearbeiter<br />
wird das Verbundpflaster wieder neu verlegt, beschädigte<br />
Steine ersetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Verlängerung<br />
der Pachtverträge für die Flächen der Ortsgemeinde Lutzerath<br />
Sachverhalt:<br />
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt folgte eine 10-minütige<br />
Sitzungsunterbrechung.<br />
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm die 1. Beigeordnete<br />
Frau Roswitha Lescher.<br />
Die bestehenden Pachtverträge für die landw. nutzbaren gemeindeeigenen<br />
Flächen laufen aus zum 31.12.<strong>2012</strong>.<br />
Durch Herrn Hermann Biersbach, Ortsvorsitzender des Ortsbauernverbandes<br />
Lutzerath, wurde mit Schreiben vom 30.12.2011 ein<br />
Antrag auf Verlängerung der Landpachtverträge über die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> an die Ortsgemeinde Lutzerath<br />
vorgelegt.<br />
Mit dem Antrag, erstellt am 29.12.2011, beantragt die Mehrzahl<br />
der Pächter des Gemeindelandes eine Verlängerung der bisherigen<br />
Pachtverträge unter Festsetzung einer für beide Seiten tragbaren<br />
Anpassung der Pachtpreise.<br />
Der Antrag wird von den Landwirten insbesondere mit einer Planungssicherheit<br />
für die Produktionsflächen bei Beibehaltung der<br />
bisherigen Zuteilung der Gemeindeflächen begründet.<br />
Der Antrag war am 18.01.<strong>2012</strong> der zuständigen Kommunalaufsicht<br />
bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Stellungnahme vorgelegt<br />
worden.<br />
Seitens der Kommunalaufsicht liegt nunmehr eine Stellungnahme<br />
vor.<br />
Eine Fotokopie des Antrags und der Stellungnahme der Kommunalaufsicht<br />
sind als Anlage beigefügt.<br />
In der Sitzung ist zu entscheiden, ob dem Antrag auf Verlängerung<br />
der Pachtverträge entsprochen wird oder eine Neuverpachtung<br />
erfolgt.<br />
Bürgermeister Steimers gab weitere, ausführliche Erläuterungen zu<br />
diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr<br />
20<strong>13</strong> entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle<br />
057-55501.441200..<br />
Beschluss:<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die bestehenden<br />
Pachtverträge nicht zu verlängern und eine Neuverpachtung<br />
vorzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 6<br />
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nahmen nicht teil:<br />
Herr Hermann-Josef Kesseler, Frau Bettina Pellio, Frau Stephanie<br />
Venn, Herr Jürgen Steimers, Herr Paul Peifer, Herr Günter Welter<br />
TOP 5:<br />
Mitteilungen<br />
Folgende Mitteilungen wurden bekanntgegeben:<br />
1. Erklärung des Vorsitzenden<br />
„In den letzten Wochen im Rahmen der Diskussionen um die<br />
anstehende Verpachtung des Gemeindelandes wurde ich als<br />
Ortsbürgermeister und Landwirt öffentlich beschuldigt, von mir<br />
gepachtete Flächen der Gemeinde an andere unterverpachtet<br />
zu haben. Gegen diese Anschuldigungen habe ich ein Gerichtsverfahren<br />
in Gang gesetzt.