Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 15 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />
Ratsmitglieder: Herr Bernhard Allar, Herr Walter Brauns, Herr<br />
Ralf Dannert, Herr Walter Heep, Herr Ewald Jahnen, Herr Günther<br />
Keßeler, Herr Johannes Keßeler, Herr Ferdinand Linden, Herr Walter<br />
Müller, Herr Alfons Schneiders<br />
Protokollführer: Herr Ulrich Esper<br />
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von<br />
Sportplatzdünger für den Sportplatz Gevenich<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von drei<br />
zusätzlichen Ruhebänken<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über eine von der Gebührensatzung<br />
abweichende Entgeltregelung für die Benutzung des Bürgerhauses<br />
anlässlich der Kirmes<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde<br />
Gevenich als Eigentümer landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen an einem Bodenordnungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren<br />
5. Mitteilungen<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
6. und<br />
7. Bauangelegenheiten<br />
8. Mitteilungen<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Sportplatzdünger<br />
für den Sportplatz Gevenich<br />
Sachverhalt:<br />
Auch für das Jahr <strong>2012</strong> muss wieder entsprechend Dünger zur Düngung<br />
der Sportplatzfläche beschafft werden. Auf der Grundlage der<br />
Vorjahresbestellungen wurden Preisanfragen für die Lieferung von<br />
mineralischem Dünger bei verschiedenen Fachlieferanten gestellt.<br />
Abgefragt wurde die Lieferung von Manadur N 39 und Manadur<br />
Premium sowie vergleichbare Alternativprodukte.<br />
Die Preisanfrage erbrachte folgendes Ergebnis:<br />
Fa. Proland Daub GmbH, Plaidt,<br />
698,77 EUR<br />
Fa. Peter Stolz GmbH, Gillenfeld,<br />
733,99 EUR<br />
Die vorstehenden Preise verstehen sich einschließlich MwSt. und<br />
Anlieferung.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Zur Beschaffung der Düngemittel müssen in den doppischen Haushalt<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> entsprechende Haushaltsmittel eingestellt<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einer Beschaffung von Düngemitteln auf<br />
der Grundlage des Angebotes der Fa. Proland Daub GmbH aus<br />
Plaidt zum Angebotspreis von 698, 77 EUR zu.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja <strong>13</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von drei<br />
zusätzlichen Ruhebänken<br />
Sachverhalt:<br />
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurde angeregt, 3<br />
zusätzliche Ruhebänke zu beschaffen und an geeigneter Stelle aufzustellen.<br />
In der Sitzung werden anhand von Katalog- und Prospektunterlagen<br />
verschiedene Modelle mit Preisangabe vorgelegt.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Die erforderlichen Hauhaltsmittel zu Beschaffung der Ruhebänke<br />
müssen in den doppischen Haushalt für das Jahr <strong>2012</strong> eingestellt<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt 3 Ruhebänke Modell „Roma“ bei der<br />
Firma Ziegler zum Angebotspreis von 239,90/Stück zu beschaffen.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja <strong>13</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über eine von der Gebührensatzung<br />
abweichende Entgeltregelung für die Benutzung des Bürgerhauses<br />
anlässlich der Kirmes<br />
Sachverhalt:<br />
Anlässlich der Zusammenkunft der Vereinsvorstände am 26.01.<strong>2012</strong><br />
wurde angeregt, die Benutzungsgebühr für die Benutzung des Bürgerhauses<br />
anlässlich der Kirmes, die bisher auf der Grundlage der<br />
Gebührensatzung für das Bürgerhaus erhoben wurde, zu reduzieren<br />
bzw. gänzlich zu erlassen. Eine Übernahme der ansonsten<br />
anfallenden Nebenkosten durch die veranstaltenden Vereine wurde<br />
hingegen weiterhin in Aussicht gestellt. Auf den über den auf dieses<br />
Gespräch gefertigten Aktenvermerk, der allen Ratsmitgliedern<br />
in der vergangenen Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben<br />
wurde, wird verwiesen. Im Jahre 2011 wurde eine Benutzungsgebühr<br />
i. H. v. 495,— EUR erhoben. In den Jahren davor belief sich<br />
die Benutzungsgebühr wegen des Kirmesmontag auf 605,— EUR.<br />
Die Vereinsvertreter verwiesen inhaltlich darauf, dass die Kirmes<br />
den Höhepunkt der Festveranstaltungen im Jahr bildet und traditionellen<br />
Ursprung hat. Damit eine Fortführung der Kirmesveranstaltung<br />
nicht aus wirtschaftlichen Gründen scheitert, sollte über eine<br />
entsprechende Gebührenanpassung für das Bürgerhaus nachgedacht<br />
werden. Diese Sonderregelung sollte auch nur für die Kirmesveranstaltung<br />
gelten. Alle übrigen Veranstaltungen sollten auf der<br />
Grundlage der geltenden Gebührensatzung abgerechnet werden.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Eine Reduzierung oder völlige Freistellung von der Benutzungsgebühr<br />
führt zu entsprechenden Einnahmeausfällen im Haushalt der<br />
Gemeinde.<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion wurden folgende<br />
Anträge gestellt:<br />
1. Antrag:<br />
Die Gebühren sollen wie bisher voll berechnet werden.<br />
2. Antrag:<br />
Den ausrichtenden Vereinen soll nur für diese Traditionsveranstaltung<br />
entgegen gekommen werden und die Gebühr auf 100,— EUR/<br />
pro Tag zzgl. Nebenkosten festgesetzt werden.<br />
3. Antrag:<br />
Die Gebühren sollen auf 495,— EUR festgelegt werden für alle Kirmestage,<br />
wobei die Benutzung des Bürgerhauses am Kirmesmontag<br />
ohne Berechnung kostenfrei erfolgen soll.<br />
Da der 2. Antrag im Hinblick auf die Belastung der Gemeindekasse<br />
der am weitestgehende ist, wurde über diesen Antrag zuerst abgestimmt.<br />
Da der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde, erübrigte<br />
sich die Beschlussfassung über die beiden übrigen Anträge.<br />
Beschluss:<br />
Den ausrichtenden Vereinen soll nur für diese Traditionsveranstaltung<br />
entgegen gekommen werden und die Gebühr auf 100,— EUR/<br />
pro Tag zzgl. Nebenkosten festgesetzt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 6, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde<br />
Gevenich als Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />
an einem Bodenordnungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren<br />
Sachverhalt:<br />
In der Ortsgemeinde Gevenich wird seit ca. 1 Jahr über die Teilnahme<br />
an einem Bodenordnungsverfahren / Flurbereinigungsverfahren<br />
nachgedacht. Diesbezüglich fanden auch bereits verschiedene<br />
Informationsveranstaltungen und Gespräche mit dem zuständigen<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel<br />
(DLR) in Mayen statt. Ein letztes und abschließendes Informationsgespräch<br />
für alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Gemarkung<br />
Gevenich findet nunmehr am 22.03.<strong>2012</strong> statt. Im Anschluss an<br />
diese Veranstaltung ist seitens der Ortsgemeinde festzustellen, dass<br />
die in der Gemarkung Gevenich befindlichen Eigentümer mehrheitlich<br />
der Durchführung eines solchen Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahrens<br />
zustimmen. Dies ist in einem vereinfachten<br />
Abstimmungsverfahren zu ermitteln. Die Flurbereinigungsbehörde<br />
geht von einer hinreichenden Akzeptanz der Eigentümer aus, wenn<br />
mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen sich für die Durchführung<br />
eines solchen Verfahrens aussprechen und diese Eigentümer/<br />
Eigentümergemeinschaften 2/3 Drittel der Eigentumsflächen auf sich<br />
vereinen, die an der Abstimmung teilgenommen haben.<br />
Die Ortsgemeinde Gevenich ist mit 99,38 ha der größte Grundeigentümer<br />
landwirtschaftlicher Flächen. Die Flächenstruktur kann<br />
dem beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster entnommen<br />
werden. Da die Ortsgemeinde Gevenich bereits jetzt über sehr<br />
große Parzellen verfügt, sollte im Falle eines Flurbereinigungsverfahrens<br />
darauf geachtet werden, dass diese bereits zukunftsfähige<br />
Flächenstruktur nicht nachteilig verändert wird.<br />
Vorteilhaft für die Ortsgemeinde wäre im Rahmen eines solchen<br />
Flurbereinigungsverfahrens notwendige Erneuerungsmaßnahmen<br />
an Wirtschaftswegen mit einer relativ hohen Bezuschussung durchführen<br />
zu können bzw. ggf. auch andere wichtige Infrastrukturmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren<br />
gefördert zu bekommen.<br />
Bezüglich der geänderten Verfahrensvorschriften im Zusammenhang<br />
mit der Beantragung von Bodenordnungsmaßnahmen/Flurbereinigungsmaßnahmen<br />
wird auf den beigefügten Vermerk der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> verwiesen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Durch das abzugebende Votum im Zusammenhang mit der Beantragung<br />
eines Flurbereinigungsverfahrens für das Gemarkungsgebiet<br />
Gevenich entstehen der Ortsgemeinde Gevenich zunächst noch<br />
keine finanziellen Verpflichtungen.