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Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 15 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />

Ratsmitglieder: Herr Bernhard Allar, Herr Walter Brauns, Herr<br />

Ralf Dannert, Herr Walter Heep, Herr Ewald Jahnen, Herr Günther<br />

Keßeler, Herr Johannes Keßeler, Herr Ferdinand Linden, Herr Walter<br />

Müller, Herr Alfons Schneiders<br />

Protokollführer: Herr Ulrich Esper<br />

Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von<br />

Sportplatzdünger für den Sportplatz Gevenich<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von drei<br />

zusätzlichen Ruhebänken<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über eine von der Gebührensatzung<br />

abweichende Entgeltregelung für die Benutzung des Bürgerhauses<br />

anlässlich der Kirmes<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde<br />

Gevenich als Eigentümer landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen an einem Bodenordnungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren<br />

5. Mitteilungen<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

6. und<br />

7. Bauangelegenheiten<br />

8. Mitteilungen<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Sportplatzdünger<br />

für den Sportplatz Gevenich<br />

Sachverhalt:<br />

Auch für das Jahr <strong>2012</strong> muss wieder entsprechend Dünger zur Düngung<br />

der Sportplatzfläche beschafft werden. Auf der Grundlage der<br />

Vorjahresbestellungen wurden Preisanfragen für die Lieferung von<br />

mineralischem Dünger bei verschiedenen Fachlieferanten gestellt.<br />

Abgefragt wurde die Lieferung von Manadur N 39 und Manadur<br />

Premium sowie vergleichbare Alternativprodukte.<br />

Die Preisanfrage erbrachte folgendes Ergebnis:<br />

Fa. Proland Daub GmbH, Plaidt,<br />

698,77 EUR<br />

Fa. Peter Stolz GmbH, Gillenfeld,<br />

733,99 EUR<br />

Die vorstehenden Preise verstehen sich einschließlich MwSt. und<br />

Anlieferung.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Zur Beschaffung der Düngemittel müssen in den doppischen Haushalt<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> entsprechende Haushaltsmittel eingestellt<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einer Beschaffung von Düngemitteln auf<br />

der Grundlage des Angebotes der Fa. Proland Daub GmbH aus<br />

Plaidt zum Angebotspreis von 698, 77 EUR zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja <strong>13</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 2:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von drei<br />

zusätzlichen Ruhebänken<br />

Sachverhalt:<br />

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurde angeregt, 3<br />

zusätzliche Ruhebänke zu beschaffen und an geeigneter Stelle aufzustellen.<br />

In der Sitzung werden anhand von Katalog- und Prospektunterlagen<br />

verschiedene Modelle mit Preisangabe vorgelegt.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Die erforderlichen Hauhaltsmittel zu Beschaffung der Ruhebänke<br />

müssen in den doppischen Haushalt für das Jahr <strong>2012</strong> eingestellt<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt 3 Ruhebänke Modell „Roma“ bei der<br />

Firma Ziegler zum Angebotspreis von 239,90/Stück zu beschaffen.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja <strong>13</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über eine von der Gebührensatzung<br />

abweichende Entgeltregelung für die Benutzung des Bürgerhauses<br />

anlässlich der Kirmes<br />

Sachverhalt:<br />

Anlässlich der Zusammenkunft der Vereinsvorstände am 26.01.<strong>2012</strong><br />

wurde angeregt, die Benutzungsgebühr für die Benutzung des Bürgerhauses<br />

anlässlich der Kirmes, die bisher auf der Grundlage der<br />

Gebührensatzung für das Bürgerhaus erhoben wurde, zu reduzieren<br />

bzw. gänzlich zu erlassen. Eine Übernahme der ansonsten<br />

anfallenden Nebenkosten durch die veranstaltenden Vereine wurde<br />

hingegen weiterhin in Aussicht gestellt. Auf den über den auf dieses<br />

Gespräch gefertigten Aktenvermerk, der allen Ratsmitgliedern<br />

in der vergangenen Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben<br />

wurde, wird verwiesen. Im Jahre 2011 wurde eine Benutzungsgebühr<br />

i. H. v. 495,— EUR erhoben. In den Jahren davor belief sich<br />

die Benutzungsgebühr wegen des Kirmesmontag auf 605,— EUR.<br />

Die Vereinsvertreter verwiesen inhaltlich darauf, dass die Kirmes<br />

den Höhepunkt der Festveranstaltungen im Jahr bildet und traditionellen<br />

Ursprung hat. Damit eine Fortführung der Kirmesveranstaltung<br />

nicht aus wirtschaftlichen Gründen scheitert, sollte über eine<br />

entsprechende Gebührenanpassung für das Bürgerhaus nachgedacht<br />

werden. Diese Sonderregelung sollte auch nur für die Kirmesveranstaltung<br />

gelten. Alle übrigen Veranstaltungen sollten auf der<br />

Grundlage der geltenden Gebührensatzung abgerechnet werden.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Eine Reduzierung oder völlige Freistellung von der Benutzungsgebühr<br />

führt zu entsprechenden Einnahmeausfällen im Haushalt der<br />

Gemeinde.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion wurden folgende<br />

Anträge gestellt:<br />

1. Antrag:<br />

Die Gebühren sollen wie bisher voll berechnet werden.<br />

2. Antrag:<br />

Den ausrichtenden Vereinen soll nur für diese Traditionsveranstaltung<br />

entgegen gekommen werden und die Gebühr auf 100,— EUR/<br />

pro Tag zzgl. Nebenkosten festgesetzt werden.<br />

3. Antrag:<br />

Die Gebühren sollen auf 495,— EUR festgelegt werden für alle Kirmestage,<br />

wobei die Benutzung des Bürgerhauses am Kirmesmontag<br />

ohne Berechnung kostenfrei erfolgen soll.<br />

Da der 2. Antrag im Hinblick auf die Belastung der Gemeindekasse<br />

der am weitestgehende ist, wurde über diesen Antrag zuerst abgestimmt.<br />

Da der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde, erübrigte<br />

sich die Beschlussfassung über die beiden übrigen Anträge.<br />

Beschluss:<br />

Den ausrichtenden Vereinen soll nur für diese Traditionsveranstaltung<br />

entgegen gekommen werden und die Gebühr auf 100,— EUR/<br />

pro Tag zzgl. Nebenkosten festgesetzt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 6, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 4:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde<br />

Gevenich als Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />

an einem Bodenordnungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren<br />

Sachverhalt:<br />

In der Ortsgemeinde Gevenich wird seit ca. 1 Jahr über die Teilnahme<br />

an einem Bodenordnungsverfahren / Flurbereinigungsverfahren<br />

nachgedacht. Diesbezüglich fanden auch bereits verschiedene<br />

Informationsveranstaltungen und Gespräche mit dem zuständigen<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel<br />

(DLR) in Mayen statt. Ein letztes und abschließendes Informationsgespräch<br />

für alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Gemarkung<br />

Gevenich findet nunmehr am 22.03.<strong>2012</strong> statt. Im Anschluss an<br />

diese Veranstaltung ist seitens der Ortsgemeinde festzustellen, dass<br />

die in der Gemarkung Gevenich befindlichen Eigentümer mehrheitlich<br />

der Durchführung eines solchen Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahrens<br />

zustimmen. Dies ist in einem vereinfachten<br />

Abstimmungsverfahren zu ermitteln. Die Flurbereinigungsbehörde<br />

geht von einer hinreichenden Akzeptanz der Eigentümer aus, wenn<br />

mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen sich für die Durchführung<br />

eines solchen Verfahrens aussprechen und diese Eigentümer/<br />

Eigentümergemeinschaften 2/3 Drittel der Eigentumsflächen auf sich<br />

vereinen, die an der Abstimmung teilgenommen haben.<br />

Die Ortsgemeinde Gevenich ist mit 99,38 ha der größte Grundeigentümer<br />

landwirtschaftlicher Flächen. Die Flächenstruktur kann<br />

dem beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster entnommen<br />

werden. Da die Ortsgemeinde Gevenich bereits jetzt über sehr<br />

große Parzellen verfügt, sollte im Falle eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

darauf geachtet werden, dass diese bereits zukunftsfähige<br />

Flächenstruktur nicht nachteilig verändert wird.<br />

Vorteilhaft für die Ortsgemeinde wäre im Rahmen eines solchen<br />

Flurbereinigungsverfahrens notwendige Erneuerungsmaßnahmen<br />

an Wirtschaftswegen mit einer relativ hohen Bezuschussung durchführen<br />

zu können bzw. ggf. auch andere wichtige Infrastrukturmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren<br />

gefördert zu bekommen.<br />

Bezüglich der geänderten Verfahrensvorschriften im Zusammenhang<br />

mit der Beantragung von Bodenordnungsmaßnahmen/Flurbereinigungsmaßnahmen<br />

wird auf den beigefügten Vermerk der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> verwiesen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Durch das abzugebende Votum im Zusammenhang mit der Beantragung<br />

eines Flurbereinigungsverfahrens für das Gemarkungsgebiet<br />

Gevenich entstehen der Ortsgemeinde Gevenich zunächst noch<br />

keine finanziellen Verpflichtungen.

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