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Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - <strong>13</strong> - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />

Heimatmuseumseröffnung <strong>2012</strong><br />

Die diesjährige Museumseröffnung findet am Palmsonntag, 1. April<br />

<strong>2012</strong> ab <strong>13</strong>:30 Uhr statt. Für das leibliche Wohl (Kaffee, Kuchen und<br />

Getränke) ist wieder bestens gesorgt. Der Ausschank findet erstmals<br />

im Erdgeschoss statt.<br />

Unser Museum ist dann bis Allerheiligen an jedem ersten Sonntag<br />

im Monat von 17:00 bis 18:30 Uhr und Kirmessonntag ab 14:00 Uhr<br />

für Sie geöffnet.<br />

Über Ihren Besuch würden wir uns freuen.<br />

AUDERATH<br />

Brennholz<br />

Die Brennholzverlosung findet am Dienstag, den 03.04.<strong>2012</strong> um<br />

19.30 Uhr im Bürgerhaus statt.<br />

Helmut Krämer, Ortsbürgermeister<br />

Paul Michael Kruff, Revierförster<br />

BAD BERTRICH<br />

Auszug aus der Niederschrift über die<br />

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Bad Bertrich<br />

Sitzungsdatum: Mittwoch, den 21.03.<strong>2012</strong><br />

Beginn:<br />

20:50 Uhr, Ende: 22:20 Uhr<br />

Ort:<br />

Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus<br />

Anwesend waren:<br />

Ortsbürgermeisterin: Frau Beatrix Lauxen<br />

1. Beigeordneter: Herr Gerd Johann ab TOP 2<br />

Beigeordnete: Frau Angelika Simon<br />

Beigeordneter: Herr Christian Arnold<br />

Ratsmitglieder: Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Hans-Peter Johann,<br />

Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Louise Kälker-Prakke, Herr<br />

Volker Laux, Herr Rüdiger Mette, Herr Thomas Rheinhard, Herr<br />

Christoph Rohs<br />

Protokollführer: Herr Michael Schneider<br />

von der Verwaltung: Herr Alfred Steimers<br />

Gäste: Herr Horst Reiz zu TOP 1<br />

Abwesend waren:<br />

Es fehlten entschuldigt: Herr Christian Johann<br />

Der Tagesordnungspunkt 5 wird von der Tagesordnung abgesetzt,<br />

Abstimmungsergebnis 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, so dass folgende<br />

Tagesordnung gilt:<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes <strong>2012</strong><br />

2. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />

der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel<br />

<strong>Ulmen</strong> mbH zum 31.12.2010<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Mühlenseifen“ aus der Bürger-<br />

und Trägerbeteiligung<br />

4. Mitteilungen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1:<br />

Beratung des Forstwirtschaftsplanes <strong>2012</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Forstwirtschaftsplan <strong>2012</strong> wird vom Forstbeamten in der Sitzung<br />

erläutert.<br />

Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt<br />

werden kann.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes <strong>2012</strong> in<br />

den doppischen Haushalt übernommen.<br />

Kenntnisnahme:<br />

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen des Forstwirtschaftsplanes<br />

<strong>2012</strong><br />

Kenntnis.<br />

TOP 2:<br />

Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />

der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />

mbH zum 31.12.2010<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />

der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2010 in der vorliegenden<br />

Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />

und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />

Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.<br />

Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />

mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />

einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />

5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

Kenntnisnahme:<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.<br />

Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />

Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr<br />

2010.<br />

TOP 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Mühlenseifen“ aus der Bürger- und<br />

Trägerbeteiligung<br />

Sachverhalt:<br />

In seiner Sitzung am 21.09.2011 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde<br />

Bad Bertrich beschlossen, einen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan für den Bereich „Mühlenseifen“ aufzustellen. Hierdurch<br />

soll auf den Grundstücken in der Gemarkung Kennfus, Flur<br />

9 Flurstücke Nrn. 44 und 45 ein sonstiges Sondergebiet nach § 11<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung<br />

„Forstbetrieb“ ausgewiesen werden.<br />

Für den Bebauungsplanentwurf wurde inzwischen das Bürgerbeteiligungsverfahren<br />

(Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 bs. 1<br />

BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Über die in diesen Verfahren eingegangenen Anregungen hat der<br />

Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung<br />

zu entscheiden.<br />

In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hatte der Gemeinderat die Entscheidung<br />

bis zur nächsten Sitzung vertagt, um noch einige Punkte der<br />

Planung zu klären. In der Zwischenzeit hat ein Ortstermin mit dem<br />

Vorhabenträger und dem Planer stattgefunden. Danach bleibt es<br />

bei dem vorgesehenen Standort; die Gebäudehöhe soll jedoch auf<br />

max. 7 m reduziert werden und die Grundfläche der geplanten Halle<br />

nicht mehr als 300 qm aufweisen. Entsprechende Festsetzungen<br />

werden in die Planung aufgenommen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen<br />

Beschluss:<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />

BauGB sind keine Anregungen zum vorliegenden Planentwurf vorgebracht<br />

worden.<br />

Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung,<br />

Würdigung und Abwägung Folgendes:<br />

Die Kommentierung und Auswertung kann bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> eingesehen werden.<br />

Durch die gefassten Beschlüsse werden nur geringfügige Änderungen<br />

des Planentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung<br />

nicht berühren.<br />

Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde, für die geänderten<br />

Planunterlagen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.<br />

Nach § 4 a Abs. 2 BauGB sollen die Verfahren gleichzeitig durchgeführt<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 4:<br />

Mitteilungen<br />

Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.<br />

Es folgte der nichtöffentliche Teil.

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