Ausgabe 13/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - <strong>13</strong> - <strong>Ausgabe</strong> <strong>13</strong>/<strong>2012</strong><br />
Heimatmuseumseröffnung <strong>2012</strong><br />
Die diesjährige Museumseröffnung findet am Palmsonntag, 1. April<br />
<strong>2012</strong> ab <strong>13</strong>:30 Uhr statt. Für das leibliche Wohl (Kaffee, Kuchen und<br />
Getränke) ist wieder bestens gesorgt. Der Ausschank findet erstmals<br />
im Erdgeschoss statt.<br />
Unser Museum ist dann bis Allerheiligen an jedem ersten Sonntag<br />
im Monat von 17:00 bis 18:30 Uhr und Kirmessonntag ab 14:00 Uhr<br />
für Sie geöffnet.<br />
Über Ihren Besuch würden wir uns freuen.<br />
AUDERATH<br />
Brennholz<br />
Die Brennholzverlosung findet am Dienstag, den 03.04.<strong>2012</strong> um<br />
19.30 Uhr im Bürgerhaus statt.<br />
Helmut Krämer, Ortsbürgermeister<br />
Paul Michael Kruff, Revierförster<br />
BAD BERTRICH<br />
Auszug aus der Niederschrift über die<br />
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Bad Bertrich<br />
Sitzungsdatum: Mittwoch, den 21.03.<strong>2012</strong><br />
Beginn:<br />
20:50 Uhr, Ende: 22:20 Uhr<br />
Ort:<br />
Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus<br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeisterin: Frau Beatrix Lauxen<br />
1. Beigeordneter: Herr Gerd Johann ab TOP 2<br />
Beigeordnete: Frau Angelika Simon<br />
Beigeordneter: Herr Christian Arnold<br />
Ratsmitglieder: Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Hans-Peter Johann,<br />
Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Louise Kälker-Prakke, Herr<br />
Volker Laux, Herr Rüdiger Mette, Herr Thomas Rheinhard, Herr<br />
Christoph Rohs<br />
Protokollführer: Herr Michael Schneider<br />
von der Verwaltung: Herr Alfred Steimers<br />
Gäste: Herr Horst Reiz zu TOP 1<br />
Abwesend waren:<br />
Es fehlten entschuldigt: Herr Christian Johann<br />
Der Tagesordnungspunkt 5 wird von der Tagesordnung abgesetzt,<br />
Abstimmungsergebnis 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, so dass folgende<br />
Tagesordnung gilt:<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes <strong>2012</strong><br />
2. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel<br />
<strong>Ulmen</strong> mbH zum 31.12.2010<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Mühlenseifen“ aus der Bürger-<br />
und Trägerbeteiligung<br />
4. Mitteilungen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1:<br />
Beratung des Forstwirtschaftsplanes <strong>2012</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Forstwirtschaftsplan <strong>2012</strong> wird vom Forstbeamten in der Sitzung<br />
erläutert.<br />
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt<br />
werden kann.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes <strong>2012</strong> in<br />
den doppischen Haushalt übernommen.<br />
Kenntnisnahme:<br />
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen des Forstwirtschaftsplanes<br />
<strong>2012</strong><br />
Kenntnis.<br />
TOP 2:<br />
Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />
mbH zum 31.12.2010<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2010 in der vorliegenden<br />
Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />
und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />
Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.<br />
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />
mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
Kenntnisnahme:<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.<br />
Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />
Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr<br />
2010.<br />
TOP 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Mühlenseifen“ aus der Bürger- und<br />
Trägerbeteiligung<br />
Sachverhalt:<br />
In seiner Sitzung am 21.09.2011 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde<br />
Bad Bertrich beschlossen, einen vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan für den Bereich „Mühlenseifen“ aufzustellen. Hierdurch<br />
soll auf den Grundstücken in der Gemarkung Kennfus, Flur<br />
9 Flurstücke Nrn. 44 und 45 ein sonstiges Sondergebiet nach § 11<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung<br />
„Forstbetrieb“ ausgewiesen werden.<br />
Für den Bebauungsplanentwurf wurde inzwischen das Bürgerbeteiligungsverfahren<br />
(Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 bs. 1<br />
BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />
nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Über die in diesen Verfahren eingegangenen Anregungen hat der<br />
Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung<br />
zu entscheiden.<br />
In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hatte der Gemeinderat die Entscheidung<br />
bis zur nächsten Sitzung vertagt, um noch einige Punkte der<br />
Planung zu klären. In der Zwischenzeit hat ein Ortstermin mit dem<br />
Vorhabenträger und dem Planer stattgefunden. Danach bleibt es<br />
bei dem vorgesehenen Standort; die Gebäudehöhe soll jedoch auf<br />
max. 7 m reduziert werden und die Grundfläche der geplanten Halle<br />
nicht mehr als 300 qm aufweisen. Entsprechende Festsetzungen<br />
werden in die Planung aufgenommen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen<br />
Beschluss:<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />
BauGB sind keine Anregungen zum vorliegenden Planentwurf vorgebracht<br />
worden.<br />
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB beschließt der Gemeinderat nach eingehender Erörterung,<br />
Würdigung und Abwägung Folgendes:<br />
Die Kommentierung und Auswertung kann bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> eingesehen werden.<br />
Durch die gefassten Beschlüsse werden nur geringfügige Änderungen<br />
des Planentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung<br />
nicht berühren.<br />
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde, für die geänderten<br />
Planunterlagen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.<br />
Nach § 4 a Abs. 2 BauGB sollen die Verfahren gleichzeitig durchgeführt<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 4:<br />
Mitteilungen<br />
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.<br />
Es folgte der nichtöffentliche Teil.