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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

7<br />

7<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> stellt für den Erweiterungsbereich<br />

bereits gewerbliche Bauflächen dar.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

FFH- und EU-Vogelschutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt. Südöstlich grenzt<br />

das Vogelschutzgebiet VSG-5908-401 Wälder zwischen Wittlich und Cochem an.<br />

Der Geltungsbereich befindet sich am Rand des Landschaftsschutzgebietes ‚Moselgebiet von<br />

Schweich bis Koblenz‘.<br />

Die Grenze des Vogelschutzgebietes ist deckungsgleich mit der Abgrenzung des Bitopkomplexes<br />

‚Oberes Weilerbachtal‘BK-5808-0396-2007.<br />

Des Weiteren wird die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG<br />

oder nach Landesrecht nicht begründet. Eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

ist nicht erforderlich.<br />

5 ANLASS DER PLANUNG<br />

Da die Flächen im Gewerbegebiet "Auf der Hundsstang" vollständig vermarktet sind, wurden<br />

Verhandlungen zum Erwerb des zu überplanenenden Grundstückes geführt, um wieder vermarktungsfähige<br />

gewerbliche Bauflächen in der Ortsgemeinde anbieten zu können.<br />

Desweiteren ist eine technische Infrastruktur verfügbar, die, die kurzfristige Ansiedlung von<br />

Gewerbebetrieben ermöglicht.<br />

5.1 PLANUNGSZIELE<br />

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt ein Gewerbegebiet zu entwickeln das städtebaulichfunktional<br />

den Anforderungen moderner Betriebe in den Bereichen Produktion und Dienstleistung<br />

durch optimale Erschließung sowie Flexibilität in der betrieblichen Organisation gerecht<br />

wird.<br />

Darüber hinaus soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen den ökonomischen Bedürfnissen<br />

der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe mit ihren zahlreichen Zwangspunkten einerseits<br />

und den sonstigen Anforderungen, beispielsweise den Belangen von Natur und Landschaft<br />

andererseits, herbeigeführt werden.<br />

Im vorliegenden Bebauungsplan sind diese Ziele durch die Grundkonzeption sowie durch Einzelfestsetzungen<br />

berücksichtigt.<br />

6 GRUNDZÜGE DER PLANUNG<br />

6.1 ANGEWANDTE PLANUNGSGRUNDSÄTZE<br />

Die Planungen zum Bebauungsplan "Auf der Hundsstang - Erweiterung" gehen von folgenden<br />

Grundsätzen aus:<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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