Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />
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Der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> stellt für den Erweiterungsbereich<br />
bereits gewerbliche Bauflächen dar.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
FFH- und EU-Vogelschutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt. Südöstlich grenzt<br />
das Vogelschutzgebiet VSG-5908-401 Wälder zwischen Wittlich und Cochem an.<br />
Der Geltungsbereich befindet sich am Rand des Landschaftsschutzgebietes ‚Moselgebiet von<br />
Schweich bis Koblenz‘.<br />
Die Grenze des Vogelschutzgebietes ist deckungsgleich mit der Abgrenzung des Bitopkomplexes<br />
‚Oberes Weilerbachtal‘BK-5808-0396-2007.<br />
Des Weiteren wird die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG<br />
oder nach Landesrecht nicht begründet. Eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />
ist nicht erforderlich.<br />
5 ANLASS DER PLANUNG<br />
Da die Flächen im Gewerbegebiet "Auf der Hundsstang" vollständig vermarktet sind, wurden<br />
Verhandlungen zum Erwerb des zu überplanenenden Grundstückes geführt, um wieder vermarktungsfähige<br />
gewerbliche Bauflächen in der Ortsgemeinde anbieten zu können.<br />
Desweiteren ist eine technische Infrastruktur verfügbar, die, die kurzfristige Ansiedlung von<br />
Gewerbebetrieben ermöglicht.<br />
5.1 PLANUNGSZIELE<br />
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt ein Gewerbegebiet zu entwickeln das städtebaulichfunktional<br />
den Anforderungen moderner Betriebe in den Bereichen Produktion und Dienstleistung<br />
durch optimale Erschließung sowie Flexibilität in der betrieblichen Organisation gerecht<br />
wird.<br />
Darüber hinaus soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen den ökonomischen Bedürfnissen<br />
der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe mit ihren zahlreichen Zwangspunkten einerseits<br />
und den sonstigen Anforderungen, beispielsweise den Belangen von Natur und Landschaft<br />
andererseits, herbeigeführt werden.<br />
Im vorliegenden Bebauungsplan sind diese Ziele durch die Grundkonzeption sowie durch Einzelfestsetzungen<br />
berücksichtigt.<br />
6 GRUNDZÜGE DER PLANUNG<br />
6.1 ANGEWANDTE PLANUNGSGRUNDSÄTZE<br />
Die Planungen zum Bebauungsplan "Auf der Hundsstang - Erweiterung" gehen von folgenden<br />
Grundsätzen aus:<br />
W EST-STADTPLANER<br />
W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110