Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen
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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />
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<strong>Begründung</strong><br />
1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGS-<br />
BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS<br />
Die Ortsgemeinderat Gevenich hat in seiner Sitzung am 14. November 2013 gemäß § 2 Abs.<br />
1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Auf der Hundsstang – Erweiterung‘ zur Schaffung<br />
gewerblicher Bauflächen unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
gemäß § 1 Abs. 5 BauGB beschlossen.<br />
Die planungsrechtliche Grundlage stellt der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong><br />
dar, der für diesen Bereich gewerbliche Bauflächen darstellt.<br />
Dabei soll das gegenüber der bestehenden Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet "Auf der<br />
Hundsstang" liegende Grundstück Flur 19 Flurstück Nr. 35/3 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen<br />
werden. Für diese Fläche gibt es eine konkrete Ansiedlungsanfrage an die Ortsgemeinde.<br />
Da in Gevenich keine vermarktungsfähigen Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen,<br />
ist eine entsprechende Neuausweisung erforderlich.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch<br />
die südöstliche Straßenbegrenzungslinie der Kreisstraße K16 im Nordwesten,<br />
die nördliche Parzellengrenze des Flurstückes 35/3 bzw den Wirtschaftsweg Flurnummer<br />
50 im Südwesten,<br />
die Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet ‚Auf der Hundsstang‘ im Nordosten.<br />
Der Planbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Gevenich, Flur 19.<br />
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplans ergibt sich aus der zugehörigen<br />
Planzeichnung im Maßstab 1:1000.<br />
2 BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS<br />
2.1 LAGE UND GRÖSSE SOWIE VERKEHRLICHE ANBINDUNG<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplans ‚Auf der Hundsstang – Erweiterung‘ befindet sich in ca.<br />
300 m südlich der Ortslage von Gevenich, unmittelbar an das vorhandene Gewerbegebiet und<br />
den Sportplatz angrenzend. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt etwa 0,96 ha.<br />
Verkehrlich ist das Plangebiet über die Landesstraße L 16 und die Kreisstraße K 16 sowie<br />
über die folgende Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet an den überörtlichen Verkehr angebunden.<br />
W EST-STADTPLANER<br />
W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110