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Begründung - Verbandsgemeinde Ulmen

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ORTSGEMEINDE GEVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN ‚AUF DER HUNDSSTANG - ERW EITERUNG‘<br />

5<br />

5<br />

<strong>Begründung</strong><br />

1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGS-<br />

BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS<br />

Die Ortsgemeinderat Gevenich hat in seiner Sitzung am 14. November 2013 gemäß § 2 Abs.<br />

1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Auf der Hundsstang – Erweiterung‘ zur Schaffung<br />

gewerblicher Bauflächen unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

gemäß § 1 Abs. 5 BauGB beschlossen.<br />

Die planungsrechtliche Grundlage stellt der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong><br />

dar, der für diesen Bereich gewerbliche Bauflächen darstellt.<br />

Dabei soll das gegenüber der bestehenden Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet "Auf der<br />

Hundsstang" liegende Grundstück Flur 19 Flurstück Nr. 35/3 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen<br />

werden. Für diese Fläche gibt es eine konkrete Ansiedlungsanfrage an die Ortsgemeinde.<br />

Da in Gevenich keine vermarktungsfähigen Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen,<br />

ist eine entsprechende Neuausweisung erforderlich.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch<br />

die südöstliche Straßenbegrenzungslinie der Kreisstraße K16 im Nordwesten,<br />

die nördliche Parzellengrenze des Flurstückes 35/3 bzw den Wirtschaftsweg Flurnummer<br />

50 im Südwesten,<br />

die Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet ‚Auf der Hundsstang‘ im Nordosten.<br />

Der Planbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Gevenich, Flur 19.<br />

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplans ergibt sich aus der zugehörigen<br />

Planzeichnung im Maßstab 1:1000.<br />

2 BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS<br />

2.1 LAGE UND GRÖSSE SOWIE VERKEHRLICHE ANBINDUNG<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplans ‚Auf der Hundsstang – Erweiterung‘ befindet sich in ca.<br />

300 m südlich der Ortslage von Gevenich, unmittelbar an das vorhandene Gewerbegebiet und<br />

den Sportplatz angrenzend. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt etwa 0,96 ha.<br />

Verkehrlich ist das Plangebiet über die Landesstraße L 16 und die Kreisstraße K 16 sowie<br />

über die folgende Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet an den überörtlichen Verkehr angebunden.<br />

W EST-STADTPLANER<br />

W ALDSTR. 14 56766 ULMEN TELEFON 02676 9519110

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